Ich reibe mir etwas ungläubig die Augen... aber die Formulierungen lassen eigentlich nicht zu, dass Jungen ausgeklammert sind.
Stellungnahme der Kinderkommission des Deutschen Bundestages
zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland
22-06-2016
Susann Rüthrich, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-30551
Fax: +49 30 227-36055
[email protected]
bundestag.de/blob/433634/a3eea…hme_kinderrechte-data.pdf
Zu Punkt IV.
Inter* und Trans* Kinder, das Recht am eigenen Körper und auf eigene sexuelle Entwicklung
Wichtig ist, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wirksam
für Trans*- und Inter*Menschen anzuwenden und bestehende Lücken zu schließen. (...)
Irreversible Entscheidungen, welche die Selbstbestimmung des Kindes sein Leben lang beschränken und beeinträchtigen können, entziehen sich der Entscheidungsbefugnis von Eltern und
medizinischem Personal. Genitale und geschlechtsangleichende Operationen an nicht einwilligungsfähigen Kindern müssen, außer das Kind schwebt in Lebensgefahr, verboten und die Betroffenen vor Kastration geschützt werden. An das Verbot von Operationen sollte eine außerklinische Beratung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen und ihrer Familie verbindlich gekoppelt sein. Es ist wichtig, die Operation nicht „nur“ als körperlichen Eingriff zu sehen, sondern die psychologischen und sozialen
Prozesse sichtbar zu machen. Es ist immer zum Wohl und Selbstbestimmungsrecht des Kindes zu entscheiden. Die Krankenkassen und Krankenhäuser sind zur Dokumentierung und Fallzahlerhebung verpflichtet."
Stellungnahme der Kinderkommission des Deutschen Bundestages
zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland
22-06-2016
Susann Rüthrich, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-30551
Fax: +49 30 227-36055
[email protected]
bundestag.de/blob/433634/a3eea…hme_kinderrechte-data.pdf
Zu Punkt IV.
Inter* und Trans* Kinder, das Recht am eigenen Körper und auf eigene sexuelle Entwicklung
Wichtig ist, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wirksam
für Trans*- und Inter*Menschen anzuwenden und bestehende Lücken zu schließen. (...)
Irreversible Entscheidungen, welche die Selbstbestimmung des Kindes sein Leben lang beschränken und beeinträchtigen können, entziehen sich der Entscheidungsbefugnis von Eltern und
medizinischem Personal. Genitale und geschlechtsangleichende Operationen an nicht einwilligungsfähigen Kindern müssen, außer das Kind schwebt in Lebensgefahr, verboten und die Betroffenen vor Kastration geschützt werden. An das Verbot von Operationen sollte eine außerklinische Beratung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen und ihrer Familie verbindlich gekoppelt sein. Es ist wichtig, die Operation nicht „nur“ als körperlichen Eingriff zu sehen, sondern die psychologischen und sozialen
Prozesse sichtbar zu machen. Es ist immer zum Wohl und Selbstbestimmungsrecht des Kindes zu entscheiden. Die Krankenkassen und Krankenhäuser sind zur Dokumentierung und Fallzahlerhebung verpflichtet."