Krankenkassenbetrug als Empfehlung

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    • Krankenkassenbetrug als Empfehlung

      In einem Islamforum gab es diese Tage eine Diskussion um religiöse Vorschriften, die bei der Jungenbeschneidung zu beachten seien. In diesem Zusammenhang drehte sich das Gespräch auch um die dabei entstehenden Kosten. Und wie schon so oft wurde ganz offen Kassenbetrug empfohlen und das unter Mithilfe williger Ärzte:

      Abuyesin schrieb:

      Die Kosten dafür betragen c.a. 160-300€ ansonsten kann der Arzt eine Verengungen der Vorhaut diagnostizieren, was meistens tatsächlich der Fall ist, dann zahlt das die Krankenkasse.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Tja, das nennt man dann wohl Anstiftung zu einer Straftat.

      Aber, aber! Da drücken wir doch ein Auge zu, notfalls auch zwei oder drei - schließlich hebt der religiöse Zweck der "Übung" die Strafbarkeit quasi auf - Zynismus aus.

      Leite den Link doch mal an die Staatsanwaltschaft weiter. Wetten, dass nix passiert?
      „Wer nichts weiß, muss alles glauben.“ (Marie von Ebner-Eschenbach)
    • Die Wette gewinnst Du, Mario...
      Mach ich morgen, gute Idee!
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    • Ach Joeye, da geht es halt um die spirituelle Wahrheit...die wird einem ungläubigen wie Dir wohl immer verwehrt bleiben ;)
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Umm Musab schrieb:

      Denn ab dem halben Lebensjahr wird es mit einer Vollnarkose durchgeführt weil das Kind zu sehr rumzappeln würde. Wenn man jedoch einen Muslimischen findet, dann macht er es auch bevor das Kind das halbe Lebensjahr erreicht hat.

      ... "rumzappeln" ...

      Hachja - je eher, desto besser. :rolleyes: (würg)
    • Weguer schrieb:

      In einem Islamforum gab es diese Tage eine Diskussion um religiöse Vorschriften, die bei der Jungenbeschneidung zu beachten seien. In diesem Zusammenhang drehte sich das Gespräch auch um die dabei entstehenden Kosten. Und wie schon so oft wurde ganz offen Kassenbetrug empfohlen und das unter Mithilfe williger Ärzte:
      [tt][/tt]
      Ist es Kassenbetrug,wenn eine Phimose wirklich diagnostiziert werden kann?
      Der rechtliche Aspekt ist oft ein anderer,als der moralische Aspekt
      Ich hörte mal,daß Kinder bis zum 3.ten Lebensjahr allgemein eine Vorhautverengung (Phimose)haben.
      Dieses Wissen wird dann selbstverständlich umgesetzt,um die Kosten zu sparen.
      Obwohl manche würden den Beitrag zahlen,die anfallen würden,wenn man einen Arzt finden würde,der auch ohne Phimose beschneiden würde.

      Yelock schrieb:

      "maghrebprincessa schrieb:


      Hab Ausversehen den zitierten Text von Yelock gelöscht,aber unten nochmals unter meiner Antwort eingefügt
      Wenigstens wird bei der Beschneidung betäubt,manche Gläubige sind der Auffassung,daß eine Beschneidung nur unter vollem Bewusstsein durchgeführt werden sollte.
      Was wäre besser ?
      Eine Beschneidung per Rasierklinge,scharfen Steine etc.ohne Betäubung

      Yelock schrieb:

      Umm Musab schrieb:

      Denn ab dem halben Lebensjahr wird es mit einer Vollnarkose durchgeführt weil das Kind zu sehr rumzappeln würde. Wenn man jedoch einen Muslimischen findet, dann macht er es auch bevor das Kind das halbe Lebensjahr erreicht hat.
      ... "rumzappeln" ...

      Hachja - je eher, desto besser. :rolleyes: (würg)
      oder eine Beschneidung mit Betäubung und sterilen Zubehör?
    • flyguy schrieb:

      Die Frage was besser wäre stellt sich für mich nicht. Kinder sollten vor solchen Übergriffen geschützt werden.
      Mit kleinen Schritten erreicht man mehr,um sein Ziel zu erreichen.
      In der Beschneidung gab es schon ein Umdenken(überwiegend),es wird mittlerweile eine sterile Operation bevorzugt.
      Glasscherbe,scharfe Steine,Rasierklinge wird überwiegend abgelehnt,genauso eine Beschneidung ohne Betäubung.
    • maghrebprincessa schrieb:

      Ist es Kassenbetrug,wenn eine Phimose wirklich diagnostiziert werden kann?
      Das Problem ist ein anderes, @maghrebprincessa
      Nahezu ALLE Jungen haben eine enge Vorhaut. Dies ist eine ganz normale Wachstumsphase. Keine Krankheit, kein behandlungsbedürftiger Zustand. Deshalb kann bei so gut wie jedem kleinen Jungen eine Phimose diagnostiziert werden. Der Betrug beginnt da, wo diese natürliche, physiologische Phimose in eine behandlungsbedürftige, pathologische Phimose umgedeutet wird. Diese Fehldiagnose wurde - und wird noch immer! - viel zu vielen Jungen in Deutschland zum Verhängnis. Denn selbst WENN die Vorhautenge behandlungsbedürftig ist, heißt das noch lange nicht, dass operiert werden muss und operieren zu müssen, bedeutet noch lange nicht, dass AMPUTIERT werden muss.

      Was ich hier kritisiere, ist, dass manche Ärzte die unzulässige Abkürzung nehmen und eine natürliche Vorhautenge kurzerhand als amputatioswürdig diagnostizieren. Das ist nicht nur eine bewusste Verletzung des hippokratischen Eides, sondern eine vorsätzliche Körperverletzung am Jungen und ein Betrug an der Solidargemeinschaft der Krankenkassenbeitragszahler.

      Eine tatsächliche medizinische Indikation, die in Ausnahmefällen vorkommen kann, ist damit selbstverständlich nicht gemeint.
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      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • maghrebprincessa schrieb:

      Ich hörte mal,daß Kinder bis zum 3.ten Lebensjahr allgemein eine Vorhautverengung (Phimose)haben.
      Das ist eine sogenannte natürliche Phimose. Diese ist entwicklungsbedingt, völlig normal und in keinsterweise behandlungsbedürftig und in der Regel beschwerdefrei. Ein Arzt, der dort eine behandlungsbedürftige, pathologische Phimose diagnostiziert, leistet eine Fehldiagnose. Tut er dies wissentlich, um die Operation durchführen zu können und den Eltern die Kosten zu ersparen, so ist das neben einer Fehlbehandlung auch noch ein Abrechnungsbetrug.
    • maghrebprincessa schrieb:

      Ist es Kassenbetrug, wenn eine Phimose wirklich diagnostiziert werden kann?
      Ja, denn eine Phimose ist eine völlig natürliche Erscheinung und keine Krankheit, ein natürlicher Schutzzustand, wie man hier nachlesen kann:

      kinderaerzte-im-netz.de/fileadmin/pdf/kin/oh-mann.pdf

      … der gut und gerne bis zur Pubertät anhalten kann und darf.

      Wo keine Krankheit, da keine medizinische Indikation. Und wo keine medizinische Indikation, da keine straffreie Körperverletzung – so war es jedenfalls bis 2012.

      Seit 2012 dürfen Jungen in Deutschland straffrei und beinahe aus jedem noch so abstrusen Grund an ihrer Vorhaut beschnitten werden, bis zum 6. Lebensmonat sogar von Nichtmedizinern.

      Mit einem ablehnenden Verhalten oder entsprechenden Bekundungen älterer Jungen, die bereits NEIN sagen könnten, SOLLEN Eltern sich auseinandersetzen; MÜSSEN es aber nicht.

      Die Beschneidung als solche ist also nicht strafbar wegen der dadurch begangenen Körperverletzung; sie bzw. die damit verbundene Betrugshandlung ist aber sehr wohl strafbar, weil sie unter Vortäuschung eines nicht vorhandenen Krankheitswertes auf Kosten der Allgemeinheit erfolgt.


      Wer sowas tut oder dazu aufruft ist ein Betrüger, auch wenn er noch so schöne Worte dafür erfindet.

      Und wer so etwas als gut für das Kind darstellt ist ein Scharlatan, der sich die Realität zurechtbiegt und zurechtbeugt, wie sie ihm gefällt.


      maghrebprincessa schrieb:

      Der rechtliche Aspekt ist oft ein anderer, als der moralische Aspekt.


      Moral rechtfertigt keinen Rechtsbruch. Und eine Moral, die es gut heißt, die Gemeinschaft (hier: der Beitragszahler) unter Vortäuschung falscher Tatsachen auszunutzen, um Kindern Schmerzen zuzufügen, ist keine Moral, sondern Heimtücke - es sei denn, man definiert Moral als etwas, das dem Menschen von außen aufgedrückt wird, etwa von einer höheren Instanz, und gegen die er sich nicht wehren kann, also auch kein Mitsprache- oder Vetorecht besitzt.

      In diesem Falle ist das Verhalten aber immer noch zutiefst unenthisch, wobei sich Ethik und Moral dadurch unterscheiden, dass erstere auf einer gesellschaftlich gewachsenen Vereinbarung zwischen den beteiligten Menschen beruht, etwa auf der im Volk (und nicht nur im deutschen Volk) selbstverständlichen Vereinbarung "Man tut Kindern nicht weh!"

      Ethik ist also vom Menschen für Menschen gemacht - Moral im o. g. Sinne ist lebensfremder Zwang von außen, oben oder woher auch immer.


      maghrebprincessa schrieb:

      Ich hörte mal, dass Kinder bis zum 3.ten Lebensjahr allgemein eine Vorhautverengung (Phimose) haben. Dieses Wissen wird dann selbstverständlich umgesetzt, um die Kosten zu sparen.
      "Selbstverständlich" – genau das wollte ich hören! Ein herrliches Eingeständnis! Und genau hier liegt das Problem!


      Man erspart den Eltern (und denen, die hinter ihnen stehen), die aus nichtmedizinischen Gründen entstehenden Kosten einer Beschneidung, bürdet sie mit gleicher Selbstverständlichkeit ganz dreist der Allgemeinheit auf und freut sich dann auch noch darüber, weil man ja etwas „Gutes“ getan zu haben meint.

      Ja, ein solches Verhalten zeugt wirklich von „hohen“ moralischen Werten! Aber wen wundert's? Schließlich nehmen sich die drei großen Buchreligionen selbst ja seit jeher als moralisch besonders hochwertig wahr.


      maghrebprincessa schrieb:

      Obwohl manche würden den Beitrag zahlen, die anfallen würden, wenn man einen Arzt finden würde, der auch ohne Phimose beschneiden würde.
      Die bösen, bösen Ärzte aber auch! Wollen einfach nicht gegen ihren Eid verstoßen! Man sollte sie verklagen!


      „primum non nocere!“ – Zuerst: Richte keinen Schaden an!


      Wenn ein Arzt ohne medizinische Notwendigkeit operiert, richtet er aber Schaden an. Mithin verstößt er gegen seinen Eid und sein Berufsethos (das hat wieder was mit Ethik zu tun). Dazu kann ihn aber (Gott sei Dank?) niemand zwingen, auch nicht unsere frommen, stets vorauseilend gehoprsamen Politiker.

      Nachdem der Rechtsstaat die Schwächsten des Volkes (sofern männlichen Geschlechts) in Sachen Beschneidung verraten hat, bleibt nur die Vernunft der Eltern und Ärzte, Kinder vor derartigen Eingriffen, nein besser: Angriffen zu schützen.
      „Wer nichts weiß, muss alles glauben.“ (Marie von Ebner-Eschenbach)
    • Mario Lichtenheldt schrieb:

      Leite den Link doch mal an die Staatsanwaltschaft weiter. Wetten, dass nix passiert?

      Wieso Staatsanwaltschaft? Wir reden hier von 160-300 EUR bzw. Peanuts und der Forist schreibt ja, dass der Arzt eine Vorhautverengung prognostizieren kann falls eine vorliegt...

      Es gibt aber auch noch die GKV, die sich hier mehr für diesen Fall interessieren sollte: gkv-spitzenverband.de/
      Ich habe denen jedenfalls mal eine Mail mit dem Link geschickt und geschrieben, dass es ja wohl nicht sein könne, dass die Zusatzbeiträge erhöht werden und umgekehrt Beschneidungen durch die Kasse bezahlt werden, ohne dass zuvor mehrfach Harnwegsinfektionen oder ähnliches über die Kasse abgerechnet wurden.

      Ich denke, dass die Zusatzbeiträge bei den Kassen aktuell ein wunder Punkt sein werden und warum nicht etwas Salz in diese offene Wunde schütten ;) Die wollen uns doch bestimmt auch künftig als Beitragszahler behalten und nicht alle von uns sind gezwungen in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben zu müssen.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Ich glaube,ich wurde hier etwas missverstanden bezüglich:
      Der rechtliche Aspekt ist ein anderer,als der moralische Aspekt.

      Ich habe keineswegs gemeint,daß eine Kindesbeschneidung ein moralischer Aspekt sei.
      Der rechtliche Aspekt ist (noch),daß man mit der Diagnose Phimose per Krankenkasse sein Kind beschneiden darf.
      Moralischer Aspekt ,der dagegen spricht ist,daß man erstmal andere Methoden der Behandlung nutzen sollte,bevor eine Beschneidung in Frage kommt.
      Da muß ich aber auch ganz deutlich sagen,daß kaum ein Arzt wirklich darauf hinweist,daß es andere Möglichkeiten überhaupt gibt.
      Nur kommt es noch zu einer Hauptfrage:
      Wird der Moralische Aspekt überhaupt bei Gläubigen berücksichtigt?
    • maghrebprincessa schrieb:

      Der rechtliche Aspekt ist ein anderer,als der moralische Aspekt.

      Ich habe keineswegs gemeint,daß eine Kindesbeschneidung ein moralischer Aspekt sei.
      Der rechtliche Aspekt ist (noch),daß man mit der Diagnose Phimose per Krankenkasse sein Kind beschneiden darf.

      Der einzige Grund, warum eine Beschneidung seitens der Krankenkasse übernommen werden dürfte, wäre für mich der Fall, wenn konservative Behandlungsmethoden nachweislich keinen Erfolg hatten und die Phimose tatsächlich nachhaltig Beschwerden verursacht.

      Moral ist ein großes Wort, dass sich mit jedem denkbaren Inhalt füllen lässt. Und das Gesetz folgt der Moral wie der Hund seinem Herrn (in Anlehnung an das Hund-Herr-Prinzip von Andre Kostolany).
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • NoCut schrieb:

      maghrebprincessa schrieb:

      Der rechtliche Aspekt ist ein anderer,als der moralische Aspekt.

      Ich habe keineswegs gemeint,daß eine Kindesbeschneidung ein moralischer Aspekt sei.
      Der rechtliche Aspekt ist (noch),daß man mit der Diagnose Phimose per Krankenkasse sein Kind beschneiden darf.
      Der einzige Grund, warum eine Beschneidung seitens der Krankenkasse übernommen werden dürfte, wäre für mich der Fall, wenn konservative Behandlungsmethoden nachweislich keinen Erfolg hatten und die Phimose tatsächlich nachhaltig Beschwerden verursacht.
      [tt][/tt]
      So sollte es sein,aber in der Umsetzung ,sieht es wieder anders aus.
      Und es wird auch so bleiben,solange die gesetzlichen Graulücken,nicht geschlossen werden.

      NoCut schrieb:


      Moral ist ein großes Wort, dass sich mit jedem denkbaren Inhalt füllen lässt. Und das Gesetz folgt der Moral wie der Hund seinem Herrn (in Anlehnung an das Hund-Herr-Prinzip von Andre Kostolany).

      Das Gesetz folgt der Moral?!
      Zumindest sollte es so sein.

      Aber ist es nicht so,daß die Mehrheit den moralischen Grundstein legen?