Nicht einsichts- und urteilsfahig

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    • Nicht einsichts- und urteilsfahig

      Mal ein konstruierter Fall:

      Bei einem schweren Autounfall erleidet ein 13-Jähriger eine schwere Gehirnerschütterung, und muss für 14 Tage in ein künstliches Koma versetzt werden. Ansonsten bleibt er ohne schwere Verletzungen. Seine Eltern versterben bei dem Unfall. Weitere Angehörige sind nicht vorhanden.

      Es wird ein Vormund bestellt, um das Sorgerecht wahrzunehmen. Der Vormund befindet, dass das eine prima (letzte Chance!) Gelegenheit ist, dem Jungen die Vorhaut amputieren zu lassen. Er/sie ist der irrigen Meinung das schützte vor HIV. Der Junge ist ja z.Zt. nicht urteils- und einsichtsfähig.
      Nach §1631d müsste der Vormund berechtigt sein, den Jungen genital verstümmeln zu lassen. Man könnte natürlich argumentieren, die fehlende Urteils- und Einsichtsfähigkeit sei ja nur temporär, und de Vormund könne doch abwarten, bis sie gegeben wäre. Eile wäre doch nicht geboten.
      Aber das gilt natürlich für jedes Kind: die fehlende Urteils- und Einsichtsfähigkeit ist nur temporär, und Eile ist in Sachen einer nicht-indizierten Vorhaut-Amputation objektiv nicht gegeben.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Selbstbestimmung ()

    • In diesem falle wäre es problematisch nicht abzuwarten. Denn entweder verstirbt der Junge, oder er wacht auf und kann sich dann seiner Vorhaut befreien. Außerdem will ich den Arzt sehen, der in einer Klinik ein nicht dringende Wunsch-OP an einem komatösen Patienten durchführt.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Guy schrieb:

      In diesem falle wäre es problematisch nicht abzuwarten..


      Ist das jetzt ironisch gemeint? In welchem Fall ist es denn nicht "problematisch" nicht abzuwarten, bis das Kind einsichts- und urteilsfähig ist? Jedes Kind kann versterben, bevor es einsichts- und urteilsfähig ist, das kommt leider immer wieder vor. Was spielt das für eine Rolle?

      Außerdem will ich den Arzt sehen, der in einer Klinik ein nicht dringende Wunsch-OP an einem komatösen Patienten durchführt.


      Es ist doch nur ein künstliches Koma. Das ist doch sehr praktisch - das spart die Narkose! Der Junge kriegt garantiert nichts von der OP mit.

      Eigentlich möchte man den Arzt sehen, der Elternwunsch-Amputationen an gesunden Kindern ausführt, und man braucht nur in die Hall of Shame zu gucken - es gibt sie zu Hauf! Berufsethos, papperlapapp!
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Das Kind ist einem Alter, in dem Einsicht gegeben ist.
      Kaum ein Arzt wird da operieren.
      Ein Richter könnte dem anschließend vorwerfen, einen Zustand der Hilflosigkeit genutzt zu haben, und ohne jegliche medizinische Dringlichkeit die Gunst der Stunde dazu benutzt zu haben, um eben an der Einwilligung des Kindes vorbei zu operieren.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Guy schrieb:

      Das Kind ist einem Alter, in dem Einsicht gegeben ist.
      Kaum ein Arzt wird da operieren.
      Ein Richter könnte dem anschließend vorwerfen, einen Zustand der Hilflosigkeit genutzt zu haben, und ohne jegliche medizinische Dringlichkeit die Gunst der Stunde dazu benutzt zu haben, um eben an der Einwilligung des Kindes vorbei zu operieren.


      Genau den Vorwurf kann man bei jeder rituellen Verstümmelung eines Kindes machen. Denn man könnte ja immer warten, bis das Kind urteils- und einsichtsfähig ist.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.