Berliner Menschenrechtstag 2014

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    • Berliner Menschenrechtstag 2014

      Ende September fand der Berliner Menschenrechtstag statt:
      Der Berliner Menschenrechtstag am 26. September beschäftigte sich mit der Frage: "Was hindert Menschen daran, ihre Menschenrechte einzufordern?"

      Tja, gute Frage. Was hindert wohl Kinder oder gar Säuglinge daran, ihr Recht auf ein intaktes Genital einzufordern?
      Könnte es vielleicht daran liegen, daß sie von ihren Eltern vertreten werden, die genau diesen menschenrechtswidrigen Eingriff wollen?
      Sollte ein Menschenrechtstag so etwas nicht thematisieren?

      Die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Beate Rudolf, betonte in ihrem Grußwort, dass der fehlende Zugang zum Recht bei Menschenrechtsverletzungen ein Problem sei, das alle angehe [...].
      "Ein Menschenrecht ist nur dann ein Recht, wenn man es auch einfordern kann", betonte sie. Das sei die "Nagelprobe des Rechtsstaats": Eine Geringschätzung der individuellen menschenrechtlichen Rechtsposition dürfe nicht hingenommen werden.

      Hört, hört! Eine Geringschätzung der Rechtsposition von Kindern darf also nicht hingenommen werden.
      Und was sagte selbige Frau Rudolf doch am 13.7.2012 dem Tagesspiegel, als die Beschneidungsdebatte gerade begonnen hatte?
      Die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Beate Rudolf, kritisierte "Simplifizierungen in der Debatte". Während die eine Seite die Schwere des Eingriffs durch eine Beschneidung einfach leugne, setze die andere die Religionsfreiheit pauschal hintan, sagte sie dem Tagesspiegel. Es müssten aber "drei Rechte miteinander abgewogen werden", das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit, darauf, in einer religiösen Gemeinschaft aufzuwachsen - als Teil der Religionsfreiheit - und das religiöse Erziehungsrecht der Eltern.

      Mir ist kein Gesetz bekannt, das Kindern mit intaktem Genital verbietet, "in einer religiösen Gemeinschaft aufzuwachsen". Mir ist ebenfalls kein Gesetz bekannt, das Eltern verbietet, ihrem genital intakten Kind religiöse Werte und Vorstellungen zu vermitteln. Was soll da abzuwägen sein?

      Immerhin:
      Zwar sei Beschneidung ohne Betäubung oder medizinische Fachkenntnis menschenrechtlich nicht hinnehmbar, auch sei zu prüfen, ob sie Traumatisierungen oder andere Spätfolgen habe [...]

      Wenn eine "Beschneidung ohne Betäubung oder medizinische Fachkenntnis menschenrechtlich nicht hinnehmbar" ist, wo bleibt dann ihr Protest gegen die sogenannte Mohel-Klausel? Wenn "Traumatisierungen oder andere Spätfolgen" zu prüfen seien, wieso studiert sie dann nicht die Literatur hierzu, die negative Folgen belegt?
      Ein gerupfter Spatz verspottet das Gefieder seiner Artgenossen. (Sorbisches Sprichwort)
    • Die muslimische Richterin und der schwarze Staatsanwalt sollten Alltag in Deutschland sein.


      Vor allem muslimische Verfassungsrichter müssen her, damit wir uns um den Art 2. GG was kleine Jungen angeht keine Sorgen mehr machen müssen... ;)

      Kindeswohl wird oft zu sehr aus der Perspektive der Erwachsenen gedacht


      Oh, ja da ist was wahres dran! Und das prominenteste Beispiel ist der §1631d BGB.

      Claudia Kittel, Koordinatorin der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland, schilderte die Probleme, die Kinder beim Zugang zum Recht haben. Bis zum 18. Lebensjahr seien sie nicht prozessfähig und auf eine Stellvertretung angewiesen. Wenn Jugendliche gegen ihre Sorgeberechtigten, also zumeist die Eltern, klagen wollten, gehe es vor Gericht dann vor allem um das "Kindeswohl" - das aber oft ohne die Kinder zu beteiligen ermittelt werde und sehr aus der Perspektive der Erwachsenen gedacht sei.

      Kinder hätten aber ein "genaues Empfinden" dafür, was ungerecht sei, sagte Kittel: "Das Problem ist, dass sie damit oft allein sind." Notwendig sei eine Stelle, die Kindern helfe, im Konfliktfall den richtigen Ansprechpartner zu finden.


      Das Problem ist, dass sie so jung verstümmelt werden, dass sie nicht die geringste Chance haben sich zu wehren. Und der Staat hält auch noch den Daumen hoch.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Überall dort, wo einflussreiche Männer ihre wirtschaftlichen Resourcen oder für sie wichtige und vorteilhafte religiöse Handlungen verteidigen, ist nur mit
      Aufklärung und "Guten Worten" kaum eine Änderung oder gar ein Verzicht zu erzielen. Zudem ist die ganze Angelegenheit auch noch ein reines Männerthema (Jungen u. Männer ./. Männer) sodass dadurch schon eine intensivere Form der Auseinandersetzung zwischen Aktivisten für das intakte männliche Genital und deren Gegnern akzeptabal - und auch gut vermittelbar ist. In Amerika gibt es hierfür aber schon recht gute Ansätze. Aus welcher Motivation heraus sich Frauen in der Öffentlichkeit unzutreffend über ein an sich männliches Thema äußern, ist nicht entscheidend. Letztlich mussten auch sie sich massiv gegen unzutreffende Standpunkte von Männern in Angelegenheiten durchsetzen, die nur ausschließlich den weiblichen Körper betrafen. Die Solidarität anderer, auch nicht einflussreicher Männer, blieb zunächst auch dort überschaubar.
    • Chevron, was willst du damit genau sagen? kannst du etwas expliziter werden?
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)