Georgios Sotiriadis: Der neue Straftatbestand der weiblichen Genitalverstümmelung, § 226a StGB: Wirkungen und Nebenwirkungen

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    • Georgios Sotiriadis: Der neue Straftatbestand der weiblichen Genitalverstümmelung, § 226a StGB: Wirkungen und Nebenwirkungen

      Es geht nach dem alten Motto: "Reim dich, oder ich hau' dir ein paar in die Fresse!"

      Ja, der 226a ist Murks, ja, beißt sich mit dem 1631d - aber dat krieje mer schon hin!
      Alles egal, Hauptsache am Ende bleibt die MGM legal!!!
      Dafür müssen dann die kleinen Mädchen halt auch mal bluten....

      Wenn ich solche Konvolute lese wird mir wieder glasklar deutlich, warum es mich nie zur Juris"prudenz" gezogen hat.

      Die Entfernung der Klitorisvorhaut kann somit ein in seiner Intensität durchaus mit der männlichen Genitalbeschneidung vergleichbarer Eingriff sein. Die Kriminalisierung der weiblichen Beschneidung und die Ausnahme von der Bestrafung für die männliche Beschneidung lassen sich also bei diesen, in ihrer Eingriffsintensität ähnlichen Verhaltensmustern, verfassungsrechtlich nicht halten.54


      Da hat er sogar recht, aber dann...

      Dies gilt ebenso für Eingriffe identischer Intensität: Die leichteste Art einer Knabenbeschneidung und der denkbar schonendste Einschnitt in die Klitorisvorhaut sollen also deswegen unterschiedlich behandelt werden dürfen, weil die Begleitumstände der Durchführung unterschiedliche Folgen mit sich bringen. Dasselbe gilt auch, wenn die Knabenbeschneidung nach § 1631d Abs. 2 BGB von einem Geistlichen durchgeführt wird, denn auch dort wird eine einschlägige Ausbildung des Operateurs verlangt.57 Insoweit liege keine Verletzung des Gleichheitsgebots vor.


      Geistlichen?

      Merkt ihr was? Auf einmal wird die Klitvorhaut nicht mehr ab- sondern "nur" eingeschnitten! (Pino)

      Wenn beim einen Geschlecht ein- und beim anderen abgeschnitten wird - keine Verletzung des Gleichheitsgebots! :thumbdown:

      Dazu gibt es ebenso Eingriffe, bei denen an den weiblichen Genitalien nicht „weggeschnitten“ wird, sondern z.B. der Eingriff sich auf das Durchstechen der Klitoris mit einer Nadel beschränkt (Typ IV). In diesen Fällen liegt eindeutig kein Verlust von Körpersubstanz vor.


      Körpersubstanz? Ist das wichtig, wenn ein Kind mit einer Nadel an den Genitalien traktiert wird?
      Ist die Penis-Vorhaut auch keine "Körpersubstanz"?

      Attestiert man den äußeren weiblichen Genitalien eine unverzichtbare Funktion zur sexuellen Erregbarkeit einer weiblichen Person, sind sehr leichte Einschnitte der Klitorisvorhaut (ein Teil der Eingriffe des Typs I) sowie einige Eingriffe des Typs IV, welche die Funktionsfähigkeit der Klitoris nicht erheblich beeinträchtigen, nicht als „Verstümmeln“ aufzufassen.34


      Ach, aber eine Amputation der Klitorisvorhaut dann ja wohl schon, denn die geht ja mit dem Verlust von "Körpersubstanz" einher.
      Und zwar erogener und funktionaler Körpersubstanz.

      Attestieren wir doch mal dies, attestieren wir doch mal das - und schon sind wir beim gewünschten Ergebnis.

      eindeutig um erheblich entwürdigende Maßnahmen (§ 1631 Abs. 2 S. 2 BGB), vor allem, wenn man den öffentlichen Charakter dieses Rituals mitberücksichtigt. Dazu, und das wiegt bei der Abwägung umso schwerer, ist diese Maßnahme mit sehr starken körperlichen Schmerzen verbunden, und zwar bei allen oben aufgeführten Eingriffstypen. Bezieht man in den Abwägungsprozess die von den Autoren als weiche Kriterien charakterisierten Maßstäbe (darunter die Reversibilität des Eingriffs sowie die Einbindung in ein umfassendes Erziehungskonzept) ein, dann wird klar, dass auch bei dem verfassungsdogmatisch denkbar weitesten Verständnis des elterlichen Erziehungsrechts das Kindeswohl durch die Maßnahme der weiblichen Genitalverstümmelung eindeutig als gefährdet anzusehen ist.72


      Das umfassende Erziehungskonzept, die Stämme lassen grüßen!
      Geht die sagenhafte Emla-Schmerzauschhaltung bei Mädchen nicht? Ist doch rezeptfrei!
      Ist Verstümmelung von Jungen nicht öffentlich?

      neben dem Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 letzte Alt. StGB), der nicht in allen Fällen vorliegen wird,113


      der in den wenigsten Fällen vorliegt

      können sämtliche Formen der weiblichen Genitalverstümmelung als Verlust eines wichtigen Glieds des Körpers (Nr. 2) gelten. Umstritten ist dabei, ob die äußeren weiblichen Genitalien dem Merkmal „wichtiges Glied des Körpers“ unterfallen würden. Dafür spricht, dass die äußeren weiblichen Genitalien eindeutig eine abgeschlossene Existenz mit besonderer Funktion im Gesamtorganismus bilden114 und dies auch, wenn sich diese Funktion in der sexuellen Erregung der Frau erschöpft.


      Äh, die äußeren männlichen Genitalien bilden nicht
      eindeutig eine abgeschlossene Existenz mit besonderer
      Funktion im Gesamtorganismus? Sind die nur so zierendes Anhängsel?

      Da haben wir es: das Bessergeschlecht!

      Bei der weiblichen Genitalverstümmelung kommt allerdings ein Faktor hinzu, welcher das normative Urteil zusätzlich erschwert: Dieser Eingriff findet – anders als die männliche Zirkumzision mindestens im Großteil der Fälle – nicht in einem medikalisierten Umfeld statt: Die weibliche Genitalverstümmelung wird in den meisten Fällen nicht von ärztlich ausgebildetem Personal vorgenommen, sondern von älteren Stammesfrauen, die qua (fragwürdiger) Erfahrung diesen schwerwiegenden Eingriff durchführen. Dies erhöht das Risiko des Eingriffs:


      Diesem Umstand könnte ja leicht abgeholfen werden - FGM in der Arztpraxis oder im "sterilen" (gerade wieder ein Bekannter an MRSA gestorben) Krankenhaus! Was ist das für ein behämmertes Argument?

      An dieser Stelle vermisst man ein geschlossenes Konzept des Gesetzgebers hinsichtlich der Beschneidung an männlichen und weiblichen Genitalien.


      100%ig richtig, aber nicht so, wie sich das Sotiriadis vorstellt!

      "Abgesehen davon, dass afrikanische Immigranten nur schwerlich Kenntnis von der Einführung des § 226a StGB erlangen werden, stellt sich heraus, dass in der Wirklichkeit Adressat dieses Signals die Mehrheitsgesellschaft ist. Durch den an prominentester Stelle angesiedelten Tatbestand werden somit die Angehörigen der kulturell-ethnischen Minderheiten pauschal als gewalttätig, unterdrückungsfreundlich, ja rückschrittlich und frauenfeindlich abgestempelt. Dieses Signal kann jedoch unter Umständen der Ablenkung von geschlechtsbezogenen Diskriminierungen und Machtassymetrien zulasten von Frauen in der Mehrheitsgesellschaft dienen. Darüber hinaus verbirgt sich hinter dieser symbolischen Gesetzgebung eine zusätzliche Gefahr: Die Angehörigen der kulturell-ethnischen Gruppen, welche diese Praktiken befürworten, könnten diese Strafnorm als einen Angriff gegen die eigene kulturelle Identität empfinden.


      Aha, da haben wir es. Alles Rassisten, Antiafrikaner! Das ganze Parlament!
      Anitafrikanismus in Reinkultur! Pfui Deibel! :thumbsup:

      zis-online.com/dat/ausgabe/2014_7-8_ger.pdf
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Erwähnenswert ist vielleicht noch die Abhandlung "Ehrenmorde im deutschen Strafrecht" in der selben Ausgabe, weil es da auch um die Frage geht in wie weit unser Rechtsstaat Minderheiten-Kulturen angepasst werden muss/soll/darf.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Was hat der eigentlich mit seinem "Substanzverlust" als Voraussetzung für Verstümmelung? Selbst die Wikipedia Definition, die er heranzieht, sieht auch z. B. eine Deformation als Verstümmelung an und nennt als wesentliches Mermal eine "nachteilig bewertete Verletzung". Es kommt also überhaupt nicht auf die Schwere der Verletzung sondern auf die subjektive Bewertung an und die kann nur von der betroffenen Person getroffen werden. Insofern ist jede Verletzung des menschlichen Körpers durch äußere Einwirkung grundsätzlich eine Verstümmelung und kann nur vom Besitzer des Körpers davon freigemacht werden. Verstümmelung ist, was der Verstümmelte als Verstümmelung empfindet.

      Dass wir im Jahre 2014 mit derartigen Aufsätzen von wissenschaftlichen Angestellten darum ringen müssen, welche Formen von FGM und MGM zulässig sind, macht mich wirklich fassungslos. Kein Eingriff ohne medizinische Indikation ist die einzige konsquente Haltung mit der der Gesetzgeber diesen Themenkomplex plausibel und vernünftig regeln kann.
    • Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen:

      Dieses Signal kann jedoch unter Umständen der Ablenkung von geschlechtsbezogenen Diskriminierungen und Machtassymetrien zulasten von Frauen in der Mehrheitsgesellschaft dienen.


      Das eigentliche Problem ist doch die böse Mehrheitsgesellschaft, die "Kartoffeln" sozusagen (würg)

      "Ablenkung", erinnert stark an die MGM-Diskussion: "Ja haben wir denn keine anderen Probleme? So viele Kinder werden misshandelt, missbraucht, leben in bitterster Armut - kümmert euch gefälligst erst mal darum!"
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Selbstverständlich kann das von einigen als Ablenkmanöver benutzt werden.
      Nur braucht man darauf nicht einsteigen.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Letztlich plädiert der Sotiriadis nebulös rumdrucksend für so etwas wie den "Ritual Nick" bei Mädchen, damit die auch "was eigenes" haben, so eine Art Jodeldiplom. Nur dass eine Einkerbung nicht vergleichbar ist mit einer Amputation und das jedes rituelle Herumschnitzen an Kindergenitalien großer Dreckmist ist. Gegen religiöses Schnitzwerk in Holz ist hingegen nichts einzuwenden.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Evtl hätten Sie auch die Fn. 54 lesen sollen. Dort stellt Sotiriadis nämlich klar, dass er sich an einer Verfassungsmäßigkeit des § 1631d BGB orientiert. Das umfangreiche Thema § 226a StGB kann nun einmal nicht auch noch nebenher die Verfassungsmäßigeit einer zweiten Norm behandeln!
      Gleich in Ihrem zweiten Zitat versäumen Sie es auch auf die folgenden Sätze einzugehen und erkennen so nicht, dass gerade der logische Fehler herausgestellt werden soll und Sotiriadis schlüssig schließlich doch eine gleichheitswidrige Behandlung annimmt.
      Insgesamt strotz Ihr Beitrag nur so von solchen Ungenauigkeiten in der Zitation und falschen Ableitungen aus rechtsdogmatischen Überlegungen.
      Es geht mir dabei nicht um Ihre persönliche Meinung zur Genitalverstümmelung (wie man meiner Meinung nach auch die männlichen Form nennen sollte), die ich teile, sondern mir geht es darum, dass Sie einen der rechtsdogmatisch fundiertesten Aufsätze zum Thema weibliche Genitalverstümmelung falsch verstehen und daher unqualifiziert beurteilen. Dies wird dem wirklich gelungenen Aufsatz nicht gerecht!
    • Marmelade schrieb:

      Evtl hätten Sie auch die Fn. 54 lesen sollen.
      Eine Quellenangabe sieht üblicherweise etwas anders aus.
      Sie reden hier nicht mit einem Juristen, und das wissen sie auch. Wenn dieser Artikel aber ohne -zig-Euro Bezahlschranke online zugänglich ist, und sie eine mir verständliche Quellenangabe machen lese ich ihn selbstverständlich gerne!

      Sotiriadis orientiert sich an der Verfassungsmäßigkeit des §1632d? Wieso, ist der seiner Meinung nach verfassungskonform?

      Wenn etwas von Ungenauigkeiten strotzt ist das der Artikel von Sotiriadis. Da könnte man noch lange drüber reden, ich weiß nicht, ob sich das wirklich lohnt.

      Nur ein Beispiel, das ist keine "Ungenauigkeit", das ist objektiv falsch:

      Die weibliche Genitalverstümmelung findet – davon
      geht auch der Gesetzgeber aus – in einem nicht medikalisier-
      ten Umfeld statt. Die Regeln der ärztlichen Kunst werden
      eindeutig nicht eingehalten.
      Das ist eine Feststellung, und da steht auch nicht "in der Regel" oder ähnliches.
      Und da könnte man noch etliches mehr anfügen.

      Ich habe alle Zitate 1:1 übernommen, ich habe da nichts verfälscht.

      Ich habe auch den Link angehängt, so dass jeder Leser den Kontext herstellen kann.

      "Wirklich gelungen"? Diese Einschätzung kann ich nicht teilen, siehe oben.

      Ich werde mich jetzt nicht mit einem "Dislike" für ihren Beitrag revanchieren, das ist nicht mein Niveau.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Und er serviert einen Ausweg aus dem Verstoß gegen die geschlechtliche Gleichbehandlung auf dem Silbertablett:

      Das starke Verdikt der Verfassungswidrig-
      keit der gesamten Strafnorm könnte man durch eine verfas-
      sungskonforme Reduktion des Merkmals „Verstümmeln“ ab-
      wenden. Ein derartiger Auslegungsweg des § 226a StGB
      würde ein Verständnis des Verstümmelns fordern, nach dem
      ein Teil der Eingriffe des Typs I (Entfernung der Klitorisvor-
      haut) nicht erfasst wird. Dies würde im Ergebnis bedeuten,
      dass Eingriffe in die weiblichen Genitalien, die der Intensität
      nach einer männlichen Beschneidung ähnlich sind, nicht als
      Verstümmeln verstanden werden können.
      Und dann, wohl um dem feministischen Entsetzen vorzubeugen:

      Möglich bleibt
      selbstverständlich eine Strafbarkeit wegen der sonstigen
      Körperverletzungsdelikte.
      Was aber wieder alles konterkarierte - denn die gesetzliche Ungleichbehandlung bliebe dann weiter bestehen, bei Jungen scheiterte die Strafbarkeit am §1631d.

      Abhilfe schüfe nur ein geschlechtsneutraler Paragraph im StGB, der nicht-indizierte Körperverletzungen an den Genitalien von Kindern generell unter Strafe stellte, wobei sich das Strafmaß nach dem Schweregrad der Verletzung richtete.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Götz schrieb:

      Warum regen wir uns heute noch darüber auf?
      Ich weiß nicht, wer sich jetzt darüber aufregt.
      Offenbar ist Marmelade da irgendwie drauf gestoßen und hat sich an meiner Kommentierung gestört. Ansonsten würde er weiter im Archiv schlummern. Der letzte Beitrag vor dem von Marmelade war von 2014.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Das Verbot der FGM (§226a StGB) stammt aus diesem Jahrhundert und der § 1631d BGB ist nicht nur in seinen Begründungen im letzten Jahrtausend zu verorten.

      Dass sich hier der § 226a StGB mit dem § 1631d BGB beißt, ist ja wohl nicht verwunderlich. Aber nicht nur die Begründungen für die MGM stammen aus den letzten Jahrtausenden, sondern auch die Art, wie hier Kinderrechte bzw. Menschenrechte beschnitten werden bzw. wie willkürlich Unrecht für Recht erklärt wird, passt nicht in unsere Zeit. Der § 1631d BGB ist ein in der falschen Zeit geborener Dinosaurier. Und wer mal darüber nachdenkt, kommt von allein darauf, welche "Mutti" ihn geboren hat.

      Viele wollen keine Veränderungen und weil ihnen die Phantasie dafür fehlt, dass Veränderungen auch zu Verbesserungen führen können, sind sie politisch erzkonservativ. Früher sprach man von Politikverdrossenheit und heute gehen die Leute brav zur Wahlurne und besiegeln den Stillstand im Guten wie im Schlechten. Mit anderen Worten hat sich an der Verdrossenheit nichts geändert, aber statt nicht zu wählen, wird jedes Mal einfach das gleiche gewählt.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Ich bin darauf gestoßen, da ich momentan eine Arbeit zur Genitalverstümmelung schreibe und die Verfassungsmäßigkeit des § 226a StGB sowie des § 1631d BGB (Erlaubnis der männlichen Beschneidung) bis heute höchst umstritten ist.

      Meine Kritik in Ihrer Zitation galt vor allem Ihren zweiten Zitat und darauf gehen Sie nicht ein.

      Abschließend muss ich aber sagen, dass Sie recht haben, wenn Sie einen geschlechtsneutralen Begriff für wünschenswert halten (im Übrigen bin ich auch der Meinung, dass dieser verfassungsrechtlich zwingend geboten ist, da sonst eine Ungleichbehandlung von schweren männlichen Genitalverstümmelungen strafrechtlich nicht mit dem gleichen Maß gemessen werden wie weibliche Eingriffe derselben Intensität) und außerdem ein Verbot fordern, welches sich auf jegliche Eingriffe in den Genitalbereich erstreckt, welche nicht medizinisch indiziert sind. Da die medizinische Indikation ohnehin eine Rechtfertigung ist, ist § 1631d BGB gänzlich zu verwerfen. Leider ist der Gesetzgeber meiner Meinung nach weder beim Gesetzgebungsverfahren für § 226a StGB noch für § 1631d BGB nicht mit ausreichender Sachlichkeit und emotionaler Distanz vorgegangen.
    • Marmelade schrieb:

      und außerdem ein Verbot fordern, welches sich auf jegliche Eingriffe in den Genitalbereich erstreckt, welche nicht medizinisch indiziert sind.
      Richtig. Da sind wir uns völlig einig.
      Ich würde auch noch einen Schritt weitergehen. Nämlich, dass ALLE nicht-indizierten Operationen an Kindern als strafbare Körperverletzung zu sehen sind. Es mag natürlich in einzelnen Fällen psychomedizinisch indizierte Operationen an somatisch gesunden Kindern geben (z.B. nach Brandunfall entstelltes Gesicht). Aber das wäre ja auch eine indizierte OP.
      Die Große Koalition hatte noch bei den Koalitionsverhandlungen den Punkt "Verbot von Schönheitsoperationen an Kindern" im Programm. Den hat man stickum fallen gelassen. Es liegt nahe, das das wegen des 1631d, war, weil sich das so auffällig beißt.
      Der Körper der Kinder gehört den Kindern, er darf kein Design-Objekt der Eltern sein.

      Allerdings sind die Genitalien von Kindern nicht irgend eine, sondern eine besonders schutzbedürftige Zone. Das sollte in getrennten Gesetzen abgehandelt werden.

      Aber jetzt kommt noch ein ganz dicker Punkt: Die allermeisten Genitalverstümmelungen in Deutschland sind "pseudoindizierter" Natur. D.h. da ist ein Arzt, der stellt eine Indikation aus. Z.B. weil da eine nicht retrahierbare Vorhaut bei einem Vierjährigen vorliegt. Was in Wahrheit praktisch normal ist, und sich in 99% der Fälle bis zur Pubertät gibt. Die schlecht informierten Eltern fallen evtl. darauf rein, und der Arzt verdient in wenigen Minuten bis zu 400€.
      Wenn es ganz schlecht läuft, dann z.B. wie bei dem kleinen Franjo in Hamburg:

      Einem Vierjährigen mit "leichter Vorhautverengung" wurde im Krankenhaus die Vorhaut amputiert - Operation gelungen - Patient tot. Bei einer eigentlich nicht nötigen Operation ist so etwas unentschuldbar.

      Und dann gibt es die Verstümmelungen, die aus "traditionellen" Gründen erfolgen und als "indizierte" getarnt werden, damit die Kassen bezahlen.

      "... dass sämtliche Patienten der Urologen türkische oder arabische Namen trugen..."

      FAZ, 19.10.2013: Guter Schnitt - Beschneidungen in Deutschland

      Natürlich gibt es auch einen kleinen Rest, wo eine OP (die evtl. auch vorhauterhaltend ausgeführt werden kann) notwendig ist, um bestehende Beschwerden zu lindern.

      Das kann aber nicht diese riesige Zahl von zigtausend VAs an Jungen erklären und, dass die "indizierten" Vorhautamputationen in nur fünf Jahren um 30% zugenommen haben. Es geht keine "Vorhautseuche" um.

      Hier vernachlässigt der Staat sein Wächteramt in krasser Weise, und auch das ist z.T. ein Kollateralschaden des 1631d. Denn der Staat hat ja definiert, dass der Verlust von Vorhaut und Frenulum Pillepalle, bzw. sogar was gutes, "Sorge" ist.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Nämlich, dass ALLE nicht-indizierten Operationen an Kindern als strafbare Körperverletzung zu sehen sind.

      Schwierige Sache ,wenn man daran denkt, was abstehende Ohren für so manche bedeuten.
      Wichtig wäre es die Bedingungen für eine informierte Einwilligung festzulegen, also ein relatives Verbot und nicht ein absolutes Verbot.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Guy schrieb:

      Schwierige Sache ,wenn man daran denkt, was abstehende Ohren für so manche bedeuten.
      Für manche bedeute sie einen Teil ihrer Identität. Die laufen ein Leben lang damit herum, obwohl sie die ja jederzeit anlegen lassen könnten und z.T. sehr erfolgreich. Allerdings habe ich noch nie davon gehört, dass sich jemand mit Absicht "Segelohren" machen lässt. Oder dass Eltern ihren Kinder die Ohren "ablegen" lassen, weil Mama/Papa auch so ist.
      Babys und Kleinkinder leiden üblicherweise nicht unter ihren abstehenden Ohren. Wenn ein Kind unter abstehenden Ohren gefühlt leidet (die tun ja nicht weh, und hören kann man damit prima) weil es gehänselt wird, dann ist erst mal gegen das Hänseln vorzugehen - das darf nämlich überhaupt nicht sein. Und die Eltern sollten dem Kind mehr Selbstbewusstsein vermitteln, dass es die passenden rotzfrechen Antworten gibt. Dann hört das Hänseln ganz schnell auf.
      Ich kann mich an einen Schulkameraden erinnern, der hatte diverse "Schönheitsfehler", aber der strotzte vor Selbstbewusstsein.
      Wenn das aber alles nichts hilft, auch ein Psychologe nicht helfen kann, dann kann eine Otopexie bei einem älteren Kind evtl. psychomedizinisch indiziert sein. Der Wunsch geht dann aber vom Kind aus nicht von den Eltern.
      Und psychomedizinisch indiziert ist eben nicht nicht-indiziert!
      Das wichtigste ist aber, dass Eltern und Pädagogen energisch dagegen vorgehen, dass Kinder gemobbt werden weil sie körperliche Besonderheiten haben, wir sind im 21. Jahrhundert!
      Eine Genitalverstümmelung an einem Kind, weil z.B. von anderen Kindern in der Klasse gemobbt wird "du bist ja "ein Milchbubi"/"eine Heulsuse" darf es nicht geben, genau so wenig wie den Silikon-Busen für 13-Jährige.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • ALLE nicht-indizierten Operationen an Kindern als strafbare Körperverletzung zu verfolgen führt dazu, dass die interessante Frage ausgeklammert wird, ab wann die freie Verfügung über den Körper möglich sein soll.
      Interessanter wäre doch zu definieren, zu welchen Bedingungen eine informierte Einwilligung, frei von jeglichem Druck möglich sein soll. Was ist Druck? Ab wann ist man als Kind in der Lage eine solche Entscheidung zu fällen?
      Eine harte Grenze zu definieren ist m.E. nicht genug. Denn ... ist ein 22 jähriger Mensch eines bestimmten Herkunft frei von psychosozialen Prägungen?
      So einfach ist das nicht.
      Ein ist klar, ALLE nicht-indizierten Operationen an Kindern, die aufgezwungen werden, sollten verfolgt werden.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Guy schrieb:

      ist ein 22 jähriger Mensch eines bestimmten Herkunft frei von psychosozialen Prägungen?
      Ja, das ist eine spannende Frage. Z.B. wenn es um das Thema "Hymenrekonstruktion" geht. Was ja auch nicht ohne Risiko, aber ohne jeden praktischen Nutzen (macht dann nur mehr Arbeit) ist. Freiwillig?

      Andererseits - kann der Staat Erwachsene einfach so entmündigen? Es geht nicht um den Staatskörper, sondern um den des Betroffenen. Muss der Staat afrikanischstämmigen Frauen Reisen nach Afrika verbieten, weil sie da vielleicht a la Frau Dr. Fuamba Sia Ahmadu "Bondo" machen lassen, um endlich "dazuzugehören"?

      Guy schrieb:

      Ein ist klar, ALLE nicht-indizierten Operationen an Kindern, die aufgezwungen werden, sollten verfolgt werden.
      Darauf könne wir uns sicher einigen.
      "Kind" ist nach Gesetz eine Person unter 14. Da kann es kaum Raum für vom Kind gewünschte Operationen geben die nicht wenigstens psychomedizinisch indiziert sind.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"