Die religiös homogene Gesellschaft gibt es nicht mehr

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Die religiös homogene Gesellschaft gibt es nicht mehr

      Barbara John im Pro-Medienmagazin

      Nicht auf jede kulturelle Eigenheit oder „jeden Spleen“ müsse „mit der Gesetzesmaschinerie und gesellschaftlicher Verteufelung“ reagiert werden. [...] Sie betonte, dass es gegenüber bestimmten Praktiken wie Zwangsheirat oder Beschneidung natürlich Abgrenzungen geben müsse. Es dürfe aber nicht „mit der Lupe“ danach gesucht werden. Als Beispiele nannte sie die Diskussion um ein Kopftuchverbot oder Empörung darüber, wenn Muslime aus religiösen Gründen nicht die Hand schüttelten. Dies würde die westliche Kultur nicht beschädigen.

      Klingt recht vernünftig, allein mir fehlt der Glaube, daß da wirklich Beschneidung generell (und nicht nur FGM) gemeint ist.

      Update:
      Meine Vermutung hat sich bestätigt:

      Barbara John auf welt.de schrieb:

      Das heißt nicht, dass es keine Abgrenzung geben muss gegenüber bestimmten Praktiken und Verhaltensweisen – etwa wenn Mädchen zwangsverheiratet oder beschnitten werden sollen.
      Wenn Jungen beschnitten werden sollen, ist das natürlich halb so wild ...
      *Brech*
      Ein gerupfter Spatz verspottet das Gefieder seiner Artgenossen. (Sorbisches Sprichwort)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Cato ()

    • Nicht auf jede kulturelle Eigenheit oder „jeden Spleen“ müsse „mit der Gesetzesmaschinerie und gesellschaftlicher Verteufelung“ reagiert werden.
      Und damit spielte Sie bestimmt nicht auf §1631d an. Kinder beschneiden ist für sie offenbar nicht mehr als ein Spleen, eine vielleicht etwas ungewöhnliche doch liebenswerte Eigenart.
    • Gut, dass sie dir Kurve noch gekriegt hat. Das hätte ja leicht als Antisemitismus oder Fremdenfeindlichkeit missverstanden werden können! (Ironie)

      Aber "Mädchen" ist was anderes, das ist politisch korrekt. Die "Beschneidung" von Mädchen findet ja auch zigtausend-fach jährlich statt in Deutschland. Mal liest ständig von Verurteilungen nach dem extra geschaffenen §226a des Strafgesetzbuches. ;)
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • "Als Beispiele nannte sie die Diskussion um ein Kopftuchverbot oder Empörung darüber, wenn Muslime aus religiösen Gründen nicht die Hand schüttelten. Dies würde die westliche Kultur nicht beschädigen."

      Oh doch. Ideen haben Konsequenzen und diese Ideen beschädigen die westliche Kultur durchaus, direkt oder indirekt, kurz- oder langfristig. Handlungen passieren nicht im luftleeren Raum. Es gibt einen Kontext und der ist beim Islam nunmal durchaus relevant. Man braucht sich nur mal vorstellen, was für eine Empörung enstanden wäre, wenn jemand Schwarzen nicht die Hand gibt - wegen seiner "Religion". Die Bagatellisierung der genannten beiden Sachverhalte Kopftuch und Handschütteln bedeutet, den modernen und aufgeklärten Menschen mit muslimischen background, die ohnehin einen Schwierigen Stand haben in ihrer Community, in den Rücken zu fallen und damit genau die notwendigen Bestrebungen zu schwächen, die selbst auch Barbara John erkennt, wie zB die Reduzierung von Zwangsheirat und Beschneidung (nur Mädchen?). Insgesammt muss man Frau John eine ziemlich naive inkonsequente Sichtweise vorwerfen. Man liest aus ihrer Denke immer noch die anachronistischen Ideen des Multikulti der 80er. Aufwachen, Frau John.

      Ultra-Orthodoxe Juden geben Frauen übrigens auch nicht die Hand, und auch hier halte ich die Kritik für völlig angebracht. Der Kontext wartet allerdings mit weniger Konsequenzen auf als der muslimische, so dass eine unterschiedliche Reaktion durchaus erklärbar ist.
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Josc ()