Beschneidung In der Synagogengemeinde Potsdam

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    • Beschneidung In der Synagogengemeinde Potsdam

      2012... lt. bürgerlichem Gesetzbuch sind Eltern seit dem dazu berechtigt in die Beschneidung ihres unmündigen männlichen Kindes einzuwilligen auch wenn diese medizinisch nicht erforderlich ist.
      Was soll der Blödsinn "einzuwilligen"? Die Eltern willigen nicht ein, kein Arzt schlägt ihnen das vor, zur Genesung des Kindes, die Eltern VERANLASSEN das. Eingewilligt hat - alle männlichen Kinder verratend und grundgesetzwidrig - der Gesetzgeber.
      Er hat das Eltern-Ermächtigungsgesetz bzw. Jungenentrechtungsgesetz beschlossen. Ist doch toll, wenn Elter was darf, was er/sie vorher nicht durfte. Freiheit! Freiheit!

      Was meinen sie mit Befürchtungen?


      Na ja,...

      Was wäre das Leben ohne etwas Nervenkitzel?

      Mundschutz, Latexhandschuhe - Pustekuchen. "Nach den Regeln der ärztlichen Kunst"

      ..mit ein Jahr mit Vollnarkose - aber das kam für uns nicht in Frage, weil wir die Erfahrung haben, dass es auch schöner ist in der Gemeinde..


      Vielleicht hätte der Junge ja mit Vollnarkose schöner gefunden? Oder er wäre einfach lieber ganz geblieben?


      Und mal wieder - geschickt geschnitten.

      Also normalerweise dauert's ein bisschen länger


      potsdam.tv/mediathek/26200/Beschneidung.html
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Selbstbestimmung: "Was soll der Blödsinn "einzuwilligen"? Die Eltern willigen nicht ein, kein Arzt schlägt ihnen das vor"

      Nicht darauf, wer vorschlägt bezieht sich Einwilligung, sondern darauf in was eingewilligt wird. In die Straftat Körperverletzung. Der Arzt will (im Ergebnis) die Körperverletzung durchführen. In diese müssen die Eltern einwilligen können. Unabhängig davon, ob sie diese auch beauftragt haben.
      de.wikipedia.org/wiki/Einwilligung

      Aber viel wichtiger ist doch: Diese Prozedur dort ist doch nicht nach ärztlichen Standards erfolgt. Das muss doch eindeutig strafbar sein. Ich habe das Video gesichert.

      Anderas Manok zur Beschneidung des jüngsten Sohnes des Berliner Rabbiners Yehuda Teichtal: "Dass es bei einer Synagoge schon an den baulich-funktionellen Anforderungen mangelt und die Durchführung des Eingriffs im Beisein von 400 Besuchern auch nicht den betrieblich-organisatorischen Hygieneanforderungen entspricht, liegt auf der Hand. Auch wurde der Eingriff ohne Anästhesie durchgeführt, statt dessen sollte sich das Neugeborene durch Einträufeln ein paar Tropfen süßenWeines wieder beruhigen. Der Eingriff entsprach daher nicht den „Regeln der ärztlichen Kunst“ im Sinne des § 1631d Abs. 1 BGB. [...] weshalb bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen den Mohel und die Eltern des Kindes wegen Körperverletzung erstattet wurde." (S. 197 - 198)

      Anderas Manok: Die medizinisch nicht indizierte Beschneidung des männlichen Kindes
      duncker-humblot.de/index.php/f…es-mannlichen-kindes.html

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Steffen Wasmund ()

    • Für mich ist das manipulative Augenwischerei. Ein-willigen - das sagt schon das Wort - kann man nur in den Willen/Vorschlag eines anderen. Der Arzt beschwört die Eltern "Um Himmelswillen, das Kind stirbt, wenn wir es jetzt nicht sofort operieren!" Die Eltern sagen: "OK, dann willigen wir ein."
      Der Impuls kommt vom Arzt, nicht von den Eltern.
      Etwas anderes ist, wenn die Eltern mit dem gesunden Jungen zu Arzt kommen und sagen: "all unseren männlichen Vorfahren wurde die Vorhaut abgeschnitten, bitte machen sie unserem Jungen die Vorhaut kaputt."
      Dann kann der Arzt sage: "pecunia non olet" - immer her mit der Knete - und in die von den Eltern erbetene Verstümmelung ein-willigen.
      Oder er kann sagen "Sie haben wohl einen Vogel, so was mache ich nicht suchen sie sich einen anderen!" - also nicht ein-willigen. Der Arzt hat - anders als in norwegischen Krankenhäusern - hierzulande noch die freie Wahl, ob er einwilligt oder "nein!" sagt.

      Die Eltern sind die Auftraggeber, der Arzt ist derjenige, der einwilligt oder auch nicht einwilligt.

      Aber ganz was anderes: die Frage ist doch, wie die "angemessene Betäubung" im Potsdamer Fall ausgesehen hat? Emla ist ja lt. EMA ganz klar keine und hat zu solchen Zwecken auch keine Zulassung.
      Einen PWB kann nur ein Arzt setzen, davon ist in dem Video nichts zu sehen.


      European Medicines Agency schrieb:

      The CHMP
      noted that efficacy and safety of EMLA in the paediatric population has not indisputably been demonstrated and was of the view that
      information regarding the non-recommendation
      for the use of EMLA on genital skin for children is missing and should
      also be introduced in section 4.2,
      4.4
      and 5.1.
      The paediatric work sharing SE/W/008/pdWS/001 Assessment Report also
      states that the available data on the use
      of EMLA for circumcision demonstrate insufficient analgesic efficacy for this indication
      thus deletion of a respective wording
      in section 4.4 as proposed by the MAH was supported. The non-recommendation
      for circumcision was introduced in section
      s 4.2
      , 4.4 and 5.1.
      In meinen Augen besteht da in mehrfacher Hinsicht der Anfangsverdacht, dass die GM nicht einmal den lächerlichen Anforderungen des §1631d BGB entsprochen hat. Dass es sich also um gefährliche Körperverletzung handeln könnte. (Mit einem Messer ist gefährlich) Lt. eigener Aussagen war der Vater sich der Gefahren auch bewusst.
      In diesem Fall gibt es einen Anfangsverdacht auf ein Offizialdelikt und der zuständige Staatsanwalt müsste eigentlich von sich aus die Ermittlungen aufnehmen,

      Ja, ja, OK, ich weiß schon. (Ironie)

      Allerdings bittere Ironie...
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Lt. 1631d muss die VA ja nach den "Regeln der ärztlichen Kunst" ausgeführt werden.
      Wer bestimmt die? Die Deutsche Bundesärztekammer?


      Bundesärztekammer schrieb:

      Zu 5.
      Die Schmerzfreiheit entsprechend den Regeln der ärztlichen Kunst (einschließlich etwaiger Anästhesie) zu gewähren und zugleich die Schmerzfreiheit umfänglich sicherstellen zu wollen, ist, wie in Absatz 2 angedacht, nicht umsetzbar.
      Also ganz klar - Emla, Süßwein etc ist nicht "nach den Regeln der ärztlichen Kunst".

      bundesaerztekammer.de/fileadmi…_Beschneidung_6102012.pdf

      2012 wurde immer die "Hinterzimmer-Beschneidung" heraufbeschworen. Aber ob im Hinter- oder Wohnzimmer oder im Gemeindesaal ist völlig egal.
      Das sind alles keine sterilen Operationsräume.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • "Allgemeine Voraussetzungen der Einwilligung. Die Einwilligung iS von § 228 StGB ist eine bewusste vorherige Erklärung der Zustimmung zu dem tatbestandsmäßigen Verhalten einer bestimmten [...] Person; sie bezieht sich daher nicht allein auf den Erfolg, sondern auf die zum Erfolg führende Handlung." (Fischer StGB § 228 StGB Rn 5)

      Nicht in den "Impuls" wird eingewilligt, sondern in die Handlung. Erwachsener kommt zum Arzt und sagt: Ich will mir die Augen lasern lassen. Da kommt der "Impuls" auch nicht vom Arzt.

      Einwilligender und Handelnder sind nicht miteinander identisch, also muss der Einwilligende in die Handlung des Handelnden einwilligen.
    • Das ganze firmiert auch noch unter der Rubrik "Stadtleben"!

      Damit soll transportiert werden, dass Genitalverstümmelung etwas stinknormales, selbstverständliches ist, sofern sie Jungen betrifft. Dass es ganz normal ist, dass man kleinen Jungen wehtut.
      Sofern sie noch zu klein und zu schwach sind um sich zu wehren.

      Sprecherin schrieb:

      Am achten Ŧag nach der Geburt sollte die Beschneidung eines Jungen vorgenommen werden
      Und, dass es darum eine Kontroverse gibt, dass GM von den Menschen dieses Landes mehrheitlich abgelehnt wird - keine Red' davon! Oh du fröhliche Genitalteilzerstörung!

      Es ist einfach "ein schöner Tag" - für wen? Für den, der die Schmerzen erleiden muss? Brüllt man, weint man, wenn wenn man etwas "schön" findet?

      Stadt-Leben? Geht es nicht in Wahrheit um Sterben? Die Vorhaut stirbt unweigerlich innerhalb von Minuten ab nachdem sie abgetrennt wurde. Da gibt es keinen Trick um sie am Leben zu erhalten, bis der Junge alt genug ist selbst zu befinden ob er den Rest seines Lebens auf diese verzichten möchte. Die kann man nicht später einfach wieder annähen. Sie verfault. Diese sinn- und lustvolle Konstruktion der menschlichen Evolution.


      Verantwortlich für Potsdam TV ist Frank Hohn.

      Impressum schrieb:

      Unsere Web-Präsenz wurde nur mit Seiten verknüpft (verlinkt), deren Inhalte wir für seriös und rechtlich unbedenklich halten.

      Potsdamer schrieb:

      Frank Hohn, Jahrgang 1964, ist studierter Sozialpädagoge. Seit 2006 ist er Geschäftsführer der Hoffbauer-gGmbH. Die Hoffbauer-Stiftung betreibt evangelische Kitas und Schulen.

      Und wie! Platz für Möbel, aber nicht für KInder?

      Da hat wohl jemand Angst, dass erst MGM und dann kirchliche Trägerschaft von Kitas und Kindergärten in Frage gestellt werden könnte?


      Ev. Kirche in Potsdam schrieb:

      Der neue Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Potsdam e. V., Frank Hohn....

      Es ist wirklich der Hohn...
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Ich habe mich mit Dr. Andreas Manok in Verbindung gesetzt. Er ist zunächst grundsätzlich bereit bei einer Anzeige Unterstützung zu leisten. Ich habe nun vorgeschlagen, eine Musteranzeige für diesen Fall zu erstellen, die dann nur noch mit den persönlichen Daten zu versehen ist. Die Anzeigeerstattung kann dann sogar einfach per E-Mail bei jeder Polizeidienstelle erfolgen. Dies gemäß der Auskunft über das Bürgertelefon meiner nächstliegenden Polizeidienstelle.

      Teilt bitte mal mit, was Ihr davon haltet.
    • Steffen Wasmund schrieb:

      Teilt bitte mal mit, was Ihr davon haltet.
      Es wird aller Wahrscheinlichkeit nach im Sande verlaufen. Wenn selbst eine Anzeige bei Babypenissaugen im Sande verläuft...

      Von der einschlägig bekannten Presse wird es, falls es überhaupt wahrgenommen wird als "Beweis für den omnipräsenten Antisemitismus" kolportiert werden.

      Trotzdem finde ich es richtig und konsequent, Anzeige zu erstatten. Erstens weiss man nie, vielleicht gibt es einen kindergerecht denkenden Staatsanwalt, vielleicht sogar kritische Richter.
      Dann könnte das Unding "Emla" (falls Emla überhaupt zum Einsatz kam) gerichtlich als "nicht angemessene Schmerzbehandlung" eingestuft werden.
      Das Gericht könnte auch das BVerfG anrufen.
      Ich weiss, das ist wenig wahrscheinlich.
      Aber - jede solche Aktion wirkt dem unter-den-Teppich-kehren und dem Verdrängen entgegen.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Das was potsdam.tv da macht kann auch als Verbreitung gewaltverherrlichender Werke aufgefasst werden.


      Dieses Rechtsgut umfasst bereits selbst ein Bündel von Rechtgütern, somit ist eine Überlagerung zu anderen Rechtgütern immanent. Als überlagerte Rechtsgüter kommen insbesondere in Betracht:
      • Jugendschutz
      • Schutz der abstrakten Menschenwürde
      • Die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen

      de.wikipedia.org/wiki/Gewaltdarstellung
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Selbstbestimmung: "Es wird aller Wahrscheinlichkeit nach im Sande verlaufen. Wenn selbst eine Anzeige bei Babypenissaugen im Sande verläuft..."

      Das sehe ich auch so. Das könnte eintreten. Diese Nichtverfolgung muss die Staatsanwaltschaft aber begründen.

      Wenn der Vorgang rechtswidrig war, war er rechtswidrig, weil er nicht über das Elternrecht gerechtfertigt werden kann. Es bleibt also Folgendes übrig: Eine rechtswidrige, körperteilamputierende, betäubungslos durchgeführte Körperverletzung an einem Juden, die wegen seiner Religion an diesem begangen wurde.

      Die Staatsanwaltschaft muss nun anweisen, die rechtswidrige Körperverletzung an einem Juden, die wegen dessen Religion an diesem begangen wurde, soll in Deutschland nicht verfolgt werden. Das deutsche Volk soll (wieder) wegsehen.

      Was das heißt sieht jeder.

      Was ergeben sich daraus für rechtliche Folgen? Wenn die rechtswidrige körperteilamputierende, betäubungslos durchgeführte Körperverletzung an einem Juden wegen dessen Religion in Deutschland nicht verfolgt werden soll, mit welcher Begründung sollen dann andere, möglicherweise weniger schwerwiegende Körperverletzungen an Juden wegen ihrer Religion unter Beachtung der Gleichheit vor dem Gesetz verfolgt werden können? Z. B. wenn der Nazi einen Juden "nur" ohrfeigt.

      Die Ohrfeige soll strafrechtlich verfolgt werden, die betäubungslos durchgeführte Körperteilamputation hingegen nicht? Dann könnte der Nazi wahrscheinlich eine verfassungsrechtliche Prüfung einleiten, um zu verlangen ebenfalls von der Strafverfolgung befreit zu werden.

      Ich schlage daher vor, dass sich alle beschneidungskritischen Vereine der Anzeige anschließen und dies in einer Presseerklärung kundtun. Eine weitere Presseerklärung folgt, wenn die deutsche Staatsanwaltschaft (wieder) Anweisung erteilt, Körperverletzungsstraftaten an Juden wegen ihrer Religion nicht zu verfolgen.

      Selbstbestimmung: "Von der einschlägig bekannten Presse wird es, falls es überhaupt wahrgenommen wird als "Beweis für den omnipräsenten Antisemitismus" kolportiert werden."

      Auch das wird (vielleicht) so kommen. Das kann ebenfalls wieder zum Anlass genommen werden, um eine juristisch begründete Gegendarstellung zu veröffentlichen. Möglicherweise übernehmen das ja auch die prominenten beschneidungskritischen Juristen, Mediziner und Psychologen. Verleumderischem Müll muss man nur seine begründete Meinung entgegenhalten. In der Zeit-Online speist Thomas Fischer wöchentlich eine ca. 6-seitige Kolumne ein. Auch andere Autoren kommen großzügig zu Wort. Dort könnte man es z. B. mal versuchen.

      Antisemitismus ist die regelhafte Menschenrechtsverletzung an Juden. Die Beschneidung ist eine regelhafte Menschenrechtsverletzung an Juden. Wer die Beschneidung von jüdischen Kindern befürwortet ist also selbst ein Antisemit. Das ist die Wahrheit und die sollten wir endlich in aller Eindeutigkeit verteidigen. Die Diffamierung von Beschneidungskritikern ist dann nur noch Anlass, diese Wahrheit über umfangreiche Gegendarstellungen übermitteln zu können.

      Selbstbestimmung: "Trotzdem finde ich es richtig und konsequent, Anzeige zu erstatten. Erstens weiss man nie,..."

      Genau richtig. Wir können im Moment nur steuern, was wir im Moment steuern können. Und das ist unser eigenes Verhalten. Das steht (rechtlich) vor zwei Alternativen. Wegsehen (keine Anzeige) oder nicht wegsehen (Anzeige erstatten).
    • Steffen Wasmund schrieb:

      Das deutsche Volk...
      Au wei, au wei, da trötet das Nazometer sofort los. Von einem "deutschen Volk" hat nämlich auch ein gewisser Hitler geredet. Ist also PfuiBah.
      Das darf man heute nicht mehr schreiben, das ist nämlich diskriminierend und "volks-tümelnd". Besser "zeitweilig auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik befindliche multikulturelle Weltbürger mit diversen Staatsangehörigkeiten". Oder so ähnlich.

      Dass ein Grossteil der Juden Antisemiten sein sollen, weil sie ihren Jungen die Vorhaut abschneiden ist aber doch wohl den Bogen gefährlich überspannen. Antipräputioniten sind jene eher.
      Ich meine, man soll nicht die Fehler mancher Kinderverstümmelungselternrechtbefürworter übernehmen, sondern mit dem Begriff "Antisemitismus" sorgsam umgehen.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Selbstbestimmung: "Ich meine, man soll nicht die Fehler mancher Kinderverstümmelungselternrechtbefürworter übernehmen, sondern mit dem Begriff "Antisemitismus" sorgsam umgehen."

      Ich gehe mit dem Begriff sorgsam um und verwende ihn dort mit einer Sachbegründung, wo er sachlich eindeutig begründet ist.

      Selbstbestimmung: "Dass ein Grossteil der Juden Antisemiten sein sollen, weil sie ihren Jungen die Vorhaut abschneiden ist aber doch wohl den Bogen gefährlich überspannen."

      Das ist keine Sachwiderlegung. Schopenhauer lässt grüßen. Von der Uni Münster ist man ja schon einiges gewöhnt - Ulrich Willems
      Die regelhafte Menschenrechtsverletzung durch Juden, wird nicht dadurch widerlegt, dass viele Juden dieses Merkmal aufweisen könnten. Das belegt nur Deine Angst vor der notwendigen Feststellung.

      Legen wir diese Frage doch mal Shemuel Garber vor. Ich könnte mir vorstellen, er stimmt dem sofort zu. Die Wahrheit ist, dass wir hier den Grundkonflikt der jüdischen Religion vorfinden. Im Wesentlichen sagen das auch diejenigen jüdischen Beschneidungskritiker, die meinen, die Beschneidung stehe im Widerspruch zur jüdischen Religion.
    • Steffen Wasmund schrieb:

      Das belegt nur Deine Angst
      Ich habe keine Angst.
      Ich halte es aber für daneben, wenn der Begriff "Antisemitismus" nicht nur verwässert, sondern geradezu karikiert wird.
      "Die Juden sind am Antisemitismus selber schuld" ist wohl nur noch durch "die (meisten) Juden sind ja selber Antisemiten" zu toppen.
      Nichts anderes sagst du mit "Wer die Beschneidung von jüdischen Kindern befürwortet ist also selbst ein Antisemit."

      Was soll das überhaupt? :rolleyes:
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Nichts von dem, was Du in Beitrag 18 behauptest, ergibt sich aus dem, was ich gesagt habe. Deshalb besteht Dein Beitrag nur aus Behauptungen ohne jede Begründung.

      Du diffamierst mich, um eine Vorwand zu finden, den Beitrag wieder mal löschen zu können. Das ist alles.

      Selbstbestimmung: "Was soll das überhaupt?"

      Was soll diese scheinheilige Frage? Ich habe Dir eine Antwort auf Deine Einlassung gegeben: Selbstbestimmung: "Von der einschlägig bekannten Presse wird es, falls es überhaupt wahrgenommen wird als "Beweis für den omnipräsenten Antisemitismus" kolportiert werden."

      Wie dem meiner Ansicht nach zu begegnen ist, habe ich Dir deshalb mitgeteilt.

      Der Einzige, der hier bis jetzt ohne jede Begründung diffamiert, bist Du.

      Selbstbestimmung: "Ich halte es aber für daneben ..."

      Wo daneben? Neben Deiner Meinung, neben Deinen Behauptung. Ist die neuerdings der Maßstab für richtig und falsch?

      Selbstbestimmung: "Die Juden sind am Antisemitismus selber schuld" ist wohl nur noch durch "die (meisten) Juden sind ja selber Antisemiten" zu toppen."

      Die Schuldumkehrbehauptung ist - soweit ich weiß - eine strafbare Behauptung. Sie ist selbstverständlich unwahr. Aus dem was ich gesagt habe, ergibt sich keine Schuldumkehr und "toppt" sie diese deshalb auch nicht. Weil Du Deine diffamierende Behauptung nicht begründen kannst, hast Du es noch nicht mal versucht.

      Selbstbestimmung: "Nichts anderes sagst du mit "Wer die Beschneidung von jüdischen Kindern befürwortet ist also selbst ein Antisemit.""

      Wie gezeigt, nichts als Deine unbegründete Behauptung.

      Meine oben aufgeführte Aussage ist logisch unwiderlegbar. Sie ist wahr. Sie zeigt ein wesentliches Hauptproblem der Beschneidungsdebatte mit dem darauf fußenden Grundwiderspruch in der jüdischen Religion auf. Sie ist deshalb mit absoluter Sicherheit verfassungsrechtlich von der Meinungsfreiheit gedeckt.

      Versuche Deine entgegenstehende Meinung zu begründen. Du wirst kläglich scheitern, weil ich Recht habe.
    • Pizarro73: "Mach das doch mal. Ich finde es sehr wichtig, sich gerade aus der jüdischen Community da Feedback zu erbitten. Er ist Mitglied bei intaktiv e.V., sicher wird man Deine Mail an ihn weiterleiten."

      Wenn Du mit ihm in Kontakt stehst, kannst Du ihn ja gerne auf die Diskussion hier aufmerksam machen.

      Um Missverständnisse zu vermeiden. Die Rückmeldung von ihm benötige ich nicht, um den Wahrheitsgehalt meiner Aussage abzusichern. Seine Ansicht dazu interessiert mich aber schon. Denn ich bin sicher, der Antisemitismuswiderspruch innerhalb der jüdischen Religion, der sich durch die menschenrechtsverletzende Beschneidung ergibt, wird in seiner Anerkennung zum Allgemeingut werden.

      Die Anerkennung wird Bestandteil der jüdischen Religion werden.
    • Steffen Wasmund schrieb:

      Meine oben aufgeführte Aussage ist logisch unwiderlegbar. Sie ist wahr.

      Steffen Wasmund schrieb:

      ...weil ich Recht habe.

      War das nicht eigentlich die Partei, die Partei, die immer Recht hatte?

      Wer ein elterliches Recht auf Jungenverstümmelung befürwortet wäre deiner verqueren Logik zufolge doch in allererster Front ein ein Anti-Muslimist, und an allerletzter Stelle ein Antisemit. Wäre, wenn das Sinn machte.

      Unter dem Begriff "Antisemitismus" versteht man gemeinhin eine judenfeindliche Geisteshaltung die auf negative Stereotypen und judenfeindlichen Lügenmärchen (wie "Ritualmörder", "Brunnenvergifter", "Protokoll der Weisen von Zion") zurückgeht.
      Schade, dass man das einem erwachsenen Menschen erklären muss.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Selbstbestimmung: "War das nicht eigentlich die Partei, die Partei, die immer Recht hatte?"

      Inwiefern widerlegt oder bestätigt das den Wahrheitsgehalt meiner Aussage? Überhaupt nicht. Reine Diffamierung.

      Selbstbestimmung: "Wer ein elterliches Recht auf Jungenverstümmelung befürwortet wäre deiner verqueren Logik zufolge doch in allererster Front ein ein Anti-Muslimist, und an allerletzter Stelle ein Antisemit."

      Warum? Reine Behauptung. Jede Begründung fehlt. Du unterstellst mir offensichtlich Deine "Logik".

      "Unter dem Begriff "Antisemitismus" versteht man gemeinhin eine judenfeindliche Geisteshaltung die auf negative Stereotypen und judenfeindlichen Lügenmärchen (wie "Ritualmörder", "Brunnenvergifter", "Protokoll der Weisen von Zion") zurückgeht. Schade, dass man das einem erwachsenen Menschen erklären muss."

      Was man sonst noch unter Antisemitismus verstehen kann ist, ist irrelevant. Wichtig ist einzig und allein, ob mein Teilbereichsbezug, "Antisemitismus ist die regelhafte Menschenrechtsverletzung an Juden.", ebenfalls Antisemitismus ist. Aus der Existenz anderer Antisemitismusinhalte ergibt sich nicht der Beweis, dass mein Bezug kein Antisemitismus ist.

      Aus der Verwendung meines Teilbereichsbezuges ergibt sich offensichtlich nicht Unkenntnis anderer antisemitischer Bezüge. Deine Behauptung "Schade, dass man das einem erwachsenen Menschen erklären muss.", die diese Unkenntnis voraussetzt, ist also falsch.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Steffen Wasmund ()