Es wird ja immer geschrieben, es stehen sich hier zwei Grundrechte gegenüber, das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und die Religionsfreiheit der Eltern. Das ist so nicht richtig!
Die Eltern können ihre Religion ausüben, auch ohne das ihr Kind beschnitten ist.
Es stehen sich also das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes und das Recht des Kindes auf Religionsfreiheit gegenüber.
Es ist also in beiden Fällen der gleiche Grundrechtsträger.
Die Eltern sind jetzt auch befugt, in religiösen Belangen Entscheidungen für ihr Kind zu treffen. Aber leidet denn ein Kind (ein neugeborenes noch dazu) darunter, wenn es nicht beschnitten wird? Nein! Dazu kommt noch die negative Religionsfreiheit. Hat ein Kind nicht auch das Recht, gar keiner Religion anzugehören? Dürfen die Eltern übehaupt eine solche Entscheidung für das Kind treffen? Anders gesagt, sollte Religionsfreiheit nicht erst ab 18 gelten?
Meines Erachtens wird hier eben nur das Kind in seiner Religionsfreiheit beschränkt und fraglich ist, ob dies überhaupt möglich ist, da es einem Säugling sicherlich egal ist, ob er Jude ist oder nicht. Es wird ihm aber nicht egal sein, ob er (oft ohne Narkose) einen Teil seines Körpers verliert!
Aus Sicht des Kindes ist es doch ganz klar.
Das Kind, das als Erwachsener gerne beschnitten sein möchte, wird kaum zu seinen Eltern sagen: "Ihr hättet mich aber beschneiden sollen". Er wird sich einfach beschneiden lassen.
Umgekehrt sind sicher einige Kinder, die ihren Eltern Vorwürfe machen...
Die Eltern können ihre Religion ausüben, auch ohne das ihr Kind beschnitten ist.
Es stehen sich also das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes und das Recht des Kindes auf Religionsfreiheit gegenüber.
Es ist also in beiden Fällen der gleiche Grundrechtsträger.
Die Eltern sind jetzt auch befugt, in religiösen Belangen Entscheidungen für ihr Kind zu treffen. Aber leidet denn ein Kind (ein neugeborenes noch dazu) darunter, wenn es nicht beschnitten wird? Nein! Dazu kommt noch die negative Religionsfreiheit. Hat ein Kind nicht auch das Recht, gar keiner Religion anzugehören? Dürfen die Eltern übehaupt eine solche Entscheidung für das Kind treffen? Anders gesagt, sollte Religionsfreiheit nicht erst ab 18 gelten?
Meines Erachtens wird hier eben nur das Kind in seiner Religionsfreiheit beschränkt und fraglich ist, ob dies überhaupt möglich ist, da es einem Säugling sicherlich egal ist, ob er Jude ist oder nicht. Es wird ihm aber nicht egal sein, ob er (oft ohne Narkose) einen Teil seines Körpers verliert!
Aus Sicht des Kindes ist es doch ganz klar.
Das Kind, das als Erwachsener gerne beschnitten sein möchte, wird kaum zu seinen Eltern sagen: "Ihr hättet mich aber beschneiden sollen". Er wird sich einfach beschneiden lassen.
Umgekehrt sind sicher einige Kinder, die ihren Eltern Vorwürfe machen...