Beschneidung. Menschenrecht oder Barbarei? Am 3. Juli 2014 um 19:00 Uhr im Haus der Religionen in Hannover

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    • Germann, Sievers.... ok, die Gästeliste zeigt schon, dass die Intention der geplanten Veranstaltung ist:

      - Kritiker der Beschneidung als Antisemiten und Islamophobe zu diffamieren;
      - wissenschaftlichen Aspekten auszuweichen;
      - zu suggerieren, dass die Wertung, dass § 1631d BGB verfassungswidrig ist, keine Grundlage habe.

      Soweit meine Vermutungen, aber das Intro läßt wenig Hoffnung auf Objektivität oder wissenschaftliche Seriosität zu.
    • Du hast vergessen:
      Negativ betroffene Männer als weinerliche Phantasten zu diffamieren.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Leider Schrott

      Das ist eine interreligioese Diskussion, also andersglaeubige gehen nur hin, um sich missionieren zu lassen.
      Da wird nicht ueber sexuelle Gefuehle gesprochen sondern nur religioese,
      Der Kram wird sowieso auf deren Homepage als Video veroeffentlicht.
      Das wird eine interreligioese selbstbefruchtungs-Orgie der geladenen Sprecher.
      Soll doch nur mediales Material produzieren, das ist doch Zeitverschwendung fuer mich.

      haus-der-religionen.de/veranst…nschenrecht-oder-barbarei
      "Seriöse interreligiöse Diskussion und Information, leicht zugänglich und jenseits der Formatzwänge der Talkshow, das ist die Grundidee von Religionen im Gespräch.
      "
    • Geschickt - auf neutralem Boden (Haus der Religionen)!
      Sicher eine "ergebnisoffene" Diskussion, bei der sich die Teilnehmer am Ende mit gläubigen Freudentränen in den Armen liegen.
      Für die, die den Bund Abrahams noch nicht geschlossen haben liegen sterile Sets und Creme bereit.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Was vielleicht eine lustige Abwandlung wäre, das wäre die Diskussion, wieso diese religiösen Vertreter überhaupt leben müssen. Weshalb man mit dem schieren Faktum ihrer Existenz zurechtkommen muss. Sollte man dazu nichtmal eine Podiumsdiskussion veranstalten? "Religiöse Führer im Leben der Menschheit" ?
    • Lieber Axon,

      ich verweise auf unsere Charta. Ich weiß, man übergeht sie beim registrieren: beschneidung-von-jungen.de/imp…beschneidungsforumde.html
      Sie steckt allerdings den Rahmen des Hausrechts ab, das wir für uns in Anspruch nehmen.

      Wir positionieren uns eindeutig als respektvoll gegenüber Religionsgemeinschaften im Allgemeinen und kritisieren im Besonderen nur deren Abwege, und das auch nur abgegrenzt auf das Thema Beschneidung.
      Dazu gehört, dass man es vermeidet religiöse Menschen als "nicht so helle" zu bezeichnen.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Wieso ist "Haus der Religionen" neutral?


      Das war Ironie!
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Das war Ironie!
      Axon muss dich erstmal noch ein Wenig kennenlernen...
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Prof. Dr. Steger

      wird 2012 im hpd zitiert:

      "kam mit Prof. Dr. phil. Florian Steger vom Institut für Geschichte und Ethik der Medizin der MLU ein nächster Stichwort­geber einer ethischen Perspektive. Er referierte über "Medizinethische Annahmen zur Beschneidung". Die exklusiv religiöse Begründung einer nicht-indizierten Beschneidung an nicht­einwilligungs­fähigen Dritten weise mit dem vorliegenden Gesetzes­entwurf die volle Verantwortung dem an sich schützens­werten Berufsstand des Arztes zu. Dieser sei an ethische Normen gebunden. Ängste, Traumata und Schmerz seien aus ethischer Perspektive eindeutig als medizinischer Schaden zu klassifizieren. Es gibt keine belastbaren Studien, die die rituelle Beschneidung als medizinische Indikation ausweisen. Beides in Verbindung mit einer bestehenden Komplikations­rate lassen die pädiatrischen Verbände die rituelle Beschneidung aus medizinisch-ethischen Prinzipien heraus ablehnen.

      Falls es zu einer Rechtslage kommt, die diese Form der Beschneidung juristisch erlaube, so bleibe es letztendlich dem Gewissen des einzelnen Arzt - und nur diesem! - überlassen, ob er den Kinderschutz nun neu verschärft unter das Elternrecht ordnet, wie rechtlich geplant. Niemand könne Ärzte zwingen, eine medizinisch nicht indizierte Beschneidung vorzunehmen. In seinem zweiten Teil des Vortrages entwickelte Prof. Steger die heute unter der Ärzteschaft bestehende Annahme, dass Kinder vollständige Menschen seien. Er verwies auf die Ethik von Claudia Wiesemann und die Arbeiten des dänischen Therapeuten Jesper Juul zur präfigurabler Moralität von Kindern. Unter Berücksichtigung auch dessen, sei nicht das Recht der zukünftigen Erwachsenen auf einen unbeschnittenen Körper zu beachten (!), sondern das Recht der Kinder auf Selbst­bestimmung. Dieses auszuhebeln, bedarf schon sehr starker Rechtfertigungs­gründe. Diese sind nicht zu sehen. Prof. Steger: "Soziokulturelle Ansprüche sind hier nicht zu würdigen. Sie sind untergeordnet, weil das Kind jetzt Patient ist." Im Rahmen einer folgenden Diskussion widersprach er klar den ange­sprochenen Studien von Dr. Stern. Diese Studien seien vom Deutschen Ethikrat begutachtet und als nicht hinreichend klassifiziert worden."