Sekte "Zwölf Stämme": Prügelnde Lehrerin zu zwei Jahren Haft verurteilt

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    • Man muss eben nur zu der richtigen Religion gehören.

      Maximilian Gottschlich analysiert Österreichs Judenhass im Unterschied zum deutschen Judenhass.
      juedische-allgemeine.de/article/view/id/14281

      Jüdische Allgemeine: "Den Unterschied zwischen deutschem und österreichischem Antisemitismus kann man am besten anhand von zwei Witzen erklären. Der Erste: An einer Kreuzung in Deutschland krachen zwei Autos zusammen. Der Fahrer, der nicht schuld ist, steigt aus, rennt zu dem anderen Auto, reißt den Wagenschlag auf und erkundigt sich höflich: »Entschuldigung, sind Sie zufällig Jude?« Der schuldige Chauffeur, völlig verdattert: »N ... nein, wieso?« Der erste Fahrer: »Wunderbar. Komm raus, du Schwein!«

      Zur ausführliche Erklärung, die ja hier kürzlich eingefordert wurde. Hier tänzelt der antisemitische Deutsche um den schuldigen Juden herum, um diesem nicht auf die Füsse zu treten. Dies ordnen Juden zu Recht als Antisemitismus ein.

      Juden fordern also selbst, menschenrechtskonform bestraft zu werden, wenn von ihnen eine Straftat begangen wird. Für alle jene, dies sich bisher unsicher waren. Wir erfüllen das, was Juden selbst für richtig halten.
    • Wegen KÖRPERVERLETZUNG! Richtig so!

      Wer notorisch Körperverletzung an Kindern begeht, der gehört ins Gefängnis. Weil Kinder vor so jemandem geschützt werden müssen. Der kann sich auch nicht auf seine Religionsfreiheit berufen. Auch wenn Kinderzüchtigen eine uralte chistliche (und nicht nur christliche) Tradition ist.

      Dass BVerfG hatte gerade erst im Kopftuchturteil gesagt, dass man Muslime nicht schlechter behandeln darf als Christen. Man darf nicht mit zweierlei Mass messen.
      Richtig.
      Wenn christlichen Lehrern eine entsprechende Tracht erlaubt ist, muss muslimischen Lehrerinnen das Kopftuchtragen erlaubt sein (besser wäre, beides wäre untersagt).
      Dann gilt aber umgekehrt auch, dass man Muslime und Juden nicht besser behandeln darf als Christen.
      Dann müssen auch die sog. "Beschneider", die ebenfalls regelmässig Körperverletzung an Kindern begehen entsprechend bestraft werden, sonst misst man mit zweierlei Mass. Dann kann da auch nicht mit "Religionsfreiheit" argumentiert werden.

      Im Grunde hätte das BVerfG, käme der 1631d vor das Gericht gar keine Wahl - entweder MGM verbieten, oder religiöses Kinderzüchtigen und religiös motivierte "leichtere" Formen der FGM erlauben und andere religiös oder weltanschaulich motivierte (da gibt es noch eine Menge mehr) Kinderkörperveletzungen.

      Ich hoffe, die 12 Stämme bringen ein Verfassungsklage ein.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Es wird als gleich zweimal mit zweierlei Mass gemessen: einmal geschlechtlich, und einmal nach Religionsgemeinschaft. Und jedes mal wird gesagt: "Aber das ist doch etwas total anderes!"
      Richtig.
      Das eine mal ist es Körperverletzung, das andere mal ist es Körperverletzung und zum dritten ist es Körperverletzung.
      Also total was anderes.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Wer notorisch Körperverletzung an Kindern begeht, der gehört ins Gefängnis. Weil Kinder vor so jemandem geschützt werden müssen. Der kann sich auch nicht auf seine Religionsfreiheit berufen. Auch wenn Kinderzüchtigen eine uralte christliche (und nicht nur christliche) Tradition ist.
      Wenn man alle Menschen einsperren würde, die ihre Kinder notorisch misshandeln, hätten wir bald sehr viele Kinder, die ohne ihre Eltern aufwachsen müssten.

      Das Urteil in Bezug auf die Zwölf Stämme finde ich hier aber schon ausgewogener. Eine prügelnde Lehrerin ist wie ein Beschneider eine externe Person, die den Kindern Schaden zufügt. Würde man nur die "Externen" als Abschreckung einsperren und den Eltern professionelle Hilfe vom Jugendamt schicken, wäre wohl auch den Kindern am meisten geholfen.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • NoCut: "Wenn man alle Menschen einsperren würde, die ihre Kinder notorisch misshandeln, hätten wir bald sehr viele Kinder, die ohne ihre Eltern aufwachsen müssten."

      § 226a Verstümmelung weiblicher Genitalien
      (1) Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
      (2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

      Fischer: "Genitalverstümmelungen an weiblichen Personen waren auch vor Einfügung des § 226a seit jeher strafbar als gefährliche (§ 224), ggf. schwere (§ 226) Körperverletzung, idR in Tateinheit mit MisshancUung Schutzbefohlener (§ 225); sie waren daher mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren, bei vorsätzlicher Herbeiführung von Fortpflanzungsunfahigkeit bis zu 15 Jahren bedroht (§ 226 II)." (Fischer: StGB § 226a Rn. 3)

      § 225 StGB Mißhandlung von Schutzbefohlenen strafgesetzbuch-stgb.de/stgb/225.html (Strafmaße dort)

      Wenn ich Dich richtig verstehe, willst Du die Genitalverstümmelung an Kindern für Eltern straffrei stellen. Das gilt dann auch für die weibliche Genitalverstümmelung. Entgegen dem bisherigen Gesetz, entgegen der alten Gesetzgebung.

      Trotz der wochenlangen Diskussion hier, hast Du Dir das noch nie überlegt.

      Die Eltern holen sich dann ein "Du Du, aber nicht noch mal machen." beim Jugendamt ab, lachen sich eins und wiederholen das Ganze. Zur Not wird ein Elternteil zum Barbier. Im Judentum liegt die Beschneidungspflicht ja ohnehin eigentlich beim Vater. Die Übertragung der Aufgabe auf den Mohel erfolgte ja erst später.

      Was man nicht so alles macht, um ja keinen Juden einsperren zu müssen. Außerdem betonen doch die Religionsgemeinschaften immer wieder, dass sie rechtstreu sind. Ich gehen davon aus, dass die Religionsangehörigen, die das menschenrechtskonforme Deutschland dauerhaft als ihre Heimat ansehen wollen, sich auch an das Gesetz halten. Und wenn Joachim Gauck erst mal für die Welt verkündet hat, dass die ersten Ausländer nach § 54 AufenthG abgeschoben wurden, dann werden sich diejenigen, die hier sind hoffentlich überlegen, ob sie nicht lieber bleiben wollen und diejenigen, die kommen wollen, überlegen sich sicher, was sie hier dann unterlassen müssen.

      Was machst Du dann eigentlich mit dem nicht-religiös motivierten Elternteil, das an seinem Kind das neue Küchenmesser ausprobiert. Das kannst Du dann auch nur zum Umtrunk einladen.

      Lieber Muslim, lieber Jude,

      Deine natürliche Sexualität ist für immer vernichtet. Wir wussten, dass das mit Dir geschehen wird. Um das, wie aus den Betroffenenberichten hervorgeht, für Dich so Wichtige mit höchstmöglicher Sicherheit zu schützen, in dem Wissen, dass es von den Tätern unter allen Umständen gewollt wird, haben wir den Tätern ein Kaffeekränzchen mit der zuständigen Sozialarbeiterin angedroht. Das ist Deine körperliche Unversehrtheit uns Wert. Eine Tasse Jacobs Krönung.

      Dein MenschenrechtlerInnen

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Steffen Wasmund ()

    • Wenn man alle Menschen einsperren würde, die ihre Kinder notorisch misshandeln....
      Kindermisshandlung ist ein Straftatbestand. Klipp und Klar.



      Misshandlung Schutzbefohlener schrieb:


      Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die
      1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
      2. seinem Hausstand angehört,
      3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
      4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,
      quält oder roh misshandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.



      Ich meinte nicht zu fett ernähren oder zu wenig drum kümmern ich schrieb "Körperverletzung". Bitte nicht das Wort im Mund herundrehen!

      Ich meinte mit den "notorischen" Kinderkörperverletzern natürlich die Profis. Also kinderprügelnde Lehrer, Geistliche und sog. "Beschneider" aller Couleur.
      Eltern und Kinder zu trennen sollte das letzte aller Mittel sein. Leider geht das manchmal auch nicht anders.
      Wenn Eltern sich natürlich selbst mit dem Messer an den Genitalien eines Kindes zu schaffen machen gehören sie definitiv in den Knast, und die Kinder in sichere Obhut.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Hier mal wieder ein Update:

      focus.de/familie/erziehung/zwo…tsgericht_id_8645055.html

      Das vermeintliche Recht Kinder eine Körperverletzung zufügen zu dürfen, wird mit folgenden Argumenten verteidigt:
      - (religiöses) Erziehungsrecht der Eltern
      - Tradition aus der Bibel (=Jahrtausende alte Tradition)
      - Verbot würde das religiöse Leben dieser Sekte in Deutschland unmöglich machen

      Die Argumente kommen einem sehr bekannt vor und es stellt sich die Frage, warum "Züchtigung von Kindern" im Gegensatz zur "Zwangsbeschneidung" verboten sind bzw. warum man hier nicht endlich mal dem ganzen Unsinn ein Ende setzt und damit aufhört Zwangsbeschneidungen zu bagatellisieren.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Ich möchte wetten, die haben auch gesagt: "Dann müssen wir gehen!"
      Und - hat der Staat sich davon beeindrucken lassen?
      Hoffentlich wird Tschechien die Klopperei auch bald verbieten.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Religionsfreiheit geht wohl doch nicht über alles:

      faz.net/aktuell/gesellschaft/m…sorgerechts-15507054.html
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • BR schrieb:

      Einem Bericht von "Spiegel"-Online von 2014 zufolge verglich die Gemeinschaft Schläge mit der Rute mit einer Beschneidung, die ebenfalls eine Körperverletzung aus religiösen Gründen darstelle. In Straßburg klagten vier Familien mit zusammen acht Kindern. Sie machten vor allem das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verbriefte Recht auf Achtung des Familienlebens geltend; von der Geltendmachung der Religionsfreiheit rückten sie später ab, wie eine Gerichtssprecherin sagte.

      FAZ schrieb:

      Das Risiko einer systematischen und regelmäßigen körperlichen Züchtigung von Kindern könne es rechtfertigen, die Kinder in Obhut zu nehmen, teilte das Gericht mit.
      Offenbar kommt es auf das regelmäßige an. Vorhautamputation geht nur einmal, wirkt aber dann regelmäßig lebenslang nach. Systematisch ist die Genitalverstümmelung von Kindern ja auch, das hat System.

      Man müsste die Urteilsbegründung lesen, um zu sehen ob das Gericht auf den Vergleich mit der BGM überhaupt eingegangen ist.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Seltsam, vor 19 Stunden scheint im taz-Artikel noch das Argument mit der "Beschneidung" dringestanden zu haben:


      aber jetzt steht da nichts mehr davon. Offenbar wurde der Artikel nachträglich "verbessert".
      Wieder nach dem Motto "Bloß keine neue Beschneidungsdebatte!"?

      taz.de/!5493422/
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Schließlich habe es sich bei den meisten Eltern um Überzeugungs­täter gehandelt, die noch vor Gericht die Bibel zitierten als Beleg für die Zulässigkeit ihrer Züchtigungen.
      Religiöse Überzeugung? Aus einer heiligen Schrift zitieren? Seit wann kommt man denn mit so was durch?
      Ach ja, seit 2012.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"