Antrag auf Abschaffung der Bilddokumentation

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    • Antrag auf Abschaffung der Bilddokumentation

      * MAYDAY * MAYDAY * MAYDAY *

      Dem Bewertungsausschuss liegt ein Antrag vor, nach dem die Vorhautamputation nicht mehr bildlich dokumentiert werden soll (Zustand vor und nach dem Eingriff). Dadurch würden wichtige Beweismittel entfallen und dem munteren Treiben der Scheindiagnosen und nicht indizierten Vorhautamputationen noch weiter als bisher Tür und Tor geöffnet werden.

      Als Begründung wird fadenscheinig angeführt, die Bilder von den Kinderpenissen könnten von Pädos missbraucht werden (solche Dokumente werden stark gesichert verwahrt).

      Die Befürchtung ist, dass eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren fällt. Dann muss der Antrag nur von einer Person eingebracht werden und wenn keiner "nein" sagt, geht das durch.
      Dateien
    • Ist es vorstellbar, dass die Gründe (sicher Kostengründe) die dazu geführt haben, dass man etweder einen histologischen Befund oder eine vorher/nachher-Dokumentation von dermato-chirurgischen Eingriffen durchgesetzt hat...

      1. ....bei Beschneidungen nie zur Anwendung kamen und manche Ärzte nach Gutdünken dafür diese Schutzbehauptung nunmehr hernehmen, um ihre Verfehlungen zu verschleiern und weiterhin die Krankenkassen als Selbstbedienungsladen zu missbrauchen?

      2. ...man sie jetzt genau für den Fall der männlichen Beschneidung abschaffen will?

      Die Datenschutzbestimmungen sind gerade für Praxen enorm hoch gehängt und EDV-technisch ist es überhaupt kein Problem diese Dinge entsprechend gesichert aufzubewahren.

      Darin ist auch eine scharfe Unterstellung enthalten, das vornehmlich weibliches Praxispersonal könnte sich an solchen zu Dokumentationszwecken angefertigten Aufnahmen mit sexuellem Lustgewinn ergötzen.

      Für wie blöde hält man die Öffentlichkeit denn? Es ist zu grotesk um wahr zu sein!
      Nachdem die Ärzte Lobby den in de FAS veröffentlichten Missbrauchskandal aussitzt, machen sie sich den Weg frei sich ungehemmt und schamlos weiter zu bedienen.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Maria Werner schrieb:

      Die Befürchtung ist, dass eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren fällt. Dann muss der Antrag nur von einer Person eingebracht werden und wenn keiner "nein" sagt, geht das durch.
      Frau Dr. Pabst hat ja eine sehr klare und ausführliche schriftliche Begründung für die Beibehaltung der Dokumentationspflicht abgegeben. Über diese kann der Bewertungsausschuss hoffentlich nicht so einfach hinweg gehen.
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)
    • Kontakt und Musterschreiben

      Diesen Link habe ich für die Kontaktaufnahme gefunden. Sollte der falsch sein, bitte entsprechend kommentieren
      institut-des-bewertungsausschusses.de/kontakt.html

      Und diesen Text habe ich denen eben geschickt, könnt Ihr gerne kopieren bzw. als Vorlage verwenden.
      Im Formular habe ich unter Unternehmen/Organisation: Privatperson eingegeben.

      An
      Institut des Bewertungsausschusses
      Geschäftsführung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 SGB V
      Wilhelmstr. 138
      10963 Berlin


      Abschaffung der Dokumentationspflicht bei Vorhautoperationen nach EBM 31.2.2


      Sehr geehrte Mitglieder des Bewertungsausschusses,
      sehr geehrter Herr Reschke,

      ich unterstütze hiermit den Antrag von Frau Dr. med. Birgit Pabst (aus 24222 Schwentinental), eingebracht mit Schreiben vom 10. Feb.:

      1. Den Antrag der kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein abzulehnen, insb. diesen nicht im schriftlichen Verfahren zu bescheiden.

      2. Für die Eingriffe nach OPS 5-640.2 und 5-640.3 eine erweiterte Aufbewahrungsfrist von min. 20 Jahren einzuführen, wenn die Patienten zum Zeitpunkt des Eingriffes noch nicht volljährig waren.

      3. Ein Qualitätssicherungsverfahren einzuführen, das in jedem Fall sicherstellt, dass der Eingriff die Vorgaben des § 106 SGB V Punkt 2a erfüllt.

      Begründung siehe Schreiben von Frau Dr. Pabst:
      beschneidungsforum.de/index.ph…f41c0832e73120c53aa941aa7

      Ich bin davon überzeugt, dass sowohl die Krankenkassen als Kostenträger wie auch die Patienten, insb. wenn diese zum Zeitpunkt des Eingriffs noch Minderjährig sind, einen Anspruch auf eine möglichst exakte Dokumentation des Eingriffs haben.

      Mit freundlichen Grüßen,

      Till Benz

      P.S.: Falls ich meine Stellungnahme als Privatperson an anderer Stelle einreichen muss, bitte ich um entsprechende Information.
    • Warum schafft man nicht überhaupt diesen ganzen Dokumentationsquatsch in der Medizin ab?! Dokumentation braucht Zeit, kostet Geld und dann wird sie auch noch von Patienten zu Schadensersatzklagen missbraucht - womöglich noch nach Jahren! Dass z.B. bei fast jedem männlichen Kind eine behandlungsbedürftige Phimose vorliegt, sieht doch schon ein Medizinstudent im ersten Semester. Da muss sofort beschnitten werden, bevor der Penis dem Krebs anheimfällt. Was soll bei so klaren efidenzbasierten Verhältnissen eine Dokumentation? :evil:
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werner ()

    • Das ist einfach nur grotesk.
      Mir erscheint die Begründung mit dem "kinderpornographischen Missbrauchspotential"* -- die ich gerne auch im Original gelesen hätte- nicht nur vorgeschoben, sondern auch im extremen Maße ehrverletzend und verleumderisch gegenüber den Operateuren.

      Werden die entsprechenden operativ tätigen Ärzte damit nicht auch unter einen Generalverdacht der Pädosexualität gestellt, bzw. der Verbreitung von "kinderpornographischen"* Material an Dritte?



      * Rein rechtlich gesehen würden derartige Medizindokumentarische Bilder ohnehin nie als Kinderpornographie aufgefasst werden, was die ganze Begründung noch grotesker macht.
    • So, angeschrieben. Ich hoffe, das landet nicht sofort in Ablage P. :evil:
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Erstmal meine Hochachtung für Frau Papst! Wie die sich in der Sache engagiert: große Klasse!

      Es wird an allen Ecken und Enden gebohrt, gefeilt, gesägt, getrickst, getäuscht - Teichtal, Kinderkanal, und jetzt die Dokumentationspflicht. Immer: pro Kindsverstümmelung.

      30 % Zuwachs an "Kassenphimose" in ein paar Jahren ist noch nicht genug - her mit der Lizenz zum Bescheißen!

      Nach dem Artikel in der F.A.S. ist das wie Faust aufs Auge! :cursing:

      Das mit dem Pädos ist so durchsichtig wie Klarsichtfolie. Das sind doch Ärzte. Dann wissen sie doch sicher auch, dass die bildliche Dokumentation von Erkrankungen, auch im Genitalbereich, auch bei Kindern einfach Standard ist.
      Denn ein Bild sagt mehr als 1000 Worte!
      Für Pädos reicht im Zweifelsfall auch der Blick auf den Kinderspielplatz oder in die Wäsche-Sektion des Versandhauskatalogs um sich aufzugeilen.
      Ein Arzt ist dafür verantwortlich, dass Unbefugte keinen Zugriff auf seine patientenbezogenen Unterlage hat. Ansonsten dürften auch von erwachsenen Patienten keine Photos gefertigt werden.
      Und wenn man so viel überschäumende Phantasie wie die Antragssteller hat, kann man sich auch leicht vorstellen, dass ein Pädo-Spanner eine Miniatur-Webcam beim Urologen oder Kinderarzt installiert. ?(

      Birgit Papst schrieb:

      Bereits in der Vergangenheit konnte beobachtet werden, dass der Pflicht zur histologischen Untersuchung bzw. zu Bilddokumentation nur unzureichend nachgekommen wurde


      Hört, hört!

      Und dann erklärt sich auch die unerklärlich hohe Zahl der "Vorhautplastiken", die in der Kinderarztpraxen dann als simple Vorhaut-Amputationen auftauchen. Der Mehrwert macht's!

      Die Kassenärztlichen Vereinigungen stehen seit langem in der Kritik. Wenn man da mal mit Insidern redet, dann biegen sich die Balken. Aber die Politik nickt alles ab. Schöner Selbstbedienungsladen, das.
      Der Gelackmeierte ist der Patient, bzw. der Beitragszahler.

      Aber das jetzt, das ist der Gipfel!
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Interessant wäre ja auch die Frage, aus welcher Ecke dieses Ansinnen überhaupt stammt. Dass es einzig und allein auf dem "Mist" der KV gewachsen ist, halte ich für nicht sehr glaubwürdig. Eher vermute ich, dass die Initiative aus der praktizierenden Ärzteschaft kommt, und dort vor allem aus "Grosspraxen", die solche Eingriffe in erheblicher Anzahl durchführen und sich jetzt in ihrer Existenz bedroht fühlen. Wer das in Schleswig- Holstein ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

      Jedenfalls zeigt sich hier m.A. einmal mehr, dass das Selbstkontrollprinzip der KVen ein Witz ist!
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Als Privatpatientin bekomme ich die Rechnung. Und ich lasse etwa 80% der Rechnungen von den Ärzten zurückgehen mit der Bemerkung: "Das ist nicht so gemacht worden, bitte korrekt abrechnen".

      Mal stimmt der Multiplikator nicht, mal stimmt die Behandlung nicht - da werden Behandlungen aufgeführt, die nicht durchgeführt wurden und und und.

      Das ist bei den Ärzten meist die ERSTE Rechnung, die zurückgeht, nach der Reklamation wird völlig korrekt abgerechnet, aber reklamieren muss man.

      Wie hoch der Missbrauch jetzt bei Kassenabrechnungen ist, wo keinerlei Verbindung zwischen Patient und Rechnungsstelle existiert, kann ich nur mutmaßen - sieht nicht gut aus für die Ärzte.

      Ich sehe, dass viele das aus purer Not machen. Denn die ganzen "Reformen" haben vor allem eins gebracht: Mehraufwand für weniger Geld, das meiste Geld ist ja zur Pharmalobby umgeleitet worden.

      Aber so gehts auch nicht, meine Damen und Herren.

      Übrigens das ganze System mit der kassenärztlichen _Vereinigung muss weg, das schluckt Geld und ist nur eine Verschleierungsinstanz. Die Ärzte sollen entweder mit den Patienten oder den Kassen direkt abrechnen. Punkt.


      Achso, ganz vergessen *g*

      Ich war mal so frei und hab das ganze mal an die US-Intaktivisten gegeben, die können ziemlich mies werden bei solchen Sachen.

      Ich hoffe das hilft :)

      Hat schon jemand irgendwelche Zeitungen deswegen angeschrieben?
    • Nun, was mich auch fragen kann ist, was mit der Histologie dann passiert, wenn die Bild-Doku abgeschafft würde.
      Denn es muss ja entweder die Doku oder die Histologie vorliegen, als Voraussetzung zur Abrechnung.
      à qui profite le crime? Wer hat davon etwas? Die Labore, vielleicht? Oder wie wollen die besorgten Arztpraxen, die pädophilen Lustgewinn in der Bilddokumentation wittern, dann auch noch die Histologie vom Tisch kriegen, um weiter die Kassen zu bescheissen?
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Na gut, Ablage P ists erstmal nicht:
      Sehr geehrter Herr XXX

      wir bestätigen dankend den Eingang Ihrer E-Mail vom gestrigen Tag.

      Zuständigkeitshalber haben wir Ihr Anliegen an die Trägerorganisationen des Bewertungsausschusses, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und den GKV-Spitzenverband, weitergeleitet.

      Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


      Mit freundlichen Grüßen
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
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      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Guy schrieb:

      Nun, was mich auch fragen kann ist, was mit der Histologie dann passiert, wenn die Bild-Doku abgeschafft würde.
      Denn es muss ja entweder die Doku oder die Histologie vorliegen, als Voraussetzung zur Abrechnung.

      Die Histologie braucht man nur, um einen eventuellen Verdacht auf Lichen auszuschliessen. Besteht ein solcher Verdacht nicht, brauchst Du auch keine Histologie. Die Notwendigkeit der Beschneidung ergibt sich dann aufgrund der Tatsache, dass die Vorhaut nicht bis zum dritten Lebensjahr zum Schuleintritt zurückziehbar ist.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Vielleicht liege ich schief, aber ich meine, die Histologie muss sein, wenn keine Bilddokumentation vorliegt und soll gewährleisten, dass der Arzt die Indikation nachträglich belegen kann, wenn er die Vergütung nicht zurückzahlen will.

      Oder?
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
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      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Die Indikation ist in der großen Mehrheit der Fälle entweder eine eingebildete (wahnhafte) Phimose oder die Kassenknappheit des Arztes. In welchem Verhältnis entzieht sich meinem Scharfsinn. Denn mitteleuropäische Vorhäute sind genetisch bedingt nicht anfälliger als spanische, chinesiche, japanische oder Finnische. Hier liegt der Hund begraben.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Hier sieht man die Absurdität des erhobenen Vorwurfs der Kinderpronographie:

      In Deutschland gelten Filme, Videos und andere Medien generell als illegale kinderpornografische Schriften, wenn darin sexuelle Handlungen von, an und vor Kindern unter 14 Jahren vorkommen. Auch das aufreizende Zurschaustellen der Geschlechtsteile von Kindern (Posing) gilt hier seit einigen Jahren als Kinderpornografie.

      Quelle: spiegel.de/politik/deutschland…iker-edathy-a-953050.html
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Au, okay, wo fang ich an?

      Also:

      1. es gibt keine "Kinderpornographie" - es ist die bildliche Darstellung sexuellen Missbrauchs Minderjähriger. Kinderpornographie impliziert eine Freiwilligkeit die nicht da ist.

      2. Das was du zitiert hast, ist genau der Teil, der auch strafbar sein MUSS. "Sexuell aufreizende Posen" - guck dir die Pornobildchen Erwachsener and und dann denk dir da ne sechsjährige oder einen siebenjährigen rein.

      3. völlig bescheuert ist die sogenannte "Anscheinskinderpornographie" - sie deckt einschlägige Mangas und Zeichnungen ab, bei denen nachweislich kein Kind zu Schaden kam. Strafbar ist sie dennoch.

      Es geht hier um Kinder unterhalb des Schutzalters von 14 Jahren. Nicht um Erwachsene, vergesst das bitte nicht.
    • derwesten.de/politik/handel-mi…ten-werden-id9009535.html

      Wenn nur mal nicht der Fall Edathy dafür herhalten muss, um die Dokumentation abzuschaffen. Das wäre wieder ein schönes Beispiel wie in Eile gesetzgeberische Aktivitäten stattfinden...

      Auch der Deutsche Kinderschutzbund dringt darauf, die Gesetze zum Schutz vor Kinderpornografie zu überprüfen. Der Präsident Heinz Hilgers plädierte dafür, den Kauf und Verkauf von Fotos mit nackten Kindern generell unter Strafe zu stellen. Es handle sich um einen schweren Verstoß gegen die Menschenwürde, wenn mit solchen Bildern Geschäfte gemacht würden, sagte Hilgers dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Schließlich würden die Opfer nicht nach ihrem Einverständnis gefragt.
      Hätte doch Hilgers bei der Beschneidung mehr auf "einen schweren Verstoß gegen die Menschenwürde" plädiert. Schließlich geben jene Opfer auch kein Einverständnis.

      Weitere Links:
      welt.de/newsticker/news2/artic…ografie-ueberpruefen.html
      tagesspiegel.de/politik/der-fa…rpornografie/9497068.html
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Guy schrieb:

      Hätte doch Hilgers bei der Beschneidung mehr auf "einen schweren Verstoß gegen die Menschenwürde" plädiert. Schließlich geben jene Opfer auch kein Einverständnis.


      Guy, Du nimmst mir das Wort aus dem Mund! Das ist mir jetzt auch ganz übel aufgestoßen.
      Jetzt sagen auf einmal alle: "Der Schutz von Kindern muss verbessert werden! Gesetzeslücken müssen geschlossen werden!"

      Hä?

      Da klafft eine riesige Schutzlücke, die nennt sich §1631d BGB, dem fallen jährlich zehntausende Kinder zum Opfer - aber da machen die tollen Kinderschützer beide Augen zu. (würg)

      Ich glaube Genitalverstümmelung ist immer noch schlimmer als nackt sein und dabei photographiert werden. Gibt es von mir bestimmt auch noch ein paar "Nackedei-Photos" aus der Kindheit. Wenn die jetzt im Netz kursieren würden wäre mir egal. Ähnlichkeit mit lebenden Personen wären eh Zufall. Überhaupt, dass man aus "Nacktheit" jetzt wieder was ganz schreckliches macht, ich dachte mal, das hätten wir überwunden.
      Pädos können sich bestimmt auch an diversen Seiten im Versandhauskatalog erregen/befriedigen (oder einfach nur mit Gedanken an ein bestimmtes Kind), da sind Nacktphotos bestimmt nicht die Voraussetzung.
      Man muss das akzeptieren, dass es Pädophile gibt - die können nichts dafür, und die kann man auch nicht "heilen"- aber man darf nicht akzeptieren dass Kinder tatsächlich missbraucht werden.
      Mit der ärztlichen Dokumentation von Krankheit und Behandlung hat das aber nichts zu tun, das ist doch nur vorgeschoben - wir wissen doch worum es wirklich geht.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • In den USA geht ja nicht mal "oben ohne", weder bei vorpupertären Mädchen, noch bei erwachsenen Frauen. Langsam schwappt die Prüderie immer mehr über den Teich, Hollywood sei dank. Und gleichzeitig ist Californien der Porno-Nabel der Welt.
      Jetzt wird also gefordert, alle Nacktfotos von Kindern zu verbieten. Man macht Nacktheit zu einem Trauma. Dabei ist das Schämen wegen Nacktheit rein anerzogen. Und zwar reversibel anerzogen. Bei MGM ist nichts reversibel.
      Ich weiß nicht ob es die noch gibt, aber früher gab es am Amazonas so Indianerstämme, die trugen nichts außer einem dünnen Faserband um die Hüften. Ohne dieses Band wären die nie vor die Hütte gegangen, da hätten die sich geschämt, wären die sich nackt vorgekommen. Dabei verdeckte das von den Genitalien - gar nichts.
      Dann werden logischerweise auch alle "Beschneidungsvideos" aus dem Netz verschwinden, das wäre schlecht , denn sie sind wichtige Dokumentation. Vielen Menschen sind durch diese Videos erst die Augen (und die Herzen) aufgegangen. Wenn sich der Magen erst einmal umgedreht hat, versteht man das besser.
      Und natürlich wäre auch die abgeschnittene Baby-Vorhaut die wir gerade gesehen hatten Kinderpornographie. Denn das ist je wie bei der Homöopathie: je stärker verdünnt, desto doller. Angeblich kann ja aus einem "harmlosen" FKK Bild durch Herausvergrößern von Kindergenitalien strafbarer Kinderporno entstehen. Dann ist natürlich ein Detail des kindlichen Genitals (Vorhaut) noch schlimmerer Kinderporno.

      Da hat man schon einen wunderbaren Vorwand um dieses "politisch unerwünschte" Forum dichtzumachen - wegen Verbreitung von Kinderpornographie. Würde mich nicht wundern, wenn es irgendwann so käme.

      Das Prinzip "Mittel zum Zweck" sieht man doch im Fall Edathy exemplarisch. Wie sagte noch Monika Hohlmeier mal zu ihren Partei"freunden", auf einen Aktenordner zeigend: "Gegen jeden von euch gibt es was!"
      Und wenn man bei allen Bundestagsabgeordneten mal eine gründliche Hausdurchsuchung machen würde - oh- oh! ^^
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • ... und täglich grüßt das Murmeltier...

      biermann-medizin.de/fachbereic…sbetrug-ist-falschmeldung

      Für Hakenberg ist dies "lediglich ein Beispiel für Verwaltungsbürokratismus, der sich selbst ad absurdum führt. Aber diese Meldung verdeutlicht auch, wie schnell und voreingenommen gegen Ärzte Vorwürfe erhoben werden, wenn man damit Schlagzeilen machen kann.“ Die DGU hat nach eigenen Angaben bereits Ende vergangenen Jahres einzelne KVen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) angeschrieben und die Änderung der in ihren Augen unsinnigen Vorschriften gefordert.


      Auf der Homepage des Vereins intaktiv e.V., die weiter oben schon verlinkt wurde, ist das Procedere inklusive einiger Teile des Schriftverkehrs nachvollziehbar. intaktiv.de/abschaffung-von-be…on-fuer-phimose/#more-418

      Zwischenergebnis:
      Faktor Selbstmitleid und Katzenjammer, gipfelnd in die Phrase des "zivilen Ungehorsams": 100%
      Faktor Lernbereitschaft und Reflektion durch die bereits im Februar 2014 geführte Diskussion: 0%.
      Wer sich absichtlich der Dokumentationspflicht verweigert, muss das Geld zurückzahlen und braucht sich nicht wundern, wenn zuweilen von "Abrechnungsbetrug" die Rede ist.