England: Beschneidung gegen den Willen der Mutter

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    • Traurig, dass es passiert ist, und die Mutter nichts mehr machen kann (einstweilige Verfügung o.ä.).
      Allerdings ist jetzt spannend, wie es weitergeht.Wird der Vater überhaupt vor Gericht gestellt werden?
      Und wenn, wird er auf einen verständnisvollen Richter treffen?

      So a la:
      "Nun, passiert ist passiert. Es hat mir ja auch nicht geschadet! ;) Wenn das schädlich wäre, wäre es ja längst verboten. Sicher, die Mutter ist übergangen worden, jaaa. Zahlen sie mal 50 Pfund an eine gemeinnützige Organisation!" (z.B: Bill and Melinda Gates-Foundation ;( )


      Über das Thema "Strafbarkeit" haben wir ja gerade lange diskutiert. Und natürlich ist es völlig unerheblich, ob die Mutter, der Vater oder beide das veranlassen/zustimmen. Der einzige der das entscheiden kann und der zustimmen muss ist der Betroffene.
      Wenn ein Elternteil nicht zustimmt, kommt das allenfalls strafverschärfend hinzu. Denn der Hauptschaden entsteht hier nicht der Mutter die übergangen wurde, sondern dem Sohn.

      Solche Konstellationen werden auch in D kommen. Das BVerfG hatte korrekt entschieden, dass die Unmöglichkeit für ledige Väter, ohne Zustimmung der Mütter das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen verfassungswidrig ist. Peinlich genug für die Politik!
      Und was machte die Politik daraus? Eine Gesetzesänderung, die wiederum verfassungswidrig ist. Denn per default hat weiterhin die Mutter das alleinige Sorgerecht. Der Vater kann das erst nach der Geburt beantragen, und man weiß ja, wie das mit Anträgen ist - das dauert. Bannig Zeit genug für die Mutter, in Seelenruhe Kraft ihres verfassungswidrigen alleinigen Sorgerechtes und dank verfassungswidrigem 1631d das Baby genitalverstümmeln zu lassen, selbstredend ohne ausreichende Betäubung, denn die gibt es bei einem Baby nicht.
      So ergänzen sich zwei verfassungswidrige Gesetze. Dem Vater bliebe nur, ohnmächtig zuzuschauen wie sein Sohn gegen seinen Willen verstümmelt wird. "Was wollen sie denn? Sie sind doch nicht sorgeberechtigt!"
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Jener Fall, der hier im Forum ausführlich diskutiert wurde unterscheidet sich aber deutlich von dem von mir skizzierten.



      1. Es geht um einen ehelichen Sohn.

      2. Der Mutter war das alleinige Sorgerecht gerichtlich zugesprochen worden. Die Eltern hatten darum jahrelang prozessiert.

      Bezüglich der Beschneidung wurde ihr jedoch das Teilsorgerecht entzogen. Insofern müssten die Voraussetzungen für die Strafbarkeit, wenn sie denn vorhanden sein sollte, so gegeben sein wie in dem von dir skizzierten Fall.

      Ob der Sohn ehelich oder unehelich ist, spielt ohnehin keine Rolle.

      Wäre ich die Mutter gewesen, hätte ich eine Verfassungsbeschwerde gegen richterliche Willkür erhoben und zwar ohne den Instanzenweg zu durchschreiten. Schade, dass sie es nicht gemacht hat.