Deborah Riesen: Kindeswohl: Was heisst dies...

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    • Deborah Riesen: Kindeswohl: Was heisst dies...

      Hatten wir das schon?

      Zwar lässt sich abschliessend nicht eindeutig eine handfeste Antwort auf die
      Knabenbeschneidung im Zusammenhang mit dem Kindeswohl geben. Die Summe der
      potenziellen Risiken und des nicht klar nachweisbaren und notwendigen präventiven
      Charakters der Beschneidung sowie die Stellung des Kindes als Rechtssubjekt mit einer zu
      berücksichtigenden Meinung, sprechen allerdings dafür, dass in einen den eigenen Körper
      und die Psyche betreffenden Eingriff niemand, ausser der urteilsfähige Junge selbst,
      einwilligen kann. Die körperliche und psychische Unversehrtheit eines Kindes ist meiner
      Meinung nach im Rahmen des Kindeswohls als absolut grundlegend und vorrangig zu
      behandeln.
      Als Ausdruck der Respektierung des Kindes als eigenständige und ernstzunehmende Persönlichkeit, sollte einem Jungen deshalb vermittelt werden, dass nur er selbst darüber bestimmten darf, was mit seinem Körper geschieht. Die Konsequenz dieser
      Schlussfolgerung liegt meines Erachtens nicht darin, die Beschneidung von urteilsunfähigen
      Jungen gesetzlich zu verbieten


      sozialinfo.ch/fileadmin/custom…_Deborah_Riesen_HS_14.pdf
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass?

      Als Ausdruck der Respektierung des Kindes als eigenständige und ernstzunehmende Persönlichkeit, sollte einem Jungen deshalb
      vermittelt werden, dass nur er selbst darüber bestimmten darf, was mit seinem Körper geschieht. Die Konsequenz dieser
      Schlussfolgerung liegt meines Erachtens nicht darin, die Beschneidung von urteilsunfähigen Jungen gesetzlich zu verbieten.


      Aha, und was wird ihm vermittelt, wenn an der intimsten Stelle seines Körpers etwas ohne sein Einverständnis geschehen ist, weil es nicht verboten war?

      Es geht jedoch darum, die Rechtmässigkeit von Eingriffen in die Unversehrtheit eines Kindes ohne dessen Einwilligung in der Gesellschaft zu diskutieren und zu hinterfragen.


      Aber diese Diskussion soll offenbar folgenlos bleiben oder wie soll ich das verstehen? Ich hätte ja noch verstanden, wenn sie angesichts dieser Aussage zwischen Verbot und Strafbarkeit unterscheiden wollte, aber wie kann man die Rechtmäßigkeit diskutieren, wenn bereits ein Verbot ausgeschlossen wird. Heißt ja auf gut deutsch: "Wir können die Rechtmäßigkeit diskutieren solange wir sie nicht in Frage stellen". X(
    • Ich muss gestehen, ich habe in vorfreudiger Erwartung das kleine Wörtchen "nicht" glattweg überlesen... ;(
      Also wieder nach dem Motto: als Tiger gesprungen, als Bettvorleger gelandet.

      Das ist ja schon Realsatire: Erst amputieren, dann: "nur du darfst bestimmen, was mit deinem Körper geschieht!"
      Was soll das? Auch noch Salz in die Wunden streuen?
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • "Als Ausdruck der Respektierung des Kindes als eigenständige und ernstzunehmende Persönlichkeit, sollte einem Jungen deshalb
      vermittelt werden, dass nur er selbst darüber bestimmten darf, was mit seinem Körper geschieht. Die Konsequenz dieser
      Schlussfolgerung liegt meines Erachtens nicht darin, die Beschneidung von urteilsunfähigen Jungen gesetzlich zu verbieten. "



      Diesen widersprüchlichen Unsinn kann man eigentlich nur mit intellektueller Feigheit und Indoktrination durch PC erklären.
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Die heute herrschende Lehre verneint die Tatbestandsmässigkeit nach Absatz 2 des Artikels 122 StGB, da die Entfernung der Penisvorhaut weder als Verstümmelung noch als Unbrauchbarmachen einzuordnen sei.176 Nach Artikel 122 Ab-


      Was für ein Gedankenfurz! Natürlich ist die Vorhaut und evtl. das Frenulum anschließend völlig unbrauchbar (außer zu Forschungszwecken (Fibroblasten) und für Anti-Falten-Cremes) :FP01
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Die Knabenbeschneidung aus religiösen Gründen ist eine medizinische Behandlung,
      die nach den medizinisch-ethischen Grundsätzen nicht indiziert ist und für welche
      eine zeitliche Dringlichkeit nicht besteht. Zudem ist sie irreversibel.


      Da fällt mir Jerzy Montag vor dem Bundestag ein, mit großer Theatralik, sinngemäß: "Die Juden KÖNNEN nicht warten, die MÜSSEN..."

      Wenn es um die 99% muslimischen Kindesverstümmelungen gegangen wäre, hätte man garantiert anders entschieden, im Sinne des Alternativentwurfs.
      Ich bin davon überzeugt, dass viel mehr jüdische Eltern sich für Brit Sahlom oder auch einfach für die Intaktheit ihres Sohnes entscheiden würden, wäre da nicht der Druck, von der Verwandtschaft, von der Gemeinde, von den Missionaren von Chabad.

      Aber es ist völlig richtig, eine objektive, rational begründete zeitliche Dringlichkeit besteht nicht. Das ist auch wichtig in Sachen Betäubung. Denn eine angemessene Betäubung ist unter zwei Jahren nicht möglich.
      Auch deswegen hat eine aufschiebbare OP zu unterbleiben. Alles andere ist bewusstes, willkürliches Zufügen von Schmerz, ergo Kinderquälerei.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Joeye schrieb:

      Wieso? Ist nicht kaputt, funktioniert doch noch, kann noch Kinder machen!


      Doch doch, die Vorhaut ist innerhalb von wenigen Minuten kaputt. Weil man ihr die Blutzufuhr abgeschnitten hat.
      Im Grunde wäre jeder Arzt nach seinem Berufsethos verpflichtet, die Vorhaut sofort wieder anzunähen. So versucht man das ja auch bei anderen Körperteilen, die ohne Indikation (z.B. durch einen Unfall) abgetrennt wurden. Denn der Arzt ist verpflichtet zu heilen.

      Klar, die Vorhaut braucht man nicht zum Kindermachen. Aber dazu braucht man heute auch keinen Penis mehr. Dazu braucht man auch nicht beide Hoden, einer reicht schon. Man könnte also ohne weiteres den ganzen Penis und einen Hoden amputieren. Und Kinder zeugen wäre immer noch möglich.

      Man muss sich doch mal endlich von dem Gedanken lösen, dass Sexualität eine Spaßgeschichte wäre. Das hat man in den 70ern vielleicht mal so gesehen (sexuelle Revolution, etc.) nein! Sexualität dient allein der Fortpflanzung, und sonst nichts. Lustgefühle sind möglichst zu unterdrücken. Licht aus, viktorianisches Nachthemd, reinstecken, zack-zack-zack und fertig! Alles andere ist doch Schweinkram!
      So hat man das zu sehen - die Bronzezeit kann nicht irren! ;)
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Ich finde ansonsten die Ausarbeitung von MARIANNE SCHWANDER richtig gut!


      Aus der Kinderrechtskonvention in ihrer Gesamtheit kann dargelegt werden, dass sie Kindern in der Schweiz die Fähigkeit zur Selbständigkeit zusichert. Kinder sind Rechtssubjekte und damit Trägerinnen und Träger der ihnen zustehenden Grundrechte. Sie sind nicht in erster Linie Mitglied einer Familie, sondern sind eigenständige Individuen mit subjektiven Rechten.

      Das Kindeswohl gewährleistet, dass sie in ihren gesamten Rechten grundsätzlich nicht verletzt werden. Ist eine Güterabwägung zwischen den Rechten des Kindes und denen der Eltern vorzunehmen, ist darauf zu achten, dass die Entscheidung getroffen wird, die das Kind am wenigsten verletzt.

      Minderjährige Knaben haben das Recht auf den Schutz ihrer körperlichen und geistigen Unversehrtheit und sind Träger dieses höchstpersönliche Rechts.

      Im Bereich der absoluten höchstpersönlichen Rechte können die sorgeberechtigten Eltern im Namen von urteilsunfähigen Minderjährigen keine Rechte ausüben, im Gegensatz zum Bereich der relativen höchstpersönlichen Rechte, hier können sie an Stelle des noch urteilsunfähigen Knaben handeln, sie können insbesondere die Zustimmung zu den medizinisch indizierten Eingriffen erteilen. In medizinisch nicht indizierte Eingriffe können sie dagegen nicht einwilligen.

      Die Knabenbeschneidung aus religiösen Gründen ist eine medizinische Behandlung, die nach den medizinisch-ethischen Grundsätzen nicht indiziert ist und für welche eine zeitliche Dringlichkeit nicht besteht. Zudem ist sie irreversibel.

      Allein der urteilsfähige Knabe kann daher in eine Beschneidung aus religiösen
      Gründen einwilligen.



      Allein nach dem Medizinalberufegesetz ausgebildete Ärztinnen und Ärzte, welche über eine Berufsausübungsbewilligung nach Medizinalberufegesetz sowie kantonalen Gesundheits- oder Spitalgesetzen verfügen und die standesrechtliche Bestimmungen der verschiedenen Fachärztinnen und Fachärzten einhalten, können einen Eingriff, eine Narkose, d.h. generell eine medizinische Behandlung an einem Menschen, in casu an einem Knaben vornehmen.



      Wobei jetzt noch zu klären wäre, wann ein "Knabe" in Hinsicht auf eine amputativen, nicht-indizierten Operation am Genital urteilsfähig ist.
      Nach meiner heutigen Sicht: ab 18.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Joeye schrieb:

      der rechtliche Status Quo in der Schweiz


      Der Status in der Schweiz ist, dass da Jungen wie am Fließband verstümmelt werden. Die Rechtspraxis in der Schweiz ist, dass es keine Strafverfolgung bei nicht indizierten Genitalverstümmelungen bei Jungen gibt, und dass auch keine geplant ist.
      Der "rechtliche Status Quo" ist etwas nicht greifbares, solange sich das nicht in einem Grundsatzurteil niederschlägt. Und ganz sicher gibt es auch in der Schweiz sowohl Straf- als auch Verfassungsrechtler, die in dieser Frage gänzlich anderer Meinung sind.
      Solange sich Staatsanwälte in die Beinkleider machen, solange gibt es keine gerichtliche Klärung, und keinen Schutz.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Ich finde ansonsten die Ausarbeitung von MARIANNE SCHWANDER richtig gut!
      Das nenne ich Juristerei ohne Umschweife. Gradlinig und schlüssig.
      Und tatsächlich ist die interessante Frage, die Gegenstand einer öffentlichen Debatte sein sollte:

      Unter welchen Umständen kann ein Kind seiner eigenen Beschneidung aus nicht medizinischen Gründen und fernab jeder Dringlichkeit und Indikation zustimmen?
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)