Prof. Dr. Dr. Dettmeyer, die Co-Autoren sowie der Verlag, die Max Schmidt-Römhild KG, haben mir die Genehmigung erteilt, das zweiteilige Gutachten "Medizinische und rechtliche Aspekte der Genitalverstümmelung bzw. Beschneidung" auf meinen Seiten kostenfrei zu veröffentlichen. Teil I: Weibliche Genitalverstümmelung und Teil II: Die rituelle Zirkumzision. Teil I: Weibliche Genitalverstümmelung stand bisher schon beim Netzwerk INTEGRA zur Verfügung, Teil II: Die rituelle Zirkumzision ist demnach neu.
zwangsbeschneidung.de/juristische-entwicklung.html#dettmeyer
Beide Dokumente sind Bestandteil der Begründung zum Gesetzentwurf zur Legalisierung der Beschneidung. Wie ich finde bilden sie immer wieder eine gute Argumentationsgrundlage, beginnend bei der Einleitung zur weiblichen Genitalverstümmelung, die nichts anderes als einen Vergleich der beiden Formen, mit der Feststellung von Gemeinsamkeiten, darstellt (Vergleichsverbot), bis hin zur juristischen Bewertung der Genitalverstümmelung des männlichen Kindes, der zufolge sich "derjenige, der einen nicht einwilligungsfähigen Jungen ohne medizinische Indikation zirkumzidiert, sich der gefährlichen Körperverletzung gem. §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar macht."
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Beide Dokumente sind Bestandteil der Begründung zum Gesetzentwurf zur Legalisierung der Beschneidung. Wie ich finde bilden sie immer wieder eine gute Argumentationsgrundlage, beginnend bei der Einleitung zur weiblichen Genitalverstümmelung, die nichts anderes als einen Vergleich der beiden Formen, mit der Feststellung von Gemeinsamkeiten, darstellt (Vergleichsverbot), bis hin zur juristischen Bewertung der Genitalverstümmelung des männlichen Kindes, der zufolge sich "derjenige, der einen nicht einwilligungsfähigen Jungen ohne medizinische Indikation zirkumzidiert, sich der gefährlichen Körperverletzung gem. §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar macht."