Verfassungsrechtliche Einschätzung der religiös motivierten Beschneidung bei nicht-einwilligungsfähigen minderjährigen Jungen

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    • Schlussendlich müssen wir wohl die Bevölkerung überzeugen. Etwas anderes hat wohl keinen Sinn. Die Politiker wollen doch eh alle nicht wahrhaben, was für Schweinereien geschehen. Lieber alles herunterspielen und ein paar Aussagen machen, die jeglicher wissenschaftlicher Grundlage entbehren.

      Ich versuche ja dauernd, andere zu überzeugen, aber kaum jemand will sich Zeit dafür nehmen, um sich mit meinen wissenschaftlichen Links auseinanderzusetzen. Gerade heute kam nach einer weiteren Diskussion mit einem Kollegen wieder die Aussage: Es gibt Ärzte die behaupten, die Beschneidung mindere die Sensibilität nicht. Und er wolle neutrale Infos, keine von mir, aber sich zu informieren sei ihm zu aufwendig. (Habe ihm diverse Links geschickt, die ich u.A. aus dem Forum bekommen habe und für mich eine eindeutige Sprache sprechen.)
      Er ist wohl weiterhin davon überzeugt, dass die Beschneidung von Kleinkindern unproblematisch sei...
      Schade, sie kosteten viel Aufand die ganzen Überzeugungsversuche.

      Aber wir müssen es schaffen, die Gesellschaft aufzuklären, sonst geht das ganze Leid in die nächste Runde. Wenn genug überzeugt sind, wäre eventuell ein Gesetz möglich, aber vielleicht gar nicht mehr notwendig. Ich hoffe zumindest, dass die Menschen mit gesunden Menschenverstand darüber entscheiden können, wenn sie hinreichend informiert sind.

      Zwar glaube ich, dass die Beschneidung durchaus positiv sein kann. Gibt ja genug Erfahrungsberichte. Aber da es auch viele gibt, die unzufrieden sind, was ja medizinisch gesehen nur logisch ist, finde ich es nicht gut, dass dem Kind die Entscheidung einfach so genommen wird. Es gibt auch Frauen, die sich freiwillig die Schamlippen verkürzen lassen oder so etwas, meine ich einmal gelesen zu haben. Aber so etwas darf der Arzt auch nicht, sind ja Frauen, die muss man scheinbar sogar vor sich selbst schützen. Bei Knaben jedoch, ist doch egal, was mit denen passiert. Wenn die weniger spüren, mindert das vielleicht deren schlimmen schlimmen Sexualtrieb, der sie zum Sündigen bringt. Dann können sie mehr arbeiten, da sie ihre Zeit nicht mehr "verschwenden" und das ist gut für den Staat. Dass Überarbeitung aber zu psychischen Problemen führt... ist denen doch egal.

      Ist jetzt etwas o.T. aber musste Raus.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von interested98 ()

    • Selbstbestimmung: "Natürlich sind sie das nicht. Jeder Mann und jede Frau sollen sich ganz legal ihre Vorhaut amputieren lassen wenn sie das lustig finden."

      Und da das für jeden Mann und jede Frau - also für erwachsenen Menschen - so ist und sicher auch in Frankreich schon jetzt so ist, kann sich so ein Antrag nur auf noch nicht so Seiendes beziehen, also auf Kinder. Meinem Verständnis nach soll der Antrag also die milde Form der weiblichen Genitalverstümmelung bei Kindern legalisieren.
    • Steffen Wasmund schrieb:

      die milde Form
      Mild ist was anderes.
      Mild wäre Streicheln.
      Aber das möchte man aus naheliegenden Gründen bei Kindergenitalien auch nicht. Jedenfalls nicht durch Erwachsene.
      Einfach in Frieden lassen, einfach die Finger, Messer, Scheren weg!
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Selbstbestimmung: "Mild ist was anderes. Mild wäre Streicheln. Aber das möchte man aus naheliegenden Gründen bei Kindergenitalien auch nicht. Jedenfalls nicht durch Erwachsene. Einfach in Frieden lassen, einfach die Finger, Messer, Scheren weg!"

      Willst Du mir jetz im Ernst unterstellen, dass ich mit "milde Form der weiblichen Genitalverstümmelung" streicheln gemeint haben könnte? Hier kann keine andere Bedeutung entstehen als "abmildern" im Sinne von kleiner, reduzierter im Vergleich mit Schwererem. Dass sich der Körperverletzungsakt Verstümmelung und der Nicht-Körperverletzungsakt streicheln gegenseitig ausschließen, erkennst Du nicht?

      Nun könnte man auf Sachebene diskutieren, ob man das Wort "mild", wegen seiner anderen(!) Bedeutung als Einzelwort im Zusammenhang mit der Genitalverstümmelung verwenden sollte, weil es in Un-Sachdiskussionen zu solchen Unterstellungen kommen kann und weil die Ursprungsbedeutung durchaus die Gefahr der fehlerhaften(!) Dauerassoziation in sich trägt. (Einschleifen von nur "mild")

      Um solche "Missverständnisse" in Diskussionen zu vermeiden, halte ich es deshalb durchaus für sinnvoll, ausschließlich die offiziellen WHO-Klassifizierungen zu verwenden. (de.wikipedia.org/wiki/Weiblich…verst%C3%BCmmelung#Formen)
    • nicht schon, sondern noch.
      Erst löst sich die Verklebung. Dann weitet sich die Öffnung.
      Die Vorhaut kann also bereits verschieblich sein aber noch nicht zurückziehbar.
      Diese Phase durchläuft jeder Junge.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Steffen Wasmund schrieb:

      21. April 2016, 10:00 Uhr so der Sitzungstermin mit der Arbeitsnr. MinSan 34/II/56P/01-2016

      verdammt, ich finde dazu keine Original-Quelle!
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Die "Original-Quelle" scheint das bekannte Geschwurbel von Professor Penis-und-Klitoris-Ringel[n] zu sein:

      fpz-berlin.de/uploads/Paragraf…%20Ungleichbehandlung.pdf

      Was dann etwas verfremdet wurde, a la "Dr." Googleberg.

      Siehe auch:

      Straftatbestand FGM

      und folgende
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Update:

      Beschneidung und Strafrecht
      WD 9 - 103/12 Beschneidung in Schweden: Gesetzeslage im Hinblick auf medizinisch nicht indizierte Beschneidungen von Jungen und jungen Männern
      WD 9 - 092/12 Datenlage und gesundheitliche Folgen von Beschneidungen von Jungen
      WD 9 - 089/12 Datenlage und gesundheitliche Folgen von Beschneidungen von Jungen
      WD 9 - 085/12 Datenlage und gesundheitliche Folgen von Beschneidungen von Jungen (neu)
      WD 7 - 223/12 Zur Strafbarkeit der Beschneidung minderjähriger Jungen aus religiösen Gründen (neu)
      WD 3 - 286/12 Klagemöglichkeiten gegen ein Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes
      WD 3 - 252/12 Verfassungsrechtliche Einschätzung der religiös motivierten Beschneidung bei nicht-einwilligungsfähigen minderjährigen Jungen
      WD 3 - 212/12 Religiös motivierte Beschneidung minderjähriger Jungen -Würden Kinderrechte im Grundgesetz das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit anders schützen?
      WD 3 - 202/12 Verfassungsrechtliche und strafrechtliche Fragen der religiös motivierten Beschneidung bei minderjährigen Jungen
      WD 3 - 198/12 Religiös motivierte Beschneidung minderjähriger Jungen - Verfassungsrechtliche und strafrechtliche Fragen
      WD 1 - 092/12 Beschneidungspraxis und -diskussion in Deutschland und anderen europäischen Ländern (neu)
      WD 1 - 087/12 Religiöse Zulässigkeit alternativer Rituale der Beschneidung
      WD 1 - 086/12 Zur religiösen Bedeutung der Beschneidung von Jungen im Islam und Judentum
    • bundestag.de/blob/410896/a2d53…/wd-9-085-12-pdf-data.pdf

      Geil! Das nenne ich einen "wissenschaftlichen! Dienst!
      Die wissen schon, warum sie die Autoren schwärzen.



      Gemäß einer australischen Studie werde auch die Wahrscheinlichkeit von Peniskarzinomen durch eine Beschneidung verringert.26

      Das erinnert irgendwie an das ominöse "wie amerikanische Wissenschaftler herausgefunden haben" - eine "Quellenangabe" bei der das gemeine Volk jahrzehntelang vor Ehrfurcht erschaudert ist.

      Aber da ist ja eine Fussnote! [26]. Da finden wir bestimmt die Quellenangabe der "australischen Studie" (hört sich gefährlich nach Brian Morris an).

      Nö. Was finden wir unter [26]?


      26
      Nach urologenportal.de/beschneidung.html (Stand 10. Juli 2012).
      Ja, und so macht man eben keine Quellenangaben. Das ist Schlamperei hoch drei.
      Die Seite hat sich seitdem offenbar verändert - man findet dort keine Angabe zu einer "australischen Studie" und auch keine Angabe zu "Peniskarzinom"

      Alles, was dort zu "gesundheitlichen Vorteilen" steht ist:


      Einen gewissen Vorteil bietet die nach der Beschneidung einfacher durchzuführende Reinigung des Gliedes. Weitere Gründe, die angegeben werden, sind die Verringerung der Gefahr von Entzündungen der ableitenden Harnwege und von durch Geschlechtsverkehr übertragenen Krankheiten.

      Wem die Reinigung seines Gliedes zu kompliziert ist sollte mal nicht nur sein Glied untersuchen lassen... :rolleyes:
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Schon mal interessant, §1909 BGB kannte ich noch gar nicht:

      "Grundsätzlich sind für ein minderjähriges Kind, das Opfer einer Straftat wird, die Eltern als ge-setzliche Vertreter dazu befugt, Strafantrag zu stellen. Hat jedoch der gesetzliche Vertreter selbst die Tat begangen oder sich an ihr beteiligt, so kann bzw. muss das Vormundschaftsgericht einen Pfleger zur Stellung des Strafantrags bestellen (§ 1909 BGB)."
    • Heute morgen war was im Radio, dass die EU Verbesserungen in Sachen Kinderrechte erreichen will. Dass Kinder sich einen Anwalt nehmen können, dass Schriftsätze in "kindgerechter Sprache" abgefasst sein müssen und Kinder bei Bedarf zumindest vorübergehend getrennt von ihren Eltern untergebracht werden können. Habe da aber keine Quelle zu gefunden.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Prof. Dr. Roland Rinner vom Wissenschaftlichen Institut der Techniker Krankenkasse (WINEG)
      hat für das Jahr 2011 mitgeteilt, dass die Techniker Krankenkasse 1.513 Mitglieder in stationärer
      Behandlung gehabt habe, bei denen eine Zirkumzision abgerechnet worden sei. Dazu kämen
      3.691 Patienten, die bei gleicher Diagnose ambulant im Krankenhaus, sowie 72.227 Patienten die ambulant operiert worden seien. Bei der Abrechnung werde in 8 Fällen der stationären Behandlung, 4 Fällen der ambulanten Operationen im Krankenhaus und 2.535 Fällen der ambulanten Operation aus dem Diagnoseschlüssel deutlich, dass es sich um eine nicht-medizinisch indizierte Zirkumzision handle. Allerdings bedeute dies nicht, dass die anderen Fälle nicht doch einen religiösen Hintergrund gehabt haben könnten.

      > 70.000 pro Jahr, allein bei der TK? :FP01
      Und es liess sich nicht wenigstens ermitteln, wie viele davon unter 14 Jahren waren?


      Bei der Abrechnung werde in 8 Fällen der stationären Behandlung, 4 Fällen der ambulanten Operationen im Krankenhaus und 2.535 Fällen der ambulanten Operation aus dem Diagnoseschlüssel deutlich, dass es sich um eine nicht-medizinisch indizierte Zirkumzision handle.
      Und die hat die Versichertengemeinschaft bezahlt? Oder waren die Ärzte einfach so blöd, dass sie einen falschen Schlüssel (gibt es einen für "religiöse Operation"?) angegeben haben?

      Fragen über Fragen...

      bundestag.de/blob/405382/dae74…/wd-1-092-12-pdf-data.pdf
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    • In Reaktion auf das Urteil aus Köln hat Edi Gast, ein Schweizer Multimillionär und orthodoxer
      Jude, die Gründung eines Fonds zum Kampf gegen das „ Kölner Beschneidungsurteil“ angekündigt.2 Dieser Fonds soll mit 10 Millionen Euro ausgestattet sein und Lobbyisten und Anwälte bezahlen, die sich im Europäischen Parlament und der Europäischen Union für die klassische Beschneidung einsetzen.
      Ist das jetzt für die Entscheidungsfindung der Bundestagsabgeordneten relevant?
      Will man damit andeuten für die Bundestagsabgeordneten sässe auch was drin? :wacko:
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    • ...dass die Techniker Krankenkasse 1.513 Mitglieder in stationärer
      Behandlung gehabt habe, bei denen eine Zirkumzision abgerechnet worden sei. Dazu kämen
      3.691 Patienten, die bei gleicher Diagnose ambulant im Krankenhaus, sowie 72.227 Patienten die ambulant operiert worden seien.

      Summe: 77.431, alleine bei der TKK!

      Mich wundert, dass da niemand drauf angesprungen ist.
      Ich komme da immer noch nicht drüber hinweg.

      Jetzt rechnen wir mal ganz grob "pi mal Daumen". Zwischen 2011 und 2015/16 sollte sich ja nicht extrem was geändert haben. 2015 gab es 70,3 Mio. ges. Versicherte in Deutschland. 2016 waren bei der TK 9.5 Mio. Nehmen wir weiter an, dass die Zirkumzisionshäufigkeit bei den Kassen ähnlich ist. OK, das ist ein Unsicherheitsfaktor, falls in der TKK der Männeranteil höher ist als im Durchschnitt. Leider habe ich dazu keine Zahlen gefunden.

      Dann gäbe es ca. ca. 77.431 / 9.500.000 * 70.300.000 = 572.989 Zirkumzisionen pro Jahr in D? :whistling:

      Wieviel €€€ macht das eigentlich für die Amputateure? Und wie verhält sich das mit den lukrativen "Vorhautplastiken", die in Wahrheit Radikalamputationen sind, kommen die noch oben drauf?

      Gibt es eigentlich in D überhaupt noch intakte Männer? ?(

      Hä????

      Bin ich auf dem Holzweg? Habe ich mich verrechnet? Stimmen die Annahmen nicht? Seit wann ist "Zirkumzision" überhaupt eine DIAGNOSE? :S
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    • Das ist schon klar, aber - wo ist jetzt der Fehler? Butter bei die Fische!
      Das Thema ist doch hochspannend, wie kommen wir da weiter?
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    • Laffelrog schrieb:

      Bei der aktuellen Geburtenrate müsste man etwa die Hälfte der Jungen doppelt beschneiden, um auf diese Zahl zu kommen. Eventuell noch ein paar dreifach.
      Es müssten unter diesen Voraussetzungen noch weit mehr sein als 572.989. Da muss man noch 11% für die Privatversicherten draufschlagen. Dann die VAs, die als IGEL abgerechnet wurden - das dürfte u.a. das Gros der muslimischen VAs sein (aber nicht mal das weiss man genau), dann die MGMs beim Sünnetci und beim Mohel, und dann noch die preiswerten Urlaubsverstümmelungen von in D ansässigen Jungen.

      Also vielleicht auch vierfach! ;)
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    • Der Ausländeranteil sollte da enthalten sein. Die TK differenziert bei ihren Versicherten bestimmt nicht nach In- und Ausländern.
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    • Selbstbestimmung schrieb:

      Wieviel €€€ macht das eigentlich für die Amputateure?
      Lässt sich vielleicht ausrechnen, wenn die Angabe in dem FAZ-Artikel stimmt:


      Für die Plastik bekommt der Arzt gut 50 Prozent mehr Geld, immerhin 120 Euro extra.
      Demnach wäre eine "normale" VA beim Arzt für die Kasse 240€?

      Rechne, rechne..77.431 * 240 = 18,6 Mio. gäbe es demnach alleine von der TK

      572.989 * 240 = 138 Millionen Euro . dazu kommen noch die (sicherlich teureren) über Privatversicherung bzw. IGEL, dazu noch der Zuschlag für "Plastiken" die gar keine waren, sondern Radikalamputationen, und dazu noch die nicht-indizierten und auch nicht als indiziert getarnten - ein köstlicher Kuchen - wer davon naschen darf, der gibt ihn nimmermehr aus der Hand!
      Und der wird für "seinen" Kuchen kämpfen - mit welchen Mitteln auch immer.

      faz.net/aktuell/politik/beschn…625490-p2.html#/elections
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    • Ne halbe Million kann nicht sein.
      Lebenserwartung = ca. 70 jahre.
      d.h. man käme langfristig auf 35. Millionen Beschnittene.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Guy schrieb:

      Ne halbe Million kann nicht sein.
      Du musst unterscheiden zwischen tatsächlich stattgefunden und abgerechnet.

      Für 'ne halbe Mio. kassiert kann durchaus sein.

      Und bei einem Verbot der MGM würde vielen Eltern klar werden, dass das kein Pillepalle ist.
      Die würden dann viel kritischer. Und die getarnten traditionellen MGM wären dann zu riskant.
      Wieviel würde sich dann noch kassieren lassen? Bestimmt keine Hundertmillionen mehr.!
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    • WD 9 092/12 schrieb
      "vom Zentralrat der Juden ausgeführt: „Zu Recht hebt die UN-Kinderrechtskonvention
      hervor, dass alle Bräuche, die der Gesundheit eines Kindes schaden, abgeschafft
      werden (müssen). Die Beschneidung jedoch schadet dem Kind in keiner Weise. Im Gegenteil, es
      verschafft ihm sogar gesundheitlichen Nutzen. Zudem mindert es die Gefahr eines möglichen
      psychischen Drucks und der Stigmatisierung innerhalb der peer group, falls ein Junge nicht beschnitten
      wurde.“

      Da redet man immer von Integration...wie soll das funktionieren mit "peer groups"?


      WD 9 092/12 schrieb
      "Die Beschneidung von Jungen als notwendige präventive Maßnahme zur Verhinderung von
      Krankheiten diskutiert. Ältere Begründungen, vor allem aus dem anglo-amerikanischen Kontext,
      verweisen auf die Notwendigkeit einer Beschneidung, um – neben der Verhinderung von Masturbation22 22 Diese Einschätzung ist inzwischen widerlegt."

      Ist dies echt widerlegt? Kommt darauf an wie man Masturbation definiert. Bei den prüden Puritanern war doch jedes anfassen des Genitals schon Masturbation. Und wie oft fassen sich kleine Jungs da an ziehen an ihrem Penis, ihrer Vorhaut (wenn man sie lässt)? Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich beschnittene Kinder genauso oft da unten anfassen, denn die Möglichkeiten da unten rumzuspielen sind doch massiv eingeschränkt...und trocken auf der Eichel ist doch eher unangenehm. Und wieviele Beschnittene entdecken Masturbation eher spät und "notgedrungen"?

      Eine Psychologe schreibt hierzu:
      unternehmen-heute.de/news.php?newsid=343712
      "Das Ziel ist die Hemmung oder gar Unterdrückung der sexuellen Erregbarkeit und der erotischen Fantasien, wodurch es zu einer starken Störung der psychosexuellen Entwicklung kommt und somit zu einer enormen Beeinträchtigung in der Autonomieentwicklung der Betroffenen"

      Wann fängt die psychosexuelle Entwicklung denn an? Erst mit der hormonellen Umstellung in der Pubertät? Oder eher von Anfang, denn schon Ungeborene spielen an sich im Mutterleib herum, entdecken ihren Körper, der ihnen angenehme Gefühle bereiten kann? Aber durch die Beschneidung gibt es nicht mehr viel zu entdecken...
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Scharia und Grundrechte von Frauen in der Bundesrepublik
      Gibt es spezielle Grundrechte von Frauen, die Männer nicht hätten?

      Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird Männern in einem Nebensatz ab-gesprochen:

      Religiöse Vorstellungen sind nur dann durchsetzbar, wenn ihre Auswirkungen geringfügig sind
      und den Bereich des Sozialadäquaten nicht überschreiten. Beispiel hierfür ist die im
      Judentum und im Islam übliche Beschneidung von Knaben.
      sehrgutachten.de/bt/wd3/406-08…uen-in-der-bundesrepublik
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      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Moderator Arne Semsrott schrieb am 19. März 2016 18:31: Diese Ausarbeitung ist vermutlich inzwischen auf der Webseite des Bundestags veröffentlicht worden. Um sie schnell zu finden, suchen Sie sie auf sehrgutachten.de. Wenn Sie Ihr Gutachten dort finden...
      Nix genaues wissen wir nicht.
      Suchen sie doch selber!

      Bloss - wenn man unter dem Link "Klagemöglichkeiten" eingibt, dann kommt nichts dergleichen:

      "Klagemöglichkeiten gegen ein Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes"
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      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Klagemöglichkeiten gegen ein Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes



      Anfrage muss klassifiziert werden, 3 Wochen, 6 Tage her
      Nach meinem Kalender sind das ZEHN Wochen und sechs Tage.

      Das kann doch unmöglich so lange dauern eine solche Anfrage zu "klassifizieren"?
      Oder meinen die damit, die oberpeinlichsten Stellen aus dem Dokument herauszuschwärzen?
      Sind das dieses mal so viele? ;)

      "Frag den Staat" - und warte bis du schwarz wirst!
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • WD 9 – 092/12 Datenlage und gesundheitliche Folgen von Beschneidungen von Jungen
      Manchmal haben sie das Schwärzen wohl vergessen. Ist ja peinlich, was da als Quellen so angegeben wird:


      Verdammt, wieso klappt das mit dem Link nicht?

      Kann mir jemand helfen?


      hatetepe://www.vasweb.org/de/leistungen/beschneidungszentrum-/beschneidungstechniken-und-
      beschneidungsstile-aller-art-/beschneidungstechniken-und-beschneidungsstile-aller-art-.html


      Das einschlägig bekannte "Ärztehaus Kornwestheim"!

      Gerne können Sie Ihre Nachricht / Anfrage an Dr. med. Thomas E. Müller senden

      Und als Sahnehäubchen:


      Die Beschneidung ist ein „biomedizinischer Imperativ im 21. Jahrhundert“

      Wenn sich der "wissenschaftliche" Dienst auf solchen Seiten informiert, dann wundert einen nichts mehr!


      bundestag.de/blob/408454/54c25…/wd-9-092-12-pdf-data.pdf
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Max schrieb:

      Kann mir jemand erklären warum Quellen geschwärzt werden?
      Was da genau geschwärzt wird wissen wir nicht. Sollen wir ja nicht wissen (das ist die vielbeschworene Transparenz). Es werden z.T. Fußnoten geschwärzt.

      Es werden die Autoren geschwärzt.



      Das ist in der "Wissenschaft" mega-unüblich. Man möchte eigentlich wissen von wem das kommt, was zu einem Gesetz geführt hat dass alle männlichen Kinder entrechtet.
      Offenbar können die Autoren nicht zu dem stehen, was sie da verzapft haben. Menschlich verständlich. :P

      Aber bestimmt können DIE dir das alles wunderschön (v)erklären:

      fragdenstaat.de/
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Hochspannend wäre z.B. zu erfahren, was und warum hier geschwärzt wurde:





      Festzuhalten bleibt, dass der unbeschnittene Penis für die große Mehrheit aller Juden als ein verunstaltender körperlicher Mangel..angesehen wird.

      Ein Mangel! Es mangelt an Anti-Vorhaut, eine Art Antimaterie...

      Woraus folgt das jetzt? Und warum läuft dann rd. die Hälfte der männlichen Juden in D mit diesem "verunstaltenden Mangel" herum, statt sich schnurstracks zum Urologen zu begeben?

      Ich würde einiges dafür geben zu erfahren was da rausgelöscht wurde. Wäre bestimmt sehr aufschlussreich.



      bundestag.de/blob/407886/55d4a…/wd-1-086-12-pdf-data.pdf
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Quellen- und Literaturangaben wurden auch geschwärzt. Und zwar heftig:






      Das kann überhaupt nicht angehen. Wenn so geschwärzt wird, dann ist etwas faul.

      Wenn in den Quellenangaben so viel geschwärzt wurde, hätte doch eigentlich auch im Text viel mehr geschwärzt werden müssen als nur diese eine Passage?
      Da passt etwas nicht zusammen.



      Selbstbestimmung schrieb:

      Ich würde einiges dafür geben zu erfahren was da rausgelöscht wurde. Wäre bestimmt sehr aufschlussreich.

      Ganz abgesehen davon, dass der Sinn dieser Abhandlung schleierhaft ist. Wenn Religionsgesellschaften sagen "das muss so sein" - dann glauben die das eben. Wie kann der Staat sich anmaßen, die "Ernsthaftigkeit" dieser Aussage zu bewerten? Das ist nicht des Staates!
      Es kann doch nicht sein, dass in einem modernen, aufgeklärten Staat einzelne Religionsgesellschaften definieren was rechtlich möglich ist.
      Z.B. an Körperverletzung gegenüber Kindern.

      Aufgabe des Staates ist es seinem Wächteramt gegenüber wehrlosen Kindern nachzukommen.

      Die "12 Stämme" sagen auch "das muss so sein" - und WTF schert das?
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • "Nach alledem dürfte das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit überwiegen und eine Beschränkung de s Elternrechts und de r Glaubensfreiheit verfassungsrechtlich rechtfertigen. Denn der körperliche Eingriff wäre im Fall der erlaubten Beschneidung irreversibel, während das religiöse Gebot auch noch von dem religionsmündigen Kind befolgt werden kann. Die religiöse Beeinträchtigung ist dann allein zeitlicher Natur und erscheint als im Vergleich zur
      dauerhaftenBeeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit milder"

      Es hat sie alle nicht interessiert. Unsere Politiker haben auf unserere Grundrechte einen großen Haufen gemacht.
    • R2D2 schrieb:

      Unsere Politiker haben auf unserere Grundrechte einen großen Haufen gemacht.

      Deswegen mussten diese Dokumente auch erst mal vor der Öffentlichkeit versteckt werden.

      Dieses verdammte Bundesverwaltungsgericht aber auch! :thumbsup:

      25.06.2015:
      Bundesverwaltungsgericht: Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes müssen nach Informationsfreiheitsgesetz zugänglich sein
      netzpolitik.org/2015/bundesver…sgesetz-zugaenglich-sein/

      Ein Dank an die, die geklagt hatten! :thumbup:




      Eine gleichwohl erteilte elterliche Einwilligung wäre
      wegen Überschreitung des Umfangs des Sorgerechts daher unwirksam, die tatbestandliche Körperverletzung mithin nicht gerechtfertigt und grundsätzlich strafbar
      .
      Dieses Ergebnis entspricht
      dem aktuellen Urteil des Landgerichts Köln
      .
      Ach nee. Das hätte man dann auch einfacher haben können. Hätte Hunderttausend Jungen vor Verstümmelung bewahrt.

      Und deswegen, weil sie das schon geahnt hat, hat die Regierung dann auch gleich eruieren lassen unter welchen Voraussetzungen eine Klage vorm BVerfG möglich ist.

      Klagemöglichkeiten gegen ein Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes


      Da § 1631d BGB-E ausdrücklich die Beschneidung von „nicht einsichts- und urteilsfähigen“ männlichen Kindern erlaubt, ist davon auszugehen, dass regelmäßig keine Grundrechtsmündig-keit und damit Verfahrensfähigkeit vorliegen wird.

      Wie praktisch!

      Eine Vertretung des Minderjährigen im Verfassungsbeschwerdeverfahren durch seine Eltern ist eher unwahrscheinlich, da der Minderjährige im Zweifel gegen die (potentielle) Einwilligung der El-tern vorgehen wird, die § 1631d BGB-E diesen ermöglicht. Daher ist es sehr zweifelhaft, ob es Fallkonstellationen geben kann, in denen der Beschwerdeführer tatsächlich verfahrensfähig ist bzw. seine Verfassungsbeschwerde von einem Vertreter geltend gemacht werden wird.


      Sauber! Gute Arbeit! Genau das wollten die Auftraggeber hören!
      Und wenn die vom Elternhaus unabhängig sind und klagen können, dann haben wir längst unsere gesunde Altersversorgung bei der EU, oder als Lobbyist für die Wirtschaft!

      Und dann heißt es wieder: "Ja, aus heutiger Sicht!"
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • 2008 hieß es beim WD noch:


      Religiöse Vorstellungen sind nur dann durchsetzbar, wenn ihre Auswirkungen geringfügig sind und den Bereich des Sozialadäquaten nicht überschreiten. Beispiel hierfür ist die im
      Judentum und im Islam übliche Beschneidung von Knaben.
      sehrgutachten.de/bt/wd3/406-08…uen-in-der-bundesrepublik

      "Religiöse Vorstellungen sind nur dann durchsetzbar, wenn ihre Auswirkungen geringfügig sind" - was ist das überhaupt für ein Bullshit? Ist es z.B. "in den Auswirkungen geringfügig", wenn Frauen nicht zum Priesteramt zugelassen sind?
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Fällt euch beim der 2. Charge der Veröffentlichung was auf, im Vergleich zur ersten?
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Fällt euch beim der 2. Charge der Veröffentlichung was auf, im Vergleich zur ersten?
      Fällt denn wirklich niemanden was auf? Das ist doch ein drastischer Unterschied!


      Da ist auf einmal nichts mehr geschwärzt!
      (Außer ganz am Anfang (Verfasser) und ganz am Ende (Auftraggeber?) jeweils)

      Nochmal, zum Vergleich:






      Haben die Zensoren Muffen bekommen? War das eine andere Abteilung?
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Eine körperliche Misshandlung im Sinne des § 223 Abs. 1 Var. 1 StGB ist eine üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt.8 Die darin enthaltene Erheblichkeitsschwelle dient der Abgrenzung zu bloßen Unannehmlichkeiten und ist bei Verletzungen der körperlichen Substanz stets über-schritten. Der BGH hat selbst in dem Abschneiden von Haaren eine körperliche Misshandlung i.S.d. § 223 StGB gesehen.9 Die Entfernung der Vorhaut wird als Substanzverletzung insoweit ebenfalls als körperliche Misshandlung gewertet werden können.10 Überdies erfüllt eine Beschneidung die zweite Tatbestandsalternative des § 223 StGB in Gestalt einer Gesundheitsschädigung, da durch die Entfernung der Vorhaut ein vom Normalzustand abweichender Körperzustand geschaffen wird.11
      2.2. Rechtfertigende

      Klar, dass das so lange es ging unter Verschluss gehalten wurde!

      sehrgutachten.de/bt/wd3/212-12…setz-das-recht-des-kindes
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Ich weiss gar nicht, wie ich dem WD danken soll, dass er mal Tacheles geredet hat, die Jungenverstümmelung als das bezeichnet hat, was sie ist: eine üble, unangemessene Behandlung die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt, eine körperliche Misshandlung, eine Substanzverletzung, eine Gesundheitsschädigung. :thumbup: :thumbup: :thumbup:

      Hoffentlich sind im WD daraufhin keine Köpfe gerollt. Kann man leider nicht checken, weil die Autoren geschwärzt sind.
      Ich hätte mich gerne für diese politisch unerwünschte, aber völlig korrekte Einschätzung durch eine nette mail persönlich bedankt. Also mein Dank hier öffentlich. :love:

      Abschluss der Arbeit:
      19. Juli 2012

      19. Juli 2012 war da nicht was?

      Genau, am 19. Juli 2012 wurde von der Bundestagsmehrheit eine unsägliche Resolution beschlossen.
      Somit ist kaum anzunehmen, dass die Abgeordneten, die aus ganz anderen Gründen (Notkredite für Spanien) aus der Sommerpause zurückgerufen wurden Zeit und Gelegenheit hatten sich vor der Abstimmung mit dieser Abhandlung zu befassen.



      Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
      im Herbst 2012, unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten
      Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religions-
      freiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung, einen Gesetzentwurf vorzule-
      gen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von
      Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.
      Wie makaber: die körperliche Unversehrtheit (zu 0% berücksichtigt) wird vor der Religionsfreiheit (gemeint ist die der Eltern, nicht des Kindes - zu 100% berücksichtigt) genannt.

      "das Recht der Eltern auf Erziehung" - Erziehung, die laut Gesetz gewaltfrei sein muss.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"