"Es gibt keinen Grund, irgendwelche Gesetze zu ändern"

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    • R2D2 schrieb:

      jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
      Schwerer Ausnahmefehler. Jungen haben dieses Recht definitiv nicht. Nachzulesen hier: §1631d BGB (Pino)
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Ghadban: Das Problem der Beschneidung der Männer wurde schon in den islamischen Ländern behandelt, in Ägypten schon in den 80er-Jahren, als Körperverletzung.


      Ach, vorher wurden auch erwachsene Männer zwangsverstümmelt? Schon in den 80er Jahren, LOL!

      Und hier hat man schnell gehandelt juristisch, wegen der deutschen Geschichte, also wegen der Juden, weil sie auch die Beschneidung haben, und die wollten das nicht verbieten.


      Nein, doch nicht wegen der Juden! Nein, weil das einfach OK ist, Kinder zu verstümmeln solange es "nur" die Genitalien betrifft und es sich "nur" um Jungen handelt!
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Die wichtigste Frage hat er aber beantwortet:

      Ghadban: "Aber die Beschneidung von Jungs ist eine Körperverletzung und von Frauen auch eine Körperverletzung ..."

      Die Gesetze muss man wohl wirklich nicht ändern, sondern höchstens den verfassungswidrigen Unfug des § 1631d BGB wieder entfernen.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Das traurige ist ja, dass der Gesetzgeber ja gar nicht bestreitet, dass es sich bei der VA um eine Körperverletzung handelt. Das steht überhaupt nicht zu Diskussion.
      Das bizarre und perverse an §1631d BGB ist, dass er Eltern ermöglicht, in eine Körperverletzung an einem Kind einzuwilligen und diese damit rechtswirksam zu erlauben.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Es gibt keinen Grund, irgendwelche Gesetze zu ändern


      Das stimmte auch - bis zum 12.12.2012.

      Ziegler: Es gibt einen ganz konkreten Aufreger vor diesem Juristentag, die zuständige Berichterstatterin für dieses Thema Tatjana Hörnle hat sich geäußert, ist jetzt ein bisschen zurückgerudert in der "FAZ"...


      Äh, wo denn? Wann denn? In der heutigen Print-Ausgabe rudert sie gar nicht. Online in faz.net rudert sie auch nicht.
      Weder vor - noch zurück.
      In der heutigen Print-Ausgabe gibt es im Artikel über den Juristentag ein paar dürre Zeilen:

      Gutachterin Tatjana Hörnle gibt eine klare Antwort: Entscheidend sind allein die Wertungen der deutschen Rechtsgemeinschaft.


      Ah, ja! Und da sind 70% gegen Genitalverstümmelung von Jungen. Also was? "Im Namen des Volkes" oder im Namen der Lobby?

      Für die Bewertung des Unrechts dürfe es daher keine Rolle spielen, ob kulturelle oder religiöse Prägungen die Beachtung des Rechts erschwert haben.


      Goldrichtig! Die Frau ist ja voll auf unserer Linie! Go, Tatjana, go!

      Eine Tat sei nicht durch eine Norm außerhalb der Rechtsordnung zu rechtfertigen.


      Bingo! Hey, die Frau hat voll den Durchblick!

      Und dann kommt urplötzlich die gespaltene Zunge von Frau Hörnle zum Vorschein:

      Das neue Gesetz über religiöse Beschneidungen hält sie aber für verfassungskonform
      (Pino) :thumbdown: :evil:

      Das ist so richtig schön Radio Eriwan: Im Prinzip ... blablabla. Aber eine einzige Ausnahme ist doch keine Ausnahme, oder?

      Wie bitte? Ein Gesetz über religiöse Beschneidungen? In welchem Land? Im Iran? Habe ich etwas verpasst?

      Welche Religion müssen Eltern denn haben, damit sie ihren Sohn nach 1631d verstümmeln dürfen?

      ..sofern es "nach den Regeln der ärztlichen Kunst" begangen wird. Die Anwendung der Norm müsse aber überprüft werden.


      Bingo Bullshit, das haben wir ja im Fall Teichtal gesehen! Und in Sachen Emla-Skandal passiert - gar nichts. Was für Worthülsen!

      Mit Blick auf die Verstümmelung weiblicher Genitalien plädiert Hörnle für die Gesetesänderung: Der Tatbestand solle nicht auf Frauen und Mädchen beschränkt werden, sondern geschlechtsneutral gefasst werden



      Hey geiler Trick! Erst definiert man 99,999% der real in D stattfindenden (und zwar an Jungen stattfindenden) Genitalverstümmelungen einfach mal weg, und dann: aber wir sind ja so was geschlechtsneutral... (würg)

      Ach so, Überschrift über den Absatz war auch noch:

      Strafrecht
      Kein Rabatt für Kultur und Religion


      (Pino) (Pino) (Pino) (Pino) (Pino) (Pino)
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Weguer schrieb:

      Das bizarre und perverse an §1631d BGB ist, dass er Eltern ermöglicht, in eine Körperverletzung an einem Kind einzuwilligen und diese damit rechtswirksam zu erlauben.

      Der Gesetzgeber kann im Zivilrecht keine Einwilligung in die Verstümmelung von minderjährigen Jungen oder Mädchen erlauben. Dass es den § 1631d BGB gibt zeigt ja nur, dass sowohl Politiker der Regierung wie auch der Opposition unser Grundgesetz im Gesetzgebungsverfahren missachtet haben. Das Grundgesetz besteht aber nach wie vor und besitzt ja auch weiterhin Gültigkeit. Sofern das Recht aus körperliche Unversehrtheit nicht aus dem Grundgesetz gestrichen wird (was ich wirklich nicht hoffe), ist der § 1631d BGB somit aus meiner Sicht verfassungswidrig.

      Dass hier einige Juristen vermutlich betriebsblind geworden sind, steht außer Frage. So jedenfalls meine persönliche Einschätzung.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Also nicht nur das, sondern dazukommt, dass die Lust der Frau amputiert wird. Also, dass man überhaupt daran denkt, so was zu behandeln als Juristin, ausgehend von unserem Grundgesetz, finde ich einfach ein Unding.


      Ja stimmt, mit der KVH geht natürlich auch Lust flöten.

      Der Ghadban hat offensichtlich nicht ansatzweise kapiert, was Hörnle eigentlich gesagt hat. Nicht ansatzweise.
      Aber schön, dass der Staatspropagandarundfunk mal wieder einen "Experten" befragt hat!

      Auf so peinliche Details wie die KVH mochte der Moderator wohl nicht eingehen... :rolleyes:


      Ich frage mich, wo sie studiert hat.


      Ja, stimmt, das fragt man sich. Ulkigerweise in Tübingen, nicht in Ankara, Jerusalem oder Jakarta.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Vorhaut maskulin hier, Vorhaut feminin da ...

      Ja stimmt, mit der KVH geht natürlich auch Lust flöten.

      Kann bestimmt mal vorkommen, ebenso wie Infektion mit MRSA nach medikalisierter FGM Typ IV Variante Einstechen (pinprick, ritual nick).

      Doch Vorsicht bitte beim Argumentieren, viele Frauen weltweit glauben ganz sicher zu sein, dass FGM Typ Ia (Amputation der Klitorisvorhaut) die genitale Sensitivität / die Lust steigert. Das Verletzung und Schmerz bereitende erwachsene Verfügen über das Kindergenital selbst ist das fatale "Muster" oder Prinzip, das in der kulturellen Moderne nichts zu suchen hat. Werfen wir einen Blick auf die humane Anatomie / Physiologie:

      Anzahl an Nervenendigungen bzw. Tastkörperchen der Typen Ruffini, Vater-Pacini, Meissner, Merkel

      Präputium penis 10000 bis 20000

      Klitoris 8000

      Klitorisvorhaut ???

      Man verstehe mich nicht falsch, ich bin kein Klitorisvorhautentwerter. Wir müssen strikt gegen jede Form von FGM sein, wie es der jetzige § 226a StGB zum Glück (noch) gewährleistet. Auch der rituelle Nadelstich darf nicht erlaubt werden, zumal das Risiko bleibt, dass die Mutter des Ehemannes sagt: "Mädchen zeig mir deine Klitoris ... das reicht aber nicht, da ist noch zuviel dran, da wird besser noch mal nachbeschnitten").

      Mädchen verdienen denselben hundertprozentigen Schutz ihrer genitalen Intaktheit wie Jungen.

      Kein Gerede von genitalautonom bitte, sonst haben wir bald auch in Deutschland Jugendliche oder gar ältere Kinder, die sich ins Krankenhaus drängen und beim Chirurgen hundertprozentig autonom um ein bisschen Genitalverstümmelung betteln ... dem sich nach dem Beschnittenwerden sehnenden (von den Großen über die negativen Folgen der MGM belogenen, mag sein) Filmkind Tahsin vom Kanal KiKA ähnelnd.

      Man sollte auch Siebzehnjährigen die (medizinisch nicht absolut notwendige) Wunschbeschneidung gnadenlos verweigern, Jungen wie Mädchen.
      "keine Beschneidung unter 18"