Wenn die richtige Zeit käme würde er es für ihn machen

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    • Wenn die richtige Zeit käme würde er es für ihn machen

      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Gesehen. Hannes Moser und ein paar andere sind da schon drin und versuchen, ein paar vernunftgesteuerte Tips abseits von "selbst schuld, was läßte dich auch mit Afrikanern ein" zu geben.

      Ich bin da mal ausgestiegen, weil mir außer: "Schlag ihm ne Bratpfanne über den Kopf" nix gescheites einfällt.
    • Tja, wie soll eine Mutter auch wirklich dagegen argumentieren, wenn doch auch die überwältigende Mehrheit der Abgeordneten des "hohen Hauses" der Meinung war die Genitalverstümmelung von Kindern diene in der Regel dem Wohle des Kindes (aber nur, falls dieses männlich ist)? :cursing:

      Irgendwann wird man sagen: wie war das alles so lange möglich?
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Ich finde den Fokus auf Afrika, was die FGM angeht, ja ziemlich spannend. Kaum einer weiß oder möchte wissen, dass z.b. in den USA die FGM durchaus noch durchgeführt wurde - erst 1997 wurde sie für illegal erklärt.

      Wann wurde sie hier eigentlich verboten? SOOO lange ist das auch noch nicht her, oder?
    • Tante Jay schrieb:

      Wann wurde sie hier eigentlich verboten? SOOO lange ist das auch noch nicht her, oder?
      Ein gesondertes gesetzliches Verbot ist erst vor Kurzem,letztes Jahr, in Kraft getreten. Bis dahin wurde sie in der juristischen Literatur für gewöhnlich unter schwere/ gefährliche Körperverletzung subsumiert. Gesetzlich war das aber, wie gesagt , nicht geregelt, Rechtsprechung dazu ist mir auch nicht bekannt.
    • picard_72 schrieb:

      Gesetzlich war das aber, wie gesagt , nicht geregelt, Rechtsprechung dazu ist mir auch nicht bekannt.
      Wenn ich bei Juris "Genitalverstümmelung" eingebe, erscheinen allein 221 Einträge. Die dürften sich wohl kaum auf männliche Opfer beziehen, heißt es doch in der offiziellen Lesart, dass Sexualorgane ausschließlich dann verstümmelt werden können, wenn sie zu einer weiblichen Person gehören. Bei männlichen Opfern spricht man selbstverständlich niemals von "Verstümmelung", das nennt man offiziell "Kindeswohl".