Das Kopftuch im Klassenzimmer

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    • Kopftuch schadet

      Franke87 schrieb:

      Schadet das Kopftuch dem Kindeswohl? Das mag ich mal stark bezweifeln.
      Das von einer muslimischen Lehrerin im Klassenzimmer getragene Kopftuch schadet dem Wohl der Schüler und Schülerinnen. Damit weist sie ohne Unterbrechung in jeder Minute ihrer Anwesenheit auf ihr religiöses Bekenntnis hin. Dies ist eine unangemessene Beeinflussung des jungen Menschen. Ich verlange nicht, dass die Lehrerin ihre Religion verheimlicht, sie jedoch ständig zur Schau zu tragen, ist für die Schule ebenso unangebracht wie das Tragen eines auffälligen Kreuzes, einer Armbinde mit einem Zeichen einer politischen Partei etc..
    • Franke87 schrieb:

      Schadet das Kopftuch dem Kindeswohl?

      Ja und nein. Es hängt davon ab, welche Grundeinstellung in Sachen Menschenrechte sich unter dem Kopftuch verbirgt.

      Ich persönlich finde diese Kopftücher nicht so toll, aber ich finde es dennoch richtig, dass sie jetzt offiziell erlaubt sind. Für mich wäre es nie in Frage gekommen, dass ich unser Kind in einen Kindergarten gegeben hätte, wo die Erzieherinnen mit Kopftuch rumlaufen (Pinguine bzw. Ordensschwestern). Ein Kopftuch ist ein Sinnbild für Traditionen. Das Tragen des Kopftuchs in der heutigen Zeit ist das bewusste Statement, dass man auch an überholten Traditionen festhalten will (Zölibat, Zwangsbeschneidung, etc.).

      Daher kann ein Kopftuch dem Kindeswohl sehr wohl schaden.


      BTW.: Hoffentlich war und ist allen bewusst, dass Kopftücher nicht nur bei einer Religion eine Tradition haben ;)
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Götz schrieb:

      Damit weist sie ohne Unterbrechung in jeder Minute ihrer Anwesenheit auf ihr religiöses Bekenntnis hin. Dies ist eine unangemessene Beeinflussung des jungen Menschen.

      Das stimmt schon, gerade als Lehrerin kann sie schon sehr prägend auf Kinder und Jugendliche wirken.
      ABER in der heutigen schnelllebigen und aufgeschlossen Zeit sind wir doch ständig solchen Einflüssen ausgesetzt. Sei es im TV, beim einkaufen, bei Freunden oder sonst wo.

      Ich glaube das es da nicht die große Rolle spielt ob sie Kopftuch trägt.
      Wenn 50 Millionen Menschen etwas Dummes sagen, bleibt es trotzdem eine Dummheit. (Anatole France)
    • Ich wundere mich, dass niemand dieser Diskussion widerspricht. Nicht inhaltlich, aber weil Sie von unserem Thema wegführt.

      (off topic)
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • (off topic) Ich widerspreche Dir Götz. Entweder wir leben in einem freien Land oder nicht. Solange die Trägerin nicht missioniert, wo liegt das Problem (oder tragen katholische und evangelische Nonnen keine Kopfbedeckung mehr?)? Dann müsste man einem muslimischen Lehrer das tragen eines Vollbartes, evtl sogar eines längeren, verbieten. Das ist nämlich auch ein Sinnbild für einen Muslimen. Glaube mir-ich habe fast 6 Jahre im Mittleren Osten verbracht - und der lange Vollbart ist wie das Kopftuch Zeichen von Muslimen, die der Religion folgen. Mehr möchte ich dazu jetzt nicht schreiben.

      @Guy: Wenn das zu off topic ist, schließe den Thread.
      Viele Grüße aus dem Rhein-Neckar-Raum

      Ich
    • 12 Jahre Beschneidung können nicht einfach durch einen Federstrich rückgängig gemacht werden!

      ...sie haben ihre Spuren und Verletzungen hinterlassen und auch Erklärungsbedarf geschaffen."


      sic! :thumbsup: ;)

      diestandard.at/2000013212385/Das-Ende-der-Bescheidenheit
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Die gespaltene Zunge der Frau Deligöz

      Viel zu viele muslimische Mädchen bleiben, nicht zuletzt aufgrund konservativ-religiöser Rollenverständnisse in den Familien, auf der Strecke - bei Ausbildung, Jobsuche und Selbstbestimmung. Selbst familiäre Gewalt und Frauenunterdrückung sind leider noch immer verbreitet.

      Somit ist für viele Frauen das Kopftuch eben nicht selbstbestimmter Ausdruck des Glaubens, sondern eine Unterordnung in patriarchalen Strukturen. Diese Probleme in der Migrationsgesellschaft dürfen wir weder schön reden, noch kulturell rechtfertigen. Ein Blick auf die Bildungsstatistiken, Gespräche mit Lehrerinnen und Erzieherinnen oder auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozial- und Stadtteilarbeit bestätigen das immer wieder.

      Einsatz für mehr Geschlechtergerechtigkeit

      Deshalb sehe ich es als eine Aufgabe der gesellschaftlichen und auch politischen Debatte an, ein modernes, europäisches Islambild zu befördern und zu unterstützen. Für mich ist es unabdingbar, dass zu diesem Bild eine emanzipatorische Haltung in der Rolle der Frauen, das Durchbrechen von patriarchalen Strukturen und der Einsatz für Gleichheit von Mann und Frau - die Geschlechtergerechtigkeit - dazu gehören.

      Wir setzen uns in Deutschland zu Recht für die Gleichstellung der Frauen und Männer in Entgeltgleichheit, in der Arbeitskultur und familiärer Verantwortung ein. Wir kämpfen für Selbstbestimmungsrechte und gegen Gewalt in der Familie und Gesellschaft. Dieser Einsatz sollte nicht aus falsch verstandener religiöser und kultureller Rücksichtnahme zurückhaltender werden. Scheinkompromisse helfen bei der Wahrung der Rechte von muslimischen Frauen nicht.

      Es muss auch eine Debatte, vor allem zwischen den muslimischen Frauen geben, ohne dass kritische Beiträge sofort als islamfeindlich abgestempelt werden. Sonst verbieten wir genau denjenigen Personen das Wort, die sich für das einsetzen, was wir an anderer Stelle von den Islamischen Verbänden fordern: den Einsatz für die verfassungsmäßig verbrieften Rechte der Frauen.

      huffingtonpost.de/ekin-deligoe…en-auftrag_b_6884386.html

      Persönliche Erklärung: Beschneidungen von minderjährigen Jungen



      Volker Beck (Köln), Kerstin Andreae, Marieluise Beck (Bremen), Ekin Deligöz, Katrin Göring-Eckardt, Renate Künast, Fritz Kuhn und Claudia Roth (Augsburg) (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir stimmen der Forderung an die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist, zu.

      Die Rechtsauffassung eines Richters einer kleinen Strafkammer des Kölner Landgerichts hat zu tiefgreifender Verunsicherung bei Ärzten und jüdischen und muslimischen Eltern geführt. Bei der Beschneidung von Jungen handelt es sich um einen klassischen Grundrechtskonflikt, der im Wege der praktischen Konkordanz auszugleichen ist, wobei jede Grundrechtsposition optimal zu verwirklichen ist.

      Eine Beschneidung ist tatbestandlich – wie jede Operation – eine Körperverletzung, die durch rechtswirksame Einwilligung gerechtfertigt werden kann und dann straffrei ist. Bei Minderjährigen handeln grundsätzlich die Eltern stellvertretend für das Kind und sind dabei an das Kindeswohl gebunden. Die Wahrung der körperlichen Unversehrtheit und das Recht des Kindes, als vollwertiges und gleichberechtigtes Mitglied einer Reli-gionsgemeinschaft aufzuwachsen, sind jeweils Aspekte des Kindeswohls. Der körperliche Eingriff bei einer Beschneidung ist ein irreversibler Eingriff mit niedriger Eingriffstiefe, soweit er medizinisch fachgerecht durchgeführt wird. Er wird zum Teil auch aufgrund von hygienischen und prophylaktischen Überlegungen durchgeführt. In den abrahamitischen Religionen ist das Beschneidungsgebot das erste und zugleich die Begründung des Bundes mit Gott. Daher ist es für Juden zentral und für die meisten Muslime unverzichtbar.

      Der Staat muss bei einer rechtlichen Regelung darauf achten, dass die Beschneidung medizinisch fachgerecht von qualifizierten Fachleuten durchgeführt wird. Hierdurch verwirklicht er das Kindeswohl und schützt die Gesundheit des Kindes – Art. 2 GG. Im Falle einer Illegalisierung der Beschneidung käme es sicher häufiger zu nicht fachgerechten Eingriffen durch unqualifizierte Beschneider. Dies gilt es zu vermeiden. Jüdischer Glaube, Islam und Christentum gehören zu Deutschland. Dies wollen wir heute mit unserer Abstimmung auch zum Ausdruck bringen.

      gruene-bundestag.de/parlament/…n-4384752_ID_4384752.html
    • Es gibt keinerlei Entschuldigung für Gewalt, keine kulturelle, keine religiöse, keine ethnische.
      Wir sollten aufhören mit gegenseitigen pauschalen Diffamierungen, sondern alle zusammenrücken und für eine gewaltfreie Gesellschaft einstehen - egal, ob gegen männliches Machogebaren oder gegen rechtsextremes Gedankengut.
      Wie wäre es mit einem Zusammenrücken gegen religiös motivierte Gewalt, die sich gegen Kinder (Jungen) richtet?
      Mein Wunsch wäre, dass wir auf einen Islam zusteuern, der deutsch ist. Und dieses deutsch-muslimische Leben kann nur auf der Grundlage der deutschen Verfassung und Gesetze stattfinden - das heißt, es darf in keinerlei Weise Gewalt akzeptiert oder gar verherrlicht werden. Und dazu kommt natürlich, das nicht nur selbst zu leben, sondern auch zu vermitteln: in der Erziehung, bei religiösen Gelegenheiten, in der Gemeindearbeit.
      hpd.de/artikel/12656
    • Diesen Vorschlag für ein deutsch-muslimisches Leben, welches sich von jeglicher Art von Gewalt distanziert und auf der Grundlage der deutschen Verfassung und deren Gesetze aufbaut, möchte ich meinen vollen Applaus geben.

      Vielleicht können wir bei dieser Gelegenheit auch über ein deutsch-christliches Leben nachdenken, das neben der Abschaffung des Zölibats (sexuelle Selbstbestimmung) oder dem offenkundigen Sexismus (wann wird endlich mal eine Frau Kardinal) auch damit aufhört, rituellen Zwangsbeschneidungen nach dem Mund zu reden.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Gerhard schrieb:

      Dem Vorschlag kann ich inhaltlich voll zustimmen, aus dem Munde von Frau Deligöz hört es sich allerdings nicht sehr glaubwürdig an.

      Ich würde das ganze weder über noch unterbewerten. Frau Deligöz hatte ja bereits 2007 dazu aufgefordert auf das Kopftuch zu verzichten: spiegel.de/unispiegel/studium/…bus-brechen-a-467451.html

      Aber wie sieht wohl ein deutsch-muslimisches Leben in der Praxis aus?

      Dazu ein kurzes Gedankenspiel:

      Nehmen wir doch einfach eine katholische Familie in Bayern. Wir schreiben das Jahr 1953 (könnte auch 1952 oder 1954 sein). Der Ehemann arbeitet in einer Schreinerei und die Ehefrau führt den Haushalt in alleiniger Verantwortung. Daneben zieht sie die beiden Söhne groß. Sonntags geht die gesamte Familie in den Gottesdienst und der Ehemann danach noch alleine zum Stammtisch ins Wirtshaus Adler (Adler = Symbol für den Evangelisten Johannes). Wie es sich "schickt" trägt die Ehefrau beim Gottesdienstbesuch ein Kopftuch und natürlich keine Hose, sondern ein Kleid oder einen Rock. Und selbstverständlich hat sie auch keinen "unweibischen" Kurzhaarschnitt.

      Wir schreiben nun das Jahr 2017 und schauen uns die familiären Verhältnisse bei den beiden Söhnen an. Der eine hat eine Protestantin geheiratet und der andere lebt mit einer Frau in wilder Ehe. Beide Paare haben bereits Nachwuchs. Keiner der Söhne geht regelmäßig zum Gottesdienst bzw. wenn überhaupt zu Weihnachten, bei Eheschließungen, bei Bestattungen und Taufen. Die Partnerinnen der Söhne tragen beide Hosen und eine hat sogar einen Kurzhaarschnitt. Keine von den beiden käme jemals auf die Idee beim Kirchgang ein Kopftuch zu tragen. Der Kontakt zwischen den Senioren und den beiden Partnerinnen ist aufgrund der recht unterschiedlichen Weltanschauungen ziemlich unterkühlt. Auch wirft die Mutter den beiden Partnerinnen vor, ihre Söhne moralisch verdorben zu haben.

      - Blende -

      Überträgt man diese Entwicklung auf ein deutsch-muslimisches Leben, wäre dies grob gesprochen ähnlich wie bei den deutsch-christlichen Familien. Die Religion würde ihren angestammten Platz und Bedeutung im Leben verlieren bzw. die Religion würde eher sporadisch und punktuell ausgelebt werden. Ähnlich wie die Taufe würde man vermutlich aber auch an der Beschneidung festhalten.

      Frau Deligöz ist gegen Kopftücher, aber definitiv für straffreie Zwangsbeschneidungen. Am 12.12.12 hat sie daher mit JA gestimmt!
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Gerhard schrieb:

      Wikipedia schrieb:

      Deligöz gehört der Konfession der Aleviten an, die eine geschlechtsspezifische Kleiderordnung außerhalb der Gottesdienste ablehnen, so dass alevitische Frauen kein Kopftuch tragen.
      de.wikipedia.org/wiki/Ekin_Delig%C3%B6z
      Aleviten beten nicht in der Moschee,halten sich nicht an die 5 Säulen des Islam,veränderten das Glaubensbekenntnis und behaupten großenteils selber,daß sie keine Muslime sind.
      Mit diesen Argument,man solle Aleviten nachahmen,fordert man Muslime auf,vom Glauben abzufallen.
      Mit der Forderung vom Glauben abzufallen,schafft man weder ein Umdenken bezüglich Beschneidung noch ein Gespräch mit Muslime.
    • NoCut schrieb:

      Franke87 schrieb:

      Schadet das Kopftuch dem Kindeswohl?
      Ja und nein. Es hängt davon ab, welche Grundeinstellung in Sachen Menschenrechte sich unter dem Kopftuch verbirg


      ===============================
      "maghrebprincessa schrieb:
      Das Kopftuch schadet niemanden und jeden soll es gestattet sein,ein Kopftuch tragen zu dürfen.
      Für die mehrheitlichen Muslime ist das Kopftucnh eine religiöse Pflicht,genauso verhüllende Kleidung zu tragen.

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      Ich persönlich finde diese Kopftücher nicht so toll, aber ich finde es dennoch richtig, dass sie jetzt offiziell erlaubt sind. Für mich wäre es nie in Frage gekommen, dass ich unser Kind in einen Kindergarten gegeben hätte, wo die Erzieherinnen mit Kopftuch rumlaufen (Pinguine bzw. Ordensschwestern). Ein Kopftuch ist ein Sinnbild für Traditionen. Das Tragen des Kopftuchs in der heutigen Zeit ist das bewusste Statement, dass man auch an überholten Traditionen festhalten will (Zölibat, Zwangsbeschneidung, etc.).

      ===================================
      "maghrebprincessa schrieb :
      Dies stimmt keineswegs,das Kopftuch symbolisiert nicht,daß man die Beschneidung befürwortet oder man verwaltende Traditionen folgen will.
      Vielmehr ist das Kopftuch Teil von muslimischer Kleidung .
      Niemand muß dies mögen oder sich so kleiden,aber akzeptieren sollte man dies trotzdem.
      ===================================

      Daher kann ein Kopftuch dem Kindeswohl sehr wohl schaden.


      BTW.: Hoffentlich war und ist allen bewusst, dass Kopftücher nicht nur bei einer Religion eine Tradition haben ;)

      Bewusst schon,aber nicht jeder hält sich an die Glaubensgebote von Gott.
      Mir eigentlich egal,solange man nicht versucht meinen Kleidung Stil zwangsweise zu ändern.
    • ich schrieb:

      (off topic) Ich widerspreche Dir Götz. Entweder wir leben in einem freien Land oder nicht.


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      "maghrebprincessa schrieb:
      Richtig wir leben in einem freien Land,mit Religionsfreiheit und ohne Kleidervorschrift.

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      Solange die Trägerin nicht missioniert, wo liegt das Problem (oder tragen katholische und evangelische Nonnen keine Kopfbedeckung mehr?)?


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      "maghrebprincessa schrieb:
      Missionieren ist hierzulande erlaubt und macht irgendwie jede religiöse Gruppe.
      Muß nicht sein,aber wenn es erlaubt ist,dann soll es für jeden erlaubt sein.
      ==================================


      Dann müsste man einem muslimischen Lehrer das tragen eines Vollbartes, evtl sogar eines längeren, verbieten. Das ist nämlich auch ein Sinnbild für einen Muslimen. Glaube mir-ich habe fast 6 Jahre im Mittleren Osten verbracht - und der lange Vollbart ist wie das Kopftuch Zeichen von Muslimen, die der Religion folgen. Mehr möchte ich dazu jetzt nicht schreiben.



      "maghrebprincessa schrieb:
      Anstatt Bärte,Kopftuch etc. verbieten zu wollen,könnte man Alkohol für Kinder (Teenager sind Kinder)gesetzlich verbieten,dami schadet man nämlich nicht nur sich selber,sondern allzuoft auch andere.
      Hat doch mit Zigaretten auch geklappt,es erst ab 18 zu erlauben.
    • Zum Thema Alkohol an Jugendliche (Jugendliche sind Menschen tw. 14 und 18):
      Jugendschutzgesetz (JuSchG)
      § 9 Alkoholische Getränke


      (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
      1.Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
      2.andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
      weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
      (2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
      (3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
      1.
      2.in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.
      § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
      (4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.

      Die Idee von Magrebprincessa ist vereits Wirklichkeit.

      Ich möchte auch keinen Lehrer mit Zottelbart und
      Djellaba im Klassenzimmer sehen.

      Es geht nicht darum, dass eine Frau nicht gelegentlich ein Kopftuch tragen darf. Natürlich darf sie das. In einem Klassenzimmer hat ein Kopftuch, das die Lehrerin niemals abnimmt eine Bedeutung. Sie zeigt damit, dass sie Muslimin ist. Sie tut das, ohne danach gefragt zu werden. Das halte ich für ebenso falsch wie andere Religionsabzeichen, die Menschen im Klassenzimmer zur Schau stellen.

      Im Klassenzimmer ist der Lehrer oder die Lehrerin keineswegs frei in dem, was er tut und wie er sich kleidet. Ich muss dort eine gewisse Neutralität verlangen.
    • Noch was zu magrebprincessa:

      Dein Logo "terrorist has no religion" gefällt mir nicht. Terroristen haben sehr wohl eine Religion. Es gibt aber sicher auch Terroristen ohne Religion. Mit dem argumentativen Trick, wenn er Terrorist ist, kann er kein "wahrer" Muslim, Christ etc. lügst Du Dich und andere in die Tasche.
    • Ich denke das Problem ist nicht das prinzipielle Wissen um die Konfession oder politische Haltung einer Lehrkraft.

      Wir hatten Lehrer bei denen die SPD- oder Grün- oder CDU-Orientierung mehr als deutlich erkennbar war.

      Bei einer Kopftuch-tragenden Muslima stelle ich mir die Frage, warum sich eine Frau, die derart Angst vor Männern hat (das Kopftuch dient schließlich dazu die Frauen vor den unkontrollierbaren Trieben der Männer zu schützen) in den Lehrberuf zu gehen, wo der Kontakt zu Jungen und Männern unvermeidlich ist.
      Gruß
      Hickhack
    • Die Frage kann nur sein, ob Lehrern an staatlichen, nicht konfessionellen Schulen überhaupt das Tragen von religiösen Symbolen (Ausnahme: Religionsunterricht) erlaubt sein soll.
      Ich meine ganz klar: nein.

      Ich halte diesen Streit um das Kopftuch in diesem Forum aber für off-topic und vom Thema ablenkend. Hier geht es um Genitalverstümmelung, einen Spezialfall der Körperverletzung.

      Wenn Ekin Deligöz das Kopftuch in Frage stellt und ein elterliche Verstümmelungsrecht fordert kann das sehr wohl mit ihrer alevitischen Herkunft zusammenhängen, denn für die Aleviten ist nicht das Kopftuch, wohl aber die Jungenverstümmelung verbindlich. Vielleicht wollte sie es sich nicht mit ihrer alevitischen Wählerklientel verscherzen. Mich interessiert hier im Forum nur die Haltung von Deligöz zur MGM.

      Da lobe ich mir Deligöz' Parteigenossen Memet Kilic, ebenfalls Alevit, der durch die 2012er Debatte zum Nachdenken kam, von der "Beschneidung" seiner Söhne abgerückt ist und gegen das Jungenverstümmelungsgesetz gestimmt hat!
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Das Kopftuchproblem wurde doch schon vom BVerfG entschieden. Warum ich diese Entscheidung für richtig halte und warum ich meine, "Die [...] kopftuchtragende [...] Muslima ist [...] Ein Musterbeispiel für die Privatisierung von Religion.", habe ich im FR-Blog ausgeführt. frblog.de/kopftuch3/

      Ansonsten gilt. Das Tragen eines Kopftuches ist keine von vornherein strafbare Handlung, genausowenig wie das Übergießen des Kinderkopfes mit etwas Wasser bei der Taufe. Die Körperverletzung bei der Beschneidung ist von vornherein eine strafbare Handlung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Steffen Wasmund ()

    • Götz schrieb:

      Zum Thema Alkohol an Jugendliche (Jugendliche sind Menschen tw. 14 und 18):
      Jugendschutzgesetz (JuSchG)
      § 9 Alkoholische Getränke


      (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
      1.Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
      2.andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
      weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
      (2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
      (3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
      1.
      2.in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.
      § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
      (4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.

      Die Idee von Magrebprincessa ist vereits Wirklichkeit.

      Ich möchte auch keinen Lehrer mit Zottelbart und
      Djellaba im Klassenzimmer sehen.

      Es geht nicht darum, dass eine Frau nicht gelegentlich ein Kopftuch tragen darf. Natürlich darf sie das. In einem Klassenzimmer hat ein Kopftuch, das die Lehrerin niemals abnimmt eine Bedeutung. Sie zeigt damit, dass sie Muslimin ist. Sie tut das, ohne danach gefragt zu werden. Das halte ich für ebenso falsch wie andere Religionsabzeichen, die Menschen im Klassenzimmer zur Schau stellen.

      Im Klassenzimmer ist der Lehrer oder die Lehrerin keineswegs frei in dem, was er tut und wie er sich kleidet. Ich muss dort eine gewisse Neutralität verlangen.

      Ist eben nicht verwirklicht,denn ich finde Alkohol gehört unter 18 verboten.
      Bei Zigaretten war es durchführbar das Gesetz ab 18 einzuführen.

      Götz schrieb:

      Noch was zu magrebprincessa:

      Dein Logo "terrorist has no religion" gefällt mir nicht. Terroristen haben sehr wohl eine Religion. Es gibt aber sicher auch Terroristen ohne Religion. Mit dem argumentativen Trick, wenn er Terrorist ist, kann er kein "wahrer" Muslim, Christ etc. lügst Du Dich und andere in die Tasche.
      Mein Logo stimmt (muß dir auch nicht gefallen,sondern mir)und man lügt nicht sich und andere an,wenn man weiß,daß ein richtiger Christ/Muslim sowas nicht macht.
      Religionen,Freiheit,Weltfrieden dienten stets als Deckmantel!
      Jedem müsste bewusst sein,daß MACHTGIER der wahre Grund war und ist und nicht der Deckmantel der benutzt wurde und wird.
    • Klar könnte man Alkohol für Kinder verbieten. Und wenn sie sich nicht daran halten, könnte man sie vor Gericht stellen und zu langjährigen Haftstrafen verurteilen, das würden die sich dann hinter die Ohren schreiben! (Ironie)

      Das "blöde" ist bloss: Kinder sind gar nicht strafmündig.

      Allerdings kommt es wohl selten vor, dass Eltern ihren Babys oder Kleinkindern gegen deren Willen bzw. gewaltsam Alkohol verabreichen. Wäre auch ein klarer Fall fürs Jugendamt. Bzw. fürs Familiengericht.

      Das ist der Unterschied: wenn Kinder Alkohol trinken (gar nicht selten, bei mir fing das auch früh an...
      ), dann meistens heimlich, hinter dem Rücken der Eltern. Dass kleine Jungen sich selbst aus freien Stücken die Vorhaut amputieren, das gibt es nur im öffentlich-unrechtlichen Volksverblödungsfunk ARD.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Die ganzen Debatten ums Kopftuch...ich find sie übrig...das Kopftuch ist nur ein Symbol und die betreffenden Personen können sich jederzeit entscheiden ob sie eines tragen...oder sich davon befreien...(und bei Kopftüchern denk ich immer an meine Oma ^^ )

      Was ich mir wünsche...das es genauso oft Debatten über Beschneidung wie über Kopftücher und sonstige Bedeckungen geben würde...

      Götz schrieb:

      Dein Logo "terrorist has no religion" gefällt mir nicht. Terroristen haben sehr wohl eine Religion. Es gibt aber sicher auch Terroristen ohne Religion. Mit dem argumentativen Trick, wenn er Terrorist ist, kann er kein "wahrer" Muslim, Christ etc. lügst Du Dich und andere in die Tasche.
      Mir gefällt dieses Logo von maghrebprincessa...wer Religion als Vorwand für Übergriffe nimmt ist bei mir untendurch...der hat keine Religion...und Beschneidung ist für mich auch ein Übergriff
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Klar könnte man Alkohol für Kinder verbieten. Und wenn sie sich nicht daran halten, könnte man sie vor Gericht stellen und zu langjährigen Haftstrafen verurteilen, das würden die sich dann hinter die Ohren schreiben! (Ironie)
      ================================
      "maghrebprincessa schrieb:


      Alkohol ab 18 Jahren,Verkauf und Abgabe an unter 18 Jährigen verboten.
      Strafe erhalten nicht die Kinder,sondern derjenige der es verkaufte/abgab.
      Mein Alkoholeinwand kam,nachdem man Bärte/Kopftuch verbieten wollte,weil es ja soo schädlich sei :FP01


      ============================


      "Selbstbestimmung schrieb:
      Allerdings kommt es wohl selten vor, dass Eltern ihren Babys oder Kleinkindern gegen deren Willen bzw. gewaltsam Alkohol verabreichen. Wäre auch ein klarer Fall fürs Jugendamt. Bzw. fürs Familiengericht.



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      "maghrebprincessa schrieb:
      Dies wäre ein klarer Fall von Kindeswohlgefährdung und die Kinder sollten in liebevolle Hände gegeben werden.
      ================================

      Das ist der Unterschied: wenn Kinder Alkohol trinken (gar nicht selten, bei mir fing das auch früh an...
      ), dann meistens heimlich, hinter dem Rücken der Eltern. Dass kleine Jungen sich selbst aus freien Stücken die Vorhaut amputieren, das gibt es nur im öffentlich-unrechtlichen Volksverblödungsfunk ARD.
      Irgendwoher müssen die Kinder den Alkohol herhaben und wenn sie es nicht irgendwo klauten,gehören diejenigen bestraft,der den Kindern Alkohol gab.

      Mein Alkoholbespiel bezog sich aufs Kopftuch-/Bartverbot und nicht auf Beschneidung