Caren Marks (SPD)

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    • Frau Marks gehört tatsächlich zu den 100 Abgeordneten, die am 12.12.12 gegen den § 1631d BGB gestimmt hatten. Das beweist doch eigentlich, dass man ungestraft für die Menschenrecht im Einklang mit seinem Gewissen und in der Verantwortung gegenüber den Wählern abstimmen konnte. Und dennoch hat die Mehrheit anders abgestimmt.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Meiner Meinung nach beweist das gar nichts, außer dass Frau Marks den Mut gehabt hat, einen Alternativantrag zu unterstützen. Der Großteil der Unterstützer waren Abgeordnete die sowieso vor hatten, dem Bundestag nicht mehr anzugehören, und daher keine Angst haben brauchten von der Partei wegen abweichen von der Parteimeinung nicht mehr aufgestellt zu werden. Wie käme es sonst, dass alle Bundestagsabgeordneten die den Regierungsentwurf gut fanden, als Abgeordnete zum Europarat dort plötzlich am Alternativentwurf Gefallen gefunden haben. Da saß wohl die komische Landesmutti nicht mehr im Nacken.
    • Manfred schrieb:

      Da saß wohl die komische Landesmutti nicht mehr im Nacken.
      Den Abgeordneten saß die "Landesmutti" im Nacken und den Jungen fummeln jetzt auch weiterhin die Beschneider zwischen den Beinen rum. Es lebe die Demokratie, unsere Verfassung und unsere Rechtsstaatlichkeit.

      @ Pizarro73
      Dass Frau Marks im Alternativantrag namentlich genannt wurde, habe ich gesehen. Dass sie aber maßgeblich beteiligt war, wusste ich nicht.

      Hier übrigens der Link zum Antrag:
      dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711430.pdf
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)