Beschnitten mit Fünf

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    • Beschnitten mit Fünf

      Guten morgen liebes Beschneidungsforum,

      nach dem ich in diesem Forum schon seit über einem Jahr mitlese, dachte ich, dass ich auch mal meinen eigenen Senf dazugebe. Also habe ich hier einmal meine persönliche Story zu meiner Beschneidung niedergelegt:

      Mit fünf schleppte mich meine Mutter zu einem Arzt (ob Urologe oder sonstiges kan ich leider nicht mehr sagen, das ganze ist bald 12 Jahre her). Sie sagte mir damals, dass sich der liebe Onkel Doktor das nur kurz mal ansieht. Ich hatte zu dem Zeitpunkt keine Ahnung wozu ich dort hin sollte, schließlich hatte ich zu dem Zeitpunkt nie irgendwelche Probleme mit meiem besten Stück gehabt. Dort angekommen sollte ich erst auf Klo gehen und danach vor dem Arzt so tuen, als ob ich uriniere. Für ihn war das Ganze nach 10 Sekunden schnell klar: "Jap, da kommt zu wenig Pipi durch, da muss Beschnitten werden." Vor ein paar Jahren habe ich durch Zufall erfahren, dass die Offizielle Begründung Phimose war. Aber so stell ich mir jezt schon die Frage, wieso man soetwas behandeln musste da Phimose im Kindesalter ja normal ist und dazu auch noch eine (radikale) Beschneidung..? Das sieht mir nicht nach einer korrekten Indikation aus. Aufjedenfall war mir bei dem Eingriff nicht ganz wohl zu mute. Auch dadurch, dass ich überhaupt keine Ahnung hatte, was da geschehen sollte. Meine Mutter hat mich auch wenig (fast schon zu sagen gar nicht) dadrüber aufgeklärt. Sie hat mir nur gesagt, dass es nötig währe damit ich später als junger Mann keine schmerzen hätte (Ich kann dieser Aussage heute nur wenig zustimmen, da ich jezt Probleme habe, die ich ohne diese verfluchte Beschneidung nicht gehabt hätte. :cursing:). Ob ich diesen Eingriff überhaupt wollte, danach hat mich keiner gefragt. Es wurde einfach über meinem Kopf hinweg entschieden.

      Die Beschneidung wurde unter Vollnarkose durchgeführt. Als ich wieder erwachte, tat mir dort unten alles weh. Sowohl durch die Wunde als auch durch die freiliegende Eichel. (Leztere nervt mich heute bei jedem Schritt und Tritt immenroch, da sie gegen meine Boxershorts scheuert.) Das einzig schöne daran war, dass ich zumindestends am gleichen Tag wieder nach Hause konnte. Die Wundheilung lief so, naja. Zwar gab es keine wirklichen Nachblutungen, aber ich hatte das gefühl, dass der Operateur vom Beruf eher Metzger war. Der Schnitt wurde alles andere als geradlinig durchgeführt und habe ich auch meherere kleine Hautbrücken (sogar eine an der Schafthaut - keine Ahnung wie dort eine entstehen konnte) und kleine Hautlappen verteilt an der Schnittlinie. Den Übergang von der Schafthaut zur restlichen Vorhaut (ich wurde übrigens low and tight Beschnitten - Fenulum scheint mit entfernt worden zu sein oder starkt beschädigt, kennt sich jemand damit aus wie man das feststellen kann?) ist deutlich sichtbar. Von Ärztlicher Kunst kann hier keine Rede mehr sein, sieht eher wie eine Verstümmelung aus. ;(

      Das Aussehen von meinem Penis war und ist mir immer noch peinlich. So gehe ich fast nie aufs Pissoir sondern auf die Kabiene, außer wenn ich weiß, dass gerade keiner in den Raum kommen könnte. In der Schule gab es auch zwischendurch mal abfällige Kommentare. Naja ich habe mich damit getröstet, dass es ja sein musste, da ich eine "Phimose" hatte (wie bereits oben geschrieben, war der Arzt wohl eher nur auf Geld aus und meine Eltern haben ihm in ihrere eigenen Unwissenheit gegelaubt). Durch reichliches Informieren gehe ich aber nach wie vor davon aus, dass der Eingriff sinnlos war.

      In der Pubertät habe ich immer zwischendurch mal gehört, dass reiben (also hoch und runter) am Penis schöne Gefühlte auslöst. Konnte ich damals nie verstehen, wie auch war ja alles stramm und der Rest wurde abgeschnitten. Masturbation habe ich mit 14 durch Zufall an einem Kuscheltier erntdeckt. Aber auch danach hatte ich immer wieder Probleme. Da ich die Haut immer nur ganz schnell hin und her "bewegen" kann (nicht mehr als 5mm, mehr geht nicht), ist die Haut sehr schnell gereizt. Voralledingen wenn man länger dran ist das schon ziemlich unangenehm. Da sollte man eigentlich besser aufhören, aber verlangen ist ja bekanntlich größer als die Vernunft. :D Häufig spüre ich trotzdem kaum etwas. Meine Eichel ist total desesiblisiert (ich spüre in meinen Handinnenflächen mehr als auf der Eichel) und manchmal habe ich gar keinen richtigen Orgasmus. Bedeutet soviel, dass ich zwar Ejakuliere, aber ein guter Orgasmus mir nur selten gelingt. Dann fühle ich mich genau so unbefriedigt wie vor dem "Orgasmus".

      Das ist so der bisherige Stand der Dinge. Auswirkungen beim Sex kann ich noch nicht drüber berichten, ich bin noch Jungfrau. Ich werde nun schauen wie es weitergeht. Was mir vorallem wichtig ist, meine Eltern mal zur Rechenschaft zu ziehen um ihnen zu sagen, was sie angerichtet haben. Die gehen bei mir immer noch davon aus, dass alles in Ordnung sei. Nun ja es ist sehr peinlich mit den eigenenn Eltern sich dadrüber zu unterhalten, voralledingen da es denen warscheinlich so vorkommt, als würde ich den ganzen Tag nur an wichsen denken. :( Vielleicht beginne ich auch ein Restoring, dass würde voralledingen das Problem mit der zu straffen Schafthaut lösen. Da aber das wohl erst wenn ich 18 bin.

      Was mich am meisten wütend macht ist eigentlich die Tatsache, dass das ganze Sinnlos war und das ich so so fühlen werde wie intakte Männer. Der Arzt hat ein nicht-existenes Problem gelöst und hat mir damit viele weitere beschert die Unlösbar sind. ;( Es gibt bestimmt ein paar seltende Situationen in denen eine Beschneidung Sinn macht (Pathologische Phimose?) . Aber voreilig irgendwelche Diagnosen stellen, die nicht Behandlungsdürftig sind, die überhaupt keine Indikation für eine Phimose rechtfertigen um dann auch nichtmal alternative Behandlungsmethoden vorzustellen - das ist einfach nur Ekelhaft! Ich hoffe wenn Eltern diesen beitrag lesen, denken sie nocheinmal dadrüber nach ob sie nicht doch noch besser einen zweiten Arzt zurate ziehen.


      So, das ist meine bisherige Lage, tut mir leid falls ich euch hier mit meinen Leiden überschwemme, aber ich wüsste keinen mit denen ich mich über dieses Thema unterhalten kann.

      MFG Yelock
    • Hallo Yelock, (welcome)

      danke für deinen ausführlichen Bericht. Das du deinen Eltern deswegen Vorwürfe machst kann ich gut verstehen, aber das ist glaub ich der falsche Ansatzpunkt. Die meisten Eltern kennen/kannten sich mit diesem Thema auch nicht wirklich besser aus und mussten da eben dem Arzt (Urologen) vertrauen. Was der Arzt sagt wird schon stimmen (Pino)
      Es müsste erstmal eine breite Aufklärung der Öffentlichkeit und auch vieler Ärzte erfolgen, die sich mit dem Thema auch heute noch nicht richtig auskennen, damit ein Umdenken stattfindet.
      Wenn 50 Millionen Menschen etwas Dummes sagen, bleibt es trotzdem eine Dummheit. (Anatole France)
    • Es ist leider so, dass viele Ärzte auch heute noch meinen, wenn die Vorhaut im Alter von 3 Jahren noch nicht zurückgeht, dann müsste operiert werden. Das war bis vor einem Jahr noch der offizielle Wissenstand deutscher Kinderärzte. Diese Meinung wurde 1949 erfunden, von einem englischen Arzt namens Douglas Gairdner der feststellte, dass die Vorhaut kein Geburtsfehler sei, denn bis dahin war es wie in den USA auch in England üblich männliche Babys gleich nach der Geburt genital zu verstümmeln. Tatsächlich hat aber 1968 der dänische Schularzt Jakob Jakob ØSTER festgestellt, dass ohne jede Behandlung nur mehr 1% der Jungen nach der Pubertät noch eine Phimose haben. In den USA ist ja die Beschneidung noch immer hoch im Kurs und unsere Ärzte glauben eben dass die Amis die besten Mediziner haben, und da muss man nachmachen was die tun … beschneiden, beschneiden, beschneiden … Nur in Skandinavien fand Jakob ØSTER Gehör, deswegen sind in den skandinavischen Ländern nur 1-2% der Jungen bei Eintritt in die Pubertät beschnitten, in Deutschland oder Österreich aber 14% !!

      Nach der abstrusen Meinung vieler Ärzte hat es ja nur positive Effekte, besseren Sex und angeblichen Schutz vor Krankheiten, obwohl alle diese Krankheiten in den USA weiter verbreitet sind als bei uns.
      Nur beim äußerst seltenen Peniskrebs sind die Zahlen in den USA und Deutschland gleich.

      Deine Eltern hatten vor 12 Jahren noch nicht so viele Möglichkeiten sich zu informieren und mussten daher mehr oder weniger dem Arzt glauben. Auch wenn Sie keine Schuld an der Sache haben, ich würde Sie an Deiner Stelle doch informieren, was dieser Arzt angerichtet hat. Was das Masturbieren betrifft, so ist das sicher nichts Negatives, man sollte zuerst die eigene Sexualität kennen lernen, bevor man es mit einer Partnerin zusammen tut.

      Wie Du richtig sagst, ist es ein schwieriges Thema. Sex ist ja nicht unwichtig, und wer erzählt schon gerne, dass er da Probleme hat. Hier kannst Du Dich aber mit anderen Betroffenen austauschen, und auch die nicht betroffenen so wie ich, wissen dass es hier einen großen Leidensdruck gibt.

      Vielen Dank, dass Du Dich hier gemeldet hast. Es hilft auch anderen, die sich nichts zu sagen trauen, aber zumindest hier lesen können, dass andere genau dasselbe Problem mit ihrer Beschneidung haben.

      Manfred
    • Herzlich willkommen Yelock!

      tut mir leid falls ich euch hier mit meinen Leiden überschwemme, aber ich wüsste keinen mit denen ich mich über dieses Thema unterhalten kann.


      Dir muss überhaupt nichts leid tun - genau dafür haben empathische und großzügige Menschen vor über zwei Jahren dieses Forum gegründet.

      Vielen Dank für Deinen Bericht!

      Ich halte es auch für sehr wichtig, dass Deine Eltern erfahren, was Dir widerfahren ist und wie sehr Du darunter leidest. Sie wissen wohl weder das eine noch das andere. Und sind damit ja nicht allein, Millionen von Eltern (auch meine) haben ohne jegliche Prüfung oder Nachfragen Ärzten geglaubt und ohne zu zögern eingewilligt, dass man ihren Söhnen am Genital herumschneidet und es für immer reduziert und verändert.
      Das muss ja auch nicht automatisch dazu führen, sich zu entzweien - es ist aber eine dringend notwendige Infomation, denn wie sollen Deine Eltern für etwas Verständnis entwickeln, wovon sie nichts wissen.

      Du kannst hier im Forum ja vieles nachlesen, was Du tun kannst, um die Folgen zumindest abzumildern, und Du bist da ja auch schon im Bilde.

      Betreffend der Ärzte kann man mittlerweile doch wenigstens von einer Trendwende "von oben" sprechen: der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte setzt sich inzwischen sehr kritisch mit den bisher üblichen Behandlungsmethoden sprich Amputation bei physiologisch völlig normalen Zuständen männlicher Kindergenitalien auseinander.
      Das heißt leider noch lange nicht, dass auch wirklich alle dies betreffenden Ärzte danach handeln, besonders die Urologen sperren sich da noch und richten damit unglaublichen Schaden an. Aber da gehts auch vor allem ums Geschäft. Es bröckelt da erst gaaaanz zurückhaltend.
      Deshalb sind Berichte wie Deiner unheimlich wichtig - denn eigentlich müssten Fachärzte Dir und uns Beratung und Hilfen anbieten.

      Du kennst vielleicht schon diesen Flyer:

      kinderaerzte-im-netz.de/filead…om-0161_Vorhautbrosch.pdf

      Dir alles Gute und ich hoffe, dass Du Dich hier weiterhin wohl fühlst!
    • Mutiger Beitrag!

      Hallo Yelock!

      Vielen Dank für den Mut, Deine Geschichte hier zu erzählen. Nun stellt sich die Frage: Möchtest Du nur erzählen, um das alles überhaupt mal loszuwerden, oder möchtest Du auch etwas unternehmen?

      Du schreibst, Du möchtest Deine Eltern zur Rechenschaft ziehen. Das klingt sehr hart. Wie ist denn Dein Verhältnis zu den Eltern allgemein? Kannst Du sonst mit ihnen reden und nur in diesem einen Punkt nicht? Oder habt Ihr immer Stress?

      Wenn Du mit ihnen reden kannst, dann versuche das! Du brauchst Verbündete – und wer könnte das eher sein, als die eigenen Eltern?

      MEIN erster Gedanke in diesem Fall wäre, mit den Eltern zu reden, ihnen deutlich zu machen, dass sie zwar einen Fehler gemacht haben, den Fehler vermutlich aber bis heute nicht erkannt haben, dass sie wahrscheinlich bis heute meinen, Dir etwas Gutes getan zu haben. Wenn sie das verstehen, hast Du sie vielleicht auf Deiner Seite und dann könnt Ihr gemeinsam etwas bewegen.
      Genau genommen wurden Deine Eltern ja auch in die Irre geführt.

      Frage 1 wäre also: Kannst Du mit Deinen Eltern reden oder geht das gar nicht?

      Mein zweiter Gedanke in Deinem Fall ist: Bei der OP ist ganz offensichtlich einiges schief gelaufen. Es gab wahrscheinlich keine medizinische Indikation (Notwendigkeit) und außerdem ist das „Ergebnis“ alles
      andere als „normal“.

      Frage 2 wäre also: Lässt sich der Pfusch nachweisen (Gutachter) und könnte man daran evtl. noch etwas ändern? Das geht natürlich nur, wenn Du es möchtest.

      Rechtlich stellt sich die Frage, ob der Fall verjährt ist oder nicht. Dazu kann sicher jemand im Forum etwas sagen; ansonsten habe ich
      Kontakt zu mehreren Anwälten und Anwältinnen, die ich fragen könnte.

      Nun zu Deinem Text:
      Mit fünf schleppte mich meine Mutter zu einem Arzt (ob Urologe oder sonstiges kan ich leider nicht mehr sagen, das ganze ist bald 12 Jahre her). Sie sagte mir damals, dass sich der liebe Onkel Doktor das nur kurz mal ansieht.
      Wenn sie gesagt hat, dass der Uro sich „das“ nur mal kurz ansieht, stellt sich die Frage: Wie kam Deine Mutter überhaupt auf die Idee, dass bei Dir etwas nicht in Ordnung sein könnte?

      Probleme hattest Du keine. Wie kam Deine Mutter auf die Idee, es könnte etwas nicht OK sein mit Deinem Penis?

      Vor ein paar Jahren habe ich durch Zufall erfahren, dass die Offizielle Begründung Phimose war. Aber so stell ich mir jezt schon die Frage, wieso man soetwas behandeln musste da Phimose im Kindesalter ja normal ist und dazu auch noch eine (radikale) Beschneidung..?
      Ganz klare Antwort: Bis vor ein paar Jahren und leider oft auch heute noch hat man Beschneidung als etwas völlig Normales, Harmloses angesehen, das man bei Jungs eben so macht, wenn mit der Vorhaut etwas nicht stimmt – oder aber, um von vorneherein zu vermeiden, dass mit der Vorhaut etwas nicht stimmen könnte. Man hatte noch nicht erkannt (oder wollte nicht erkennen), dass eine Vorhautverengung (Phimose) bzw. Vorhautverklebung etwas völlig Normales ist und dass man Probleme, die sich daraus ergeben, therapieren und nicht amputieren sollte.

      Ausgehend davon, dass bei den Juden, den Moslems und in den USA Jungs sowieso beschnitten werden, meinte man, das könne ja dann so schlimm nicht sein. Man hat einfach nicht drüber nachgedacht. Ein Trugschluss, wie sich inzwischen herausgestellt hat.

      „Sie hat mir nur gesagt, dass es nötig währe damit ich später als junger Mann keine schmerzen hätte (Ich kann dieser Aussage heute nur wenig zustimmen, da ich jezt Probleme habe, die ich ohne diese verfluchte Beschneidung nicht gehabt hätte. :cursing: ). Ob ich diesen Eingriff überhaupt
      wollte, danach hat mich keiner gefragt. Es wurde einfach über meinem Kopf hinweg entschieden.“
      Auch hier wieder die Frage: Wie kam Deine Mutter zu dieser Aussage? Irgendjemand muss ihr doch erzählt haben, dass Phimose schlimm ist und später Schmerzen verursacht. War das ein Arzt oder irgendein Spinner, der irgendwann irgendwo etwas gelesen hat?

      Wenn ein Arzt Deiner Mutter sowas erzählt hat, dann hat er sie schlecht und zudem falsch aufgeklärt. Konnte sie es besser wissen?

      Ich denke, wenn Deine Mutter falsch aufgeklärt wurde und Dir deshalb ein Schaden entstanden ist, dann wird auch Deine Mutter ein Interesse daran haben, den Pfuscher zu Rechenschaft zu ziehen. Wer eine Mutter mit unsinnigen Aussagen dazu bringt, etwas zu akzeptieren, das ihrem Kind schadet, oh
      oh, ich möchte nicht in der Haut dieses Pfuschers stecken.

      Der Schnitt wurde alles andere als geradlinig durchgeführt und habe ich auch meherere kleine Hautbrücken (sogar eine an der Schafthaut - keine Ahnung wie dort eine entstehen konnte) und kleine Hautlappen verteilt an der Schnittlinie. Den Übergang von der Schafthaut zur restlichen Vorhaut (ich urde übrigens low and tight Beschnitten - Fenulum scheint mit entfernt worden
      zu sein oder starkt beschädigt, kennt sich jemand damit aus wie man das feststellen kann?) ist deutlich sichtbar. Von Ärztlicher Kunst kann hier keine Rede mehr sein, sieht eher wie eine Verstümmelung aus.
      Das sehe ich ähnlich – soweit ich Deine wörtliche Beschreibung richtig verstehe. Und das ist eben der Punkt. Du müsstest zunächst einmal Klarheit darüber haben, was überhaupt passiert ist und was schief
      gelaufen ist. Dazu müsste sich das ein sachkundiger Dritter erst einmal anschauen.

      Dann müsstest Du Dir darüber klar sein, was Du überhaupt erreichen willst: Schadenersatz? Schmerzensgeld? Gerechtigkeit? Andere aufklären, damit ihnen das nicht passiert? Hilfe von Gleichgesinnten, damit Du mit Deinem Zustand und Deinen Gefühlen besser klar kommst?

      Du kannst auch schon mit 17 etwas tun, entweder gemeinsam mit Deinen Eltern oder, wenn das gar nicht geht, mit Hilfe des Jugendamtes oder eines Gerichtes.

      Ich verstehe, dass Du sehr unter Deiner Beschneidung leidest. Vielleicht hilft es Dir schon, Dich mit anderen Betroffenen auszutauschen. Vielleicht möchtest Du auch mehr tun. Versuche zunächst, Dir ein Ziel zu setzen. Wenn Du das hast, schreib wieder! Egal, was Du für Dich entscheidest: Wir werden Dir
      helfen, so gut es geht!

      Wenn das alles jetzt zu viel für Dich war: Schreib wieder! Stell Fragen! Du kannst auch per PN schreiben, wenn nicht jeder mitlesen soll.

      LG Mario
      „Wer nichts weiß, muss alles glauben.“ (Marie von Ebner-Eschenbach)
    • N'abend alle zusammen,

      Erst einmal vielen lieben Dank für eure Beiträge. :)

      Mein weiteres Vorgehen sieht so aus, das ich mich mit meinen Eltern dadrüber unterhalten werde, da es doch noch einige ungeklärte Fragen gibt (Warum musste ich überhaupt zum Uro, was hat er Ihnen damals erzählt usw.). Ich denke schon, dass ich mich mit ihnen dadrüber unterhalten kann. Zwar wird Ihnen das Thema wahrscheinlich ziemlich unangenehm sein, mir währe es anders auch lieber, aber es muss sein. Wenn ich mit ihnen gesprochen habe werde ich euch schreiben wie es gelaufen ist. ;)


      Mit den Beiträgen möchte ich natürlich auch andere (Eltern, Männer die Vorhaben sich zu Beschneiden) dadrauf aufmerksam machen, das Beschneidungen eben nicht so toll sind wie fast überall gepredigt. Wie es nach dem Gespäch mit meinen Eltern weitergeht weiß ich noch nicht. Also ich werde auf jedenfall versuchen an die Krankenakte von damals zu gelangen. Beschweren bezüglich der Komplikationen würde ich mich schon gerne. Aber in wie fern kann man gegen die wohl mögliche Fehlindikation vorgehen? Ich meine dagegen zu klagen ist ja schon mit ziemlichen Aufwand verbunden inkl. Kosten. Und keiner Garantiert das einem Recht gegeben wird. Damals war das ja auch wohl die Standartlösung. Vielleicht sollte ich erstmal mit dem Urologen sprechen der damals die Indikation gestellt hat? Naja und wofür klagen..? Ich meine selbst wenn er Schmerzensgeld zahlen würde, meine Vorhaut wächst mir damit auch nicht wieder dran. ;(


      Ich habe mir inzwischen Mal sehen in paar Fotos im Reiter Komplikationen auf eurer Website angesehen und so hier mal ein vergleichbare Bilder wie die "Markel" so bei mir aussehen:


      Auf dem Bild sieht man diese "nicht-gerade Schnittlinie" (wie bei mir auch) wo Vorhaut und Schafthaut aufeinander treffen. Die starken Farbunterschiede sind bei mir ebenfalls vorhanden. Fenolum ist bei mir ebenfalls entfernt:
      goo.gl/LENiXf



      Hautbrücken sind bei mir existent, allerdings nicht so das unter ihnen sozusagen Luft ist. Hier auch ein Bild, die Größe der Brücken entsprechen meiner. goo.gl/5Oj3C7


      Zuletzt die Hautfetzen, diese sind relativ schwer zu beschreiben, sie sind auf der Schnittnaht. Im schlaffen Zustand sehen sie aus wie kleine Hügel, im errigierten Zustand nicht zu sehen. Bei diesem Link das ganz rechte Bild.
      http://goo.gl/DPLhq

      Wenn natürlich festgestellt würde durch einen Gutachter, dass die damals geschlampt haben, könnte ich mich ja zumindestends mal Informieren wie sich das etwas korrigieren lässt. Also OP's bzw Korrekturen mit dem Skapell würde ich tunlichst vermeiden. Das Risiko das dort nich mehr ruiniert wird als wieder gut gemacht ist Doch eher groß.

      Mit freundlichen Grüßen Yelock
    • Hallo Yelock,

      auch von mir ein herzliches Willkommen.

      Rede mit deinen Eltern, versuche es aufzuarbeiten, so wie du es für richtig hältst. Auch an deine Krankenakte von damals zu kommen ist eine gute Idee.

      Yelock schrieb:

      Naja und wofür klagen..?


      Du schreibst, dass du anderen Männern und Eltern helfen willst. Wenn einer gegen die unzureichende Aufklärung klagen würde, wäre vielleicht vielen Eltern und Männern geholfen, da diese Ärzte sich vielleicht mal gezwungen sehen würden eine VA nicht mehr als Standardlösung und einzige Möglichkeit einer Phimosebehandlung anzubieten.
      Auch vor 12 Jahren gab es schon Erweiterungsplastiken. Und eine operative Phimosetherapie bei einem 5 jährigen, Verantwortungslos, aber auch heute oft noch Standard.
      Aber wie schon oft hier im Forum erwähnt, in dem Alter haben Erwachsenenhände nichts am Penis eines Jungen zu suchen. Man sollte Jungen sagen wie das Ding funktioniert, und das es völlig in Ordnung ist, wenn sie da "rumspielen".

      Egal was du vorhast, ich glaube hier im Forum gibt es Leute die dich dabei unterstützen werden.

      Viel Glück und alles Gute für dich
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Yelock schrieb:

      Beschweren bezüglich der Komplikationen würde ich mich schon gerne. Aber in wie fern kann man gegen die wohl mögliche Fehlindikation vorgehen? Ich meine dagegen zu klagen ist ja schon mit ziemlichen Aufwand verbunden inkl. Kosten. Und keiner Garantiert das einem Recht gegeben wird. Damals war das ja auch wohl die Standartlösung.

      Aktuelles zur Aufklärung des Patienten

      Kommt es nach einer ärztlichen Behandlung zum Streit, richtet sich das Augenmerk hauptsächlich auf die Frage, ob der Patient fehlerhaft behandelt worden ist. Was häufig übersehen wird: Der Behandler haftet auch dann, wenn er vor der streitigen Operation nicht ordnungsgemäß über die Chancen und Risiken des Eingriffs aufgeklärt hat. Das gilt selbst, wenn er die Operation völlig fehlerfrei und nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausgeführt hat. Auch ein Eingriff, der völlig fehlerfrei durchgeführt worden ist, erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung gemäß
      §§ 223, 224 des Strafgesetzbuches (StGB).

      Ist also der Patient vor dem Eingriff nicht ordnungsgemäß über die Chancen und Risiken aufgeklärt worden, kann er auch nicht rechtswirksam in die Operation oder die Behandlung einwilligen. Das Fehlen dieser Einwilligung oder deren Unwirksamkeit ist aber eine Verletzung des Behandlungsvertrages und lässt den Arzt sowohl aus § 280 Abs. 1 BGB als auch §§ 823 Abs. 1, 2, 839 Abs. 1 BGB haften (BGH NJW 1989, 1538; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1331, (1332)).

      Was aber muss der Behandler tun, um Sie als Patienten vor einem Eingriff ordnungsgemäß aufzuklären?
      Fest steht zunächst, dass Sie nicht über alle möglichen Risiken in allen Einzelheiten informiert werden müssen. Es reicht, wenn Ihnen der Arzt ein allgemeines Bild von der Schwere und Richtung des Risikospektrums gibt. Sie müssen nur eine zumindest ungefähre Vorstellung von den Risiken und deren Umfang haben (OLG Frankfurt GesR 2009, 83).
      Äußerst seltene Risiken muss der Arzt ansprechen, wenn das Risiko bei Eintritt Ihr Leben schwer belasten würde und die entsprechenden Risiken trotz ihrer Seltenheit für die Operation spezifisch, für Sie als Laien aber überraschend sind (BGH MDR 2007, 401; OLG Köln VersR 2008, 1072).

      Weist also der Gynäkologe vor dem operativen Eingriff zur Entfernung einer Vaginalzyste darauf hin, dass er bei diesem Eingriff "in den Darm schneiden könne", ist von dieser Aufklärung auch eine Schädigung der Rektumwand und das Entstehen einer Darm-Scheiden-Fistel mit nachfolgenden Thrombosen und Embolien mit erfasst (OLG Koblenz OLGReport Koblenz 2008, 178 f). Ebenso soll der Hinweis auf die Möglichkeit von Entzündungen und die Schädigung des Innenohrs im Rahmen einer Ohroperation auch das Auftreten einer chronischen Mittelohrentzündung mit nachfolgender Hörminderung umfassen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.12.2008 - 7 U 32/08).

      Andererseits soll der Hinweis auf mögliche Nervenschädigungen, Gefühlsstörungen und Muskelfunktionsstörungen nicht genügen, wenn es bei einer offenen Biopsie eines Brustwirbelkörpers zum Eintritt einer vorübergehenden Lähmung kommen kann (OLG Naumburg, MDR 2008, 26; Martis a.a.O., Seite 611).

      Sie müssen weiterhin darauf hingewiesen werden, dass die Operation oder der diagnostische Eingriff nur relativ indiziert ist, weil die Erforderlichkeit von Ihrem Sicherheitsbedürfnis abhängt (OLG Bremen VersR 2004, 911).

      Hat etwa eine nicht unter wesentlichen Beschwerden leidende Patientin in eine operative laparoskopische Entfernung eines Teils einer Zyste im Bereich des Eierstocks zum Zweck der Diagnostik eingewilligt, wurde aber während der Operation die vorgefundene Endometriosezyste, einschließlich sämtlicher intraoperativ angetroffener Endometrioseherde entfernt, handelt es sich jedenfalls dem Umfang nach um einen rechtswidrigen Eingriff des Arztes. Führt dieser Eingriff dann zu einer Verletzung des Harnleiters, muss der Arzt beweisen, dass diese Verletzung auch bei rechtmäßigem Alternativverhalten - also bei Durchführung der geringfügigeren Operation - eingetreten wäre, wenn der gerichtliche Sachverständige ausführt, der Harnleiter wäre unverletzt geblieben wenn lediglich ein Teil der Zyste zum Teil der Diagnostik entfernt worden wäre (OLG Köln MedR 2008, 599, (601); Martis, a.a.O., Seite 611).

      Besonders kosmetische Operationen, die medizinisch nicht indiziert sind, müssen vorher besonders besprochen werden. So ist über die Erfolgsaussichten und Risiken besonders sorgfältig, umfassend und ggf. schonungslos aufzuklären (OLG Düsseldorf VersR 2003, 1579; OLG Hamm VersR 2006, 1511: Hinreichend drastische und schonungslose Aufklärung).
      Bei einer Fettabsaugung ist eine Patientin eindringlich darüber zu belehren, dass bei großflächigen Fettabsaugungen unregelmäßige Konturen (Dellen) entstehen können und der gewünschte Erfolg nur durch weitere operative Maßnahmen in Form einer Haut- und Bauchdeckenstraffung erreicht werden kann (OLG Düsseldorf VersR 2003, 1579).

      Das Risiko lebenslanger Schmerzen bei implantatsbedingten Brustmuskelüberdehnungen mit der Erklärung, es könne nach der Operation zu "verstärkten Schmerzen" oder "wie bei Sportlern zu längerfristigen Schmerzen" kommen, reicht nicht aus, da nicht hinreichend drastisch und schonungslos dargestellt (OLG Hamm VersR 2006, 1511 f.).

      Der Arzt muss aber vor einer Brustvergrößerung nicht ungefragt darüber aufklären, dass die Wundheilungsstörungen bei Rauchern im statistischen Durchschnitt häufiger sind als bei Nichtrauchern (OLG Naumburg MDR 2009, 206; Martis, a.a.O., 612).

      Was aber, wenn mehrere Behandlungsmethoden zur Beseitigung des Leidens zur Verfügung stehen?
      Wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen, die zu jeweils wesentlich unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen haben, muss der Arzt diese verschiedenen Behandlungsmethoden oder Operationstechniken erläutern (BGH MDR 2007, 1131).

      Kann also durch eine konservative Behandlung (Gips, Ruhigstellung, Krankengymnastik) eine Operation vermieden werden , hat der Patient eine echte Wahlmöglichkeit. Ihm sind dann die gleichwertigen Chancen und andersartigen Risiken umfassend vom Arzt darzustellen (OLG Braunschweig OLGReport Braunschweig 2008, 442; OLG Hamm VersR 2005, 942 f).

      Gerade bei einer Krankenhausbehandlung stellt sich die Frage, welcher Arzt den Patienten überhaupt aufzuklären hat. Grundsätzlich ist jeder behandelnde Arzt verpflichtet, den Patienten über die von ihm übernommenen Behandlungsaufgaben aufzuklären (BGH MDR 2007, 523).

      Deshalb kann sich der Operateur nicht ohne Weiteres darauf verlassen, dass in den von einem Kollegen vorgenommenen Aufklärungsgespräch auch eine ausreichende Information über gravierende Risiken, etwa über eine Querschnittslähmung oder eine Falschgelenksbildung (Pseudoarthrose), erfolgt ist (BGH MDR 2007, 401).

      Wenn sich also aus dem Aufklärungsbogen für den Operateur ergibt, dass sein Kollege große Risiken nicht angesprochen hat, muss er die Aufklärung rechtzeitig, spätestens am Vortag der Operation, vervollständigen (BGH MDR 2007, 401).

      Allerdings müssen aufklärender Arzt und Operateur nicht identisch sein. Voraussetzung ist aber, dass der aufklärende Arzt ausreichend mit den medizinischen Einzelheiten vertraut ist und für die Aufklärung die erforderliche medizinische Qualifikation besitzt (OLG Karlsruhe OLGReport Karlsruhe 2006, 617, (619)).

      Hat der Arzt den Patienten überhaupt nicht, unvollständig oder nicht rechtzeitig vor dem Eingriff aufgeklärt, führt dies grundsätzlich zur Haftung. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Arzt beweisen kann, dass der Patient auch bei richtiger Aufklärung in den konkreten, gerade durch den betreffenden Arzt bzw. in der betreffenden Abteilung des Krankenhauses vorgenommenen Eingriff eingewilligt hätte (BGH MDR 2007, 1017).

      Wenn sich der Behandler auf diese hypothetische Einwilligung im Prozess beruft, muss der Patient dringend über seinen Anwalt reagieren: Der Patient muss jetzt vortragen und unter Beweis stellen, dass er sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung (die tatsächlich nicht stattgefunden hat) in einem ernsthaften Entscheidungskonflikt befunden hätte, ob er den Eingriff durchführen lassen sollte oder nicht (BGH MDR 2009, 281).

      Ob dieser Einwand des ernsthaften Entscheidungskonfliktes plausibel und schlüssig ist, muss das Gericht regelmäßig im Rahmen einer persönlichen Anhörung des Patienten in der mündlichen Verhandlung feststellen (BGH MDR 2005, 865).

      Wenn nach dieser Anhörung durch das Gericht nicht auszuschließen ist, dass sich der Patient aus nachvollziehbaren Gründen für die Ablehnung der Behandlung entschieden hätte, hat der Patient bereits den echten Entscheidungskonflikt dargelegt (BGH MDR 2007, 1017).

      In diesem Falle haftet der Arzt weiterhin. Ein ernsthafter Entscheidungskonflikt ist immer dann anzunehmen, wenn der Patient nicht über erhebliche Nebenwirkungen eines Medikaments (Schilddrüsenfunktionsstörung, schwere Lungenerkrankung, Leberschäden, Neuropathien, Myopathien, Herzstillstand) zur Behandlung einer Herzarythmie aufgeklärt worden ist. Hier liegt nach dem Bundesgerichtshof ein ernsthafter Entscheidungskonflikt auf der Hand (BGH MDR 2007, 1017; Martis, a.a.O, 615).

      Wenn feststeht, dass der Arzt nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig aufgeklärt hat, muss der Patient darlegen und beweisen, dass sein Gesundheitsschaden auf derjenigen Behandlung beruht, die mangels ordnungsgemäßer Aufklärung rechtswidrig gewesen ist (BGH NJW 2008, 2344).

      Wenn der Sachverständige den Grad der Wahrscheinlichkeit mit 90 % angibt, reicht dies für die Annahme des Kausalzusammenhangs regelmäßig aus (OLG Köln OLGReport Köln 2008, 769, (771)).

      Wenn die Aufklärung und der Inhalt streitig ist, kann der Arzt den Beweis nicht allein mit der Hilfe des Aufklärungsbogens oder der Eintragung in seiner Patientenkartei führen. Im Zweifel neigt jedoch die Rechtsprechung dazu, den Angaben des Arztes über eine erfolgte Risikoaufklärung zu glauben, wenn er das Gespräch in sich schlüssig schildert und der Arzt einigen Beweis für ein Aufklärungsgespräch erbringt (BGH MDR 1985, 923).

      Das soll regelmäßig der Fall sein, wenn sich der Arzt zwar nicht an das konkrete Aufklärungsgespräch erinnern kann, sich aber sicher ist, ein derartiges Risiko bei Aufklärungsgesprächen stets zu erwähnen und der Patient einen Aufklärungsbogen unterzeichnet hat, in dem dieses Risiko, das sich realisiert hat, auch genannt worden ist (OLG Düsseldorf OLGReport Düsseldorf 2006, 12, (14)).

      Wenn der Arzt an das Gespräch aber keine Erinnerung mehr hat und das aufklärungspflichtige Risiko sich auch nicht in den Behandlungsunterlagen oder dem Aufklärungsbogen wieder findet, hat der Arzt den von ihm zu führenden Nachweis der ordnungsgemäßen Aufklärung regelmäßig nicht erbracht (OLG Koblenz MDR 2005, 292).

      Damit ist es für Sie als Patient wichtig, ohne Scheu und Angst beim Arzt nachzufragen, wenn Sie etwas vor einer Operation nicht verstanden haben.
      Stellen Sie den Arzt zur Rede, schildern Sie Ihre Befürchtungen und unterschreiben den Aufklärungsbogen erst, wenn Sie wirklich der Ansicht sind, alles verstanden zu haben. Sind Ihnen Fachbegriffe nicht klar, haben Sie eventuelle Risiken nicht verstanden, ist es ebenfalls wichtig, den Arzt zur Rede zu stellen. Aus den oben genannten Urteilen ergibt sich, dass der Arzt verpflichtet ist, Ihnen zu helfen, auch wenn im Krankenhausbetrieb regelmäßig wenig Zeit für ein derartiges umfassendes Aufklärungsgespräch besteht.
      Sollten Sie weiterhin Zweifel oder ein ungutes Gefühl haben, gilt folgender Rat: Unterschreiben Sie den Aufklärungsbogen zunächst nicht und bitten um Bedenkzeit. Sollten Ihnen nach dieser Bedenkzeit immer noch Zweifel kommen, sagen Sie die Operation ab. Das können Sie jederzeit, ohne dass Ersatzansprüche auf Sie zukommen. In diesem Falle sollten Sie sich lieber in einem anderen Krankenhaus eine zweite Meinung einholen. Sie sollten sich insbesondere darüber informieren, wie oft der Operateur den jeweiligen Eingriff, der bei Ihnen durchgeführt werden soll, überhaupt schon gemacht hat.
      Das Argument, die Klinik befände sich in der Nähe Ihres Wohnortes, so dass Sie von Verwandten auch jederzeit besucht werden können, ist im Rahmen der heutigen Spezialisierung der verschiedenen Krankenhäuser kein Argument mehr. Erst nach ausführlicher Beratung und Einholung einer zweiten Meinung sollten Sie sich, um unangenehmen Überraschungen vorzubeugen, zur Durchführung einer Operation oder Behandlung entschließen.
    • Aber die Verjährung. Yelock's Beschneidung ist schon 12 Jahre her, meine bald 15. Unterlagen sind die meisten schon vernichtet, macht eine Klage da Sinn bzw. wäre sie überhaupts möglich?
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Es gibt verschiedene Ansätze, die man Versuchen kann.

      1. Strafrecht

      Schlagwort Ruhen nach StGB 78b
      Bei bestimmten Verbrechen gegen Minderjährige Ruht die Verjährung bis zu 21. Lebensjahr und fängt erst dann an, abzulaufen.

      - Missbrauch nach StGB § 225:
      Wer eine minderjährige Person, die von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht an der Gesundheit schädigt ...
      Yelock war Minderjährig, wurde von den Eltern dem Krankenhaus anvertraut, die Ärzte wussten, dass die Beschneidung nicht medizinisch nötig war und haben es gegen eine Bezahlung (Gier -> böswillig) trotzdem gemacht und damit die Risiken der Komplikationen in kauf genommen

      - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wie § 226a StGB Verstümmelung weiblicher Genitalien ruhen immer. Einfach einen Vergleich ziehen.

      - schwerer Körperverletzung nach § 226 StGB
      schwere Körperverletung hat bestimmte Kriterien

      - das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
      - ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
      - in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

      Dabei ist schwere KV ein erfolgsqualifiziertes Delikt, d.h. die Tat ist erst beendet, sobald der endgültige Schaden eingetreten ist. Mann könnte mit erheblich entstellt argumentieren, weil die Eichel immer trockener und rauer wird, mann kann mit psychischen Krankheiten argumentieren, die sich mit der Zeit entwickeln, man kann mit wichtigem Glied argumentieren, wenn das sexuelle Gefühl nachlässt.

      2. Zivilrecht

      Zivilrechtliche Ansprüche kann man 30 Jahre nach einem Vorfall stellen, jedoch nur drei Jahre, nachdem man von einem Schaden erfahren hat. Als Beispiel, die Wurdest mit 5 Beschnitten, hast dich mit 22 erkundigt und Schäden als Folge deiner Beschneidung erkannt, dann kannst du bis 25 eine Schdensersatzklage einreichen. Ich denke bei Minderjährigen wird das "Schaden erkennen" noch einmal gesondert geregelt.
    • Baba schrieb:

      Dabei ist schwere KV ein erfolgsqualifiziertes Delikt, d.h. die Tat ist erst beendet, sobald der endgültige Schaden eingetreten ist.

      Der Schaden wird ja immmer größer, im Laufe der Jahre, also verjährt es nie?

      Baba schrieb:

      ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann


      Zu gebrauchen ist meine Vorhaut ja nicht mehr, aber sie ist ja offiziell auch nicht wichtig. Millionen sind beschnitten und glücklich...

      Ansatzpunkte gibt es da ja echt viele, gerade bei VA an Kindern. Aber gegen wen könnte z.B. Yelock klagen? Seinen Arzt von damals, falls noch ausfindig zu machen?
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Theoretisch verjährt die schwere KV nie, so lange der Schaden aufgrund der Verletzung eintreten kann.

      Für ein wichtiges Glied spricht, dass die äußeren männlichen Genitalien eindeutig eine abgeschlossene Existenz mit besonderer Funktion im Gesamtorganismus bilden und eine Zirkumzision diese Funktion in der sexuellen Erregung des Jungen oder Mannes dauerhaft und irreversibel beeinträchtigt. (BKVJ mann-oh-mann)

      Anzeigen kann man jeden, der etwas damit zu tun hatte, d.h. alle Ärzte, das Krankenhaus, die Eltern, etc. Wichtig ist dabei nur, wer von dem Eintritt der Schäden wissen musste aber es trotzdem gemacht hat. Das betrifft immer die Ärzte und das Krankenhaus, im Falle einer ordnungsgemäßen Aufklährung auch die Eltern.

      In dem Fall kann man auf Misshandlung wegen zugefügter schwere Körperverletzung klagen (verjährt nach 5 oder 10 Jahren, mit Ruhen also, bis zum 26. oder 31. Geburtstag des Opfers ). Dazu muss man aber noch den Begriff " gefühllose Gesinnung" einführen. Eine rohe Misshandlung im Sinne des § 225 Abs. 1 StGB ist anzunehmen, wenn der Täter einem anderen eine Körperverletzung aus gefühlloser Gesinnung zufügt, die sich in erheblichen Handlungsfolgen äußert. Eine gefühllose Gesinnung liegt vor, wenn der Täter bei der Misshandlung das - notwendig als Hemmung wirkende - Gefühl für das Leiden des Misshandelten verloren hat, das sich bei jedem menschlich und verständlich Denkenden eingestellt haben würde. (BGH 5 StR 44/07)
    • Baba schrieb:

      Wichtig ist dabei nur, wer von dem Eintritt der Schäden wissen musste aber es trotzdem gemacht hat

      Werden sich Ärzte, die man verklagt, nicht darauf berufen, dass es keine Schäden durch eine VA gibt, ihnen keine Schäden bekannt sind, alle die über Probleme klagen nur ein psychisches Problem haben? Muss man als Klagender also die Hosen runter lassen, der gegnerischen Seite seine verwundbarste Stelle offenlegen, Ihnen zeigen wo sie ihr Messer reinstecken müssen?

      Baba schrieb:

      mann kann mit psychischen Krankheiten argumentieren, die sich mit der Zeit entwickeln


      Wenn jemand z.B. eine PTBS die sich aufgrund des Eingriffes entwickelte , nachweisen könnte, wäre dann eine schwere KV gegeben?

      Sehr komplex das ganze, und wohl immer vom Einzelfall abhängig, was sich für Schäden entwickelt haben.
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    • Nach knapp zwei Wochen melde ich mich mal wieder zurück.

      Ich habe es geschafft meine Eltern auf meine Probleme anzusprechen. Zuerst bat ich sie, mir zu erklären, warum der Eingriff damals erfolgte. Dabei kam heraus, dass der Kinderarzt damals bei einer Vorsorge Untersuchung feststellte, dass sich die Vorhaut nicht zurückziehen lässt. So wurden meine Eltern an einen Urologen überweisen, der selbes feststelle. Er meinte, dass die Vorhaut bereits zurückziehbar sein müsse und dies schon viel eher hätte behandelt werden sollen. Beschwerden hatte ich zu diesen Zeitpunkt wirklich keine gehabt. Aber der Arzt meinte, das alles noch viel schlimmer werden würde, wenn sie es nicht jezt (also damals mit 5) machen lassen würden. Nach heutiger Ansicht eigentlich totaler Bulls***. Laut dem Arzt hätte ehe in beiden fällen eine Bescheidung stattfinden müssen. Warum dann nicht einfach abwarten?! Da es meine Eltern nicht besser wussten, haben sie dem Arzt vertraut, in dem glauben das Richtige und Beste für mich getan zu haben.


      Dann erzählte ich ihnen von meinen Problemen, von der scheuernden Eichel, das die Schafthaut sehr straff ist und die kläglichen Reste des inneren VOrhautblattes sehr schnell gereizt sind. Beide nahmen mein Problem zwar ernst, aber wirklich ausmalen wie es sich anfühlt konnten sie nicht. Mein Vater konnte mir allerdings bestätigen, dass es sich (beim der Vorhaut) um eine sehr errogane Zone handelt. Er währe sich aber nicht sicher, in wie fern das die normale Sexualität beeinflusst...

      Tja, was soll man da sagen? Am liebsten würde ich ihnen sagen, dass ich fast kein Lustempfinden mehr habe. Wenn mein Penis zwischenzeitlich mal sehr schlaff ist, kann ich manchmal die 1/3 der Eichel mit der Schafthaut, bzw mit den Resten der inneren Vorhaut bedecken. Dann ist es für einne kurzen Momant so, als würde ich wie mit Vorhaut onanieren. Das Empfinden, wenn die Rest-Vorhaut über die Eichel gleitet, ist einfach der Wahnsinn verglichen mit der Stimulation an der Schafthaut. Und dabei ist das nur ein Teil der Vorhaut. Währe der Rest der Vorhaut noch dran, währe das Gefühl warscheinlich noch intensiver. Leider ist diese Stimulation nur von sehr kurzer Dauer (wenige Sekunden) da ich sofort eine Erektion bekomme und so nicht mehr genau Haut zur verfügung steht. :cursing: Wenn ich die Schafthaut stimuliere fühlt es sich erst immer unangenehm an. Und auch im weiteren Verlauf spürt man damit nur wenig. Bis ich dann einen Steifen habe dauert es immer ein bisschen.

      Meine Eltern haben mir bedeuert, dass es ihnen schrecklich leid tut, dass ich nun darunter zu leiden habe. Aber wirklich helfen können sie mir auch nicht. :( Wie auch, ankleben können sie die Vorhaut ja nicht mehr.

      Ich habe mir jetzt eine Creme in der Apotheke gekauft, die extra gegen Reizungen von Genitalien gedacht ist. Einer der möglichen Anwendungsgründe ist durch Unterwäsche. Bis jezt ist die Creme ganz gut. Sie soll wohl einen künstlichen Schutzfilm bilden und etwas mehr Schutz bieten. Ich werde sie noch ein bisschen länger Testen um ein Urteil abgegben zu können in wie fern sie hilft.

      MFG Yelock
    • da hast Du sehr viel Mut bewiesen! Und Deine Eltern wussten es zu diesem Zeitpunkt wahrlich nicht besser. Wenn einem so ein (Ironie) Halbgott in Weiß was vom Pferd erzählt, dann wird das geglaubt. Viele der Urologen und Beschneider leugnen ja noch heute, dass es überhaupt Langzeitnebenwirkungen gibt. Sie beziehen sich immer nur auf den operativen Teil (Schwellung, Blutung usw. und so fort).

      Aber egal-jetzt ist es raus und ich denke Du kannst sie freundlich um Unterstützung bitten, falls Du restoren möchtest.

      Du bist noch jung und belese Dich doch einfach mal über die manuelle Methoden. Wenn Du Glück hast und richtig dabei bleibst, könntest Du schon Haut dazugewinnen und Masturbation wird dann noch schöner. Überlege es Dir.

      Alle Gute
      Viele Grüße aus dem Rhein-Neckar-Raum

      Ich
    • Bezüglich der Krankenakte

      Ich grabe den Thread mal wieder aus, da mir eine Frage bezüglich des Operationsberichtes bzw. der Krankenakte auf dem Herzen brennt.

      Das einzig Wichtige für mich währe der Operationsbericht, da dort laut Wikipedia das zu finden ist, was für mich von Interesse ist: de.m.wikipedia.org/wiki/Operationsbericht

      Doch wo kann ich den Bericht herbekommen, falls dieser noch nicht vernichtet wurde. Die OP wurde ja in einem Krankenhaus durchgeführt und nicht beim Kinderarzt, der die Patientenakte hat. Sollte ich mich da an das Krankenhaus wenden, oder bekommt der Hausarzt automatisch solche OP Berichte? :S Hoffe jemand hat hier Erfahrung in dem Gebiet.
    • Hallo Yellock!

      Das Krankenhaus, in dem die OP durchgeführt wurde, hat den OP-Bericht (Dokumentation). Wie lange der aufzubewahren ist, weiß ich nicht - wende Dich damit am besten mal an Maria Werner hier im Forum. Wenn sie nicht antwortet, kann ich Dir einen Anwalt empfehlen, der Dir Auskunft gibt.

      Du hast das Recht, Einsicht zu nehmen oder Kopien zu verlangen, evtl musst Du ein paar EUR für die Kopien bezahlen, aber verweigern darf das das KH nicht.

      Ich wünsch' Dir alles Gute! Du scheinst sehr unter der Beschneidung und den Folgen zu leiden. Wenn Du mal reden möchtest, einfach alles rauslassen, schreib gerne auch per PN. Du bist sehr mutig! Bleib so!

      LG Mario
      „Wer nichts weiß, muss alles glauben.“ (Marie von Ebner-Eschenbach)
    • Yelock schrieb:

      Die OP wurde ja in einem Krankenhaus durchgeführt und nicht beim Kinderarzt, der die Patientenakte hat.

      Wenn Dich Dein Kinderarzt an das Krankenhaus überwiesen hat, bekommt dieser in der Regel auch einen Arztbrief nach dem Krankenhausaufenthalt; ggf. mit dem OP Bericht. Oft wird aber nur ein Teil des OP Berichtes im Arztbrief wiedergegeben. Ich an Deiner Stelle würde zu dem Kinderarzt gehen und ihn fragen. Hat er den OP Bericht nicht in Gänze vorliegen, wende Dich ans Krankenhaus.
      Viele Grüße aus dem Rhein-Neckar-Raum

      Ich
    • Nur als Erfahrungsbericht: Ich hatte vor ca. 20 Jahren eine Frenulutomie. Der Eingriff wurde von einem niedergelassenen Urologen in einem Krankenhaus (Beleg-OP bzw. Belegbetten) vorgenommen.

      Da es die Praxis immer noch gibt, hatte ich vor zwei Jahren mal nach eine Kopie meines OP-Berichts gefragt. Weder das Krankenhaus hatte noch was (weil kein angestellter Operateur) noch die Arztpraxis (Aufbewahrungsfrist 10 Jahre). Auch die Krankenkasse hatte keine Unterlagen mehr.

      Aus meiner Zivildienstzeit erinnere ich mich, daß Patientenkarteien nur für zwei Jahre "griffbereit" aufgehoben wurden. Danach kamen Sie ins Archiv und wurden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist (ich weiß nicht mehr wie lange) vernichtet. Griffbereit waren nur die Karteikarten von Patienten, die regelmäßig (d.h. wenigstens einmal binnen 48 Monate) da waren. Ich könnte mir vorstellen, daß Arztpraxen ähnlich arbeiten.

      Insofern dürfte es teilweise nur mit sehr viel Glück möglch sein, alle Unterlagen noch mal zu Gesicht zu bekommen.
      Gruß
      Hickhack
    • Das Katholische Karl Leiser Klinikum und ihre Beschneidungsmaschinerie

      Ich dachte mir, ich berichte mal wieder über Neuigkeiten die sich in den letzten zwei Monaten ergeben haben.

      Vor knapp einem Monat forderte ich die Behandlungsunterlagen aus meiner Schlachterei, padon "Klinik", an und bekam nun vor knapp einer Woche die "ambulante" Akte, so wie Sie sie nannten, zugeschickt. Das waren leider nicht die Akten, die ich haben wollte, da es sich nur um einen Brief an meinen Kinderarzt handelte, der immerhin die Diagnose, Terapie und die Befunde der Nachuntersuchung enthielt. Wer nun der behandelnde Arzt war, ist nur sehr undeutlich zu ersehen.

      Da ich allerdings in meinem Brief ausdrücklich alle Dokumente angefodert habe, habe ich mich nun per Email mit dem Sekretäriat in Verbindung gesetzt. Vor vier Tagen Versicherten sie mir nun, im Archiv nachzuschauen. Mal sehen, was dabei herumkommt... Ich frage mich da nur warum sie diese nicht sofort geschickt haben. Haben sie möglicherweise Angst vor irgendetwas? Wissen sie vielleicht sogar insgeheim, das Beschneidungen im Kindesalter unnötig sind? Hier Dr Ausschnitt aus dem Brief:

      "[...]

      Diagnosen:

      - Phimose mit Präputialverklebungen (ICD N 47)
      - Frenulum breeve (ICD N 48.8 )

      Therapie:

      - Lösung der Präputialverklebung (ICPM 5-640.5)
      - Frenulotomie (ICPM 5-640.5)
      - Frenulumplastik (ICPM 5-640.3)
      - Circumcision nach Loewe (ICPM 5-640.2)

      [...]

      Bei der Nachschau fand sich eine in Abteilung befindene Circumsisonsstelle. Die Glans penis war noch teilweise schorfig belegt. Verhaltensmaßregeln wurden besprochen. Das Nahtmaterial ist selbstresorbierend.

      [...]

      Mit freundlichen Kollegialen Grüßen

      Drs. (NL) Segers
      Oberarzt"

      Die Diagnosen machen mit den Anschein, als wenn mein Penis ein worst Case Fall war. Eine Phimose, dann auch noch mit verklebter Vorhaut und das Bändchen ist auch noch zu kurz. Dabei Frage ich mich, wie man bei verklebter Vorhaut überhaupt so etwas diagnostizieren kann?! Wo er es durch die Beschneidung doch eh durchtrennen musste... Warum meint dieser ******* eine Vorhautverklebung gewalttätig lösen zu müsse? Was mir grauer bereitet ist der Kommentar von der Nachschau - die einzigste die übrigens nur drei Tage nach der OP war: "Die Eichel ist schorfig belegt." Sagt mir nicht, dass dieser Metzger bei dem Versuch Gewebe auseinanderzureißen, was so fest mit einander verbunden ist, wie Finger und Figernagel meine Eichel so stark verletzt hat, dass sie geblutet hat!?! Woher kommt er überhaupt zu der Annahme soetwas behandeln zu müssen.
      Selbstresorbierendes Nahtmaterial? Warum steckt dann immer noch ein Stück in meiner Penishaut? Ich glaube eher das es denen scheißegal war, wie das verheilt.

      Wem also soetwas erspart bleiben möchte, der meidet diese Urologie.


      "Interessensschwerpunkte sind: Kinderurologie"

      "Leistungsspektrum ambulant: Circumcisionen"

      :thumbsup:


      PS: Es lag noch ein zweites Dokument dem Brief bei. Das scheint eine Abrechnung für die Krankenkasse oder ähnliches zu sein. Das Dokument ist von Segers unterschrieben. Wird es sich bei ihm auch um den Arzt handeln, der die Diagnose gestellt hat, oder wird er wohl als Oberarzt grundsätzlich alle Behandlungen der Urologie unterschreiben haben? Ich habe mal ein Bild angehängt.

      Lg Yelock
      Bilder
      • Brief.JPG

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    • Aber was bei einer Beschneidung nach Loewe genau gemacht wird, bzw. was da an innerer Vorhaut und Frenulum zurückbleibt, da werde ich aus dem Arztdeutsch auch nicht schlau...

      Der rechnet Frenulotomie und Freunulumplastik ab, aber ist das nicht das gleiche?


      http://de.wikipedia.org/wiki/Frenulum-Plastik?title=Frenulum-Plastik&redirect=no
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Hallo Yellock!

      Warum man Dir nicht gleich alles geschickt hat, darüber kann man wohl nur spekulieren. Die vorliegenden Unterlagen sprechen aber auch schon für sich.

      Phimose mit Präputialverklebung – zu Deutsch: Vorhautverengung mit Vorhautverklebung.

      Das ist der klassische Befund bei fast jedem Jungen im Kleinkindalter und bei vielen bis zur Pubertät. Dort steht NICHTS über Begleitsymptome mit Krankheitswert (Schmerzen, wiederkehrende Entzündungen, Harnverhalt, Hauterkrankungen). Fazit: KEIN Behandlungsbedarf! Keine medizinische Indikation! Du hattest eine ganz natürliche, kindliche Phimose, die sehr wahrschenlich bald von selbst verschwunden wäre.

      Nun könnte jemand sagen: Ja, aber das kann ja nur der Arzt beurteilen, der den Zustand des Penis gesehen hat und nicht jemand in einem Forum! Richtig! Dann hätte er diese Symptome aber vermerken müssen. Also hat er entweder bei der Dokumentation geschlampt oder es gab nie eine behandlungsbedürftige Phimose – wie bei so vielen Jungen.

      Frenulum breve – zu Deutsch: (zu) kurzes Vorhautbändchen

      Wie der Onkel Doktor das diagnostiziert haben will, wenn die Vorhaut schon wegen der Phimose und der Verklebung nicht zurückstreifbar ist, bleibt wohl ewig sein Geheimnis.

      Angenommen, er HÄTTE es tatsächlich diagnostizieren können, dann wäre die Logik gewesen, ZUERST das Frenulum breve zu behandeln, um eine Beschneidung vielleicht doch noch zu verhindern (primum non nocere - richte keinen Schaden an bzw. so viel wie nötig, so wenig wie möglich invasiv). Diese Vorgehensweise betrifft aber ältere Jungen und Männer. Bei einem 5-jährigen mit vollständiger Verklebung und absoluter physiologischer Phimose halte ich das für blanken Unfug.

      Mein EINDRUCK ist, dass man hier nach einem kurzen Blick aufgeschrieben hat, was man immer aufschreibt, ohne überhaupt über diesen Unsinn nachzudenken. 3 Diagnosen machen sich halt besser als eine (zweifelhafte). Es ist der gleiche Unsinn, der Jungen massenhaft ihre Vorhaut kostet und bei Dir hat der Dok gleich richtig „Kahlschlag“ gemacht – alles weg, was Spaß macht. Aber das ist meine persönliche Meinung.

      Das angehängte Dokument

      Scheint wirklich nur ein Wisch zu sein, mit dem der Arzt die OP bei der Krankenkasse „begründet“. Wenn die ganze Dokumentation so aussieht, dann Halleluja! Da steht ja nix drin!

      „Schorf“

      Das kann entweder von der Verletzung der Eichel durch das Abreißen der verklebten Vorhaut rühren (dabei wird die Eichel fast immer mehr oder weniger stark verletzt) – oder er meint die abtrocknende, sich „abpellende“ Schleimhaut, die irgendwann durch eine dünne Hornhautschicht ersetzt wird (Selbstschutz der Eichel ohne Vorhaut). Er fand das wohl nicht besonders schlimm.

      So, nun wette ich mal, dass die vollständigen Unterlagen im Archiv nicht mehr auffindbar oder bereits kassiert wurden; die Aufbewahrungsfrist ist abgelaufen, oder?

      Yellock, was die mit Dir gemacht haben ist genau das, was man bei kleinen Jungs (je unmündiger umso besser) jahrzehntelang bedenkenlos einfach so gemacht hat und gar nicht so selten noch heute mit den gleichen blödsinnigen Begründungen macht. Ich könnte


      *Kotz*


      Ich schreib Dir demnächst noch ne PN


      LG Mario
      „Wer nichts weiß, muss alles glauben.“ (Marie von Ebner-Eschenbach)
    • Yelock, hast paar PMs von mir, wegen der Verjährung.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Hallo Yelock,

      was Dein Metzger da in Deine Akte schrieb, diagnostizierte und abrechnete, für mich ist das Betrug. Nicht nur Abrechnungsbetrug, sondern Du wurdest betrogen, Um einen Teil Deines Körpers, Deines Lebens und Deiner Sexualität

      Scheib es doch beim ndr.de/nachrichten/Abrechnungs…en,rueckzahlungen100.html . Stell doch dort Deine Fragen, gerade wie der Arzt ein Frenulum breve bei einer Phimose und Präputialverklebung feststellen kann. Und wie man eine Frenulotomie und Vorhautplastik abrechnen kann, und Du Dir nicht sicher bist (hab Deinen Thread nochmal gelesen), ob Dein Frenulum nicht sogar entfernt wurde.

      Dr. Brandt ist dort glaub immer noch aktiv, frag ihn. Auch wenn Du sauer bist, greif nicht ihn persönlich an, er scheint ein offenes Ohr für neg. Betroffene einer Beschneidung zu haben...

      Klagen wird wahrscheinlich wegen der Verjährung nicht mehr möglich sein (ein Unding, bis ein Junge merkt was der Mist für Auswirkungen auf seine Sexualität hat, verjährt...). Aber klage öffentlich darüber, möglichst viele Leute sollen darüber erfahren, was da abläuft, was unsere Urologen bei diesem Tabuthema alles treiben, abrechnen und bezüglich der Therapiemöglichkeiten lügen...

      Das was man bei Dir gemacht hat :cursing: ...


      Und das schlimme ist, es passiert immer noch, Eltern die einem Arzt glauben, das es bei einer Phimose nicht anders geht, das es für ihr Kind am besten ist...



      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • also dass die Ärzte die Rechnungen mal für ihr Gunsten fälschen ist nichts neues und keine Erfindung seit gestern. Deswegen macht die AOK gerade so einen Stress mit den Ärzten, weil sie gecheckt haben, dass die Ärzte die verarschen.

      Eltern können nichts dafür, daher sie dafür verantwortlich zu machen und ihnen die Schuld einzureden ist nicht richtig. Sie haben lediglich geglaubt was ihnen die Ärzte erzählten haben.
    • Wichtige Korrektur zu den Aufbewahrungsfristen!

      Hallo Yellock!

      In meinem Beitrag oben habe ich einen Fehler gemacht und bitte das zu entschuldigen.

      Soeben wurde ich von einer Ärztin wie folgt berichtigt - ich gebe den Text wörtlich wieder:

      Zivilrechtliche Ansprüche eines Patienten verjähren ... erst nach 30 Jahren, so daß die meisten Juristen empfehlen, die Unterlagen so lange aufzubewahren. Die Info von Mario Lichtenheldt, daß keine Ansprüche bestehen, wenn die Unterlagen nicht mehr vorhanden sein sollten, ist falsch – siehe auch z.B. die Info der Kassenärztlichen Vereinigung in der Anlage.
      Die PDF schicke ich per PN bzw. Guy kann sie hochladen, wenn der Absender einverstanden ist.

      Nun mal eine Frage meinrseits an die Juristen:

      Was wäre denn, wenn die Unterlagen TROTZ Bestehens der Ansprüche "verschwunden" wären? Beweislastumkehr?


      LG Mario
      „Wer nichts weiß, muss alles glauben.“ (Marie von Ebner-Eschenbach)
    • Hallo zusammen,


      Mario, deine Antworten sind beide richtig. Maria Werner schrieb mir, dass die Aufbewahrungsfrist für die Berichte schon abgelaufen ist, da die Op länger als 10 Jahre her ist. Bei einem Strafverfahren wegen eines Behandlungsfehlers tritt ebenfalls nach 10 Jahren die Verjährung ein. Folglich kann man 12 Jahre danch nicht mehr strafrechtlich dagegen vorgehen.

      Aber, es gibt ja noch das Zivilverfahren, wo die Verjährung erst nach 30 Jahren Eintritt:

      Rechtliche gesehen gibt es theoretisch zwei verschiedene Verfahren, die sehr unterschiedlich sind: das Zivilverfahren und das Strafverfahren. Für ein Strafverfahren wäre in Deinem Fall die Verjährung bereits eingetreten. Zivilrecht heißt, dass Bürger untereinander Streitigkeiten austragen oder Ansprüche geltend machen. Also Du als Bürger, jetzt noch bis zu Deinem nächsten Geburtstag vertreten durch Deine Eltern, kannst privat gegen den Arzt vorgehen.
      Aus diesem Grund werden solche Akten gerne 30 Jahre lang aufbewart. Mal sehen ob das auch für meine Zutrifft...

      Fazit: KEIN Behandlungsbedarf! Keine medizinische Indikation! Du hattest eine ganz natürliche, kindliche Phimose, die sehr wahrschenlich bald von selbst verschwunden wäre.
      Yellock, was die mit Dir gemacht haben ist genau das, was man bei kleinen Jungs (je unmündiger umso besser) jahrzehntelang bedenkenlos einfach so gemacht hat und gar nicht so selten noch heute mit den gleichen blödsinnigen Begründungen macht.
      Diese beiden Dokumente bestätigen leider alles, was ich seit einem Jahr vermutet habe... Je länger ich in den letzten sechs Monaten nachforschte, um so mehr wurde ich in dieser Annahme bestätigt. ;(


      Eine kleine Anmerkung bezüglich der Beschneidung nach Loewe: Auf dem Buch, welches Franke87 gepostet hatte, findet sich auf Seite 1072 eine kleine Karrikatur des Ablaufes (siehe auch in meinem Dateianhang). Wie es mit scheint, lässt man auf der oberen Seite ein kleines Dreieck der äußeren Vorhaut bestehen. Auch scheint es sich nach der Karrikatur um eine Teilbeschneidung zu handeln. Persönlich gesaht habe ich nicht das Gefühl, dass hier nach dem Vorbild von Loewe gearbeitet wurde. Dieses "Dreieck" ist bei mir nicht vorhanden (und man kann die Beschneidungsnaht bei mir sehr gut erkennen). Es ist einfach nur ein ungerader Kreisförmiger Schnitt. Also haben die nicht einmal die richtige "Behandlung" durchgeführt. ;)

      Ich habe mich des weiteren dazu entschlossen, einfach beide Dokumente hochzuladen. Möglicherweise habe ich eine relevente Information nicht erwähnt...


      LG
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    • Tja Blaubär, das frage ich mich auch. Mündlich wurden meine Eltern überhaupt nicht über den Beschneidungsstil aufgeklärt, geschweige denn für welchen Stil sie sich entscheiden möchten. Da bleibt dann die Frage, ob es in den Dokumenten stand, die meine Eltern kurz vor der OP unterschrieben haben.

      Der Artikel ist ja mega geil! 8o Danke für diesen Link! Ich muss gestehen, dieses Urteil des Landgerichtes Osnabrück gibt einen etwas Hoffnung. :)
    • Mario Lichtenheldt schrieb:

      Wie der Onkel Doktor das diagnostiziert haben will, wenn die Vorhaut schon wegen der Phimose und der Verklebung nicht zurückstreifbar ist, bleibt wohl ewig sein Geheimnis.

      Urolüge schrieb:

      was Dein Metzger da in Deine Akte schrieb, diagnostizierte und abrechnete, für mich ist das Betrug. Nicht nur Abrechnungsbetrug, sondern Du wurdest betrogen, Um einen Teil Deines Körpers, Deines Lebens und Deiner Sexualität
      Hallo Yelock, super, was Du machst, finde ich klasse! Also - ab zu der Krankenkasse und denen mitteilen, dass hier was abgerechnet wurde, was so gar nicht geht!!!! Falls Du gesetzlich versichert bist, zahlt das nämlich die Gemeinschaft aller Beitragszahler. Und ich sehe auch nicht mehr ein, dass mit meinen Beiträgen Sachen bezahlt werden, die so nicht stimmen und oder unnötig sind. Befolge doch bitte den Rat von Urolüge mit dem NDR-das soll ruhig noch woanders stehen.


      Zivilrechtliche Ansprüche eines Patienten verjähren ... erst nach 30 Jahren, so daß die meisten Juristen empfehlen, die Unterlagen so lange aufzubewahren. Die Info von Mario Lichtenheldt, daß keine Ansprüche bestehen, wenn die Unterlagen nicht mehr vorhanden sein sollten, ist falsch – siehe auch z.B. die Info der Kassenärztlichen Vereinigung in der Anlage
      Was mich immens ärgert ist, dass das nicht einheitlich praktiziert wird. Es gibt tatsächlich im Gesundheitswesen die Frist von 10 Jahren! Aber was soll das mit den zivilrechtlichen Ansprüchen? Ich kann doch nach 10 Jahren vllt. noch gar nicht wissen, ob ich die vernichteten Akten mal für ne zivilrechtliche Sache brauche. Also müsste doch zumindest alles 30 Jahre aufbewahrt werden. Dann sollten diese 10/15 Jahre endlich mal gekippt werden - zum Wohle der Bevölkerung hier.
      Viele Grüße aus dem Rhein-Neckar-Raum

      Ich
    • Blaubär schrieb:

      http://web27.webbox11.server-home.org/in…-bei-phimose-op
      Der Student hat operiert, allein? Er hätte es nicht mal unter Anleitung eines erfahrenen Arztes machen dürfen?

      Bei mir war es eine Anleiter-Übe-OP... und der Name des Lehrlings tauchte nicht im Op-Bericht auf, sondern der Name eines anderen. War mein Schnippler vielleicht auch nur Student (ich dachte er war Arzt im praktischen Jahr, Aip)? Oder nur ein Versehen, beide Namen fingen mit Sch... an?
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Hallo alle Miteinander,


      Ich werde heute nicht allzu viel schreiben. Meine seelische Verfassung ist gerade auf Talfahrt und so werden dies heute nur weniger Sätze. Ich lasse stattdessen lieber die Fotokopieren meiner angeforderten Dokumente sprechen lassen, welche heute angekommen sind. Es wurde mit sogar schriftlich bestätigt, dass ich nun eine vollständige Kopie aller Dokumenten habe. Was enthielt der Umschlag also?

      - Ein mehrseitiges Dokument über die Anästhesie bei Kindern mit allen Nebenwirkungen. Übrigens das einzigste Dokument was meine Eltern unterschrieben haben. (Die Einverständniserklärung habe ich als Anhang hier hochgeladen.)

      - Den Operationsbericht (siehe ebenfalls Anhang)

      - Und zu guter lezt ein Dokument über den Verlauf der Anästhesie (enthielt keine für mich relevanten Infos)


      (Spät-)Folgen auf die Sexualität, Beschneidungsstile, etc. - das wurde alles nirgendwo erwähnt. Lediglich über die Anästhesie wurde aufgeklärt...


      Lg Yelock
      Bilder
      • Einverstaendnis.jpg

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      • OP-Bericht.jpg

        1,1 MB, 1.836×2.448, 4.194 mal angesehen
    • Du bist Klasse!

      Hallo Yellock!

      Tut mir leid, Junge, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass Du nicht aus vorsätzlicher böser Absicht, sondern einfach „nur“ aus Routine, Gedankenlosigkeit, Dummheit und fehlender Empathie für Jungen („männliche Kinder“) beschnitten wurdest.

      VOR 2012 mögen Ärzte nicht gewusst haben, dass Jungen/Männer unter den Folgen der OP leiden, aber sie machen ja auch nach 2012 weiter; sie lügen sich ihre „Begründungen“ und „Diagnosen“ zurecht…

      Ich weiß, wie Du Dich fühlst. Du bist Klasse, weil Du Dich wehrst, weil Du es nicht einfach hinnimmst. Hoffentlich hältst Du das durch… Du hilfst dadurch nicht Dir, aber vielleicht anderen, jüngeren ... Jungs, die HEUTE gar nicht wissen, was ihnen da geschieht.

      LG Mario
      „Wer nichts weiß, muss alles glauben.“ (Marie von Ebner-Eschenbach)