6. Mai 2014, Universität zu Köln, 10h30-17h30: Wissenschaftliches Symposium: „Genitale Autonomie: Körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit und sexuelle Selbstbestimmung – von der Theorie zur Praxis“

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    • 6. Mai 2014, Universität zu Köln, 10h30-17h30: Wissenschaftliches Symposium: „Genitale Autonomie: Körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit und sexuelle Selbstbestimmung – von der Theorie zur Praxis“

      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pizarro73 ()

    • Die ReferentInnen sind:

      * Prof. Dr. Jörg Fegert, Ärztlicher Direktor der Abteilung Kinder- und
      Jugendpsychiatrie/Psychotherapie der Universität Ulm, Präsident Deutsche
      Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomathik und
      Psychotherapie e.V. (DGKJP)

      * Prof. Dr. Matthias Franz, Professor für Psychosomatische Medizin und
      Psychotherapie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf,
      Stellvertretender Direktor des klinischen Institutes Psychosomatische
      Medizin und Psychotherapie (UKD)

      * Prof. Dr. Maximilian Stehr, Chefarzt der Kinderchirurgie- und
      Urologie Klinikum Hallerwiese Nürnberg, Vorsitzender der AG
      Kinderurologie der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH)

      * Prof. Dr. Tobe Levin, University of Maryland in Europe, Associate W.
      E. B. Du Bois Institute for African and African American Research -
      Harvard University, President FORWARD - Germany

      * Hans-Joachim Lenz, Sozialwissenschaftler, Lehrbeauftragter für
      Männlichkeitsforschung Universität Freiburg, Federführung der
      Pilotstudie "Gewalt gegen Männer" des Bundesministeriums für Familie,
      Senioren, Frauen und Jugend in den Jahren 2002-2004, Vorstandsmitglied
      bei Gender Diversity - bundesweiter Fachverband für genderkompetente
      Bildung und Beratung e.V.

      * Dr. Jérôme Segal, Koordinator eines Doktoratskollegs an der
      Universität Wien und Assistenzprofessor an der Universität
      Paris-Sorbonne, Mitglied der israelitischen Kultusgemeinde Wien

      * Dr. Jörg Scheinfeld, Dozent für Straf- und Medizinstrafrecht
      Universität Mainz

      * Michael Ingber, Judaist, Akademie für politische Bildung Tutzing,
      Lehrbeauftragter an Universitäten in Marburg und Passau

      * Brian D. Earp, Research Fellow, Oxford Uehiro Centre for Practical
      Ethics University of Oxford, Oxford, England, UK

      Kostendeckende Gebühr: 32,00 Euro

      Nix wie anmelden, würde ich sagen :)

      [email protected]
    • Pizarro, mir bleibt die Spucke weg ob so viel geballter Prominenz. Wahnsinn!
      Herzlichen Dank schon jetzt für diese Organisationsleistung!
      :thumbsup:
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Pizarro73 schrieb:

      Nix wie anmelden, würde ich sagen
      Gibts einen Anmeldeschluss bzw. kann man von seiner Anmeldung zurücktreten? Wann wird das Geld fällig?
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Themen der Vorträge:


      "Eltern als beste Garanten der Kindesinteressen?"

      Prof. Dr. Jörg Fegert, Ärztlicher Direktor der Abteilung Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie der Universität Ulm, Präsident Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomathik und Psychotherapie e.V. (DGKJP)

      "Zur medizinischen Tragweite einer Zirkumzision"
      Prof. Dr. Maximilian Stehr, Chefarzt der Kinderchirurgie- und Urologie Klinikum Hallerwiese Nürnberg, Vorsitzender der AG Kinderurologie der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH)

      Psychotraumatologische und psychoanalytische Aspekte der Jungenbeschneidung“
      Prof. Dr. Matthias Franz, Professor für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Stellvertretender Direktor des klinischen Institutes
      Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (UKD)

      "In angsterfüllten Symmetrien: Essays und Augenzeugenberichte zur weiblichen Genitalverstümmelung und der männlichen Beschneidung"
      Prof. Dr. Tobe Levin, University of Maryland in Europe, Associate W. E. B. Du Bois Institute for African and African American Research - Harvard University, President FORWARD - Germany

      "Männliche Beschneidung als sexualisierte Gewalt: Verdeckung der männlichen Verletzungsoffenheit in der Mehrheitsgesellschaft und in religiösen und ethnischen Kontexten - Einblicke aus der Gewaltgeschlechterforschung"
      Hans-Joachim Lenz, Sozialwissenschaftler, Lehrbeauftragter für Männlichkeitsforschung Universität Freiburg, Federführung der Pilotstudie „Gewalt gegen Männer“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in den Jahren 2002-2004, Vorstandsmitglied bei Gender Diversity - bundesweiter Fachverband für genderkompetente Bildung und Beratung e.V.

      "Die Beschneidung aus jüdisch-humanistischer Perspektive"
      Dr. Jérôme Segal, Koordinator eines Doktoratskollegs an der Universität Wien und Assistenzprofessor an der Universität Paris-Sorbonne, Mitglied der israelitischen Kultusgemeinde Wien

      "Beschneidungserlaubnis und Verfassungsrecht"
      Dr. Jörg Scheinfeld, Dozent für Straf- und Medizinstrafrecht Universität Mainz

      Innere und äußere An- und Einsichten bzgl. der Beschneidung von Männern
      oder:
      wie ich Gegner der genitalen Beschneidung und Befürworter der "Beschneidung des Herzens" geworden bin.“
      Michael Ingber, Judaist, Akademie für politische Bildung Tutzing, Lehrbeauftragter an Universitäten in Marburg und Passau

      NN
      Brian D. Earp, Research Fellow, Oxford Uehiro Centre for Practical Ethics University of Oxford, Oxford, England, UK
    • Hier müsse unbedingt nachgebessert werden, eine “alters- und reifeangemessene Beteiligung des Kindes an der Entscheidung” sei unbedingt erforderlich. Favorisiert wurde von ihm eine Streichung des § 1631d BGB und eine Neuformulierung, die die Kindesbelange in den Vordergrund rückt und unter bestimmten genau umschriebenen Umständen eine Straffreistellung bei Beschneidungen von Minderjährigen erlaubt, wie es etwa die Deutsche Liga für das Kind fordert.


      Dem, was Herr Fegert da gefordert hat möchte ich klar widersprechen. Kinder können einer medizinisch notwendigen Operation weder zustimmen noch ihr wirksam widersprechen. Dazu fehlt ihnen die Reife und das Urteilsvermögen.
      Medizinisch nicht notwendige Operationen an einem Kind haben zu unterbleiben, ganz egal, was das Kind dazu denkt. Das kann das Kind entscheiden, wenn es die notwendige Urteilsfähigkeit hat - als Erwachsener - oder mit Zustimmung der Eltern evtl. auch schon als Jugendlicher.
      Die Forderungen von Fegert und der "dt. Liga führ das Kind" führen zu nichts anderem als einer Vorverlagerung der Vorhaut-Amputation. Denn, dass ein Baby schreit, wenn man ihm etwas abschneidet lässt, (das Strampeln als Abwehrreflex schaltet man ja durch Fixierung aus) lässt man ja nicht als Widerspruch gelten. Dabei ist es genau das - der einem Baby intrinsische Wunsch, intakt zu bleiben. Darauf sind alle seine Reflexe gerichtet.
      Dann findet das ganze auch noch ohne angemessene Betäubung statt - weil es keine gibt. So was nennt man auch ein Gesetz "verschlimmbessern".
      Letztlich heißt das nichts anderes als: es ist nicht schlimm, wenn man es nur früh genug macht.
      Allein die OP kann aber schon traumatisch sein. Und am Ende ist die Vorhaut für immer kaputt, die Selbstbestimmung über den eigenen Körper genommen. Und weiterhin eine krasse Diskriminierung von Jungen gegenüber Mädchen.
      Solche Vorschläge halte ich für sehr schädlich.

      "die außerordentliche Andersartigkeit der Eltern-Motive" ist ein Witz. In den meisten Fällen geht es schlicht und einfach um Aufrechterhaltung einer Tradition, bei Jungen wie bei Mädchen. Außerdem sind die Folgen für die Kinder völlig unabhängig von der Motivation der Eltern - und die sind das einzig relevante.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Genau zu dieser Unmöglichkeit der altersgemäßen Aufklärung wurde er befragt und er musste zugeben, dass das schwierig ist und er keine Antwort darauf hat, wie das zu laufen hat.
      Zu einer Aufklärung würde ja auch gehören, über die Spätfolgen aufzuklären, nämlich z.Bsp.: Weniger Gefühl beim Sex.
      Und jetzt erklär dem Jungen mal was Sex ist...
      Also, mein Junge, das ist so... :|| ... ***Räusper***
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Das kann das Kind entscheiden, wenn es die notwendige Urteilsfähigkeit hat - als Erwachsener - oder mit Zustimmung der Eltern evtl. auch schon als Jugendlicher.

      Der Witz bei dem § 1631d BGB ist jetzt, dass sowas z.Zt. gar nicht geht. Diese Regelung gilt nämlich nur für das nicht einsichts- und urteilsfähige männliche Kind.

      Das bedeutet: ein z.B. Zwölfjähriger - Einsichts- und Urteilsfähigkeit vorausgesetzt - darf, selbst wenn er darum fleht, nicht beschnitten werden. Er muss warten, bis er 18 ist. Das könnte eine juristische Falle für viele Ärzte sein, die einsichts- und urteilsfähige Jungen beschneiden. Eine Einwilligung deren Eltern wäre unwirksam, da nicht konform zu § 1631d BGB. Schon in ein paar Jahren könnte das eine lustige Prozessiererei geben.
    • Das verstehe ich nicht. Wenn er einsichts- und urteilsfähig ist, dann braucht es doch keine elterliche Einwilligung, oder was meinst du?
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Grundsätzlich kann ich schon folgen. Wenn ein 12jähriger tatsächlich beschnitten werden wollte, die Eltern aber dagegen sind, dürfte er nicht operiert werden. Das ist im Grunde wie bei Tatoos. Kinder können das nicht für sich entscheiden, auch wenn sie grundsätzlich wissen und verstehen, dass sie damit eine Entscheidung fürs Leben treffen.

      Warum es jetzt aber aus diesem Grunde eine Prozesslawine geben soll, hab ich aber auch noch nicht verstanden.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Im Falle eines einsichts- und urteilsfähigen Zwölfjährigen könnte man darüber streiten, ob er warten muss, bis er 18 ist oder ob das Alter von 16 oder 14 reichen würde. Die Forderungen von CDU und CSU nach einem Verbot von medizinisch nicht notwendigen Operationen an Minderjährigen sind ja noch nicht umgesetzt. Hatte ich zuletzt nicht berücksichtigt.

      Ein klare und eindeutige Rechtsgrundlage für die Einwilligung der Eltern in die medizinisch nicht notwendige Beschneidung einsichts- und urteilsfähiger männlicher Jugendlicher gibt es allerdings nicht. Der § 1631d BGB sieht die Regelungen ausdrücklich nur für das nicht einsichts- und urteilsfähige männliche Kind vor. Außerdem steigt mit zunehmendem Alter des Jungen der Schutz seiner Rechtsgüter langsam an. Bis zum Alter von sechs Monaten darf er von Nichtärzten nach den Regeln der ärztlichen Kunst mit EMLA-Creme gequält werden. Danach dürfen nur noch Ärzte ran.

      Eine Prozesslawine ist nicht zu befürchten. Käme allerdings ein unzufriedener Achtzehnjähriger, der mit 12 beschnitten worden ist, auf die Idee, die Einwilligung seiner Eltern auf Grundlage des § 1631d BGB anzufechten, könnte ein interessanter Rechtsstreit mit offenem Ende entstehen. Nun gut - vor dem OLG Hamm sollte man den nicht führen. Dieses Gericht hat ja bereits eine Kostprobe von willkürlicher Auslegung des Beschneidungsgesetzes geliefert.
    • Es ist doch eigentlich ganz einfach. Medizinisch nicht indizierte Operationen sind Schönheitsoperationen. Das gilt auch für amputative Eingriffe an Vorhäuten (Penis- wie Klitoris-). Solche Operationen werden von den Betroffenen veranlasst und selbst bezahlt. (Meiner Meinung nach sollte auch eine private Zusatzverersicherungspflicht für Folgeschäden Pflicht sein, es ist nicht einzusehen, dass die Allgemeinheit dafür aufkommt)
      Schönheitsoperationen an Kindern gehören verboten, weil das nur die Betroffenen entscheiden können, und Kinder sind in der Hinsicht nicht entscheidungsfähig. Das hat die Koalition ganz richtig erkannt.
      Dass da jetzt nicht mehr kommt, liegt vermtl, daran, dass sich das geplante Gesetz heftig mit dem 1631d beißt (und der "Geschlechtsanpassung" (bzw. Kastration) bei intersexuellen Kindern).
      Bei einem Eingriff von der Qualität der Vorhaut-Amputation wäre m.E. Selbstbestimmung ab 16 (Jungen wie Mädchen) möglich, mit einigen Auflagen vielleicht auch ab 14.
      Man müsste aber aufpassen, dass keine "Koreanisierung" durch "peer pressure" eintritt. Ich war auch mal Schüler, und kann man ich an all das erinnern (Druck, Mobbing, Rangkämpfe....) Nur auf die Idee: "du bist kein richtiger Kerl, wenn du dich nicht verstümmeln lässt" ist da keiner gekommen. Eher: "du bist kein richtiger Kerl, wenn du einen Stiefel nicht auf Ex schaffst, oder einen tiefen Lungenzug von der schwarzen Van Nelle..." :wacko:
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Lutz Herzer schrieb:

      könnte man darüber streiten, ob er warten muss, bis er 18 ist oder ob das Alter von 16 oder 14 reichen würde.



      So gibt es eine Menge Dinge, auf die man warten muss, bis man eben 18 ist (Wahlrecht, Führerschein, Rechtsfähigkeit, usw.). Da der Gruppendruck nicht erwarten lässt, dass ein freier und informierter Entschluss stattfindet, halte ich 18 Jahre für das Mindestmaß.

      Und für viele Dinge braucht es den Spannungsbogen darauf warten zu müssen, um es dann richtig zu genießen. :rolleyes:
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Nicht überraschend, aber bezeichnend die Resonanz in unserer "Qualitätspresse" (und bei den öffentlich-rechtlichen Haushaltswegelagerern):

      symposium genitale autonomie - Google-Suche

      Und das ersatzlose Kneifen der Bürgermeisterin.

      Man meidet das Thema wie der Teufel das Weihwasser. Man hat Angst vor den Kommentaren der eigenen Leserschaft! :thumbdown:

      Selbst die FAZ traut sich nicht mehr aus der Deckung. Offenbar hat die Graumannsche Gifterei Spätfolgen.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Ganz übel finde ich auch diese Aussage von Herrn Fegert:
      Seine Auseinandersetzung mit dem Begriff des “Kindeswohls” ergab, dass der Aspekt der Religionsfreiheit des Kindes nicht vernachlässigt werden dürfe: Durch ein Hinausschieben der Genitalbeschneidung würde das Kind bzw. der heranwachsende Mann möglicherweise an der vollumfänglichen Ausübung seiner religiösen Rechte und Pflichten gehindert werden und nicht als vollwertiges Mitglied seiner Religionsgemeinschaft anerkannt.

      Damit billigt er ein perfides Mobbing und verdreht die Tatsachen. Nicht die Beschneidungsgegner, sondern die reformunwilligen Hardliner behindern die vollumfängliche Ausübung von religiösen Rechten und Pflichten, indem sie stur an einem überkommenen Ritual als Voraussetzung für die Zugehörigkeit zur Gemeinschaft festhalten.
      Ein gerupfter Spatz verspottet das Gefieder seiner Artgenossen. (Sorbisches Sprichwort)
    • Von religiösen Pflichten eines Babys zu sprechen ist falsch. Eine Pflicht ist eine Handlungsanweisung/aufforderung. Ein Baby kann keine Pflichten erfüllen. Es ist viel mehr so, dass einige Eltern das als religiöse Pflicht verstehen.
      Mit der Religionsfreiheit eines Babys hat das nichts zu tun. Objektiv gesehen ist ein Neugeborenes "religionsfrei" im Sinne von: frei von Religion. Die Religion kommt, wenn überhaupt, später.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • maennerwege.de/beschneidung-als-disziplinierungsmassnahme/

      Die MännerWege sind seit Juni 2015 ein nicht-kommerzielles Online-Portal. Sie verstehen ihr Angebot in der Tradition von Switchboard. Zeitschrift für Männer und Jungenarbeit (1989-2014) und werden von Alexander Bentheim und Frank Keil verantwortet und betreut. Beide wohnen und arbeiten in Hamburg und sind u.a. langjährige Herausgeber bzw. Autoren für „Switchboard“.