Die Schweiz im Jahre 2015 - Kinderrechtsdiskussion mit erschreckenden Mängeln

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Und warum gilt dieses Argument nicht auch für FGM, also zumindest die weniger schweren Formen, wie sie z. B. in Malaysia praktiziert werden? Und wie steht die Autorin zu Metzitzah b'bpeh, dem oralen Blutabsaugen aus der offenen Wunde? Muss auch das mit dem Hinweis auf schummrige Hinterzimmer legalisiert sein? Nein, der Staat kommt an einem Verbot, welches eigentlich ja schon gibt, nur nie beachtet würde schlicht und ergreifend gar nicht vorbei. Worüber man sich unterhalten kann, ist ob ein Verbot eine Strafe und wenn ja in welchem Umfang mit sich bringt. Eine Beratungslösung mit Straffreiheit unter Einhaltung bestimmter Bedingungen ist sicherlich die bessere Lösung, als die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung für ein Geschlecht völlig freizugeben. Eine solche Freigabe und die Tolerierung der Beschneidung erschwert auch den Kampf gegen FGM, weil diejenigen, die das praktizieren, das Mantra FGM sei ja stets was völlig anderes als MGM aus eigener Erfahrung als Doppelstandard des Westens erkennen.
    • Artikel der NZZ vom 22.07.2015

      In der Nzz findet sich heute noch ein weiterer Artikel vom 22.07.2015:
      Neuer Streit um ein Stückchen Haut

      nzz.ch/schweiz/neuer-streit-um…tueckchen-haut-1.18583488
      Eine «schwere Verletzung der sexuellen Integrität» sei die Entfernung
      der Vorhaut im Babyalter, klagt der Verein Pro Kinderrechte. Seine
      Kampagne provoziert aber Widerstand.
      Ich finde alleine den Titel schon verachtend. Der Artikel handelt von der Petition des Vereins Pro Kinderrechte.
      Diesmal liegt der Fokus aber nicht auf der Praxis von
      Religionsgemeinschaften, sondern vor allem auf den «medizinisch
      unnötigen Beschneidungen» ohne rituellen Hintergrund, [...]
      Der Präsidenten, Pietro Vernazza der Eidgenössischen Kommission für sexuelle Gesundheit meint zur Petition:
      Pro Kinderrechte argumentiere dogmatisch und blende alle Argumente aus,
      die dem Ziel eines Verbots von Knabenbeschneidungen zuwiderliefen, [...]
      Es gibt ein Kommisionspapier, aus dem jedoch nur zitiert wird und der NZZ vorliegt. Dabei geht das Papier wohl auch auf die "Nützlichkeit" der Knabenbeschneidung" ein und bezieht sich dazu auf die, meiner Meinung nach, "Massenverstümmelungskampangne" der WHO und anderer in Afrika. Dabei wird für den derzeitigen Wissensstand zur Prävention gegen HIV der Schluss gezogen, dass die Schweiz nicht Afrika sei und daher sagt ein Hr. Kamber vom Bereich der Männergesundheit:
      Es gebe deshalb keine überzeugenden Gründe dafür, hierzulande Beschneidungen als Präventivmassnahme zu fördern, [...]
      Er ignoriert aber auch geflissentlich die Probleme die ein Anteil der Beschnittenen lt. einer dänischen Studie haben:
      «Doch es gibt auch Millionen beschnittener Männer, die über keinerlei sexuelle Probleme klagen»
      Nach dem Motto " Die sollen sich mal nicht so anstellen" *Kotz*
      Und dann wird antürlich zum Schluss noch darauf hingewiesen, dass sonst die Eltern zur Beschneidung zu "Kurpfuschern" ins Hinterzimmer gehen würden, damit Ihre Söhne beschnitten werden können.
      Aber bei uns in Deutschland dürfen ja auch Mohel ohne jegliche medizinische Kenntnisse Kinder bei vollem Bewusstsein beschneiden.

      Ich beobachte die Debatte jetzt schon sehr lange. Es ist einfach ungerecht und widerlich mit welchen haarsträubenden Argumenten die Beschneidung von Jungen gerechtfertigt wird. Aber das passt zu "Alle Männer sind gewalttätig und Vergewaltiger".
      Mädchen dürfen richtigereweise nicht in irgeneinder Art und Form beschnitten werden. Ich bin für Frauenrechte, aber genauso für Männerrechte. Und diese genze Ungleichbehandlung geht mir in der einen, wie in der anderen Richtung gehörig auf den "Zeiger" (Das andere Wort lass´ ich jetz mal weg ...).
    • Hallo zusammen,
      ich habe den oben verlinkten NZZ-Artikel gelesen und mein Blutklreislaufregelkreis brauchte danach zuerst einmal einen grööseren Korrektureingriff. (Ich bin geschockt tönt so einfach)

      Diesmal liegt der Fokus aber nicht auf der Praxis von

      Religionsgemeinschaften,
      bedeutet wohl: Mist, wir hatten die Nazikeule schon in der Hand und dachten damit den Verein Pro-Kinderrechte undiskutabel zu machen.

      ein Komentator mit dem Namen Urs schreibt da
      Ich verwende meine Hände seit mehr als 50 Jahren und habe sicher auch an
      den Füssen mal eine Hornhaut, trotzdem funktioniere ich, fühle ich,
      kann ich jemanden Streicheln.
      Ich würde ihm einmal den Selbstversuch empfehlen einen Jungen an diesem angeblich so belanglosen Stückchen Haut zu streicheln. (Ironie)
      Ich kann ihm garantieren dass sowohl Sexuelle Gesundheit Schweiz als auch die Stiftung Kinderschutz Schweiz diesem "Nur Stückchen Haut" schlagartig einen völlig neuen Wert beimessen würden was durch
      • - unverjährbarkeit,
      • - lange Haftstrafe ,
      • - anschliessende lebenslaängliche Verwahrung
      • und Lebenslanges Berufsverbot mit Kindern
      quittiert würde.
      Nennt man eine solche Geisteshaltung nicht Schizophren?

      Ich habe die Unterlagen von Christoph Geissbühler ebenfalls erhalten und teilweise gelesen.
      Mit dem
      forschen Auftreten des neuen Vereins
      meint der Journalist vermutlich: Mist, der kreischt nicht einfach laut Kinderschutz sondern liefert auch noch Fakten. Das erswert die Situation natürlich wesentlich und man kandie Sache nicht mit einem Hanstreich zur Seuite wischen.
      Ärzte Slang: Die Wahnvorstellung kleinen Jungs die Vorhaut abschneiden zu müssen kann durch die einmalige, intracerebrale Gabe eines Kupfer-Blei Kombipräprartes in globuliform erfolgreich therapiert werden.
    • lange Haftstrafe ,
      - anschliessende lebenslaängliche Verwahrung


      Mehr nicht? Nicht die Todesstrafe, auch für die Großeltern? ;)

      Ach ja, Trollkarl, dein Name ist wohl Programm.

      Oder meinst du jetzt die Jungenvorhaut?

      Da wäre eine lebenslängliche Verwahrung (am Penis) in der Tat angemessen. Aber das mit der "Haft" gibt sich ja üblicherweise bis zu Pubertät von selbst.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • IDas ist nur der schweizer Tarif für sexuellen Kindsmissbrauch wenn der Täter vergiss noch ein Stück abzuschneiden.
      Ärzte Slang: Die Wahnvorstellung kleinen Jungs die Vorhaut abschneiden zu müssen kann durch die einmalige, intracerebrale Gabe eines Kupfer-Blei Kombipräprartes in globuliform erfolgreich therapiert werden.
    • Trollkarl schrieb:

      Das ist nur der schweizer Tarif für sexuellen Kindsmissbrauch wenn der Täter vergiss noch ein Stück abzuschneiden.


      Die Schweizer haben ja eine direkte Demokratie, da kannst du ja eine Bürgerinitiative anleiern, die dann per Volksentscheid die nicht-indizierte VA unter Strafe stellt.
      Man sollte aber nicht Erich Hauert mit einem türkischstämmigen Urologen der auch traditionelle Vorhaut-Amputationen vornimmt auf eine Stufe stellen, das geht nun schon erheblich zu weit. Das sind zwei verschiedene Paar Schuh'.

      Das ist nicht Mord oder Totschlag, das ist Körperverletzung und danach muss sich auch das Strafmaß richten. Lebenslange Sicherheitsverwahrung gegen den Urologen - völlig daneben. Wenn es einem tatsächlich um Menschenrechte geht, kann man so etwas nicht fordern. Ich finde solche Forderungen unmenschlich und empathielos. Man kann nicht einseitig Empathie nur für Kinder haben.

      Die Frage ist natürlich, ob immer erst - wie bei Hauert - "das Kind in den Brunnen fallen muss", bis eine Reaktion kommt. Das wäre traurig, und wenn man dann noch sieht, dass z.B. in Norwegen das Kind "in den Brunnen fällt" und das dann die Legalisierung zur Folge hat, dann wird es richtig pervers.
      Allein die 100% ige Komplikation der VA, der Verlust der Vorhaut sollte eigentlich reichen, um das unter Strafe zu stellen - leider haben wir hier in D nicht die Möglichkeit eines Volksentscheides.

      Bei der Verjährung allerdings - da sollte die Uhr erst mit 21 anfangen zu ticken.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.