Grundgesetz, Artikel 14

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    • Grundgesetz, Artikel 14

      Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet


      Wessen Eigentum sind die Genitalien, die verstümmelt werden? Wem gehören Vorhäute, Klitoris-Eichel, Labien? Ganz eindeutig, dem Kind und sonst niemandem! Wenn ein Kind ein Kapital erbt, dürfen die Eltern das auch nicht verjuxen, aufbrauchen, sondern nur verwalten.
      "Verwalten" heißt in Sachen Kindergenitalien: saubermachen, bzw. waschen, und wenn Aua ist zum Doktor damit.

      Ach ja, Art. 19!

      Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten


      Allso für beide Geschlechter, ohne religiöse "Vorsehung", ohne Minderschutz < 6 Monate, ohne Einschränkung auf einen einzigen Körperteil, ohne "im Einzelfall angemessen") der 1631d ist sowas von un-allgemein, das geht auf keine Vorhaut!

      Jetzt kommt der Hammer:

      In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden


      Wie war das im Art 2?

      Jeder hat das Recht auf... körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich


      In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.


      Aber ein solches Gesetz darf den Wesensgehalt des Art. 2 nicht verletzen! Wenn jemand sich jemand z.B. gegen eine gerechtfertigten Festnahme wehrt, dann ist die Polizei berechtigt Gewalt anzuwenden. Sie darf aber niemandem ein Körperteil abschneiden. Das würde den Wesensgehalt von Art 2. verletzen.
      Die Freiheit darf auf richterliche Anordnung eingeschränkt werden - aber das ist nichts Irreversibles. Eine Amputation ist irreversibel. Dass ein Patient im Falle einer schweren Erkrankung in eine Amputation einwilligt, das ist eben auch ein Teil seiner unverletzlichen Freiheit. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist für das Individuum keine Pflicht.

      Art 1, 2, 3, 14, 19... das sollte doch wohl reichen...

      Man könnte natürlich auch noch den Art. 20a heranziehen :D

      Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.


      Man kann doch nicht einfach so ein Feuchtbiotop zerstören! Die Lebensgrundlage für zahlreiche symbiotische Bakterien! ^^
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.