Hatten wir das hier übersehen? Die Linke: Keine Strafe für Beschneidung.

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    • Hatten wir das hier übersehen? Die Linke: Keine Strafe für Beschneidung.

      die-linke.de/politik/aktionen/…strafe-fuer-beschneidung/

      2 Jahre später mutet das besonders befremdlich an...
      Freue mich schon auf in 10 Jahren...
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Die Religionsfreiheit des Kindes sollte keine Grenzen haben. Es sollte sich seine Zugehörigkeit beizeiten selbst aussuchen dürfen.
      Das dürfte der Grund sein, für die frühkindliche Subjektivierung. Was getan ist, ist getan.
      Abraham war 99, die Christen haben erwachsene Menschen getauft. Heute macht man es an Neugeborenen und nennt es Tradition und Pflicht.
      Ein Baby hat nur Rechte und keine Pflichten.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • @ flyguy

      Das ist ja bereits so. Bzw. war, wie das Kölner Landgericht feststellte. Deshalb brauchte es ja das nun gültige Sondergesetz, das eine einzige Ausnahme festlegte, wo die sonst gültige Auslegung, dass niemand aufgrund von Überzeugungen anderen Menschen ohne deren Einverständnis Körperteile abschneiden darf, keine Anwendung findet, weil man diese eine Tat einfach als Teil möglicher Erziehung deklarierte.
    • Guy schrieb:

      Die Religionsfreiheit des Kindes sollte keine Grenzen haben. Es sollte sich seine Zugehörigkeit beizeiten selbst aussuchen dürfen.
      Das dürfte der Grund sein, für die frühkindliche Subjektivierung. Was getan ist, ist getan.
      Abraham war 99, die Christen haben erwachsene Menschen getauft. Heute macht man es an Neugeborenen und nennt es Tradition und Pflicht.
      Ein Baby hat nur Rechte und keine Pflichten.
      Frag mich nur wann dann beizeiten wäre. Aber finds auch nicht in Ordnung wenn Eltern ihre Kinder zwingen den Koran zu lesen oder mit in die Kirche zu kommen. Von der Beschneidung mal ganz abgesehen, da für mich die körperliche Unversehrtheit weit mehr wert ist als jede Religionsfreiheit, die Juden machen es ja mit den Babies (bei Moslems weiß ichs gerade nicht genau)...da kann ja keiner sagen dass die Neugeborenen wissen würden was ihnen da angetan wird. Also was hat das mit Freiheit zu tun...
    • flyguy schrieb:

      Frag mich nur wann dann beizeiten wäre.
      Genau das hätte Gegenstand der öffentlichen Debatte sein sollen.
      Muslime beschneiden von der Geburt bis ca. 13/14 Jahre. Der Schwerpunkt liegt zwischen 6 und 9 Jahre.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Wir plädieren aber dafür, dass sich DIE LINKE gegen jegliche Form der Kriminalisierung von Beschneidung von Jungen einsetzt und damit deutlich macht, dass Jüdinnen, Juden, Muslima und Muslime und ihre religiösen Traditionen Teil dieser Gesellschaft sind.


      Ich plädiere dafür, dass DIE LINKE. sich gegen eine Dämonisierung der Vorhaut einsetzt.
      Und ich plädiere dafür, dass DIE LINKE deutlich macht, dass die Vorhaut ein Teil der kindlichen Geschlechtsorgane ist. Bei Jungen wie bei Mädchen.

      Wir sind überzeugt: Wenn die Praxis einer Religion verändert werden soll, dann muss der Impuls von innen kommen.


      Na, dann seid ihr ja auch sehr "gläubig". Sogar wundergläubig. Das klappt seit 3-4000 Jahren nicht.
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Pizarro73 schrieb:

      @ flyguy

      Das ist ja bereits so. Bzw. war, wie das Kölner Landgericht feststellte. Deshalb brauchte es ja das nun gültige Sondergesetz, das eine einzige Ausnahme festlegte, wo die sonst gültige Auslegung, dass niemand aufgrund von Überzeugungen anderen Menschen ohne deren Einverständnis Körperteile abschneiden darf, keine Anwendung findet, weil man diese eine Tat einfach als Teil möglicher Erziehung deklarierte.
      Naja aber bundesweit ist es nicht so soweit ich weiß.

      dw.de/beschneidungen-weiter-erlaubt/a-16398199

      sueddeutsche.de/politik/beschn…-beschneidungen-1.1548922

      Guy schrieb:

      flyguy schrieb:

      Frag mich nur wann dann beizeiten wäre.
      Genau das hätte Gegenstand der öffentlichen Debatte sein sollen.
      Muslime beschneiden von der Geburt bis ca. 13/14 Jahre. Der Schwerpunkt liegt zwischen 6 und 9 Jahre.
      Ist wohl was dran. Anscheinend haben ja auch einige Politiker 14 Jahre als Mindestalter für die religiösen Beschneidungen gefordert. Ich denke aber eher 18 oder 21 wäre sinnvoller.
    • Pizarro73 schrieb:

      @ flyguy: was ist bundesweit nicht so? Ich verstehe Deine Frage nicht. Das Kölner Landgericht entschied aufgrund damaliger bundesweit gültiger Gesetzeslage und das jetzige verfassungswidrige Sondergesetz gilt auch bundesweit.
      Sorry, war durcheinander. Hier mal das Gesetz:

      BGB
      § 1631d
      Beschneidung des männlichen Kindes



      (1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch
      nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und
      urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den
      Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht,
      wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das
      Kindeswohl gefährdet wird.

      (2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen
      auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen
      Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders
      ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der
      Beschneidung vergleichbar befähigt sind.



      Gefährdet eine Beschneidung nicht immer das Kindeswohl (z.B. Komplikationen)? Die Natur hat sich ja schon was dabei gedacht mit der Vorhaut...und psychische Schäden kann es ja auch davontragen.
    • Noch eine Ergänzung:
      Grundsätzlich sind mit operativen Eingriffen immer zwingend Risiken verbunden.
      Deshalb erfolgen sie ja auch an Kindern nur dann nicht rechtswidrig, wenn sie medizinisch notwendig sind - d.h. das Unterlassen der OP ein größeres Risiko darstellt - eine umfassende Aufklärung über Risiken erfolgt ist und die Eltern in Stellvertretung daraufhin in die Operation einwilligen.
      Es kann nicht im Sinne des Kindeswohls liegen, ohne medizinische Notwendigkeit operativen Eingriffen und den damit verbundenen Risiken ausgesetzt zu werden. Für eine Vorhautamputation trifft das aufgrund der Invasivität und Irreversibilität des Eingriffs in besonderem Maße zu. Außerdem betrifft sie den Intimbereich und berührt damit den Kern der Menschenwürde.

      Auch dies hat man mit der Eingliederung in das Recht der Personensorge versucht ausser Kraft zu setzen. Vorhautamputationen sind jetzt die einzige Operation, die per Gesetz als Erziehungsmaßnahme gilt.
    • Pizarro73 schrieb:

      Deshalb erfolgen sie ja auch nur dann nicht rechtswidrig, wenn sie medizinisch notwendig sind


      Leider ist es nicht wirklich so. Es war ja eigentlich in den Koalitionsgesprächen vereinbart worden, nicht-indizierte Schönheitsoperationen an Kindern zu verbieten - was absolut notwendig gewesen wäre. Das ist dann leider in der Schublade verschwunden - man ahnt warum. Der Kontrast und die Widersprüchlichkeit der Gesetzgebung im Vergleich zum 1631d wäre noch augenfälliger geworden.
      Auch nicht-indizierte "geschlechtsangleichende" Verstümmelungen an intersexuellen Kindern sind weiter erlaubt. Offenbar zählen intersexuelle Kinder auch weniger als Mädchen.
      Schlimm, aber Realität.
      Es kommt dem Gesetzgeber nicht auf die Folgen, sondern auf die Motivation der Eltern an. Aber auch nicht immer: Religion/Tradition - bei Jungen OK, bei Mädchen böse, böse, böse.
      Das ist ein legislativer Scheißhaufen.
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Danke für die Anmerkungen, müsste man auch noch Juristen fragen. Einer, der mir da immer einfällt, ist Erol Özkaraca:
      erol-oezkaraca.de/2012/09/die-beschneidung-von-knaben/
      Der Gesetzgeber hat dies jedenfalls, wie bereits erwähnt, einfach gesetzlich zum Ausdruck gebracht, vgl. §§ 1627 ff. BGB. Alle medizinisch nicht indizierten Eingriffe dienen nicht dem Kindeswohl, weil die mit diesen Eingriffen verbundenen Risiken und Nachteile, seien es auch nur die Schmerzen, die angestrebten Vorteile stets überwiegen und damit nicht dem Kindeswohl entsprechen können.


      Kann natürlich sein, dass es vom "nicht dem Kindeswohl dienlich" bis zu "rechtswidrig" noch einen Unterschied gibt, den ich als Laie nicht beurteilen kann.