Bundesregierung: Gemeinsam für das Recht auf Unversehrtheit

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    • Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Strässer, der dort zitiert wird, hat übrigens auch am 12.12.12 für den § 1631d BGB gestimmt. Bei der Verteilung von Posten kommt es ja aber ohnehin nicht ausschlaggebend auf die persönlichen Werte und Einstellungen an ;)

      Jedenfalls klingt es schon befremdlich, wenn jemand, der für ein Gesetz gestimmt hat, dass Genitalverstümmelungen des einen Geschlechts straffrei stellt, sich dann damit profilieren will, dass er sich hier opportun gegen die Genitalverstümmelung beim anderen Geschlecht äußert.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)