Dettmeyer weibliche Genitalverstuemmelung und rituelle Zirkumzision

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    • Dettmeyer weibliche Genitalverstuemmelung und rituelle Zirkumzision

      Prof. Dr. Dr. Dettmeyer, die Co-Autoren sowie der Verlag, die Max Schmidt-Römhild KG, haben mir die Genehmigung erteilt, das zweiteilige Gutachten "Medizinische und rechtliche Aspekte der Genitalverstümmelung bzw. Beschneidung" auf meinen Seiten kostenfrei zu veröffentlichen. Teil I: Weibliche Genitalverstümmelung und Teil II: Die rituelle Zirkumzision. Teil I: Weibliche Genitalverstümmelung stand bisher schon beim Netzwerk INTEGRA zur Verfügung, Teil II: Die rituelle Zirkumzision ist demnach neu.

      zwangsbeschneidung.de/juristische-entwicklung.html#dettmeyer

      Beide Dokumente sind Bestandteil der Begründung zum Gesetzentwurf zur Legalisierung der Beschneidung. Wie ich finde bilden sie immer wieder eine gute Argumentationsgrundlage, beginnend bei der Einleitung zur weiblichen Genitalverstümmelung, die nichts anderes als einen Vergleich der beiden Formen, mit der Feststellung von Gemeinsamkeiten, darstellt (Vergleichsverbot), bis hin zur juristischen Bewertung der Genitalverstümmelung des männlichen Kindes, der zufolge sich "derjenige, der einen nicht einwilligungsfähigen Jungen ohne medizinische Indikation zirkumzidiert, sich der gefährlichen Körperverletzung gem. §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar macht."

    • Nach Art. 16a Abs. 1 GG genießen politisch Verfolgte, wenn nicht
      Gründe aus Art. 16a Abs. 2 ff. GG entgegenstehen, in der Bundesrepu-
      blik Deutschland Anspruch auf Asyl. Sowohl die bevorstehende weib-
      liche Genitalverstümmelung (vgl. z. B. [50, 51]) als auch die zwangs-
      weise durchgeführte männliche Beschneidung (vgl. z. B. [52]) sind un-
      ter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalls als Asylgrund der poli-
      tischen Verfolgung in Rechtsprechung (umfangreiche Darstellung ein-
      schlägiger Rechtsprechung bei [53]) und Literatur (vgl. z. B. [54, 55]) an-
      erkannt worden.

      Das ist ja interessant. Demnach hätten also Elternteile mit intakten Söhnen aus muslimischen Ländern per se einen Asylgrund. Und ist das Asyl dann anerkannt, kann der Sohn problemlos nach 1631d verstümmelt werden. Wow! :rolleyes:
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Nein, nein, Asylgrund ist das nur bei Erwachsenen. Männer sind im Gegensatz zu Jungen bei uns geschützt. Der Bundestag meinte ja sowieso, je jünger desto besser, denn es geht ja auch nur um das nicht einsicht- und urteilsfähige Kind. Je älter, desto veto. Ganz böse. Dass das ältere Kind, das als jüngeres beschnitten wurde, auch kein Veto hat, geschenkt. War ja eh nur ein Feigenblatt, diese Vetorecht. Das haben wir Volker Beck und seinem Kollegen Freitag und den anderen Grundrechtsverrätern im Bundestag ja schon oft genug erläutert, ein Vetorecht, dass man dadurch vereiteln kann, dass man rechtzeitig Fakten schafft, ist alles, aber kein Vetorecht, sondern eine Verarsche. Dieser abstrusen Logik folgend, müsste man Opa nach den ersten Anzeichen der Demenz eigentlich wieder Körperteile abschneiden dürfen. Hilft ja den Pflegekräften später auch, die brauchen dann nämlich nur noch einen kalten Wasserschlauch um Opa sauber zu machen.

      Ich kriege jedes mal aufs neue den kalten Ekel, wenn ich mir diese menschenverachtende Logik ansehe, die da aufgebaut wurde und die da jetzt als "Rechtsfrieden" gefeiert wird.
    • ..als auch die zwangsweise durchgeführte männliche Beschneidung..


      Ach ja, ich vergass, bei Jungen ist das ja nicht "zwangsweise", weil die sind ja noch zu klein um sich effektiv zu wehren. Erwachsene Männer sind schon stärker, und da könnte es dann auf beiden Seiten Verletzte geben - und das möchte man doch wohl wirklich nicht, oder? ;)
      Und bei Mädchen ist egal, ob "zwangsweise", denn Mädchen sind eben Mädchen! Und Jungen, das weiss man doch - können doch mehr ab. Da gilt "gelobt sei, was hart macht!" Sollen doch später mal unsere Freiheit am Hindukusch (oder wo die Regierung sonst gerade was zerdeppern möchte) verteidigen!
      Bei erwachsenen Frauen ist was anderes. Die dürfen von ihren Genitalien abschneiden lassen, wenn sie als Motiv "Schönheit" angeben und keinen afrikanischen Migrationshintegrund haben.
      Sagen sie aber "Tradition" oder "Religion" und haben sie schwarze Haut oder braune Haut , dann ist das "sittenwidrig". Und Ärzte, die deren Wünschen entsprechen kommen ins Gefängnis.
      Aber das hat bestimmt alles einen tieferen Sinn, und ich bin nur zu doof den zu verstehen und mit dem grundgesetzlichen Diskriminierungsverbot in wohlige Harmonie zu bringen. *schäm* ;)
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • R2D2 schrieb:

      Nein, nein, Asylgrund ist das nur bei Erwachsenen. Männer sind im Gegensatz zu Jungen bei uns geschützt.

      Wäre es nicht endlich an der Zeit, dass unser Grundgesetz entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen angepasst wird und man beim Artikel 3 eine Fußnote einfügt, dass der Gleichheitsgrundsatz nicht für Jungen gilt. Bei Artikel 2 müsste man dann nur noch auf die Fußnote von Artikel 3 verweisen. Natürlich müsste man auch bei Artikel 1 auf die Fußnote verweisen bzw. die bestehenden Einschränkungen in Bezug auf die "unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft".

      Und sämtliche Verträge, mit denen Deutschland sich dazu verpflichtet hat, die Menschenrechte zu achten, wurden ja ohnehin schon gebrochen. Solange wir jedoch nur heucheln, dass wir die Menschenrechte beachten würden, werden Zwangsbeschneidungen in Deutschland auch weiterhin ungestraft stattfinden.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)