In gewisser Weise... geringfügige Interessenverletzung

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    • In gewisser Weise... geringfügige Interessenverletzung

      Im Falle der rituellen Beschneidung ist unkontrovers, dass der Eingriff in ge­wisser Weise gegen die Interessen des Kindes verstößt, nämlich gegen sein Interessean körperlicher Unversehrtheit. Es kann aber diskutiert werden, ob es nicht trotz dieser (geringfügigen) Interessenverletzung dem Wohl des Kindes dient, in die religi­öse Lebenspraxis eingeführt zu werden.


      Und wenn der Betreffenden diese Religion später hasst?
      In die Praxis, den Rest des Lebens ohne Vorhaut herumzulaufen kann sich jeder selbst einführen.


      In anderen Fällen, z.B. bei der rituellen Beschneidung von Knaben, könnte
      man hingegen eine andere Gewichtung vornehmen. Hier steht eine geringfügige Kör­perverletzung auf Seiten des Kindes der Freiheit der Eltern gegenüber, ihren Sohn in die eigene Religionsgemeinschaft einzuführen.


      "Geringfügige Körperverletzung", denn anschließend wächst die Vorhaut ja gleich wieder nach!

      Aber wehe, die Eltern meinen es bei der Ernährung zu gut mit den Kindern!
      Folgt man den bisherigen Überlegungen, so lässt sich aus der elternzentrierten
      Herangehensweise keine Rechtfertigung elterlicher Handlungsweisen gewinnen, die
      bei Kindern zu Fettleibigkeit führen.


      Auf der Grundlage der bisherigen Erwägungen kann die These formuliert werden,
      dass es keinen Grund gibt, die Eltern stark übergewichtiger Kinder strikte vor
      Zwang und Bevormundung zu bewahren.


      Es sein denn, die religiöse Praxis gebiete Moppeligkeit, dann ist das ja nur eine Einführung, versteht sich... :rolleyes:

      Und wenn das Kind dann verbotenerweise heimlich nascht (wohlmöglich im Hinterhof! :P ), dann gibt es aber Senge!
      Ach nein, das ist ja bei Strafe verboten!

      erziehungsphilosophie.ch/publi…-bei-Kindern-Preprint.pdf
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Nicht aufregen...
      Wie schon Prof. Stehr beim Kölner Symposium sagte: "Man muss wissen, worüber man spricht."
      Wer, wie diese Person, nicht weiß, worüber sie spricht, also von falschen Tatsachen ausgeht, kann zwangsläufig auch nur zu falschen Einschätzungen kommen.
      Dagegen hilft wieder einmal nur Information.
      Über die gesundheitlichen Folgen von Fettleibigkeit hingegen scheint man dort schon besser informiert und kommt so auch zu Einschätzungen, die ein Bewusstsein für Kinderschutz erkennen lassen.
    • Wenigstens ist klar definiert, was eine Zirkumzision ist. Was "gesundheitsschädigende Adipositas" sein soll wird ständig umdefiniert.

      Erinnert mich an FGM und so manches andere. Irgendwie meinen offenbar viele, die Kinder vor irgendwas schützen wollen das mit der MGM vergleichen zu müssen, um dann zu dem Schluss zu kommen, dass das, worum es ihnen geht gaaaanz was anderes und MGM schon OK ist....

      Wenn das 2012 anderherum gelaufen wäre, dann würden die so argumentieren: Also MGM ist doch 2012 zu Recht verboten worden, und jetzt muss endlich auch "meins" verboten werden!

      Je nach dem, halt...
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • In anderen Fällen, z.B. bei der rituellen Beschneidung von Knaben, könnte
      man hingegen eine andere Gewichtung vornehmen. Hier steht eine geringfügige Kör­perverletzung auf Seiten des Kindes der Freiheit der Eltern gegenüber, ihren Sohn in die eigene Religionsgemeinschaft einzuführen.

      Eine der perfidesten Aussagen in der Beschneidungsdiskussion. Wer hindert denn Eltern daran, ihren Sohn in die eigene Religionsgemeinschaft einzuführen?
      Da wird eine selbst auferlegte Beschränkung den Beschneidungsgegnern in die Schuhe geschoben.
      Ein gerupfter Spatz verspottet das Gefieder seiner Artgenossen. (Sorbisches Sprichwort)
    • Cato schrieb:

      Eine der perfidesten Aussagen in der Beschneidungsdiskussion.


      Das ist aber seit jeher eine der Standardargumentationen der Kinderentrechter.

      Auf der einen Seite Körperverletzung, auf der anderen Seite Freiheit, wie schräg ist das denn?

      Wenn ich dem Autor einen Tritt in den Hintern geben würde - wäre doch nur eine geringfügige Körperverletzung, oder? Sein Hintern bliebe ja ganz!
      Und auf der anderen Seite steht doch mein Recht auf freie Meinungsäußerung, oder? Und das würde doch den Autor vielleicht anregen, über geringfügige Körperverletzung vs. die Freiheit anderer nachzudenken. Und ob die Freiheit des einen vielleicht gerade so weit reicht, als dass sie die Freiheit des anderen nicht einschränkt.

      Denn das ist doch das Interessante an dem Satz: die Freiheit des Kindes taucht überhaupt nicht darin auf!

      Die Freiheit, selbst zu entscheiden, ob vom eigenen Körper etwas kaputt gemacht werden soll.

      Disclaimer: natürlich trete ich niemandem in den Hintern. Das wäre ja eine strafbare Körperverletzung, und außerdem ist mir diese Form von "Meinungsäußerung" zu primitiv.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.