Muslimischer Junge mit 2 Jahren ohne Betäubung beschnitten ... Klagemöglichkeiten als 18jähriger?

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    • Muslimischer Junge mit 2 Jahren ohne Betäubung beschnitten ... Klagemöglichkeiten als 18jähriger?

      Folgender Fall, den ich kenne:
      Ein muslimischer Junge wurde im Alter von 2 Jahren in der elterlichen Wohnung in Deutschland ohne Betäubung beschnitten. Er ist heute 16 Jahre alt und sagt, dass er sich noch sehr gut an die barbarischen Schmerzen erinnern kann. Sie haben sich tief in sein Gedächtnis eingegraben.
      Frage: Kann er heute oder später (als Erwachsener) von seinem Beschneider Schadensersatz fordern? Gibt es eine Verjährungsunterbrechung ähnlich wie beim sexuellen Missbrauch?
      Wer kann mir eine Antwort geben?
    • Maria Werner schrieb:

      Lieber Benni,

      leider gibt es keine solche Verjährungsunterbrechung. Die Ansprüche des Jungen sind allesamt verjährt, sowohl in strafrechtlicher als auch in zivilrechtlicher Hinsicht.

      Hier müsste doch eigentlich Paragraph 78b Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) anwendbar sein. Eine Beschneidung eines Minderjährigen ohne Mediziner und ohne Betäubung erfüllt doch wohl den Straftatbestand der Misshandlung von Schutzbefohlenen gem. Paragraph 225 StGB. Ich würde es einfach darauf ankommen lassen und bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten.

      Gruss
      Tobias
    • Ein Zweijähriger, ohne Betäubung, in der Wohnung in Deutschland??? Mir fehlen die Worte! Das ist doch unfassbar!

      Wie schlimm müssen die Schmerzen gewesen sein, wenn er sich jetzt noch daran erinnern kann...

      Von wegen Eltern würden wegen eines Verbots auf solche brutalen Methoden zurückgreifen....die tun es auch ohne Verbot, wie man hier sieht X( .