Neues Sexualstrafrecht

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    • Neues Sexualstrafrecht

      §1631d zustimmen und sich jetzt derart als Helden des Kinderschutzes inszenieren: Unsere SPD. Die sexuelle Selbstbestimmung von Jungen ist denen halt nicht so wichtig. Aber immerhin, Fotografieren ist bei der Genitalbeschneidung jetzt vermutlich verboten. *Brech*

      Ein großer Fortschritt zum Schutz von Mädchen vor Genitalverstümmelung ist die Regelung, dass Beihilfehandlungen zur Genitalverstümmelung auch dann bestraft werden können, wenn keine Vorbereitungshandlung in Deutschland nachweisbar ist.


      Wie wollen Kinder in Deutschland besser vor sexuellen Übergriffen schützen. Weil uns als SPD der Schutz der Kinder in Deutschland besonders wichtig ist, haben wir uns bei der Reform des Sexualstrafrechts erfolgreich für eine Verbesserung des Schutzes von Kindern eingesetzt.


      spdfraktion.de/presse/pressemi…erungen-zum-sexualstrafre
    • Jetzt wird also die Dokumentation von Kindesmisshandlung ("Beschneidungsvideos") verboten? Das macht aus Sicht der SPD sicher Sinn, wenn niemand die Schmerzensschreie hört die sie mit zu verantworten hat.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Mir ging es auch eher um

      Ein großer Fortschritt zum Schutz von Mädchen vor Genitalverstümmelung ist die Regelung, dass Beihilfehandlungen zur Genitalverstümmelung auch dann bestraft werden können, wenn keine Vorbereitungshandlung in Deutschland nachweisbar ist.


      und

      Die Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch erst mit dem 30. Lebensjahr beginnen zu lassen, ist nötig, weil Opfer oft erst nach langjähriger Verarbeitung ihrer Traumata die Kraft zur Strafanzeige finden.


      während man Jungen jeglichen Rechtsweg verbaut.


      Das Problem, dass das ganze bzgl. der Bilder ein Gummiparagraph ist, bleibt ja offenbar bestehen, da wir aber die hohe Motivation der Staatsanwaltschaften kennen, an der feierlichen Vorhautamputation nichts verwerfliches zu finden, dürfen Eltern und Beschneider von der Seite wohl wenig zu befürchten haben. Aber ob das für Eurocirc auch gilt?
    • picard_72 schrieb:

      Bloße Dokumentation seh ich noch nicht als Beihilfe. Ich denke nicht, dass das unter diese Vorschrift fäll.



      Denn "mit der Verbreitung befinden sich die Bilder oft jahrelang im Netz und können eine große Belastung für jeden Betroffenen sein", sagte Maas. Kinder und Jugendliche hätten ein Recht darauf, dass Nacktbilder von ihnen nicht im Internet oder auf anderem Weg verbreitet würden.


      Ein Recht auf das Bild der eigenen Vorhaut, aber nicht ein Recht auf die eigene Vorhaut.

      "Sozial übliches und alltägliches Verhalten" müsse straffrei bleiben, betonte der SPD-Politiker.


      Damit meint der bestimmt Genitalverstümmelung von Kinder, sofern sie das "Pech" haben einen Penis und keine Klitoris zu haben.

      tagesschau.de/inland/sexualstrafrecht-107.html
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • 89 Abgeordnete der SPD-Fraktion haben am 12.12.12 dem § 1631d BGB zugestimmt.

      Die SPD hat damit genau wie alle anderen mehrheitlich einem Gesetz zugestimmt, dass die Grundrechte von Kinder beschneidet. Die SPD ist damit keine Partei, die sich für Kinderschutz interessiert, sondern sich höchstens mit Kinderschutz profilieren will, wenn es gerade opportun ist.

      @SPD: Schämt Euch für dieses scheinheilige Statement!
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Statt von "bloßstellenden" Fotos und Videos ist in der jetzt verabschiedeten Fassung von Bildaufnahmen die Rede, die die "Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen".


      Beim geänderten § 131 StGB, der zukünftig die "verharmlosende", "verherrlichende" oder "die Menschenwürde verletzende" Darstellung einer "grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeit gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen [sic]" mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht...


      Das war's dann wohl für Verstümmelungsviedeos. Hilfloser als ein allseitig fixiertes, nacktes Baby dem ein fremder Mann mit dem Messer zu Leibe rückt geht ja wohl nicht mehr.

      Aber - man ist ja nicht doof! Man hat ja ein Hintertürchen für die heißgeliebten Minderheiten eingebaut:

      "Vorgänge des Zeitgeschehens" , das passt ja immer - wenn es passen soll.

      ..die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen...


      "religiöse" oder "gefühlt identitätsstiftende" Interessen sind vermutlich immer berechtigt.....

      Diese Art von Kinderschutz-über-alles auf der einen und Blindheit auf der anderen Seite wird immer bizarrer...

      heise.de/tp/artikel/43/43323/1.html

      Gilt sogar für "menschenähnliche Wesen"! Aber bestimmt nicht für kleine Jungs. Die sind ja entrechtet.

      Früher sagte man: you may look, but you may not touch! Heute: you may cut off, but you may not film!

      Was für ein Schwachsinn...

      Aber jetzt werden die "menschenähnlichen Wesen" im Parlament wieder sagen: seht ihr, wir tun doch was zum Schutz von Kindern!
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"