Verfassungsrechtliche Einschätzung der religiös motivierten Beschneidung bei nicht-einwilligungsfähigen minderjährigen Jungen

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    • Halten wir fest: MGM ist eine "üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt"

      Es ist kein Wunder, dass der Bundestag gegen die Veröffentlichung dieser Dokumente Berufung eingelegt hat. Das sollte nicht publik werden!
      Man schämt sich.
      Weil diese Dokumente beweisen, dass man wider besseren Wissen gehandelt hat.

      Verletzte Grundrechte sind:

      Art. 1 (1) GG: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt"

      Aus Art. 1 leitet sich das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ab.

      Wikipedia schrieb:

      Auch bei der in einigen Kulturen praktizierte Zirkumzision ohne medizinische Indikation gehen wichtige sexuelle Funktionen verloren. Genitalverstümmelung kann daher als Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung verstanden werden.
      Ei verbitscht, da hat die MGM-Wiki-Polizei doch glatt gepennt!
      (Wird jetzt bestimmt subito gelöscht)

      Und natürlich ist z.B. auch die Verunmöglichung der Masturbation ohne Gleitmittel, bzw. deren Erschwernis ein klare Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung.

      Art. 2 (1) GG: "Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit..:"
      (2) "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit"

      Art. 3 (1) "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"
      (2) "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

      [Im Gegenteil, mit dem §1631d BGB und dem §226a StGB spricht er dem Art. 3 (2) Hohn]

      Art 4 (1) "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich"

      [Dazu gehört auch das Recht auf negative Religionsfreiheit, also z.B. das Recht, nicht mit einer lebenslangen, irreversiblen religiösen Markierung versehen zu werden]

      Art. 6 (2) "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft."

      [Pflege und Er-ziehung sind gerade das Gegenteil von Kaputtmachen.
      §1631 BGB legt zudem fest, dass jedes Kind ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung hat. MGM kann schon von daher keine "Erziehung" sein. 2012 wurde ja auch von den Kinderentrechtern argumentiert, MGM sei gar keine Erziehung.
      Als das Kölner LG tatsächlich "wachen" wollte ist ihm die Bundestagsmehrheit in den Rücken gefallen. Hat beschlossen: Die staatliche Gemeinschaft soll eben nicht wachen. Nicht, wenn es Jungen betrifft.]

      Art. 12 (1) "Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen."

      [Wird von §1631d (2) verletzt: "...von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen..."
      D.h. ein entsprechend (z.B. von einem Kinderchirurgen) ausgebildeter Heilpraktiker darf nicht Jungen verstümmeln, weil er nicht "von einer Religionsgemeinschaft vorgesehen" ist. Das BVerfG ist da sehr pingelig, siehe "Nichtraucherschutzgesetze".
      §1631d (2) verletzt auch die grundgesetzliche Pflicht des Staates zur religiösen Neutralität.]

      Art 14. (1) "Das Eigentum und und das Erbrecht werden gewährleistet"

      [Die Genitalien von Kindern sind deren Eigentum, und niemandes sonst. ]

      (2) "Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt"

      [MGM erfolgt nicht zum Wohle der Allgemeinheit, sondern zum gefühlten Wohl der Eltern.
      §1631d regelt keine Entschädigung der Betroffenen für den Verlust der Vorhaut (und evtl. des Frenulums)]

      Art. 19 (1) "Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten.
      Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikel nennen.

      [Der 1631d ist ein Spezialgesetz, dass in vielfältiger Hinsicht von "allgemein" abweicht. Z.B. nur für Jungen, und dann noch weniger Schutz für Jungen unter sechs Monaten, und die "im Einzelfall angemessene Betäubung". Die zahlreichen durch das Gesetz eingeschränkten Grundrechte werden im Gesetz nicht genannt]

      Art. 140
      via Art. 136 WV (Weimarer Verfassung) "Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesformel gezwungen werden"

      Gibt es ein Gesetz, das noch verfassungswidriger ist?

      Und wer hat's unterschrieben? Der Bundespfarrer.

      Ohne zu zögern. Dabei hätte er die Möglichkeit gehabt, dass Gesetz von seinen Juristen auf Verfassungskonformität zu prüfen.
      Er hat nicht einmal, wie Horst Köhler beim Passagierflugeugs-Abschußgesetz die Überprüfung durch Karlsruhe angeregt. Jenes Gesetz wurde bekanntlich daraufhin vom BVerfG kassiert. Wie so viele andere vom Bundestag mehrheitlich beschlossene Gesetze auch. (Das sog. "hohe Haus" hat je keine großen Hemmungen, verfassungswidrige Gesetz zu beschließen)
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • WD schrieb:

      4. Gesundheitliche Aspekte einer Beschneidung von Jungen
      4.1.2. Medizinische Aspekte
      4.1.2.1. Prävalenzen von Beschneidungen von Jungen
      Unterschiedliche Angaben werden von beschnittenen Männern über die Folgen der Beschnei-
      dung auf ihre Sexualität gemacht. Die freiliegende Eichel sei etwas unempfindlicher. Einige be-
      schnittene Männer empfänden dies als Vorteil, andere als Nachteil. Gleichwohl sei das sexuelle Empfinden viel zu komplex, als dass die Beschneidung hier eine größere Rolle spiele. Eine weitaus größere Bedeutung habe beispielsweise die Einstellung der Partnerin zur Beschneidung. Entscheidend seien aus medizinischer Sicht letztlich die Umstände, unter denen der Eingriff durchgeführt werde. Hierbei sei es insbesondere wichtig, dass bei dem Eingriff Betäubungsmittel eingesetzt und Hygieneaspekte Beachtung finden müssten.21
      Was hat das jetzt mit "Prävalenz zu tun? Egal...

      Interessant ist die Quelle: Fußnote 21.

      Was finden wir da?


      21
      Nach: Information von Karl Becker, Sprecher des Berufsverbandes der niedergelassenen Kinderchirurgen
      Deutschlands in einer Information an den Autor vom 6. Juli 2012.
      an den leider geschwärzten Autor. Feige!

      Moment mal. Karl Becker?

      KARL BECKER???

      Dieser dürre Abschnitt ist alles, was der WD zu Auswirkungen auf die Sexualität zu schreiben weiß, und als Quelle dient einzig ausgerechnet Karl Becker? Dieser Jungenverstümmengsapologet allererster Kajüte?

      Dr. Christoph Kupferschmid

      Dr. Karl Becker Revisited


      FAZ, 19.10.2013: Guter Schnitt - Beschneidungen in Deutschland


      Was passiert, wenn Pfuscher arbeiten

      "Selbst bei Verdacht auf Phimose könne man die jungen Patienten mit Salben behandeln. Wenn aber Eltern ihre Söhne aus religiösen Gründen ohnehin beschneiden wollen, lasse sich ein Eingriff medizinisch unter Umständen rechtfertigen. "Es gibt hier eine Grauzone", sagt Becker.
      spiegel.de/spiegel/print/d-86653815.html

      Aha, da hamm' wer's schon wieder. Kann man als Animation zum Kassenbetrug verstehen. Ohne eindeutige Diagnose keine Operation!



      Amazon Klappentext schrieb:

      Als niedergelassener Kinderchirurg führt der Autor seit Jahren neben der medizinisch indizierten die rituelle Beschneidung durch...

      Also wenn der WD einen fragt, der selber seit Jahren Kinder verstümmelt....

      Pfui Deibel!

      PS: Noch mal die Quelle:

      bundestag.de/blob/410896/a2d53…/wd-9-085-12-pdf-data.pdf
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Manches fällt einem ja erst beim zweiten Durchlesen auf:

      Es existieren keine belastbaren bundesweiten Statistiken zu der Frage, wie häufig in Deutschlandrituell motivierte Beschneidungen von Jungen8 veranlasst werden.9 Die Erhebungen des BMG
      und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beziehen sich nur auf medizinisch notwen-
      dige Beschneidungen von Jungen, weil andere Indikationen nicht durch die gesetzlichen Kran-
      kenkassen abgerechnet werden. Demnach wurden im Jahr 2010 3.129 und im Jahr 2011 2.835
      entsprechende chirurgische Eingriffe vorgenommen.10
      Was heißt jetzt "entsprechende" chirurgische Eingriffe? Medizinisch indizierte, "rituell motivierte" oder Kombipack? Was denn nun? Von den "traditionellen" können die Kassen doch eigentlich gar nichts wissen?
      Es können also nur indizierte gemeint sein.

      Ach. So wenige? Seltsam, sehr seltsam. Und abnehmende Tendenz? Sonst ist doch von einer deutlich steigenden Tendenz die Rede? 30% Zuwachs in nur fünf Jahren!

      Und noch seltsamer:

      WD schrieb:

      Prof. Dr. Roland Rinner vom Wissenschaftlichen Institut der Techniker Krankenkasse (WINEG)
      hat für das Jahr 2011 mitgeteilt, dass die Techniker Krankenkasse 1.513 Mitglieder in stationärer
      Behandlung gehabt habe, bei denen eine Zirkumzision abgerechnet worden sei. Dazu kämen
      3.691 Patienten, die bei gleicher Diagnose ambulant im Krankenhaus, sowie 72.227
      Patienten die ambulant operiert worden seien.

      77.000 alleine bei der TK - wollen die den BT verkackeiern? Da passt doch vorne und hinten nichts zusammen! Oder waren das fast alles Zirkumzisionen bei Erwachsenen? Kaum glaublich!

      Und dann:

      Bei der Abrechnung werde in 8 Fällen der stationären Behandlung, 4 Fällen der ambulanten Operationen im Krankenhaus und 2.535 Fällen der ambulanten Operation aus dem Diagnoseschlüssel deutlich, dass es sich um eine nicht-medizinisch indizierte Zirkumzision handle. Allerdings bedeute dies nicht, dass die anderen Fälle nicht doch einen religiösen Hintergrund gehabt haben könnten.
      In 2.535 Fällen waren Ärzte sogar noch zu blöd die TK zu bescheißen? Und haben den "falschen" bzw. den richtigen Schlüssel eingeben?

      Das einzige, was bei der Sache sonnenklar ist: Der Bundestag hat aus einem schwarzen Loch der Unwissenheit heraus eine sehr weitreichende, grundgesetzwidrige Entscheidung getroffen. "Im Zweifel gegen das Kind"
      "Augen zu und durch!" war das Motto.

      Aber das ist noch nicht alles: Der Bundestag hat auch mit großer Mehrheit gegen den Antrag gestimmt, das Gesetz doch wenigstens bitteschön nach ein paar Jahren einer Evaluierung zu unterziehen.
      Verständlich.
      Man möchte ja schließlich nicht als Kinderverräter überführt werden!
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Im Jahre 2011 wurden also bei allen Kassen 2.835 medizinisch indizierte Zirkumzisionen bei Jungen abgerechnet, und alleine bei der TKK wurden im selben Jahr 77.431 - 2.535 = 74.896 Zirkumzisionen abgerechnet.
      D.h. von den 74.896 Z's müssen mindestens 72.061 bei Erwachsenen gewesen sein (falls alle Jungen bei der TKK versichert waren, sonst noch mehr)
      Und wenn man dann noch bedenkt, dass bei der TKK nur 13% der ges. Versicherten sind, dazu kommen noch die Privaten - das muss eine galoppierende Vorhaut-Seuche bei erwachsenen Männern sein!

      Donnerwetter - meine Vorhaut fühlt sich auch schon ganz schlecht! ^^ :FP01

      BTW, wenn ich die Zahlen so sehe, 2.835 und 2.535 seltsam, seltsam, da ist nur eine Ziffer Unterschied. Zufall? Oder Tippfehler? Meinten die mit den 2.835 abgerechneten Zirkumzisionen doch nicht die indizierten sondern die mit dem "falschen" Schlüssel? Dann würde das verständlicher - aber das waren dann doch nur die bei der TKK? Oder waren bei den anderen 87% der Versicherten dann nur noch 300 Fälle?
      Rätsel, rätsel, *Kopf kratz*
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Referenz 21 - geschwärzt!
      Ist die nachträglich wieder entschwärzt worden? Es wird immer bizarrer...
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Jau!

      Ich lach' mich schlapp. Ja wie peinlich ist das denn?

      Version vom 20.02.2016:


      Aktuelle Version:

      Hat sich dafür wieder einer bis zum Bundesverwaltungsgericht durchklagen müssen?

      Könnte der gefällige Zensor gnädigst den Rest auch noch entschwärzen? Mit untertänigstem Dank...

      Hose runter, ihr elenden Geheimniskrämer!
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • LOL, in der "neuen" Version wurde aber nicht nur entschwärzt, es wurde auch "nachgeschwärzt".

      Wie dämlich ist das denn? Ist den Leuten denn gar nichts zu peinlich?

      Wir haben ein Recht auf das ORIGINAL. Das, was die Abgeordneten bekommen haben. Die Entscheidungsgrundlage.

      Raus musste jetzt:


      14
      Eine entsprechende Anfrage über Art und Umfang von Beschneidungen von muslimischen Jungen in Deutschland wurde an den Zentralrat der Muslime in Deutschland gestellt. Nach Eingang wird die Antwort nachgereicht.
      Und wo ist die "nachgereichte" Antwort? Oder wurde das nur versprochen?

      Entschwärzt wurde hingegen:

      10
      Gemäß Email der KBV vom 10. Juli 2012

      Warum war das zuerst überhaupt geschwärzt worden? War das irgendwie kritisch?

      Höchst interessant, dass man sich jetzt noch über diese alten Dokumente den Kopf zerbricht. Was die Öffentlichkeit wissen darf, und was nicht. Und dann noch "hin und her".



      Und nicht nur das: Fünf Jahre schimmelten diese Dokumente in irgendeinem Safe vor sich hin - und jetzt, vier Jahre nach Erstellung und noch mal ein Jahr nach der erzwungenen Veröffentlichung werden sogar noch kleine Rechtsschreibfehler ausgebessert:

      Die Beschneidung von Jungen ist eine der am häufigsten durchgeführten chirurgischen Eingriffe.
      Gut, dass das einer nach fünf Jahren mal endlich gemerkt hat! Kinder verstümmeln - kein Problem - aber schlechtes Deutsch, das geht gar nicht!


      PS: Inhaltlich belanglose Rechtschreibfehler korrigieren, das können sie. Aber die versprochene Antwort des Zentralrats der Muslime einpflegen, das sitzt nicht drin. Stattdessen wird kommentarlos die Fußnote geschwärzt. Wird schon keiner merken.
      Pech gehabt!

      Irgendwie sind da einige Leute offensichtlich nicht richtig ausgelastet.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Am meisten geschwärzt ist immer noch in der Abhandlung "Zur religiösen Bedeutung der Beschneidung von Jungen im Islam und Judentum" -die ja eigentlich zur Beantwortung der Frage, ob ALLEN Jungen ihr Recht auf körperlich Unversehrtheit genommen werden darf irrelevant ist - die allermeisten Jungen hierzulande werden weder von muslimischen noch von jüdischen Eltern in eine religiöse Richtung erzogen.

      Offenbar hat das Thema "Religion" Geheimhaltung bitterlich nötig. Was soll das? Was dürfen wir da nicht wissen?

      bundestag.de/blob/407886/55d4a…/wd-1-086-12-pdf-data.pdf
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Wie sagt unsere Neurologe? Die Komplikationsrate liegt bei 1%. Für den, den es erwischt, sind das natürlich 100%.
      Bei ca 10% negativ betroffener Männer, haben wir es eigentlich mit einem sanitären Skandal zu tun.
      Aber den Pro-Lobby kommt zugute, dass es verlässliche Zahlen vermutlich nie geben wird. Die kann man immer zerreden, weil Sexualität so subjektiv ist. Die Betroffenen sind dann eben Psychopathen.
      Was sie aber gerne gelten lassen sind die Heldengeschichten (kann länger, besser usw.)
      rechnet man dann noch die Frauen hinzu, deren Lubrikation mangelhaft ist und die am GV leiden, dann wird es noch abstruser, die negativen Folgen so standhaft leugnen zu wollen.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Der neue deus ex machina der SPD, Martin Schulz beschwert sich jetzt (zu Recht) über Donald Trump: "..läuft mit der Abrissbirne durch unsere Grundwerte".

      Genau das macht auch der §1631d. Läuft mit der Abrissbirne durch neun Grundwerte.

      Und die SPD hat mehrheitlich kräftig mitgeschwungen an der Abrissbirne. Die Parteiprominenz vorneweg (Steinbrück, Steinmeier, Bulmahn, Dörmann, Hendricks, Lauterbach,Müntefering, Klose, Oppermann, Özoguz, Thierse, Wieczorek-Zeul, Zypries), die Partei-Schafe mehrheitlich brav hinterher.
      Gerade mal 22% (32 Abgeordnete, darunter die bewundernswerte Marlene Rupprecht) hatten den Anstand, gegen die Legalisierung der Jungenverstümmelung zu stimmen.
      Wer sich enthalten hat, oder nicht anwesend war (der ehemalige Hoffnungsträger der SPD, Sigmar Gabriel war wohl gerade unpässlich) hat sich mitschuldig gemacht.

      Man erinnert sich noch zu deutlich an die schleimtriefenden Reden von Steinmeier, Christine Lambrecht, Aydan Özoguz ("Die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist eine der zentralen Errungenschaften der Aufklärung", blablabla...)

      Was Grundwerte angeht sollte man bei der SPD mal bei sich selbst anfangen.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Neu

      Selbstbestimmung schrieb:

      Am meisten geschwärzt ist immer noch in der Abhandlung "Zur religiösen Bedeutung der Beschneidung von Jungen im Islam und Judentum" -die ja eigentlich zur Beantwortung der Frage, ob ALLEN Jungen ihr Recht auf körperlich Unversehrtheit genommen werden darf irrelevant ist - die allermeisten Jungen hierzulande werden weder von muslimischen noch von jüdischen Eltern in eine religiöse Richtung erzogen.

      Offenbar hat das Thema "Religion" Geheimhaltung bitterlich nötig. Was soll das? Was dürfen wir da nicht wissen?
      Man kann vermuten, dass die geschwärzten Passagen das eigentlich spannende, entlarvende an diesen Dokumenten ist. Es muss einfach zu peinlich sein,
      Man sollte gegen die Schwärzungen klagen. Multipolar z.B. klagt jetzt gegen die Schwärzungen in den RKI-Protokollen, aber das ist ein ganz anderes Thema und hier (off topic) .
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"