25 Jahre Kinderrechtskonvention – Herausforderung für die Medizinethik
Prof. Dr. Claudia Wiesemann
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Am 20. November 2014 wird die UN-Kinderrechtskonvention 25 Jahre alt – ein wichtiger Anlass, darüber nachzudenken, ob Kinderrechte in der Medizin mittlerweile ausreichend Berücksichtigung finden.
Denn eine Vielzahl ethischer Probleme berührt die moralischen Interessen oder Rechte von Kindern, so in der Reproduktionsmedizin, bei der genetischen Diagnostik, bei der Forschung mit Minderjährigen, bei der Sterbehilfe, beim Enhancement, bei Schönheitsoperationen für Jugendliche, beim Umgang mit ADHS oder Intersex, bei der genitalen Verstümmelung von Mädchen oder – wie kürzlich deutlich geworden – bei der Beschneidung von Jungen. Der Gesetzgeber hat das „Wohl des Kindes“ als Ziel elterlicher Sorge (§ 1626 Bürgerliches Gesetzbuch) und als maßgebliche Orientierung des kinderbezogenen Familienrechts bestimmt. Als Rechtsgrenze gilt der Begriff der Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB). Dabei geht er von einem elterlichen Primat für die Interpretation, Förderung und den Schutz der Kindesinteressen aus
link.springer.com/article/10.1007/s00481-014-0321-9
Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.