Wie weit geht religiöse Freiheit?

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    • Fazit:
      Es ist also in naher Zukunft nicht damit zu rechnen, dass es ein Verbot der Beschneidung Minderjähriger geben wird, obwohl dies mit den Gesetzen überhaupt nicht in Einklang zu bringen ist. Die Betroffenen bleiben ungehört, Kinderärzte bleiben ungehört und die "Religionsfreiheit" wird extrem ausgeweitet.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • ..."dass wir nicht verkennen sollten, dass auch Kindstaufe ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht ist"


      Ja, genau wie das Waschen von Babys - das Baby möchte ja vielleicht gar nicht gewaschen werden! ?(

      ...was zwar prinzipiell richtig ist, jedoch nicht mit den lebenslangen Folgen einer Beschneidung vergleichbar ist.

      Aber doch nur knapp darunter, oder? :thumbdown: Was soll immer dieser Quark mit der Taufe?

      Was soll der Quark mit einem "Abtreibungsgesetz"? Der Vergleich ist hanebüchen!

      Im übrigen seien sie in diesem Gremium zu der Erkenntnis gekommen, dass es kaum zu einfachen oder schweren Komplikationen bei diesem Eingriff käme...


      Die Komplikationsrate liegt bei 100% - die Vorhaut wird praktisch immer zerstört. Das ist eine lebenslange Komplikation!

      "...die Beschneidung ist nur ein begrenzter Eingriff!" Gilt das nicht auch für die FGM? Wird dabei jemals die gesamte Klitoris, die Vagina, der Uterus, die Ovarien entfernt?

      Was soll den bitteschön dann ein "unbegrenzter Eingriff" sein? :?: ?( ?( ?(

      Vierteilen?

      ...und die effektive Schmerzlinderung ermöglicht werden.


      Aha! Wenn man das ernst meint, dann ist aber die neonatale MGM Geschichte, und damit ist auch das religiöse Gebot der Juden nicht mehr einlösbar, ob sich Willems das schon klar gemacht hat? Und damit ist auch das politische Interesse an einem Extrawurstgesetz Geschichte. Dann kann man die Sache auch gleich knicken.

      Da wurde die Beschneidung sogar auf eine Stufe mit dem Ohrlochstechen gestellt.


      Ohrlochstechen bei Babys und Kleinkindern gehört ganz klar verboten.

      Aber dieser Willems ist ja schon früh sehr unangenehm aufgefallen:

      M: Ist es nicht trotzdem erstaunlich, dass ein großer Teil der Bevölkerung die Sache sieht wie das Kölner Landgericht? Laut Umfragen befürwortet rund die Hälfte der Deutschen ein Beschneidungsverbot.
      Ulrich Willems


      Willems: Das ist im Wesentlichen eine Folge des Versagens der Politik.
      ...
      Das sollte sich ändern.

      ...Aber auch Teile der Medien haben zu dieser ablehnenden Haltung durch ihre Berichterstattung beigetragen, indem sie die Komplikationen nach der Beschneidung des vierjährigen Jungen übermäßig dramatisiert haben.


      Ach so, das ist dramatisiert worden? Da wurde also gar nicht nachoperiert, da musste gar nicht mehrfach unter Narkose der Verband gewechselt werden, und der Eichel war gar nicht uneben und zerfressen und fibrinös belegt?
      Hat Willems das Opfer persönlich inspiziert?

      Nein, hochdramatisch ist für Willems ganz was anderes - das Urteil des Kölner LG, das einfach nur nach geltendem Recht (§223 StGB und Art. 2 GG) Recht spricht.

      Und nun vertritt ein Landgericht die Meinung, dass in der Abwägung zwischen Elternrecht, Religionsfreiheit und körperlicher Unversehrtheit die Entscheidung eindeutig zu Gunsten der körperlichen Unversehrtheit zu fällen sei. Das ist hochdramatisch.



      Aber "bibelfest" ist er, der Willems:

      Denken Sie an die Bibelstelle Markus 8,36 aus dem Neuen Testament. Da heißt es: "Was hilft es dem Menschen, wenn er die ganze Welt gewönne und nehme an seiner Seele Schaden." Dass Beschneidung als Teil der elterlichen Sorge um die religiöse Erziehung eines Kindes aufgefasst werden kann und insofern im Einklang mit dem Wohl des Kindes sein kann, kommt in der aktuellen Debatte kaum zur Sprache.


      Und ich dachte, ein Trauma wäre ein seelischer Schaden? :thumbdown:

      n-tv.de/politik/Die-Religionsf…aetzt-article6780936.html

      Uni Münster, was will man da schon erwarten?
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Weguer () aus folgendem Grund: "a" um aus "Traum" ein "Trauma" zu machen.

    • Mit Wissenschaft haben die Äusserungen von Prof. Willems m.A. in der Tat wenig zu tun. Dann müsste er nämlich eine gleichbleibende objektive Distanz zu allen Beteiligten einnehmen. Demgegenüber ist bei ihm ein unverhohlenes Plädoyer für eine grössere Beteiligung von Religionen im politischen Leben zu entnehmen. Wie wir wissen, ist der mit Abstand grösste Teil der Medienlandschaft nach dem Kölner Urteil genau auf diesen Zug aufgesprungen. Aber auch der kleine Teil beschneidungskritischer Journalisten ist dem Prof. Willems noch zuviel:

      "...eine Reihe von publizistischen Stimmen vernehmen, die die Gelegenheit nutzen, sich für eine grundlegende Zivilisierung oder Modernisierung von Religion auszusprechen.

      ...

      "Aber auch Teile der Medien haben zu dieser ablehnenden Haltung durch ihre Berichterstattung beigetragen, indem sie die Komplikationen nach der Beschneidung des vierjährigen Jungen übermäßig dramatisiert haben."


      Jetzt soll es die Politik richten: mit einer grösseren Unterstützung des Gesprächs von Religionen mit Religionsskeptikern. Die Richtung, in die dieses "Gespräch" gehen soll, ist aber schon vorher festgelegt, geht es doch darum, dem Säkularismus zu wehren. Diesem Ansinnen sollte sich die Politik aber gerade nicht vor den Karren spannen lassen.

      "Ich glaube nicht, dass das laizistische Modell das bessere Modell für den Umgang mit religiöser Pluralität ist."


      deutschlandfunk.de/das-verhael…ml?dram:article_id=261338

      Laizismus ist also nur ein "Modell", an das man glauben kann oder auch nicht. Ob diese Aussage noch vom Grundgesetz gedeckt ist, kann ich nicht beurteilen.

      Im Übrigen halte ich diesen ganzen Ansatz, an der Beschneidungsdebatte grundsätzliche Überlegungen zur Rolle der Religion aufzuhängen, für verfehlt. Diese Überlegungen gab es schon lange vor dieser Debatte.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Im Prinzip beschäftigt sich dieser Exzellenzcluster mit dem Verhältnis von Politik und Religion. In seiner Grundsatzbegründung sieht er zwischen Beidem ein Spannungsverhältnis. Diese Spannung einseitig zugunsten der Religion aufzulösen, wie es den Stellungnahmen zur Beschneidung aus dem Cluster regelhaft zu entnehmen ist, entspricht m.A. keineswegs dem Selbstverständnis des Clusters.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Die von Prof. Willems gezogene Dichotomie von Religionsfreiheit und Beschneidungskritik ist im Übrigen m.A. irregeleitet: Beschneidungskritik ist nicht per se antireligiös, sekulär oder atheistisch, sondern kann ohne weiteres religiös begründet werden.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.