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Becker stellt klar, dass seit November 2000 in Deutschland - mit der Neufassung des Paragraphen 1631 Bürgerliches Gesetzbuch - jegliche physische und auch psychische Gewalt gegen Kinder - auch zu Erziehungszwecken - verboten ist. Sie stelle damit eine strafbare Körperverletzung dar. "Dies gilt für Eltern genauso wie für katholische Geistliche."