Operateur Verklagen - Rechtslage

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    • Operateur Verklagen - Rechtslage

      Hallo Community,

      Aus gegebenem Anlass möchte ich mich mit einem Problem an euch wenden, und euch um Rat bitten.

      Vor einer Woche, am Donnerstag dem 18.09.2014 wurde ich auf eigenen Wunsch in einem mehr als volljährigen Alter beschnitten.

      Die Wahl des Operateurs fiel dabei auf einen Dr. med. Urologen, welcher in einem privatem OP-Zentrum operiert, wobei erfahrungsgemäß an diesem Standort nur "erfahrene" Ärzte arbeiten.
      Bei diesem Arzt gab es ein einziges Gespräch vor dem OP Termin, zwecks der Aufklärung zur OP, den ich mit meiner Partnerin wahr nahm.
      In diesem Vorgespräch wurde der Wunsch nach einer "tight" Beschneidung geäußert.

      Über die Methode der Beschneidung informierte ich mich selbstständig, wessen Wahl ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht getroffen habe.
      Am besagten OP Termin, äußerte ich meinen dringlichen Wunsch nach der Erhaltung des inneren Vorhautblattes der Narkose-Ärztin gegenüber, und bittete um einen Vertragsfähigen Zustand, beim Antreffen des Arztes im OP-Saal.

      Diesem äußerte ich dann auch dort nochmal eben diesen Wunsch, nach einer "High & Tight" Beschneidung, bei der das innere Vorhautblatt erhalten wird.

      Nun, nach genau einer Woche und 2 maligen Treffen nach der OP mit dem Arzt ist folgendes festzustellen:

      1. Das innere Vorhautblatt wurde irreversible komplett entfernt, demnach ein "Low & Tight" Cut. Hierbei wurde viele Nervenenden entfernt, die für die Erregung eine maßgebliche Rolle spielen.
      2. Von "tight" kann in meinem Fall keine Rede sein, da hier nach eigener Meinung und Meinung eines weiteren Urologen für den Wunsch nach "tight" eine nachbeschneidung notwendig ist.

      Ersteres wird kaum ein Kunstfehler sein können, da hier der Wunsch des Patienten ignoriert wurde.

      Bei den Treffen nach der OP, warum das innere Vorhautblatt entfernt wurde, wurde Stumpf mit "das sieht ja nicht aus", geantwortet.
      Auf die Frage, warum trotz der anhaltenden Schwellung ersichtlich ist, dass es sich hier bei nicht um einen "tight" Cut handelt, entgegnete man mir, dass das schon noch straff wird. (Entgegen der Meinung eines weiteren Urologen)

      Darüber hinaus nahm sich der Operateur keine 5 Minuten pro Treffen, und war auch direkt nach der OP nicht mehr aufzufinden.

      Nun halt die Frage an euch:
      Wie sieht hier die Sachlage aus?
      Wie soll ich damit umgehen, dass der Operateur sich über meinen Wunsch hinweg gesetzt hat?

      Alles in Allem bin ich mit dem Verlauf der OP sehr unglücklich, was denke ich mal verständlich ist.

      Vielen Dank!
    • Hallo,

      naja, es wird wohl tatsächlich darauf ankommen, was vorher vereinbart war, um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Du müsstest eigentlich vorher eine schriftliche Patientenerklärung unterschrieben haben und Deine Einwilligung erklärt haben. Dabei müsste eigentlich auch Art und Umfang des Eingriffes so gut wie möglich beschrieben sein. Wenn der Arzt davon ohne Dein Einverständnis dabvon abgewichen ist, liegt keine wirksame Einwilligung vor , und man könnte dagegen vorgehen.