25 Jahre Kinderrechtskonvention

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    • 25 Jahre Kinderrechtskonvention

      25 Jahre Kinderrechtskonvention – Herausforderung für die Medizinethik

      Prof. Dr. Claudia Wiesemann

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      Am 20. November 2014 wird die UN-Kinderrechtskonvention 25 Jahre alt – ein wichtiger Anlass, darüber nachzudenken, ob Kinderrechte in der Medizin mittlerweile ausreichend Berücksichtigung finden.

      Denn eine Vielzahl ethischer Probleme berührt die moralischen Interessen oder Rechte von Kindern, so in der Reproduktionsmedizin, bei der genetischen Diagnostik, bei der Forschung mit Minderjährigen, bei der Sterbehilfe, beim Enhancement, bei Schönheitsoperationen für Jugendliche, beim Umgang mit ADHS oder Intersex, bei der genitalen Verstümmelung von Mädchen oder – wie kürzlich deutlich geworden – bei der Beschneidung von Jungen. Der Gesetzgeber hat das „Wohl des Kindes“ als Ziel elterlicher Sorge (§ 1626 Bürgerliches Gesetzbuch) und als maßgebliche Orientierung des kinderbezogenen Familienrechts bestimmt. Als Rechtsgrenze gilt der Begriff der Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB). Dabei geht er von einem elterlichen Primat für die Interpretation, Förderung und den Schutz der Kindesinteressen aus


      link.springer.com/article/10.1007/s00481-014-0321-9
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • §1666 BGB und das Vermögen des Kindes

      (1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.



      Das leuchtet ein.

      Vermögen? Muss man das eigentlich nur pekuniär sehen? Der Körper des Kindes, ist das nicht sein physisches Vermögen, ein Vermögen, das selbst ein bettelarmes Kind hat? Ein Vermögen, das jedes Kind "erbt", auch wenn es keinen Erbonkel hat?

      Vermögen - das Wort muss man sich mal auf der Zunge zergehen lasen. Das hat was von "Potential".
      Das Gegenteil von Vermögen ist in gewisser Weise "Unvermögen". Auch finanziell - wer nichts im Beutel hat, kann keine großen Sprünge machen.

      Ein Mann, der auf Grund einer VA nur noch zur Ejakulation, aber nicht mehr zum Orgasmus kommen kann - solche Fälle gibt es ja - dessen Vermögen einen Orgasmus zu erlangen ist zerstört worden.

      Es gibt keinen Grund den Körper des Kindes als etwas anderes zum sehen als sein Vermögen (bzw. ein Teil davon).
      Ein intakter Junge vermag irgendwann die Vorhaut vor- und zurückzuziehen. Und stellt fest: das macht Spaß! ^^
      Das ist ganz normal, Kinder haben eine Sexualität und müssen diese auch entdecken. Auch ein Vermögen. Eine Vorbereitung auf die spätere zweisame Sexualität. Ein der Vorhaut beraubter Junge hat nicht dieses Vermögen.
      Das ist sogar das Ziel so mancher VA.
      Ein intakter Mann vermag sich jeden Tag zu entscheiden sich die Vorhaut amputieren zu lassen. Das ist auch ein Vermögen. Ein vorhautloser Mann hat dieses Vermögen nicht, auch nciht das umgekehrte Vermögen.
      Und das ist auch ein Grund für die frühkindliche VA, dieses Vermögen sich zu selbst entscheiden für immer in Unvermögen zu verwandeln.
      Oder das Vermögen, dank "Einführhilfe" Vorhaut ganz leicht in eine "empfangsbereite" Vagina einzudringen.
      Oder das Vermögen, sanft und ohne störende Reibung den Akt zu vollziehen.

      Usw, usw, da wir eine ganze Menge Vermögen bzw. Potential vernichtet.

      Also, Familiengericht, einschreiten!
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.