Ich habe ein paar Fragen an die Juristen in diesem Forum:
Kann ein Mann, der vor dem Inkrafttreten des §1631d als Kind beschnitten/verstümmelt wurde noch Strafanzeige wegen Körperverletzung nach §223 (bzw. §224 oder §225) stellen, sofern die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist oder gilt hier die neue Regelung nach §1631d?
Welche Verjährungsfrist gilt für eine Frau, das vor dem Inkrafttreten des §226a als Kind beschnitten/verstümmelt wurde, die Regelung nach §223 (bzw. §224 oder §225) oder die Regelung nach §226a?
In den Jahren 1969 und 1979 wurde die Verjährungsfrist für Mord, die ursprünglich 20 Jahre betrug, aufgehoben, dies galt auch für Altfälle, also Morde, die vor der Änderung der Verjährungsfrist begangen wurden. Das müsste doch eigentlich auch für den §226a gelten, der ja längere Verjährungsfristen als der §223 vorsieht.
de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrungsdebatte
Kann ein Mann, der vor dem Inkrafttreten des §1631d als Kind beschnitten/verstümmelt wurde noch Strafanzeige wegen Körperverletzung nach §223 (bzw. §224 oder §225) stellen, sofern die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist oder gilt hier die neue Regelung nach §1631d?
Welche Verjährungsfrist gilt für eine Frau, das vor dem Inkrafttreten des §226a als Kind beschnitten/verstümmelt wurde, die Regelung nach §223 (bzw. §224 oder §225) oder die Regelung nach §226a?
In den Jahren 1969 und 1979 wurde die Verjährungsfrist für Mord, die ursprünglich 20 Jahre betrug, aufgehoben, dies galt auch für Altfälle, also Morde, die vor der Änderung der Verjährungsfrist begangen wurden. Das müsste doch eigentlich auch für den §226a gelten, der ja längere Verjährungsfristen als der §223 vorsieht.
de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrungsdebatte