meyerhuber.info/aufklaerung-be…g-des-maennlichen-kindes/
Rechtssicherheit? Natürlich nicht:
Gerade bei medizinisch nicht notwendigen Beschneidungseingriffen ist im Hinblick auch auf psychische Belastungen, das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Würde zu berücksichtigen.
Rechtssicherheit? Natürlich nicht:
Auf das Risiko der durchführenden Ärzte, eine strafrechtlich relevante rechtswidrige Körperverletzung zu begehen, insbesondere bei medizinisch nicht notwendigen Behandlungen und unzureichender Aufklärung, wird nochmals hingewiesen.