12 Stämme wollen auch Körperverletzung an ihren Kindern begehen dürfen

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    • Da sieht man welches Fass der Gesetzgeber mit der völligen Legalisierung von Vorhautamputationen aufgemacht hat.

      Der riesige Fehler in 1631d BGB ist, dass nicht die Rechte des Kindes, sondern die Motivation von Erwachsenen zum ausschlaggebendem Kriterium erklärt wurden.
      Und darauf können sich die 12 Stämme folgerichtig berufen.
      Wenn es laut Heribert Prantl "Würdigung" des Kindes ist, es am Genital zu verstümmeln, kann natürlich auch eine maßvolle Züchtigung im besten Sinne (von Erwachsenen) erfolgen. Das auszuschließen würde bedeuten, im Nachhinein die Eltern von Jahrtausenden zu kriminalisieren und ihnen böse Absichten zu unterstellen.

      Davon bin ich bei Züchtigung wie auch Genitalverstümmelungen weit entfernt.
      Weil ich beides nur daran bewerte, was mit dem Kind passiert (was Claudia Roth ja zumindest bei MGM ganz falsch findet). Und daraus kann man nur den Schluss ziehen, beides abzulehnen und Kinder vor beidem zu schützen - auch gesetzlich.
    • Ja, vor Inkrafttreten des Schundgesetzes war das eine ziemlich klare Sache. Keine Gewalt gegen Kinder, auch nicht, wenn das religiös begründet wird. Sozialadäquanz hatte man schon weitgehend über den Haufen geworfen. Und jetzt fliegen diesen ganzen Lügnern und Heuchlern Ihre "Argumente", man müsse da doch erst mal die körperliche Unversehrtheit der Kinder mit der Religionsfreiheit der Eltern abwägen, um die Ohren. Im BGB ist das zwar strenggenommen so geregelt, dass man Gewalt gegen Kinder immer noch nicht religiös begründen kann, es sei denn, es geht darum, Teile ihrer Geschlechtsorgane zu amputieren und die Voraussetzung des männlichen Geschlechts des Opfers liegt vor. Aber diese Show in den Medien und im Bundestag rächt sich jetzt. Die Typen von den 12 Stämmen liegen mit ihrer Argumentation ja nun nicht verkehrt. Wenn man die Grundsätze von Volker Beck, Claudia Roth und wie sie nicht noch alle heißen auch hier anwenden würde, dann müsste man denen tatsächlich das Kinder-Verprügeln erlauben.
    • Da freue ich mich doch auf eine angeregte Diskussion zu diesem Thema und darauf, viele neue Varianten von "das kann man nicht vergleichen" zu lernen.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Gleiche Religionsfreiheit für alle! (aber bei Körperverletzung ist "Schluss mit lustig).

      Weguer schrieb:

      Da freue ich mich doch auf eine angeregte Diskussion zu diesem Thema und darauf, viele neue Varianten von "das kann man nicht vergleichen" zu lernen.


      Die Amputation der Vorhaut von Jungen ist einfach mit nichts zu vergleichen, nicht mit der viel kleineren Vorhaut von Mädchen, nicht mit dem verbotenen Klaps auf den Po - Halt - außer mit Haare/Nägel schneiden, Lieblingsjeans waschen, Schule aussuchen... (Pino)
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Keine Angst, Prügeln ist bald wieder erlaubt, aber nur bei Jungen und nur wenn es dem Kindeswohl dient. Sonst werden wir zur Komikernation.

      :cursing: (würg)



      Darauf habe ich schon gewartet. Ist doch nur eine logische Schlussfolgerung von den 12 Stämmen. Hoffentlich fällt das Gericht ein passendes Urteil und der Schandparagraph wird wieder abgeschafft. Allerdings glaube ich das nicht so recht.
      "Those who cannot remember the past are condemned to repeat it"

      "Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen."


      George Santayana (1863-1952)
    • Jetzt noch ein paar Spitzen-Anwälte...

      Die Prügelstrafe ist die häufigste Strafe der Welt. Etwa ein Drittel aller Menschen weltweit wurden in ihrer Kindheit von ihren Eltern geprügelt. Die Prügelstrafe wird seit mehr als 5.000 Jahren praktiziert. Außerdem wird sie von einigen Religionsgemeinschaften als verbindliches religiöses Gebot angesehen.

      Ob die Prügelstrafe schädlich ist, ist strittig. Die afghanische Pädagogenvereinigung hat in ihrem neusten Bulletin festgestellt, dass die Vorteile der Prügelstrafe die Nachteile überwiegen.

      Von daher muss die Entscheidung über den Einsatz der Prügelstrafe den einzelnen Eltern überlassen werden. Der Staat dürfte von seinem Wächteramt nur dann Gebrauch machen, wenn eindeutig und zweifelsfrei nachgewiesen wäre, dass in jedem Einzelfall durch die P. schwere, dauerhafte Schäden am Kind entstehen würden. Das erscheint aber angesichts der weltweit gelebten Wirklichkeit absurd.


      Oder so ähnlich. Und dann noch auf den §1631d Bezug nehmen. Und auf das Gleichheitsprinzip.

      Bitte an die Zwölf Stämme weiterleiten! ;)
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Hast du dafür Quellen, oder war das jetzt Satire? ^^

      Selbstbestimmung schrieb:

      Die afghanische Pädagogenvereinigung
      Gibt es die überhaupt? Gehört die zur AAP?
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • MOGiS e.V. kommentiert Forderung der 12 Stämme

      beschneidung.die-betroffenen.d…e-geschichte-geht-weiter/

      Die Geister, die man rief - die Geschichte geht weiter


      Sekte fordert ein Recht auf Züchtigung mit Hinweis auf das deutsche "Beschneidungsgesetz"


      Bereits Ende 2012, als die Beschneidungsdebatte in Deutschland und Europa in vollem Umfang geführt wurde, nahm ein ägyptischer Gynäkologe die geplante Legalisierung von Zwangsbeschneidungen in Deutschland - noch bevor diese vom Bundestag verabschiedet wurde - zum Anlass, den Vorstellungen von Eltern ein größeres Gewicht einzuräumen als den Rechten der Kinder und dem ihnen zustehenden Schutz. Damals forderte Mohamed Kandeel, neben der Vorhautamputation an minderjährigen Jungen auch diejenigen Formen der weiblichen Genitalverstümmelung zu legalisieren, die in ihrer Eingriffstiefe mit dem männlichen Pendant vergleichbar sind (Hierzu siehe auch die PM von MOGiS und Terre des Femmes).

      Besorgniserregend ist, dass seitdem auch von Hochschullehrern wiederholt ähnlich argumentiert wird. Eine sich aus der erfolgten völligen Legalisierung von Vorhautamputationen rechtlich zwingend ergebene Aufweichung des Verbotes aller Formen weiblicher Genitalverstümmelung ist auch in Deutschland längst kein Tabu mehr.

      In die gleiche Kerbe schlagen dieser Tage die 12 Stämme, eine christliche Sekte, die im vergangenen Jahr Schlagzeilen machte: 40 Kinder wurden von den Behörden in Obhut genommen, nachdem ein Reporter Videoaufnahmen einreichte, die kaum einen Zweifel daran ließen, dass die Kinder systematisch geschlagen worden waren.

      Sie zeigten in der vergangenen Woche den Journalisten wegen "vorsätzlicher falscher Zeugenaussage und Fälschung beweiserheblicher Dokumente" an. Dabei bestreiten sie die Vorwürfe im Kern allerdings gar nicht, sondern berufen sich - ein aus ihrer Sicht cleverer Schachzug - indirekt auf den §1631d BGB. In diesem wird die Körperverletzung durch Vorhautamputation an männlichen Kindern - unter anderem auch aus religiösen Gründen - als dem Kindeswohl nicht grundsätzlich abträglich deklariert und sogar explizit erlaubt, besonders dann, wenn sie in ein erzieherisches Gesamtkonzept eingebunden ist. Und eben darauf berufen sich nun auch die 12 Stämme: "Es ist richtig, dass einzelne Eltern ihre Kinder gezüchtigt haben." Die Schläge würden aber bewusst so praktiziert, dass eine Misshandlung ausgeschlossen sei, denn: "Züchtigen ist ein Gesamtkonzept."

      Es wird wiederholt deutlich, welches Fass der Gesetzgeber mit der völligen Rechtlosstellung von Jungen gegen Vorhautamputationen in § 1631d BGB aufgemacht hat und wie berechtigt die damalige Terre-des-Femmes-Vorsitzende Irmingard Schewe-Gerigk am 12.12.12 von einem "schwarzen Tag für die Kinderrechte" sprach. Nach den BefürworterInnen weiblicher Genitalverstümmelung treten jetzt die nächsten KinderrechtsgegnerInnen auf den Plan und berufen sich dabei wiederum auf §1631d BGB. Einzig den BefürworterInnen der Zwangsbeschneidung haben wir es also zu verdanken, dass man sich jetzt in Deutschland überhaupt ernsthaft juristisch mit einer solch dreisten Forderung wie der des Anwaltes der 12 Stämme beschäftigen muss. Dies resultiert aus der Tatsache, dass in §1631d BGB faktisch nicht die Rechte des Kindes, sondern die Motivation von Erwachsenen zum ausschlaggebenden Kriterium bei der gesetzlichen Bewertung von Kinderrechtsverletzungen erhoben wurde. Darauf können sich die 12 Stämme nun folgerichtig berufen.

      Wenn es laut Heribert Prantl u.a. "Würdigung" eines Jungen ist, dessen Genital irreversibel lebenslang zu verletzen, ist z.B. ägyptischen und indonesischen Eltern nur schwer der Respekt zu verweigern, auch ihren Töchtern "Würdigungen" in ähnlichem Ausmaß und zunehmend sogar von MedizinerInnen ausgeführt angedeihen zu lassen. Und natürlich kann diesem Muster folgend auch eine "maßvolle Züchtigung" im besten Sinne (der Erwachsenen) erfolgen. Das auszuschließen würde im Sinne der §1631d-BefürworterInnen bedeuten, im Nachhinein die Eltern von Jahrtausenden zu kriminalisieren, auch heute Unzähligen pauschal böse Absichten zu unterstellen und Millionen zu Opfern zu erklären, die doch "ganz normale Lebenswege" vorweisen können.

      Hoffentlich wird nun auch die breite Öffentlichkeit darauf aufmerksam, welch fatale Entwicklung in Deutschland am 12.12.12 mit der übereilten Verabschiedung des „Beschneidungsgesetzes“ ihren Anfang nahm - wie wir sehen, mit Folgen weit über das konkrete Thema hinaus. Wenn Menschenrechte zur Verhandlungssache werden, indem rechtsfremde angebliche "Abwägungsfragen" zwischen Kinderrechten und Erziehungsrecht konstruiert werden, fällt dies dem Rechtsstaat knallhart auf die Füße.

      Interessant wird sein, ob und wie sich die großen Kinderschutzorganisationen in Deutschland wie Kinderschutzbund, Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland zu diesem Vorstoß äußern werden, erneut Kinderrechte angeblichem Erwachsenenrecht unterzuordnen.

      MOGiS e.V. fordert aus diesem Anlass wiederholt die Rückkehr zur gesetzlichen Gewährleistung des Rechts des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung. Dazu unabdingbar ist die sofortige Streichung des sogenannten „Beschneidungsgesetzes“ § 1631d BGB. Wie von Anfang an befürchtet dient dieses – vom völligen Wegfall des staatlichen Schutzes von Jungen vor Zwangsbeschneidungen abgesehen – als Einfallstor für Vorstöße, weitere Kinderrechtsverletzungen gesetzlich zu legitimieren.

      Kinder sind laut deutscher Verfassung und der UN-Kinderrechtskonvention Träger eigener unveräußerlicher Rechte. Sie müssen daher um ihrer selbst willen geschützt werden. Dieser Schutz darf niemals je nach gesellschaftlicher Akzeptanz von Motivationen Erwachsener, Kinderrechte in Frage zu stellen, Relativierung erfahren. Da die gesellschaftliche Wahrnehmung und Bewertung verschiedener Erscheinungsformen von Kinderrechtsverletzungen weltweit je nach Kulturkreis stark differiert, ist ein umfassender Schutz aller Kinder nur dann realisierbar, wenn die UN-Kinderrechtskonvention überall – d.h. ohne die Etablierung folgenschwerer Ausnahmeregelungen wie §1631d BGB - zur Durchsetzung gelangt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Pizarro73 ()

    • Wollte den Artikel kommentieren. Aber das geht irgendwie nicht? Da stehen nur die Namen von vier Kraken, was soll ich damit?

      Wo bleibt der Aufschrei? Hier, bitte:

      Aaaaaaaaaargh!


      Ansonsten muss ich diesen Artikel natürlich verreißen, ich mach jetzt mal das Merkelgauck:

      Also, wie stehen wir denn jetzt vor dem Ausland da? Als Religionsunterdrücker! Wie eine Komikernation!
      In den gesamten USA, in GB, in Frankreich, in der Schweiz, Italien, Tschechien, Slowakei, der Türkei, ja sogar in Weißrußland - überall erlaubt!
      Das ist eine uralte Tradition, seit fast 2.000 Jahre wird das praktiziert.
      Ein klarer Fall von Christenverfolgung, Antichristianismus!
      Der US-Kongress plant schon Sanktionen, man google mal nach H.R.4650 - European Union Religious Freedom Act.
      So etwas kann man nicht verbieten, die machen das trotzdem. Die müssen das machen, das ist ihnen von Gott so befohlen. Steht doch alles im alten Testament.
      Die fahren doch dann einfach ins Ausland, und machen es da. Und dort wohlmöglich unter schlimmen, unhygienischen Begeleitumständen, dann doch besser hier, wo wir das unter Kontrolle haben, durch von den Religionsgemeinschaften vorgesehenen Zuchtmeistern, und mit soliden deutschen Weidenruten.

      Der Zwölfstamm gehört zu Deutschland! Das ist eine sehr kleine, bedrohte Minderheit, gerade kleine Minderheiten bedürfen unserers besonderen Schutzes. Es geht um deren Existenz in Deutschland, die sitzen auf gepackten Koffern!
      Außerdem ist strittig ob die Züchtigung schädlich ist. Solange das nicht wissenschaftlicher Konsens ist muss man den Eltern die Abwägung über das Kindeswohl überlassen. Der Staat hat sich da nicht einzumischen. Die Eltern sind diejenigen, die am besten wissen was gut für ihr Kind ist.

      Aber natürlich dürfen nur JUNGEN geschlagen werden! Das Schlagen von Mädchen ist bei schwersten Strafen zu verbieten. Denn wenn es um Frauenrechte geht, da verstehen wir keinen Spaß!

      Wir brauchen also einen neuen Paragraphen, 1631e:

      " (1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, auf das männliche Kind einzuschlagen.

      (2) In den ersten 16 Jahren nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Züchtigungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und für die Durchführung der Züchtigung befähigt sind.

      Dem Bundestag muss sofort ein Resolution vorgelegt werden, damit endlich wieder Rechtsfrieden einkehrt und die 12 Stämme sich willkommen fühlen. Oder wollen sie tiefreligiöse, traditionsbewusste Eltern etwa kriminalisieren???
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Wie sieht dies eigentlich aus, wenn ein Ehemann seine Frau züchtigt und zum ehelichen Sex zwingt. In der Bibel steht ja geschrieben: "Seiet fruchtbar und mehrte Euch ..." oder "Und sie werden ein Fleisch sein..."? Ist dies dann eine Vergewaltigung mit Körperverletzung oder nur eine freie Religionsausübung.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • NoCut schrieb:

      Wie sieht dies eigentlich aus, wenn ein Ehemann seine Frau züchtigt und zum ehelichen Sex zwingt. In der Bibel steht ja geschrieben: "Seiet fruchtbar und mehrte Euch ..." oder "Und sie werden ein Fleisch sein..."? Ist dies dann eine Vergewaltigung mit Körperverletzung oder nur eine freie Religionsausübung.
      naja also... Geht das jetzt nicht ein Wenig zu weit in der Nutzung des religiösen Interpretationsspielraumes?
      Eigentlich werden von Integristen Biblische Stellen am Buchstaben klebend beachtet und gerade nicht interpretiert.

      "wenn ein Ehemann seine Frau züchtigt und zum ehelichen Sex zwingt."

      Nötigung, Vergewaltigung, ev, auch Körperverletzung.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Die fahren doch dann einfach ins Ausland, und machen es da.

      Am Besten siedelt man sich an der Grenze an. Dann kann man mal eben rüber und seinen Jungen abschmieren, wenn er sich daneben benimmt.
      Mädchen gehen immer so schnell kaputt. Sie zu schlagen ist verboten.

      Selbstbestimmung schrieb:

      die sitzen auf gepackten Koffern
      Kommt mir irgendwie bekannt vor. Ich kann's bloß nicht so recht einordnen... ^^
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Wollte den Artikel kommentieren. Aber das geht irgendwie nicht? Da stehen nur die Namen von vier Kraken, was soll ich damit?





      Das ist ein FB-Plugin drin, das aber scheints nicht mit jedem Browser optimal harmoniert. So sieht man z.B. die Kommentare nicht oder nur auf der Artikelseite selber, nicht aber auf der Startseite.

      Irgendwann schmeiß ich das mal runter und dann kommt da eine normale WP-Kommentarfunktion rein.
    • Guy schrieb:


      Geht das jetzt nicht ein Wenig zu weit in der Nutzung des religiösen Interpretationsspielraumes?
      Eigentlich werden von Integristen Biblische Stellen am Buchstaben klebend beachtet und gerade nicht interpretiert.



      Zäumen wir doch das Pferd mal von hintern auf. Die Beschneidung geht auf das alte Testament der Bibel zurück. Wir sind also gedanklich in einer Zeit, wo Missionierung mit dem Schwert oder durch Fortpflanzung erfolgt ist. Abraham musst mit Hagar, der jungen Sklavin seiner Eherfrau Sara, ein Kind zeugen, weil es das damalige Recht so vorsah.

      Onan weigerte sich mit seiner Schwägerin Kinder zu zeugen und wurde gemäß der Bibel dafür von Gott getötet. Er weigerte sich übrigens laut Überlieferung nur deshalb, weil er keine Kinder zeugen wollte, die nicht als seine eigenen Nachkommen gegolten hätten.

      Aber wenn die Geschichte mit dem "ein Fleisch werden" nicht ganz verständlich wurde, dann besser etwas mehr Kontext:

      "Um deswillen wird ein Mensch verlassen Vater und Mutter und seinem Weibe anhangen, und werden die zwei ein Fleisch sein. Das Geheimnis ist groß; ich sage aber von Christo und der Gemeinde. Doch auch ihr, ja ein jeglicher habe lieb sein Weib als sich selbst; das Weib aber fürchte den Mann."


      Warum soll eine Frau ihren Mann fürchten, wenn "alles" im gegenseitigen Einvernehmen geschieht ?!

      Die religiösen Beschneidungsbefürworter oder eben auch Leute, die ihre Kinder aus religiöser Überzeugung misshandeln, leben in einer geistigen Welt, die uns zum Glück sehr befremdlich ist. Umgekehrt haben wir nicht das Recht sie dazu zu zwingen unsere "Welt" als ihre zu akzeptieren. Wir können ihnen lediglich verbieten ihre Kinder zu misshandeln bzw. sie dahingehend aufzufordern ihre Religionsausübung auf ihren eigenen Körper zu beschränken.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)