"Der bestmögliche Kompromiss"

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    • "Der bestmögliche Kompromiss"

      Typisch SPON-Niveau:
      Schächtung und Beschneidung im Namen des Herren - religiöse Praktiken wie diese kollidieren eigentlich mit deutschen Gesetzen. Erlaubt sind sie trotzdem. Aber warum?

      Es geht gar nichts kaputt bei der GM, denn das ist wie mit gekochten, geschälten Eiern, die man ein wenig zusammendrückt:


      Wie sind diese logischen Grenzen praktisch zu ziehen? Stellen wir uns zwei gekochte und geschälte Eier vor. Keins von ihnen soll kaputt gehen, aber beide sollen in ein Glas passen, das etwas zu klein für zwei Eier ist. Legen wir sie hinein, passiert Erstaunliches: Jedes Ei verformt sich ein bisschen und macht dem anderen Platz - gerade so viel wie nötig, keinen Zehntelmillimeter mehr. Beide Eier dehnen sich so weit aus, wie es möglich ist, ohne dass eines von ihnen zerstört wird.

      Das nennt man dann wohl "Küchenpsychologie" ^^

      Na, dann kann man ja von Mädchengenitalien auch ruhig was abschneiden - im Namen der Religionsfreiheit - denn "Das Parlament kann die Glaubensfreiheit nicht durch einfache Gesetze einschränken" Wie kam es nur zum §226a StGB?

      Nein denn: "der Eingriff in den Körper" ist zu gross". Wie rechnet man das? In Quadratzentimeter Fläche? Kubikzentimeter Volumen? Oder geht das schlicht nach Einfluss der religiösen Lobby?


      So dürfte niemand einen Menschen aus religiösen Gründen töten.

      Ach, in echt? Wer hätte das gedacht! :D
      Gut, dass es SPON gibt, sonst hätte ich das gerade gemacht! ;)


      spiegel.de/panorama/gesellscha…-und-warum-a-1077678.html

      PS: Dieser Artikel ist ein Auszug aus dem Buch "Ich bin, was ich darf".

      Da hätte man dann ehrlicherweise auch "Anzeige" drüberschreiben können, aber nach dem Artikel besteht wohl kaum die Gefahr, dass sich das jemand kauft.

      "Ich bin, was ich darf"
      Genau, die meisten Männer sind (nocut) und dürfen selbst entscheiden, ob sie sich gerne die Hälfte ihrer sensiblen Genitaloberfläche amputieren lassen täten oder lieber viel Spass mit ihrer Vorhaut und gefühlvollem Sex haben - den allermeisten fällt diese Entscheidung gar nicht schwer.

      Sein und dürfen, das hängt schon zusammen in der Küchenpsychologie... :FP01
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Dieser Beitrag unterscheiden sich positiv von vielen anderen, weil er anerkennt, dass 1631 d BGB verfassungsrechtlich bedenklich gesehen werden kann.
      Außerdem deutet er die fehlende Kontrolle an und hat verstanden, dass die Schutzlosstellung von Jungen aus jeglichem Grunde wirksam ist.

      Hall of Shame ist für mich was Anderes.
      Denn hier bieten sich gute Ansätze einer Diskussion.
    • "Einige bezweifeln.."
      Etnschuldigung, das sind doch "weasel words"!
      Klar, so ca. 70% das sind schon so ein paar Hanseln...


      Über diese Frage hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden.

      Das hört sich so an, als hätte das BVerfG eine Klage gegen den 1631d angenommen. Davon kann keine Rede sein.
      Man kann auch mit Sicherheit davon ausgehen, dass das in absehbarer Zeit nicht passieren wird.
      Was soll dieses dämliche Herauslavieren aus einer eigenen Stellungnahme? Was soll der blödsinnige Eiervgleich?
      Hall of Shame, was sonst!
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Eierquetschen um der Religionsfreiheit genüge zu tun? Auch Jungen haben ein Recht auf eine Schale und diese ist unwiderruflich verloren. Da ist kein Ausgleich und das Ei ist kaputt. Und komischerweise sind für Sie Herr Kitz, die weiblichen Eier bereits kaputt, wenn man ein Loch hinein piekst, denn das steht mit §226a unter Strafe.

      Religion kann keine Ausnahme machen. Wenn das Schächten aus religiösen Gründen erlaubt ist, mit welchem Argument kann man es jemandem anderen das gleiche verbieten? Religion ist nicht überprüfbar. Wie ein Jurist so etwas schreiben kann und dann von "Gerechtigkeit" spricht, erschließt sich mir nicht. Soll das Recht eine Gewissenprüfung abverlangen, um über etwas eigentlich verbotenes hinwegzusehen?

      So ist es auch bei §1631d BGB. Es erlaubt überhaupt nicht die Beschneidung aus religiösen Gründen. Es erlaubt die Beschneidung aus beliebigen Gründen. Und wenn das nicht gegen die Menschenwürde verstösst, dann weiß ich auch nicht.

      facebook.com/VKitz/?target_pos…93179&ref=story_permalink
    • Ruhri1972 schrieb:

      Die Abwägung gelingt dem Autor nicht. Natürlich soll der Tierschutz das Recht auf Fleischverzehr nicht beschneiden. Eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten ist aber in keiner Weise gerechtfertigt. Fleisch kann verzehrt werden aber unter Einhaltung des Tierschutzes. Leider hat Politik zu viele Zugeständnisse (auch bei der Beschneidung) gemacht. Körperliche Unversehrtheit ist ein hohes Gut. Erst Erwachsene koennen sich selbstbestimmt zu einer Beschneidung entscheiden. Eine religiöse Beschneidung kann nicht rückgängig gemacht werden, auch wenn sich das Kind später gegen die Religion entscheidet.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Das Grundgesetz sagt also: Die Glaubensfreiheit ist unverletzlich, einerseits. Andererseits muss der Staat die Tiere schützen, sie vor unnötigen Schmerzen, Leiden und Schäden bewahren. Beide Aussagen stehen nebeneinander, das Grundgesetz nimmt keine wichtiger als die andere. Kommen sich die beiden Aussagen ins Gehege, stößt jede von ihnen an logische Grenzen.

      "Die Tiere schützen" kann der Staat generell gar nicht. Der Staat könnte Katzen verbieten Vögel zu fressen, aber das wäre eben lächerlich.

      Der Art. 20a ist ein Alibi-Larifari-Artikel. Typischer Aktionismus. Man kann daraus ableiten, was man will. Man könnte z.B. daraus ableiten, dass man Tiere nicht töten darf um sie zu verzehren. Aber das will der Staat nicht. Weil die Partei, die das verwirklichen wollte weg vom Fenster wäre.

      Es wurde ja auch immer wieder vorgeschlagen Kinderrechte ins GG zu schreiben. Es würde genauso eine nette Absichtserklärung werden.

      de.wikipedia.org/wiki/Kinderrechte

      FGM ja, aber keine Zeile zu MGM. Hat nichts mit Kinderrechten zu tun.



      Beide Aussagen stehen nebeneinander, das Grundgesetz nimmt keine wichtiger als die andere

      Genau diese Argumentation wurde auch gebetsmühlenartig bzgl. MGM vorgetragen. Reinhard Merkel hat sie schön zerlegt.
      Es gibt überhaupt keine Kollision, die Religionsfreiheit der Eltern ist u.a. das Recht, ihren eigenen Körper ad libido zu verstümmeln.
      Ein Baby z.B. ist im wahrsten Sinne "religons-frei", es ist zu jung um zu glauben - von daher kann man nicht annehmen, dass es aus religiösen Gründen verstümmelt werden möchte.

      Eine nachträgliche Akzeptierung einer Verstümmelung durch das Opfer sofern sie überhaupt gegeben ist (sie ist es keineswegs immer) kann nicht strafverhindernd wirken.

      Wenn z.B. ein Mensch als Kind sexuell missbraucht wird, das aber später OK findet (das kommt alles vor!) muss ein Staatsanwalt bei Kenntnis trotzdem ein Verfahren einleiten.

      Ein Arzt, der ein Mädchen genitalverstümmelt wird bestraft werden, egal ob das Mädchen später als Frau die Verstümmelung schlimm oder supi findet.

      Auch ein Arzt, der eine erwachsene Frau gem. $226a verstümmelt kann sich nicht mit deren Einverständnis herausreden, er wird bestraft. (Ich halte das letztere für eine Entmündigung von erwachsenen Frauen).
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Erfreulicherweise bekommt der Autor ja im Grossteil der ca. 190 Kommentare "volles Rohr" :thumbsup:
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      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"