Jurist: An der „religionsfreundlichen Auslegung“ festhalten

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    • Jurist: An der „religionsfreundlichen Auslegung“ festhalten

      Eine großzügige Interpretation des Grundrechts auf Religionsfreiheit könne vielmehr die Integration fördern, betonte de Wall.
      FGM, Frauen- und Kinderprügeln, ick hör dir trapsen!



      Als Beispiel eine Grenzüberschreitung nannte de Wall die Debatte von 2012 um die rituelle Beschneidung jüdischer Jungen. Er wies das Argument der Gegner zurück, diese Tradition sei nicht religiös, sondern kulturell bedingt. Eine solche Bewertung sei allein Sache der Religionsgemeinschaft selbst, betonte der Staatsrechtler.



      De Wall sprach bei einer Tagung zum Thema „Religiöse Vielfalt – Herausforderung für das Recht“ in der Katholischen Akademie.
      islamische-zeitung.de/kein-gru…eniger-religionsfreiheit/
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • [Ironie on]
      Wenn wir die Schnittmenge für eine erfolgreiche Integration noch weiter erhöhen wollen, können wir auch die komplette Anarchie ausrufen oder zumindest die Grundrechte komplett außer Kraft setzen. Somit wäre dann sogar eine Integration von Anhängern der IS innerhalb Deutschlands denkbar. Ziel bei derartigen Maßnahmen wäre die Schaffung eines juristischen Vakuums, welches jedem beliebigen System eine frei Entfaltung gewährleistet. Die Bewahrung der Grundrechte oder von Menschenrechten allgemein führen zwangsläufig zu vermeidbaren Konflikten mit anderen Kulturen.
      [Ironie off]

      Manchmal ist es besser bereits am Anfang zu Ende zu denken.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Eine solche Bewertung sei allein Sache der Religionsgemeinschaft selbst, betonte der Staatsrechtler.
      Wollen wir denen nicht überhaupt die ganze Rechtsprechung übertragen?
      Es steht doch alles im AT drin, wie man mit Ehebrecherinnen, widerborstigen Söhnen, Schwulen und Wahrsagern zu verfahren hat, und dass das "Weib" gefälligst dem Manne untertan sein soll!
      Da darf sich der Staat doch nicht einmischen!
      Der hat den 12 Stämmen doch glatt die Kinder weggenommen, da war aber gar nichts mit "religionsfreundlicher Auslegung".
      Na, eine Klage der 12 Stämme vorm BVerfG wird ja dann sicher ein Selbstgänger, sie müssen sich nur auf
      Heinrich de Wall berufen!

      Das solche Leute auch noch von unseren Steuergeldern finanziert werden... *Brech*

      hli.jura.uni-erlangen.de/lehrstuhlteam/dewall/index.shtml
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Joeye schrieb:

      Islamische Zeitung schrieb:

      Der Staatskirchenrechtler Heinrich de Wall ...
      Wie bitte? Schon beim zweiten Wort des Artikels weiß man Bescheid ...
      Na ja, ein Menschenrechtler fordert Menschenrechte, wo keine sind, ein Kinderrechtler Kinderrechte wo keine sind. In diesem Sinne fordert ein Staatskirchenrechtler eine Staatskirche, wo keine ist. ;)

      Aber mal im Ernst: Staatskirchenrecht braucht keine Staatskirche sondern einen Staat und eine Kirche und Leute, die meinen, dass der Staat diesen Kirchen Sonderrechte gewähren müsse:


      de.wikipedia.org/wiki/Staatskirchenrecht
    • Joeye: "Wie bitte? Schon beim zweiten Wort des Artikels weiß man Bescheid ..."

      Mit der Kritik liegst Du falsch, denn: "Die Genese des Begriffs Staatskirchenrecht leitet sich nicht von der Staatskirche ab, sondern vom Recht des Staates für die Kirchen." (de.wikipedia.org/wiki/Staatskirchenrecht)

      Islamische Zeitung: "Er wies das Argument der Gegner zurück, diese Tradition sei nicht religiös, sondern kulturell bedingt. Eine solche Bewertung sei allein Sache der Religionsgemeinschaft selbst, betonte der Staatsrechtler."

      Und damit hat er Recht. Der religiöse Mensch bzw. die Religionsgemeinschaften legen die Glaubensinhalte frei/willkürlich fest. Die einzige Frage, die sich stellt ist, ob Glaubensinhalte von der säkularen menschenwürdebasierten Rechtsordnung erlaubt werden können.

      Somit sind Aussagen wie: "Terroristen haben keine Religion" falsch. Genauso wie: "wer Religion als Vorwand für Übergriffe nimmt [...] der hat keine Religion." (Urolüge)
    • Steffen Wasmund schrieb:

      Der religiöse Mensch bzw. die Religionsgemeinschaften legen die Glaubensinhalte frei/willkürlich fest.
      Mit der de wallschen Logik könnte also jemand morgen eine Religionsgemeinschaft der Ohrläppchenabscheider gründen (natürlich nur bei Jungen!).
      Da könnte man nichts gegen sagen - Religionsfreiheit!

      Vielleicht sollten einfach mal ein paar Leute die "Religionsgemeinschaft der Vorhautanbeter" gründen. Wo die männliche Vorhaut für eine "identitätsstiftende" Kulthandlung - den Vorhauttanz - zwingend erforderlich ist. Religionsgemeinschaften sind ja frei, wie sie ihre Religion definieren. Irgend ein "Prophet" hat eine "Offenbarung", und fertig.
      Dann wäre die Amputation der Jungenvorhaut ein Eingriff in die Religionsfreiheit des Jungen, denn er könnte nimmermehr der Religionsgemeinschaft der Vorhautanbeter beitreten.

      (Es wurde ja 2012 immer argumentiert, die MGM sei kein Eingriff in die Religionsfreiheit, weil der Junge ja ab 14 z.B. zum Christentum o.a. konvertieren könnte)

      Reinhard Merkel hatte in der Hinsicht völlig recht: "Die Religionsfreiheit des einen endet an der Nase des anderen"
      Und wie die Nase des Mannes, so sein Johannes! ^^
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Das BVerfG hat gerade entschieden - Sex mit Tieren bleibt verboten.
      Gut so!

      Das BVerfG: "Der Schutz des Wohlbefindens von Tieren" gehe vor "Übergriffen". Richtig!

      Aber wie ist das mit dem Wohlbefinden von kleinen Jungen?

      Die Kläger haben einen Fehler gemacht - sie hätten ein Religionsgemeinschaft gründen müssen, wo Sex mit Tieren religiös unabdingbar ist - denn dann wäre das ja unter "Religionsfreiheit" gefallen.

      Denn das betäubunglose Schlachten ist ja auch verboten - es sei denn, man beruft sich auf eine religiöse Vorschrift.

      Vielleicht ist der nächste Sodomist schlauer...

      Aber halt, er kann sich ja dann nicht auf eine hundertjährige Tradition berufen!

      Denn nur nach dem Grundgesetz sind alle Religionsgemeinschaften gleich. (und sogar mit weltanschaulichen Gemeinschaften gleichgestellt).
      In der Praxis betreibt der Staat aber religiöse Erbsenzählerei, die Guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen. Welche gut und welche schlecht sind, bestimmt der Staat.
      Die einen fördert er mit voller Kelle, treibt Geld für sie ein, zahlt ihre Ausbilder, privilegiert sie rechtlich (Schächten) oder erlässt Extrawurstgesetze für sie (1631d), die anderen lässt er überwachen, oder er nimmt ihnen die Kinder weg. Oder er erkennt ihren Status gar nicht erst an.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Selbstbestimmung: "Mit der de wallschen Logik könnte also jemand morgen eine Religionsgemeinschaft der Ohrläppchenabscheider gründen (natürlich nur bei Jungen!). Da könnte man nichts gegen sagen - Religionsfreiheit!"

      Genau so ist es. Und wenn sie die Orläppchen (bei Kindern) tatsächlich abschneiden, landen sie - genauso grundgesetzkonform - im Gefängnis. Analog dazu sind alle Anweisungen der "heiligen" Bücher zu werten, die mit geltendem Recht bei der Ausführung nicht vereinbar sind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Steffen Wasmund ()

    • 2012 trat doch jener österreichische Herr Ernst Meir Stern auf und wünschte einem deutschen Arzt eine Zwangsverstümmelung.

      Gesetzt den Fall, so etwas würde tatsächlich ein mal (was Gott verhüten möge ) passieren, oder ein Arzt würde einem Mann irrtümlich eine fachgerechte VA verpassen (natürlich mit Vollnarkose) - bei dem eigentlich ein anderer, aufschiebbarer Eingriff erfolgen sollte - wie sollte jener Mann vor Gericht einen Schaden geltend machen, wenn der Gesetzgeber mit dem 1631d doch implizit festgestellt hat, dass durch den Verlust der Vorhaut keinerlei Schaden entsteht?

      Der Richter:
      "Was regen sie sich auf, das wird doch mit kleinen Jungen zigtausendfach ganz legal gemacht, aus Fürsorglichkeit, und auch der Gesetzgeber hat festgestellt, dass das nur Vorteile für sie bringt - sie werden seltener an AIDS und Peniskrebs erkranken, und wahrscheinlicher auch seltener vom Blitz erschlagen werden!
      Und sie haben das auch noch ganz umsonst bekommen, normal kostet das 250-400€!"
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Und sie haben das auch noch ganz umsonst bekommen
      ja, umsonst und nicht kostenlos.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Gesetzt den Fall, so etwas würde tatsächlich ein mal (was Gott verhüten möge ) passieren, oder ein Arzt würde einem Mann irrtümlich eine fachgerechte VA verpassen (natürlich mit Vollnarkose) - bei dem eigentlich ein anderer, aufschiebbarer Eingriff erfolgen sollte - wie sollte jener Mann vor Gericht einen Schaden geltend machen, wenn der Gesetzgeber mit dem 1631d doch implizit festgestellt hat, dass durch den Verlust der Vorhaut keinerlei Schaden entsteht?
      Das ist so unwahrscheinlich nicht! Mir hat hat tatsächlich jemand erzählt, dass er mit einer Nierengeschichte im Krankenhaus lag und wegen einem kleinen Eingriff eine Vollnarkose bekam. Als er wieder aufwachte, war sie weg! Die Vorhaut! Er hat aber nichts weiter unternommen. Nach dem Motto: Was weg ist, ist weg.