Der aus dem Rechtsausschuss und anderweitig einschlägig bekannte Christian Walter:
Richtig, so ganz neu ist das nicht. Eher etwas bronzezeitliches, archaisches.
Und ich dachte scharf wäre das Skalpell des Urologen, bzw. das Messer des "Beschneiders"?
Schön, dass wir mal drüber gesprochen haben?
Dürfen Eltern Kinder zu (gesundheitlich schädlichem) Hochleistungssport zwingen? Wo bleibt da das Jungendamt? Und wie machen sie das? Stehen sie mit der Peitsche an der Tartanbahn?
Das Impfen ist nun allerdings das genaue Gegenteil einer Amputation. Es wird dem kindlichen Körper etwas zugefügt, nichts weggenommen. Im wesentliche ein Information für das Immunsystem. "So sehen die bösen Buben aus, jetzt bist du vorbereitet, wenn es ernst wird."
Da wird nichts kaputt gemacht.
Das eigentliche Problem in Sachen Kinderschutz in diesem Land ist für Walter natürlich auf christlicher Seite:
Genitalverstümmelung - erwünscht, zu fördern.
Züchtigung - darf nicht.
Religionsfreiheit, mal so, mal so. Zweierlei Mass.
Schutzpflicht für Kinder ja - aber bitte nur, wenn es Christen betrifft!
Wieso ist "Züchtigung" (in fast allen Ländern der Welt erlaubt) "fundamentalistisch", Genitalverstümmelung aber nicht?
Ist es nicht "fundamentalistisch", sich an eine bronzezeitliche Vorschrift zur Körperverletzung von Kindern gebunden zu fühlen? Es wird doch immer wieder betont, das Ritual sei "fundamental"!
Da hamm wer's! Purer Fundamentalismus! Und den weist Walter doch eigentlich zurück!
uni-muenchen.de/aktuelles/medi…ten/walter_symbolik2.html
Richtig, so ganz neu ist das nicht. Eher etwas bronzezeitliches, archaisches.
Ein Urteil aus dem Jahr 2012 zeigt symptomatisch diesen schwelenden Konflikt: Damals wertete das Landgericht Köln die Beschneidung eines muslimischen Jungen als „rechtswidrige Körperverletzung“. Gerade an diesem Beispiel kann Walter nicht so ganz nachvollziehen, dass es da um etwas Neues ginge. „Im Judentum, das man immer mitdenkt, wenn man von der christlich-abendländischen Tradition spricht, hat es schon immer Beschneidungen gegeben.“
Eltern treffen viele Entscheidungen für ihre Kinder, die auch deren körperliche Unversehrtheit betreffen.“ Sie entschieden sich beispielsweise für oder gegen das Impfen oder erlaubten ihren Kindern, bereits in frühem Alter Hochleistungssport zu treiben, der später oft körperliche Beeinträchtigungen nach sich zieht. „Warum sollten Eltern dann über die Beschneidung nicht entscheiden dürfen, solange sie medizinisch korrekt ausgeführt wird und sogar von der Weltgesundheitsorganisation WHO für nicht wenige Bereiche der Welt propagiert wird?“, fragt Walter. „Ich glaube, es war gut, dass diese Debatte geführt wurde, insbesondere, da es um das scharfe Schwert des Strafrechts ging.“
Und ich dachte scharf wäre das Skalpell des Urologen, bzw. das Messer des "Beschneiders"?
Schön, dass wir mal drüber gesprochen haben?
Dürfen Eltern Kinder zu (gesundheitlich schädlichem) Hochleistungssport zwingen? Wo bleibt da das Jungendamt? Und wie machen sie das? Stehen sie mit der Peitsche an der Tartanbahn?
Das Impfen ist nun allerdings das genaue Gegenteil einer Amputation. Es wird dem kindlichen Körper etwas zugefügt, nichts weggenommen. Im wesentliche ein Information für das Immunsystem. "So sehen die bösen Buben aus, jetzt bist du vorbereitet, wenn es ernst wird."
Da wird nichts kaputt gemacht.
Das eigentliche Problem in Sachen Kinderschutz in diesem Land ist für Walter natürlich auf christlicher Seite:
Ein klare Zurückweisung von Fundamentalismus
Der Staat könne so auf der einen Seite Erwünschtes fördern und Unerwünschtes
begrenzen. Als erstes Beispiel dafür nennt Walter allerdings nicht den
Islam. „Man kann am Christentum sehen, dass Religion etwas sehr
Ambivalentes ist. Sie kann, denkt man an Nächstenliebe und Caritas,
enorm Positives freisetzen, aber es gibt eben auch die Seite der
Radikalisierung und Fundamentalisierung.“ Für Schlagzeilen sorgte in den
vergangenen Jahren die christliche Sekte „Zwölf Stämme“.
Sektenmitgliedern wurde per Gerichtsverfahren das Sorgerecht für ihre
Kinder entzogen, weil sie diese aus religiösen Gründen körperlich
züchtigten. „Die Rechtsordnung setzt Grenzen und der Staat hat auch
Schutzpflichten.
Genitalverstümmelung - erwünscht, zu fördern.
Züchtigung - darf nicht.
Religionsfreiheit, mal so, mal so. Zweierlei Mass.
Schutzpflicht für Kinder ja - aber bitte nur, wenn es Christen betrifft!
Wieso ist "Züchtigung" (in fast allen Ländern der Welt erlaubt) "fundamentalistisch", Genitalverstümmelung aber nicht?
Ist es nicht "fundamentalistisch", sich an eine bronzezeitliche Vorschrift zur Körperverletzung von Kindern gebunden zu fühlen? Es wird doch immer wieder betont, das Ritual sei "fundamental"!
heise.de/tp/artikel/38/38080/1.htmlKramer führt aus, dass die Beschneidung am 8. Tag im Judentum fundamental wichtig sei...
Da hamm wer's! Purer Fundamentalismus! Und den weist Walter doch eigentlich zurück!
uni-muenchen.de/aktuelles/medi…ten/walter_symbolik2.html
Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.