Sorgerecht

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    • Das Urteil kennen wir ja schon länger. Die Darstellung in der Presse ist desöfteren missverständlich, weil es (anders als die Überschriften oft andeuten) nicht besagt, dass die Mutter grundsätzlich entscheiden darf, sondern nur in diesem konkreten Einzelfall. Das Gericht hätte ebenso abwägen können, dass der Vater die Entscheidungsbefugnis haben sollte, wenn die Mutter sich für und er sich dagegen ausgesprochen hätte. Und es ist damit auch nicht gesagt, dass ein Gericht nicht auch die Entscheidung für die Beschneidung als dem Kindeswohl dienlich ansehen könnte (analog dem Fall in den USA). Das halte ich aber in Deutschland für äußerst unwahrscheinlich. Man kann davon ausgehen, dass die Rechtssprechung unter §1631d BGB zwingend die einvernehmliche Zustimmung beider Sorgeberechtigter voraussetzt und jedem Elternteil somit ein unumstössliches Vetorecht zusteht.
    • Im umgekehrten Fall (Mutter Muslima, Vater Christ) hätte das Gericht also nach dieser Logik entschieden, dass die Genitalverstümmelung dem Kindeswohl entspricht. *Kotz*
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Nein, das hätte es eben nicht. Es kommt eben nicht darauf an, ob Vater oder Mutter dafür bzw. dagegen ist, sondern um das Kindeswohl. Dass ein deutsches Gericht es im Kindeswohl sieht, dass ein gesunder Junge beschnitten wird, wenn ein Elternteil dagegen ist, ist zwar theoretisch denkbar, in der Praxis halte ich das aber für ausgeschlossen. Was glaubt ihr, was nach einer solchen Einschätzung eines Gerichts in Deutschland in Bezug auf das Thema Beschneidung los wäre, wenn selbst israelische Gerichte zugunsten der Kinderrechte entscheiden? Nein, eine Beschneidung ohne elterliches Einvernehmen dürfte in Deutschland auch mit §1631d BGB stets rechtswidrig sein.
    • Dann musst du dir das Hammer Urteil (bzw. das Hammer-Urteil) noch mal durchlesen. Knackpunkt war da, dass der Junge schon sechs Jahre alt, evangelisch getauft (was zur Hölle spielt das für eine Rolle?) und angeblich nicht altersgerecht ausreichend aufgeklärt war, usw.)
      Und die Mutter war ja "nur" Afrikanerin, hat sikch nicht auf ein religiöses Gebot berufen! Stell dir mal vor, Mutter wäre Jüdin, und Holocaust-Opfer (hat also Vorfahren im Holocaust verloren), und das Kind lebt bei der Mutter - und dann noch die feministische Tendenz unser Rechtsprechung ("getrennt lebende Väter kümmern sich eh kaum um Kinder"), "Mütter wissen am ehesten was Kindeswohl ist" - und dann "jüdisches Leben muss doch wohl in Deutschland möglich sein - da haben wir doch eine besondere Verpflichtung"....
      Ein lediger Vater hat sowieso keine Chance, innerhalb von acht Tagen das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen. Das liegt per default bei der Mutter (auch eine schwere Diskriminierung von Männer - aber vor nicht lange Zeit hatten ledige sogar überhaupt keine Chance, Sorgerecht zu bekommen.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"