Die körperliche Unversehrtheit von Jungen, ihr Persönlichkeitsrecht und ihre Religionsfreiheit sind nur dann angemessen geschützt, wenn der Staat Kinder davor bewahrt, dass Eltern ihnen ohne medizinischen Grund mehr als 50 Prozent ihrer Penishaut entfernen lassen. Dem Kindeswohl wäre also nur dann entsprochen, wenn Jungen ihre erogene Zone „Vorhaut“ behalten und später selber darüber entscheiden dürfen, ob sie darauf verzichten möchten.
Beschneidungsdebatte: „Bizarre Missachtung kindlicher Rechte“ - Politik - Tagesspiegel