Heiko "Pinocchio" Maas

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    • Heiko "Pinocchio" Maas

      Heiko Maas schrieb:

      "Niemand, der zu uns kommt, hat das Recht, seine kulturelle Verwurzelung oder seinen religiösen Glauben über unsere Gesetze zu stellen"

      Soll man lachen oder weinen?


      Auch nicht über den §223 StGB, auch nicht über den Artikel 2 des Grundgesetzes? Auch nicht wenn es mal nicht erwachsene Frauen oder Mädchen sondern "lediglich" kleine, wehrlose Jungen betrifft?

      Ist der Name ein Druckfehler, kommt der vom Mars?

      zeit.de/politik/deutschland/20…tion-heiko-maas-polygamie

      Ich verleihe Maas hiermit den Titel sJdwjh, "schleimigster Justizminister den wir je hatten"
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Maas ist bei weitem nicht der einzige Mega-Heuchler:


      Cem Özdemir schrieb:

      Kein heiliges Buch steht über der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland

      Heribert Prantl schrieb:

      Toleranz bedeutet mitnichten, dass jeder machen kann, was er will.
      Toleranz heißt nicht Beliebigkeit, heißt nicht, dass man für alles
      Verständnis haben soll. Toleranz ist nichts Schrankenloses. Sie kann nur
      innerhalb klarer Grenzen existieren.

      Diese Grenzen setzt in Deutschland das deutsche Recht, nicht ein Koran oder sonst ein heiliges Buch. Wenn diese Grenzen nicht geachtet werden, wird aus Wohltat Plage.

      Selbstredend gibt es Grenzen: Wenn die Würde des Menschen verletzt wird, wenn eine angeblich göttliche Leitkultur die Grundrechte negiert - dann sind die Grenzen überschritten.
      Kein heiliges Buch steht über der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Im ersten Moment wollte ich auch schon reflexartig zu diesem Beitrag applaudieren. Kommt aber der Islam oder das Judentum zu uns oder sind diese Religionen nicht bereits Teil unserer Kultur?

      Und wie R2D2 bereits ausgeführt hat, haben wir doch z.B. auch bei Kinderehen aktuell keinerlei Bedenken, wenn es hier um deren offizielle Anerkennung geht. Was Herr Maas wirklich meint, weiß ich nicht. Aber vielleicht zielt die Geschichte eher auf das Thema Familiennachzug und die Befürchtung, dass sich hier der Umfang massiv erhöhen könnte, wenn Mehrfachehen auch anerkannt würden.

      Nach meinem Eindruck interessiert sich die Politik ohnehin stärker für monetäre Ziele als für Menschenrechte oder das Wohl der Menschheit. Und im Umkehrschluss interessieren sich dann wieder viele Menschen nicht für Politik, was diesen Teufelskreis schließt.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • "Niemand, der zu uns kommt, hat das Recht, seine kulturelle Verwurzelung oder seinen religiösen Glauben über unsere Gesetze zu stellen"
      Heisst das jetzt im Umkehrschluss, "wer schon länger hier ist, der darf Gesetze brechen, wenn er sich auf seine seine kulturelle Verwurzelung oder seinen religiösen Glauben beruft?

      "Wer seine Sohn liebt, der schont die Rute nicht!"
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Also Teil meiner Kultur ist weder Islam noch Judentum noch Hinduismus. Aber darum geht es doch gar nicht. Es geht um "unsere Gesetze". Die werden entweder missachtet oder grundgesetzwidrig "angepasst".

      Grundsätzlich sollten Gesetze "unsere Kultur" widerspiegeln. Da wir in einer Demokratie leben, müssen jedoch nicht alle mit allem einverstanden sein, so lange die Mehrheit nicht bewusst versucht Minderheiten zu benachteiligen. Dass der § 1631 d BGB eine Minderheit, nämlich wehrlose Kinder benachteiligt, ist hier ein anderes Thema.

      Mir ist übrigens zwischenzeitlich aufgefallen, dass man Herrn Maas mit seinen Verlautbarungen ohnehin nicht ernst nehmen kann. Er erzählt hier auch nur von Mädchen, welche in einer Kinderehe zwangsverheiratet würden. Mit anderen Worten war dies mal wieder im besten Fall populistisches Geschwafel und wenn man böse will, hat er sich sogar sexistisch daneben benommen oder gar diskriminierend verhalten.

      Man darf nämlich nicht vergessen, dass Jungen weltweit ebenfalls immer wieder als Kinder verheiratet werden. Aber genau so funktioniert der populistische Tunnelblick im Bundestag. Mädchen müssen vor Zwangsehen oder Beschneidungen geschützt werden und über die Jungs spricht man nicht. Jedenfalls gilt dies für Politiker, die wie Herr Maas Phrasen rausdreschen, die zeigen wie unreflektiert hier echte Probleme angegangen werden.

      Zitat Maas:
      "Zwangsehen dürfen wir nicht dulden, erst recht nicht, wenn minderjährige Mädchen betroffen sind."

      Ob Herr Maas ein Chauvi ist, soll jeder für sich entscheiden.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Es ist in der Tat der Hammer, sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ist amtlich OK:

      OLG Bamberg schrieb:

      Eine in Syrien nach syrischem Eheschließungsrecht wirksam geschlossene Ehe einer zum Eheschließungszeitpunkt 14-Jährigen mit einem Volljährigen ist als wirksam anzuerkennen, wenn die Ehegatten der sunnitischen Glaubensrichtung angehören und die Ehe bereits vollzogen ist. (amtlicher Leitsatz)


      ..Sie sind zueinander verwandt als Cousin und Cousine..



      syrisches Eheschließungsrecht schrieb:

      Hiervon macht Art. 18 PSG eine Ausnahme dahingehend, dass männliche Jugendliche die das 15. Lebensalter, und weibliche Jugendliche, die das 13. Lebensalter vollendet haben, die Ehe eingehen können, wenn der zuständige Richter die körperliche Reife und die Geschlechtsreife der beiden Jugendlichen als erwiesen ansieht.
      Auch bestehen keine greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass es sich bei der gegenständlichen Eheschließung um eine Zwangsheirat handeln könnte.



      An Naivität nicht zu toppen.

      §174 StGB schrieb:

      Wer sexuelle Handlungen

      1. an einer Person
      unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur
      Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,...
      vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


      Schon wieder eine religiöse Extrawurst der übelsten Sorte.
      Aber ihr könnt euch drauf verlassen, das wird bald kassiert werden. Weil - es geht ja um Mädchen...
      Also nicht um Kinder, sondern um Mädchenrechte.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.