Bochum, 2. März: Moscheebau, Beschneidung, Home-Schooling: Die Rückkehr religiös grundierter Konflikte ins Recht

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    • Bochum, 2. März: Moscheebau, Beschneidung, Home-Schooling: Die Rückkehr religiös grundierter Konflikte ins Recht

      Seit Jahren beschäftigen sich Gerichte, Politik, Öffentlichkeit und die Rechtswissenschaft mit den Herausforderungen einer religiös pluralisierten Gesellschaft. Das Kopftuch der Lehrerin, Moschee- und Minarettbau, die religiöse Beschneidung, Burkinis im Schwimmunterricht oder Home-Schooling von Kindern sind hier die wesentlichen Stichworte. Der Vortrag umreißt die gesellschaftliche und rechtliche Bedeutung dieser Konflikte und skizziert, welche Antworten der freiheitliche Verfassungsstaat des Grundgesetzes auf diese Herausforderungen gibt.

      Referent: Prof. Dr. Julian Krüper, Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht, Juristische Fakultät


      Burkinis, was es alles gibt!

      In ihrem Itsy Bitsy Teenie Weenie Yellow Polka Dot Burkini :thumbsup:

      (Hoffentlich muss ich jetzt nicht mit einem Attentat rechnen)

      blue-square.ruhr-uni-bochum.de…e-schooling-die-rueckkehr

      Krüper hatte 2012 schon was veröffentlicht:

      Das spezifische Gewicht der körperlichen Integrität erkennen letztlich auch viele Befürworter der unmittelbaren Zulässigkeit der Beschneidung an, allerdings nur implizit: Der Eingriff und die Folgen der Beschneidung werden nämlich mit hohem Begründungsaufwand marginalisiert und unter Verweis auf die Üblichkeit im jüdischen, muslimischen und US-amerikanischen Kulturkreis banalisiert.



      Die Beschneidung wird gerne mit Fällen des völligen Funktionsverlusts eines Körperteils kontrastiert, um ihre Harmlosigkeit zu unterstreichen, etwa mit den Fällen der verstümmelnden weiblichen Totalbeschneidung, die als Menschenrechtsverletzung ersten Ranges mit der männlichen Beschneidung nur den Namen gemein hat. Diese Kontrastierung verwischt indes die Problematik der Knaben-Beschneidung (bewusst). Den Kritikern der Beschneidungspraxis wird dabei praktisch unterschoben, sie argumentierten mit einen Funktionsverlust des Penis insgesamt, der natürlich nicht eintritt: Durch die Beschneidung wird weder die Miktion (Blasenentleerung) noch die Fortpflanzungsfähigkeit des betroffenen Knaben in Frage gestellt.
      Dass die Beschneidung freilich in der Regel mit einem deutlichen sexuellen Empfindungsverlust verbunden ist,14 wird gleichsam als Kollateralschaden des religiösen Ritus gebilligt.


      Es ist eine religions- und kultursoziologische Frage, ob mit der Marginalisierung der Beschneidungsfolgen eine für manche Religionen nicht untypische, abwehrend-regulierende Haltung gegenüber menschlicher Sexualität fortgesetzt wird


      Die Vermutungsregel zugunsten der körperlichen Unversehrtheit des Knaben kann auch nicht mit dem Hinweis entkräftet werden, dass das Recht den Eltern auch ansonsten weitreichenden Einfluss auf das Leben ihrer Kinder belässt.


      Der Gesetzgeber sollte die Vermessung dieses Feldes in aller Ruhe vornehmen, denn anders als gegenwärtig vielfach behauptet, besteht keine Rechtsunsicherheit.



      Es wurde dann leider ein Schweinsgalopp...

      Hier [im Bundestag] ist auch der Ort, über die integrationspolitische Frage zu sprechen, ob die Rechtsordnung religiöse Traditionen der großen Bevölkerungsgruppe der Muslime bestrafen will. Und schließlich ist das Parlament der Ort, an dem die Frage gestellt werden muss, ob gerade die deutsche Rechtsordnung die Pönalisierung einer fundamentalen jüdischen Religionstradition anordnen möchte.


      Eine ausdrückliche Zulassung der Beschneidung kann und sollte dabei aus Verhältnismäßigkeitsgründen an die Vornahme durch Ärzte unter medizinischen Bedingungen geknüpft werden, um Komplikationen des Eingriffs zu vermeiden.


      Denkste Puppe, nicht mal das...

      In diesem Spannungsverhältnis zwischen der Behauptung des staatlichen Rechts gegenüber religiösen Ritualen einerseits und der positiven Aufgeschlossenheit des Rechts gegenüber dem religiösen Bekenntnis der Bürger andererseits ist der Gesetzgeber gefragt, einen Ausgleich zu schaffen.


      Was für ein Quatsch! Die Vorhaut bleibt dran, oder sie kommt ab - dazwischen ist nichts. Und ab ist ab! :cursing:



      Der Bundestag hat ja dann mit großer Weisheit entschieden: Bronzezeitliche Genitalverstümmelung ist voll OK, solange das was mit Türken, Arabern und Juden zu tun hat. Bei Afrikanerinnen und Asiatinnen ist es hingegen Schwerverbrechen. Da scheißen wir auf Tradition. Da ist jeder Millimeter zuviel.
      Aber Rassisten sind wir natürlich gerade nicht!

      zjs-online.com/dat/artikel/2012_4_602.pdf
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.