Claudia Kayser: Das Urteil des LG Köln und die Reaktion des Gesetzgebers

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    • Claudia Kayser: Das Urteil des LG Köln und die Reaktion des Gesetzgebers

      Für eine "Hausarbeit" nicht schlecht.

      Knüpft man dies jedoch nur an die Urteils- und Einsichtsfähigkeit, ohne ein Mindestalter für die Beschneidung festzulegen, würde man damit praktisch die Empfehlung aussprechen eine Beschneidung so früh zu machen, dass das Kind eben noch keinen entgegenstehenden Willen äußern kann.160 Das Vetorecht würde also bei kleinen Kindern nur ein wertloses Alibirecht sein.161 Insofern kommt ein solches Vetorecht nicht in Betracht.


      Allerdings widerspricht dies den in Abs. 1 genannten Regeln der ärztlichen Kunst.
      Zum einen verlangen diese Regeln, dass die Behandlung durch einen Arzt erfolgt172, in der Regel gilt sogar Facharztstandard173. Und zum anderen bedeutet dies auch eine adäquate Schmerzbehandlung, die ein Beschneider nicht leisten könnte, da er die dafür erforderlichen Medikamente nicht erhält und auch nicht verabreichen darf.174
      Ein Abweichen von diesen Regeln zugunsten der Beschneider kann selbstverständlich mit Rücksicht auf das Kind auch nicht geduldet werden, sodass
      Beschneidungen nur von approbierten Ärzten mit entsprechender Facharztqualifizierung durchgeführt werden dürfen.


      Die körperliche Unversehrtheit hat nämlich immer Vorrang vor Kultur, Tradition und auch Religion.130 Insbesondere der Kindesschutz erleidet keine Einschränkung durch die Religionsfreiheit.


      Es ist also festzuhalten, dass die Beschneidung im Kleinkindalter, mangels überwiegender Grundrechte der Eltern, nicht verfassungsgemäß ist. Stattdessen soll nach unblutigen Alternativen gesucht, oder ein späterer Zeitpunkt gewählt werden, zu dem das Kind sich selbst glaubhaft für eine Beschneidung aussprechen kann.



      iurastudent.de/seminararbeitenD/Seminar_10_Beschneidung.pdf
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Schade dieser fatale Fehler am Schluss

      als könnten Kinder glaubhaft in Handlungen einwilligen, deren Folgen ausserhalb ihres kindlichen Erlebnis- und Erfahrungshorizontes stehen.

      Diese Diskussion, ob Sexualität betreffende Handlungen von Erwachsenen an Kindern im Einvernehmen mit Kindern vollzogen werden können, sollte doch mittlerweile mal endgültig vom Tisch sein.
    • Pizarro73 schrieb:

      als könnten Kinder glaubhaft in Handlungen einwilligen, deren Folgen ausserhalb ihres kindlichen Erlebnis- und Erfahrungshorizontes stehen.
      Nein. das streitet Kayser doch gerade ab!

      Maßgeblich kommt es auf die Einsichtsfähigkeit an167, die wohl im Alter von 16-18 Jahren gegeben ist168, aber in einzelnen Bereichen der Medizin, z.B. auf dem höchstpersönlichem Gebiet sexualmedizinischer Maßnahmen früher angesetzt werden muss.169 Untergrenze muss aber 14 Jahre sein, da darunter allgemein in der Medizin von einer Einwilligungsunfähigkeit ausgegangen wird
      Mit 14 ist man kein Kind mehr (normalerweise).
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Ich glaube, Pizarro spielt auf etwas anderes an.
      Natürlich ist man ab 14 soweit einsichtsfähig, zu verstehen, dass eine medizinisch nötige Operation tatsächlich erforderlich ist und die Mediziner einen nicht verletzen, sondern helfen wollen.
      Auch bei anderen, medizinisch nicht unbedingt erforderlichen Operationen kann man als 14jähriger zustimmen, z.B. wenn es um das Anlegen von Segelohren geht. In diesem Alter kann man gut abschätzen, ob man mit diesen Ohren leben kann und will oder ob man sie lieber "der Norm entsprechend" haben möchte oder gar muss. Die Ohren und der Umgang mit ihnen wird tagtäglich erlebt, das Kind hat ausreichend Erfahrungen damit, um die Entscheidung, was sie betrifft, fällen zu können.

      Wenn es aber um eine Operation geht, die das SPÄTERE Sexualleben verändert, dann ist diese Einsichtsfähigkeit eben nicht gegeben. Kein 14jähriges Kind kann wissen, wie sehr es seine Vorhaut später beim Sex schätzen wird, wie eine Vorhaut beim Geschlechtsverkehr unterstützt und funktioniert.
      Ein Arzt kann theoretisch darüber aufklären, dass das Empfindungsvermögen beeinträchtigt wird, aber ein 14jähriger Junge hat allenfalls Erfahrung mit Masturbation, aber keinerlei Erfahrung mit Geschlechtsverkehr. Es KANN nicht darüber entscheiden, ob ihm der empfindlichste Teil des Penis genommen werden darf oder nicht.

      Insofern ist die Forderung nach einer Untergrenze von 14 Jahren nur ein schwacher Kompromiss, der der gesamten Tragweite der Entscheidung nicht gerecht wird.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • vielmehr ist auch die Zustimmung des zu beschneidenden Kindes notwendig


      Also, wenn man mit 14 Jahren kein Kind mehr ist, dann finde ich so eine Formulierung zumindest höchst widersprüchlich und gefährlich.

      Dann hieße es nämlich, unter 14-Jährige könnten in eine VA einwilligen.

      Und das widerspricht dem anderen Zitat von Frau Kayser, das Selbstbestimmung hier nennt, wo von 16-18-Jährigen die Rede ist.

      Kein Kind kann in Handlungen Erwachsener an ihm einwilligen, die in seine spätere Sexualität eingreifen. Alles Gerede mit 14 oder 16 Jahren ist juristisch und ethisch Schmuh und Eierei. Außerdem setzten medizinisch nicht notwendige Eingriffe sowieso das mündige und informierte Einverständnis der betroffenen Person voraus. Das ist geltende Gesetzeslage in Deutschland.
      Warum sollte für VA anderes gelten?
      Das erinnert sehr stark an die Grüne Debatte, ob Sexualität von Erwachsenen mit Kindern in Einvernehmlichkeit mit dem Kind möglich sein könnte.
      Es packt einen das kalte Grauen, dass diese Diskssion hier erneut geführt werden muss.

      Da hätte ich mir klarere weil richtigere Worte gewünscht.

      Trotz allem bleibt das natürlich aber grundsätzlich eine erfreuliche Arbeit, die zeigt, dass sich die Studenten nicht verarschen und verblenden lassen.
    • Ich bin jetzt auch nicht so gut informiert, aber auf jeden Fall fällt eine sexuelle Beziehung zwischen einem Erwachsenen und einem Jugendlichen unter 16 Jahren unter sexuellen Missbrauch und ist strafbar - egal wie das der Jugendliche persönlich bewertet. Mit Jugendlichen zwischen 16 und 18 ist auch noch nicht alles erlaubt.
      Wie Weguer schreibt, sollte es bei der Altersgrenze, ab der medizinisch unnötige VA eraubt sein kann, zum einen darum gehen, dass der junge Erwachsene schon sexuelle Erfahrungen erwerben konnte. Ferner spielen auch die Reife der Persönlichkeit insgesamt und verminderte Abhängigkeit von den Eltern eine Rolle. Alles unter 18 Jahren kommt hier überhaupt nicht in Frage. Ansonsten könnte ein noch zuhause lebender Jugendlicher vielleicht seine VA abwehren, dafür aber unter permanentem Nervenkrieg mit einer hoch enttäuschten Elternperson leiden und deshalb das Abitur vermasseln. Und so weiter und so fort...
      ...Wir haben bis jetzt keine Freiheit des Einzelnen, des Individuums, des Bürgers. [Allen Menschen bei uns ist das Zugehörigkeitsgefühl] am wichtigsten. Sie sind Mitglieder der Nation oder Religion, aber nicht selbstbewusste und -verantwortliche Menschen.
      ein katholischer Theologe in einer Doku über Ex-Jugoslavien

      Eure Kinder sind nicht eure Kinder.
      Sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht des Lebens nach sich selber. ...
      Khalil Gibran
    • Ich finde alles unter 18 ist rumgeiere. Manche sind mit 14 noch nicht so reif bzw. könnten noch leicht manipuliert werden. es wäre nicht ihre freie Entscheidung. Und wie Suchende richtig meint, unter 18 bist du noch auf deine Eltern angewiesen. Da ein permanenter Nervenkrieg, in einem eh schwierigen Alter, da kann mehr Mist rauskommen wie ein vermasseltes Abitur...
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Pizarro73 schrieb:

      vielmehr ist auch die Zustimmung des zu beschneidenden Kindes notwendig


      Da hätte sie sinnvollerweise besser geschrieben: "...der zu behandelnden Person.."

      Alles Gerede mit 14 oder 16 Jahren ist juristisch und ethisch Schmuh und Eierei.


      Wieso ist das Schmuh? Irgendwo muss eine Grenze gezogen werden, und im Einzelfall kann die Grenze immer zu hoch oder zu niedrig sein.

      Na ja. Wie ist das denn mit einem Menschen, der "im falschen Körper steckt"? Die leiden enorm unter ihrem "falschen" Körper, gerade in der Pubertät!


      Jetzt geht das wieder los, wir hatten das ja schon öfters. 14, 16, 18, 21, 25 oder doch lieber nach der sexuell aktiven Zeit, sagen wir ab 75?
      Man sollte Jugendliche auch nicht entmündigen.

      In 11 Bundesländern sind 16-Jährige zu den Landtagswahlen wahlberechtigt. Das wird auch immer wieder für die Bundestagswahl gefordert.
      Parlamentswahlen sind in einer Demokratie die wichtigste Entscheidung überhaupt. Sie setzen eine ihrer Bedeutung entsprechende REIFE voraus.
      Man kann nicht sagen: mal sind sie reif, mal sind sie unreif.

      Wenn jemand etwas mit z.B. 16 gefühlt nicht will, und das Recht auf seiner Seite weiß, dann passiert das in aller Regel auch auch nicht.
      Ich kenne z.B. jemanden, der sich mit 14 erfolgreich gegen medizinisch überflüssige OP "auf Elternwunsch" gewehrt hat.
      Ich bin mir auch 100% sicher, dass ich mir mit 16 von meinen Eltern keine solche OP, gar eine Amputation hätte aufschwatzen lassen.
      Andererseits kann man natürlich auch mit 16 einen Fehler machen, den man lebenslang bereut - in vielen Bereichen kann man das. Das kann man auch mit 18 noch.

      Suchende schrieb:

      ...dafür aber unter permanentem Nervenkrieg..


      Dieser "Nervenkrieg" ist total normal. Der nennt sich Pubertät. Dass man die Autorität, das Allbesserwissen der Eltern in Frage stellt.

      Wenn man sagt, mit 14 ist man religionsmündig, und ein 14-Jähriger glaubt daran, dass es ihm von Gott vorgeschrieben ist, ohne Vorhaut zu sein... irgendwo muss man zu einem Kompromiss fähig sein, sonst ist man eben genau das - kompromissunfähig. Dann Verliert man den Boden der Realitäten unter den Füßen.
      Dann kann man auch sagen: man ist erst mit 18 oder 21 (Unter 21 wird man ja i.d.R. nach Jugendstrafrecht bestraft, also auf der Seite nicht für voll genommen) religionsmündig. Manche Leute gehen sogar noch weiter: bis zu diesem Alter dürften Eltern ihre Kinder nicht religiös beeinflussen, erziehen... wenn man das zu Ende denkt, wird es gruselig...

      Der Alternativentwurf von 2012 war nicht optimal, aber 1000 x besser als das, was wir jetzt haben. Und selbst auf den sind damals nur ein fünftel der Stimmen entfallen.

      Ich bin der festen Überzeugung, wäre das Gesetz geworden (man hätte ja noch korrektive Ergänzungen nachträglich machen können, z.B. was den Bereich 14-16 Jahre angeht) - dann hätte das dazu geführt, dass weniger Kinder (z.T. ohne Betäubung) verstümmelt worden wären. Und auch die Zahl der rituellen VAs insgesamt wäre bestimmt zurückgegangen.

      Mit Radikalität kommt man nicht weiter. Denn dann müsste man konsequent sagen: eine nicht indizierte Amputation an den Genitalien (egal, ob bei Mann oder Frau) ist eine Verstümmelung, und von daher ist GAR keine Einwilligungsfähigkeit gegeben. So wie das beim 226a ist. Man darf dass mit dem Küchenmesser an sich selbst machen (Selbstverstümmelung ist nur bei Männern strafbar, und nur wenn sie die Wehrfähigkeit beeinträchtig), aber ein Arzt macht sich strafbar, wenn er so etwas macht.

      Wer Maximalforderungen stellt, wird am Ende gar nicht erreichen. Man muss auf dem Teppich bleiben.

      Die Katastrophe heißt 1631d, Version Leutheusser-Schnarrenberger.

      Aber das haben wir jetzt schon so oft durchgekaut... derweil werden weiter KINDER verstümmelt...
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Ich verstehe sehr gut, was Du meinst, Selbstbestimmung. Maximalforderungen führen nur selten zum Ziel.
      Der Fehler in Deiner Argumentation liegt aber meiner Meinung nach hierin:

      Selbstbestimmung schrieb:

      mit 14 ist man religionsmündig
      Bei der Frage "Vorhaut ja, oder nein" geht es nicht um Religion. Auch im 1631d BGB geht es nicht um Religion. Es geht um den möglichen Verlust eines Körperteils, das man erst zu schätzen weiß, wenn man alt genug ist, dessen Funktion in vollem Umfange zu kennen. Und dabei sind erste Masturbationsversuche nicht gemeint.
      Eine Entscheidung treffen zu müssen, ohne zu wissen, worum es dabei geht, kann nicht richtig sein.

      Ich habe mich in dieser Frage entwickelt und meine Haltung geändert. Noch vor zwei Jahren war ich auch der Meinung, der Kompromissvorschlag sei besser als nichts gewesen. Heute weiß ich, dass er viel zu wenig war. Nicht mehrheitsfähig, klar. Aber dennoch zu wenig. Und sobald dieses Gesetz novelliert wird, müssen höhere Maßstäbe angesetzt werden, als in diesem Kompromissvorschlag skizziert.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
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    • Also hier werden ja gerade zwei Dinge vermengt:

      zum einen das, was für richtig gehalten wird und
      das, was man politisch fordern bzw. ggfls als zumindest Fortschritt akzeptieren würde.

      Man nenne mir die Stelle in der ich verneine, dass der Kompromissvorschlag ein großer Fortschritt gewesen wäre? Der war in dem Moment sicher ein richtiges Angebot. Man hat sich damit schon richtig verbogen und ist der anderen Seite mehr als maximal entgegen gekommen. Das wird auch sozusagen vor der Geschichte so stehen bleiben. Weil sich die andere Seite ja keinen mm bewegt hat und nur auf die Erfüllung von Maximalforderungen koste es was es wolle aus war - und alles bereitwillig so beschlossen bekam.

      Mittlerweile sind wir aber zwei Jahre weiter. Die Erkenntnisse sind NOCH weiter fortgeschritten, immer mehr kommt zu Tage.

      Eine gesetzliche Legalisierung ab 14 wäre klar verfassungswidrig, denn es bliebe die Ungleichbehandlung von Mädchen und Jungen.
      Ich kann doch nicht beim 1631d die Verfassungswidrigkeit mit Recht kritisieren und dann eine Lösung vorschlagen, die dem Anspruch ebenfalls nicht gerecht wird.

      Die Religionsmündigkeit als Kriterium im Spiel zu lassen, wäre Thema verfehlt, weil es hier um eine Menschenrechtsverletzung geht.

      Kompromisse sind nur dann durchzusetzen, wenn man vorher auch eine klare und gut begründete Position entwickelt - und die noch nicht einmal radikal ist, sondern dem ursprünglichen 1631 BGB entspricht und auch der Regelung, die sowieso für medizinisch nicht notwendige OPs gilt.
    • Auch im 1631d BGB geht es nicht um Religion.

      Nur Vordergründig. Und selbst das "nicht wirklich": "von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene"...
      Der Unterschied ist: bei einem Baby geht es in Wahrheit um die Religionsfreiheit der Eltern. Die legitimiert aber nicht zu einer Körperverletzung gegen dritte.
      Im Falle eines religionsmündigen Jugendlichen geht es aber um die Religionsfreiheit des Jugendlichen selbst.

      Und dabei sind erste Masturbationsversuche nicht gemeint.


      Erste Masturbations"versuche" mit 14? :D ^^

      Mit 14 dürften männliche Jugendliche üblicherweise wenigstens 10 Jahre Masturbationserfahrung haben. Und nicht nur Versuche, sondern "full flagged masturbation"

      Warum nicht gemeint? Nirgendwo anders liegen die Vorteile einer Vorhaut drastischer buchstäblich "auf der Hand"!

      Muss man dann nicht auch erwachsene Männer "vor sich selbst schützen"? Hätte man dann z.B. nicht auch Niels Juel vor sich selbst schützen müssen?

      Sollte der 1631d eines schönen Tages reformiert werden (was ich sehr hoffe) - ganz bestimmt wird da nicht "frei ab 18" drin stehen. Jede Wette!
      Vielleicht bei der zweiten Reform, Jahrzehnte später...

      Nicht mehrheitsfähig, klar.


      Was hat man denn dann von "noch weniger mehrheitsfähig"?

      Eine gesetzliche Legalisierung ab 14 wäre klar verfassungswidrig, denn es bliebe die Ungleichbehandlung von Mädchen und Jungen.


      Selbstverständlich muss ein novellierter §1631d geschlechtsneutral verfasst sein.
      Dass sich 16 Jährige-Mädchen nur, weil das erlaubt ist die Klitorisvorhaut amputieren lassen halte ich für unwahrscheinlich.

      ...und ist der anderen Seite mehr als maximal entgegen gekommen.


      Nein, nicht beim Alternativentwurf, das ist man beim Regierungsentwurf! Das war 100% Erfüllung, das war ein Diktat.

      Die Religionsmündigkeit als Kriterium im Spiel zu lassen, wäre Thema verfehlt, weil es hier um eine Menschenrechtsverletzung geht.


      Eine Menscherechts-Selbstverletzung? Das ist mal was neues. Genau umgekehrt könnte der religiöse Jugendliche argumentieren, dass sein Menschenrecht auf freie Religionsausübung verletzt wird.

      Aber ich gebe zu, dass die Frage nach dem Minimalalter eine schwierige Frage ist, über die man trefflich streiten kann.
      Viel wichtiger ist aber, dass es überhaupt erst mal ein Minimal-Alter gibt!
      Im Moment gibt es zwei Maximal-Alter: bis sechs Monate (ohne Arzt, ohne oder ohne echte Betäubung) und dann noch ein unbestimmtes, dass laut OLG Hamm irgendwo unter sechs liegt (zu jung, um zu protestieren).
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Sollte der 1631d eines schönen Tages reformiert werden

      Der gehört nicht reformiert, der gehört ersatzlos gestrichen. Wäre dann eine VA an einem Kind nicht wieder Grundgesetzwidrig? Stellt dieser Zusatz d nicht die Religionsfreiheit (von Eltern) über das Recht körperlicher Unversehrtheit eines jeden Menschen (Kind)? Will diese Hausarbeit dies nicht aufzeigen?

      Es gehören einheitliche Aufklärungsbögen her, in denen mit aller Deutlichkeit alle möglichen Folgen einer VA beschrieben werden. Aufklärungsbögen, wo nicht nur steht "Es kann zu verändertem sexuellen Empfinden kommen". Und wenn du nachfragst, wie sich das verändern kann, einem gesagt wird, das wird besser...
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Urolüge schrieb:

      Der gehört nicht reformiert, der gehört ersatzlos gestrichen.


      Als langfristiges Endziel gehört der gestrichen. Aber solche Ziele erreicht man nur etappenweise. Schau dir die Gesetze an, die Kinder schützen, wie die sich in den letzten 100 Jahren verändert haben. Das kam alles scheibchenweise. Nur der jetzige §1631d ragt da als einziges rückwärtsgerichtetes (Richtung Bronzezeit) Gesetz heraus.

      Wäre dann eine VA an einem Kind nicht wieder Grundgesetzwidrig? Rituelle Geintalverstümmelungen an Kindern waren und sind grundgesetzwidrig.

      Sie wären dann allerdings wieder gesetzwidrig (§223 StGB).

      Aber das reicht nicht! Gerichte sehen die MGM (leider) wenn überhaupt als strafbar, dann nur als "einfache Körperverletzung" an - d.h. es kann im Wesentlichen nur der Betroffene selbst klagen. Und wenn der so weit ist, ist die Tat längst verjährt.
      Das würde lediglich dazu führen, dass weniger Ärzte eine rituellen Verstümmelungen mehr vornehmen würden. Denn die würden riskieren ihre Approbation verlieren. Falls es eben doch mal zu einer Klage kommt. (Z.B durch die Eltern, im Falle von Komplikationen)
      Aber da würden türkische Eltern dann mit dem Sohn mal "Urlaub in der Türkei" machen.

      Das Endziel könnte ein geschlechtsneutraler, nach Schweregrad differenzierter §226 StGB sein. Aber solche Ziele erreicht man nicht auf einen Rutsch. In Dänemark z.B. hatte die staatliche Kinderschutzorganisation ein Mindestalter von 15 Jahren gefordert. Leider hat auch das nicht geklappt.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Wie alt diese Hausarbeit ist, hab ich jetzt nicht gesehen.
      Aber alles in allem find ich, entlarvt sie diesen zusatz d) sehr gut. Und das dieses Gesetz reformiert werden muss stellt sie in ihrem Fazit auch klar.
      Aber wie immer zu dem Thema, niemand will es hören, niemand sehen ... Wann wird das mal anders?
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Kann es denn richtig sein,

      dass in unserem Rechtsstaat kein Minderjähriger gegen Körperverletzung klagen kann-und sei es mit einem Erwachsenen als Bevollmächtigten/Beistand? Das wäre ja ungeheuerlich!

      Selbstbestimmung schrieb:

      "einfache Körperverletzung" an - d.h. es kann im Wesentlichen nur der Betroffene selbst klagen. Und wenn der so weit ist, ist die Tat längst verjährt.

      Selbstbestimmung schrieb:

      Aber da würden türkische Eltern dann mit dem Sohn mal "Urlaub in der Türkei" machen.
      Wir können nicht Gesetze für die ganze Welt durchsetzen. Erst muss man mal sehen, dass das in Deutschland verboten wird. Man könnte es auch so regeln wie bei FGM-es bleibt hier strafbar, wenn die Eltern mit dem Kind aus dem Ausland zurück kommen und es ans Tageslicht kommt. Dann reisen Einige vllt. gar nicht ab!
      Viele Grüße aus dem Rhein-Neckar-Raum

      Ich
    • Derartige Auseinandersetzungen müsste es weitaus öfter geben. Letztlich schon im Vorfeld. Ein Elternteil müsste dann den nach Deutschem Recht dem "Kindeswohl" dienendenden Eingriff dulden. Über diesen Elternteil ließe sich gut Öffentlichkeit herstellen - bis hin zur Demo vor der Praxis, wo der Eingriff dann durchgeführt wird.

      Mutter war dagegen
      Bub beschnitten! Vater vor Gericht
      Aktualisiert: 14.10.2013 - 17:29

      München - Er sei ein guter Vater, betont Ahmed I. (37), der sich wegen Körperverletzung seines neunjährigen Sohnes vor dem Amtsgericht verantworden muss. Der Techniker hatte den Buben beschneiden lassen, die Mutter des Kindes zeigte ihn an. LautAnklage hat der in Bagdad geborene deutsche Staatsbürger jüdischen Glaubens dem Kind unnötige Schmerzen zugefügt. Die Beschneidung bei einem Facharzt sei ohne Einwilligung der Mutter erfolgt, die ihm religiöse Gründe unterstellt.
      „Ich habe meinen Sohn von einem Leiden befreit“, betont jedoch der Angeklagte. Der Bub habe unter einer Phimose gelitten, einer krankhaften Vergengung der Vorhaut. Ein als Zeuge geladener Arzt bestätigte das Leiden. Eine Operation sei auf Dauer unumgänglich gewesen, so der Arzt. Aber: „Eine teilweise Entfernung der Vorhaut hätte jedoch gereicht.“ Die als Zeugin geladene Mama, die sich im Scheidungskrieg mit Ahmed I. befindet, erschien nicht. Ihretwegen muss der Prozess fortgesetzt werden. Richterin Karin Jung brummte ihr ein Ordnungsgeld auf.

      tz.de/muenchen/stadt/beschnitten-vater-gericht-3164662.html

    • Das ist ja mal was - aber der arme Bub

      und nicht so toll auch noch, dass er, laut Aussagen eines Arztes- eine Phimose hatte - somit wird der Vater nichts zu befürchten haben und alles bleibt beim Alten-armes Deutschland. Die Richterin wird sich wohl kaum darauf einlassen Gutachten erstellen zu lassen, die beweisen sollen, dass auch eine Phimose OHNE Beschneidung behandelt werden kann! Sie müsste eigentlich auch noch prüfen, ob der Arzt nicht ein befreundeter Arzt, vllt. aus dem selben kulturellen/religiösen (ich bin kein Antisemit-oder bin ich es jetzt doch mit dieser Aussage?) Kreisen stammt und auf welchen wissenschaftlichen Daten er die Unumgänglichkeit der Beschneidung wegen Phimose dieses Kindes begründet.
      Viele Grüße aus dem Rhein-Neckar-Raum

      Ich
    • ich schrieb:

      Die Richterin wird sich wohl kaum darauf einlassen Gutachten erstellen zu lassen, die beweisen sollen, dass auch eine Phimose OHNE Beschneidung behandelt werden kann!

      Leider!

      Ist ja nur ein kleiner Schnitt, milliardenfach erprobt, hat keine neg. Auswirkungen, sonst würde das doch niemand mehr machen...

      VA aus kulturellen Gründen naja, aber wegen einer Phimose, da hilft halt leider nichts anderes xD
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama