Verfahren gegen Teichtal eingestellt. Weitere Ermittlungen gegen Fleischmann.

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Aus den Materialien zur Begründung des Gesetzesentwurfs zum § 1631d BGB ergibt sich aber, dass eine fachgerechte Durchführung des Eingriffs, eine effektive Schmerzbehandlung und angemessene hyeienische Rahmenbedingungen verlangt werden.




      Jedenfalls ergibt sich daraus (Video) nicht das Fehlen von schmerzverhindernden,bzw. - lindernden Maßnahmen. Dagegen ist in dem am 4.}därz 2013 im
      Tagesspiegel erschienen Bericht der vor Ort anwesenden Zeugin Keller sogar ausdrücklich davon die Rede, dass der Beschuldigte Fleischmann nach dem Eingriff eine ,,mit Betäubungsmittel getränkte Binde um die Wunde wickelte"





      Es ist ebenfalls zumindest nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachzuweisen, dass - mit Einwilligung der Eltern - keine effektive Schmerzbehandlung stattgefunden hat.



      herrlich, ja so ein getränkter Lappen ist schon ne feine Sache, wirkt bei Amputationsschmerzen immer sehr gut - merkwürdigerweise nur bei bei Patienten, die sich nicht äußern können. Aber das soll uns nicht weiter stören. Denn:




      Der Gesetzgeber hat den Begriff für ,,Regeln der ärztlichen Kunst" dabei bewusst nicht definiert.

      ... wie praktisch.
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Traurig ist das, einfach nur traurig.
      Das einzig Positive, das ich dieser Sache abgewinnen kann, ist, dass das Verfahren sozusagen aus Mangel an Beweisen eingestellt wurde.
      Nicht, weil die Unschuld der Angezeigten erwiesen wäre, sondern weil ihnen keine Schuld nachzuweisen war.
      Aber das ändert nichts daran, dass wir gerade einen sehr traurigen Tag erleben müssen.
      Gerechtigkeit sieht anders aus.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Mangel an Beweisen?

      Ich bin wohl wieder hoffnungslos naiv, aber müssen denn nicht die Täter nachweisen, dass sie das Gesetz beachtet haben?
      Jeder operative Eingriff muss nachweisbar nach Regeln ablaufen, sonst ist er eine Straftat.
      Hier gesteht der ausführende Täter und eine Mullbinde soll eine ausreichende Betäubung sein.
      Ein steriles Umfeld ist auch nur Pipifax und überflüssig.

      Die Staatsanwaltschaft Berlin macht sich hier zum Gesetzesbrecher.

      Diese Entwicklung ist beängstigend.
    • Ich kann mir das auch nur mit der Regel "Im Zweifel für den Angeklagten" erklären. Solange nicht bewiesen ist, dass jemand "Täter" ist, ist er eben keiner. Bis Beweise vorliegen, ist man unschuldig. Die Unschuldsvermutung muss nun mal für alle gelten, insofern lief das schon richtig.


      Was ich allerdings bedenklich finde, ist, dass das bloße Auflegen einer Mullbinde auf den verletzten Penis als Vorhandensein einer adäquaten Schmerzbekämpfung gewertet wird.
      "Ich hack Dir ein Bein ab und anschließend leg ich ein Taschentuch mit Feenstaub darüber" (Pino)
      Ob die StA hier richtig gehandelt hat, wage ich zu bezweifeln.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Ich verstehe nur so viel: Der Wunsch zu diesem Ergebnis zu gelangen und kein Verfahren einzuleiten stand über allem. Das ist vergleichbar, als wenn zu Staatsanwalt einem Mann, der mit aufgesetzem Motorradhelm und Plastiktüten voller Geld aus einer Bank gerannt kommt während die Alarmanlage läutet, sagt, es könne ihm ja nicht nachgewiesen werden, dass das nicht sein eigenes Geld war. Und der Nachweis, dass die Pistole echt und kein Zigarettenanzünder war, ist auch nicht gegeben.
    • So kann man es natürlich auch sehen. Justitia ist ja blind, haben wir mal gelernt...
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • R2D2 schrieb:

      Das ist vergleichbar, als wenn zu Staatsanwalt einem Mann, der mit aufgesetzem Motorradhelm und Plastiktüten voller Geld aus einer Bank gerannt kommt während die Alarmanlage läutet, sagt, es könne ihm ja nicht nachgewiesen werden, dass das nicht sein eigenes Geld war. Und der Nachweis, dass die Pistole echt und kein Zigarettenanzünder war, ist auch nicht gegeben.

      Auch kann nicht nachgewiesen werden, dass der Raub ohne Einwilligung der Bank erfolgt ist und der Raub nicht nach den Regeln der Raubkunst erfolgt ist. Das Auslösen der Alarmanlage könnte unbeabsichtigt erfolgt sein und die Geschwindigkeit des Räubers könnte damit zu erklären sein, dass er noch vor Ladenschluss beim Aldi sein wollte. Auch die Aussage des Täters in der Bank: "Hände hoch - dies ist ein Überfall!" kann von den Zeugen missverstanden worden sein. Es kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden, dass der Täter in Wirklichkeit sagte:"Ich hab' 'nen Knall und geh' gleich die Wände hoch!"
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Bei tödlichen Schussverletzungen ganz ähnlich. Kann man wirklich ausschließen. dass der Getötete der stillstehenden Kugel mit höchster Geschwindigkeit entgegen gerast ist? ;)

      Wenn das die Kllitoris-Vorhaut die eines Mädchens gewesen wäre, säßen beide schon in U-Haft - Fluchtgefahr, wegen der schwere des Verbrechens. Außerdem haben beide Verbindungen ins Ausland.
      Alle 400 Gäste wären intensivst vernommen worden. Private Videoaufnahmen sichergestellt.
      Und dann der große Prozess, von "hoher gesellschaftlicher Bedeutung", mit Alice & Blöd & allem pipapo!
      Aber - war ja nur ein Junge!
      Und - waren ja keine Afrikaner!

      Wen wundert es?
      Wir haben in diesem Land keine unabhängigen Staatsanwälte. Welcher Staatsanwalt möchte wegen so etwas seine Karriere knicken?
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Ich habe das erwartet. Meines Wissens ist die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden. Die Staatsanwaltschaft wird wahrscheinlich vom Justizministerium beauftragt worden sein, Gründe für die Niederlegung der Anzeige zu suchen. Schließlich hat sich das Justizministerium auch mit Experten darum bemüht, ein verfassungswidriges Gesetz zu formulieren, das trotzdem nicht leicht aus den Angeln gehoben werden kann.
    • Wenn Rechtsstaat so gebeugt und gezerrt werden

      kann wie es dieser Fall sehr stark andeutet, dann sollte das grundsätzlich jedem Bedenken geben selbst dem fanatischen Verteidiger der erzwungenen Beschneidung.

      Zuerst das Gesetz und nun diese eigenwillige Einstellung.

      Die sogenannte "Beschneidungsdebatte" ist, so denke ich, über das Thema der Beschneidung selbst hinaus gewachsen. Jetzt geht es um mehr als "nur" die Frage des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit von Kindern und der Schutz von Kindern vor Gewalt und chirurgischen Eingriffen, es geht mittlerweile auch um noch grundsätzlichere Fragen, etwa "wie steht es mit der Demokratie und dem Rechtsstaat in diesem Land".
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Wenn das die Kllitoris-Vorhaut die eines Mädchens gewesen wäre, säßen beide schon in U-Haft - Fluchtgefahr, wegen der schwere des Verbrechens. Außerdem haben beide Verbindungen ins Ausland.
      Alle 400 Gäste wären intensivst vernommen worden. Private Videoaufnahmen sichergestellt.
      Und dann der große Prozess, von "hoher gesellschaftlicher Bedeutung", mit Alice & Blöd & allem pipapo!
      Exakt! :thumbup:
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Selbstbestimmung schrieb:


      Wir haben in diesem Land keine unabhängigen Staatsanwälte.
      Also, dem Eindruck, dass hier die Staatswälte nicht nur der Argumentation der Verteidigung zu 100% nachgekommen sind, sondern sie durch eigene Recherchen auch noch ausgebaut haben, möchte ich mit aller mir zur Verfügung stehenden Entschiedenheit auf das allerschärfste und allerunmissverständlichste zurückweisen. Nicht einmal im Traum könnte einer Staatsanwaltschaft eine derart absolut völlig abwegige Idee kommen.

      Oder?
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Nein, es scheint so, dass die StA intensivst nach nachweisbaren rechtswidrigem Verhalten gesucht hat, es war nur nichts zu finden. Man hat sich selbstverständlich hinreichend über die für ambulanten Operationen geltenden Hygienevorschriften informiert.

      Lustig finde ich auch diesen Satz:

      Der Gesetzgeber verlangt weder einen Eingriff unter OP- Bedingungen noch eine Umgebung mit der Sterilität eines Operationssaals, da er ansonsten davon abgesehen hätte, in § 1631d Abs.2 BGB auch religiösen Beschneidern den Eingriff zu erlauben.


      Das heißt der Staatsanwalt schließt die Durchführung durch einen religiösen Beschneider und sterile Umgebung kategorisch aus. Warum kann ein Rabbiner denn nicht mit derselben Sterilität wie ein Arzt arbeiten? Kann ein religiöser Beschneider keinen für ambulante Operation geeigneten Raum betreten? Kann er keinen Hand-, Mund- und Haarschutz tragen?

      Der nächste Klopper ist:
      Das hier vorliegende Bildmaterial bestätigt, dass der Beschuldigte Fleischmann weder einen Mundschutz noch Handschuhe trug. Es ist darauf nicht zu sehen, ob sich der Beschuldigte vor dem Eingriff die Hände desinfizierte oder nicht, allerdings zeigt es nicht die gesamte Zeremonie, so dass damit ein entsprechender Naohweis mangelnder Hygiene nicht zu führen ist.


      Es wird tatsächlich argumentiert, dass das man mangelnde Hygiene nicht nachweisen könne, weil man nicht die gesamte Zeremonie gesehen hat? In meinem laienhaften Verständnis ist es völlig ausreichend, dass die Umgebung zu einem Zeitpunkt kontaminiert wurde. Und das ist bereits durch fehlenden Hygieneschutz passiert. Da spielt es kaum ein Rolle, ober sich der Beschneider vorher die Hände desinfiziert hat oder sich den Finger lieber in eine beliebige Körperöffnung gesteckt hat.
    • Danke, R2D2, für diese Analyse. Man könnte dem noch viele Beispiele hinzufügen. Hier drei weitere:

      Einerseits ruft die Staatsanwaltschaft den Zeitungsartikel mit wörtlichem Zitat(!) als Zeugen(!) an:

      "Dagegen ist in dem am 4. März 2013 im Tagesspiegel erschienen Bericht der vor Ort anwesenden Zeugin Keller sogar ausdrücklich davon die Rede, dass der Beschuldigte Fleischmann nach dem Eingriff eine ,,mit Betäubungsmittel getränkte Binde um die Wunde wickelte".

      Andererseits lässt sie das wörtliche Zitieren bei der nächsten Gelegenheit weg, und stellt fest, dass es in Wirklichkeit ganz anders war als in der Zeitung beschrieben:

      "Der Umstand, dass das Kind - wie auf den Bildem zu sehen ist - während des Eingriffs weinte, beweist nicht, dass es vermeidbare Schmerzen erlitt. Die hier gehörten Zeugen schildem, dass der Säugling nur kurz und auch nicht übermäßig stark geweint haben soll, was auch auf die für ihn ungewohnte Situation zurückgeführt werden kann."

      Im Zeitungsartikel heisst es dagegen unmissverständlich:

      "Da hat der Mohel die Vorhaut des winzigen Penis schon nach oben gezogen und in Sekundenschnelle mit einem einzigen Schnitt abgetrennt. Der Kleine brüllt nun heftig."


      Nix "Weinen", sondern "heftig brüllen", und nix wegen "ungewohnter Situation", sondern wegen Schnitt.

      Dass soll doch wohl nicht heissen, dass jeweils diejenigen Zeugenaussagen ernst genommen werden, die zum gewünschten Ergebnis führen?



      In Bezug auf die "mit Betäubungsmittel getränkte Binde" hat die Journalistin nach Befragung nicht ausschliessen können, dass sie es sich um ein Betäubungsmittel gehandelt hat. Aus diesem Nicht-Ausschluss begründet (!) die Staatsanwaltschaft ein Naheliegen.

      "In ihrer formlichen Befragung konnte die Zeugin eine solche Handlung nicht ausschließen. Es liegt also nahe, dass im vorliegenden Fall eine Schmerzbehandlung stattgefunden hat."
      Weil man etwas nicht ausschliessen kann, liegt es nahe, dass es so war? Ist das noch Logik?



      Erstaunlich ist auch, was die Staatsanwaltschaft den Eltern zumutet.

      "Gingen die Eltem aber zunächst von einer de lege artis durchzuführenden Beschneidung aus, könnte ihnen aufgrund ihrer elterliche Garantenpflicht allenfalls eine Körperverletzung durch Unterlassen vorgeworfen werden, falls sie die Abweichung während der Durchführung erkennen konnten und eine Verhinderungsmöglichkeit zwar hatten, aber nicht rechtzeitig ergriffen."

      Während einer religiösen Zeremonie vor 400 Gästen sollen sich die Eltern auf den Mohel werfen?



      Gänzlich abseits von der Realität bewegt sich die Staatsanwaltschaft, wenn sie festhält:

      "Die hier gehörten Zeugenberichteten auch nicht davon, dass dieses Ritual vor Durchführung der Beschneidung von dem Kindesvater oder den Beschneider angektindigt worden wäre.
      Es ist mithin jedenfalls nicht nachzuweisen, dass die Kindeseltern vorab von dem Ritual wussten."
      Man redet ja nicht miteinander und weiss von nichts...


      (fett von mir!)
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Man kann das ganze Geschreibsel in einem kurzen Satzfragment zusammenfassen:

      ...und wir wollen es auch nicht genauer wissen.


      Der Gesetzgeber hat den Begriff ,,Regeln der ärztlichen Kunst" dabei bewusst nicht definiert.


      Da hat er Recht, der Staatsanwalt! Weil das eine Mogelpackung ist. Ein Alibi-Begriff. "Aber immerhin muss es doch jetzt nach den "Regeln der ärztlichen Kunst" erfolgen!"
      Damit hat man nur die zweifelnden Abgeordneten beschwichtigt.
      Bloß - wie man hier sieht - das ist die reine Verarsche. Wischi-Waschi.
      Richtig, der Gesetzgeber hat die Rahmenbedingungen ganz bewusst maximal nebulös gelassen - damit alles so weiterlaufen kann wie vor 4.000 Jahren. Bekanntlich haben sich die "Regeln der ärztlichen Kunst" seitdem ja keinen Deut weiterentwickelt.

      ...dass der Beschuldigte Fleischmann nach dem Eingriff eine ,,mit Betäubungsmittel
      getränkte Binde um die Wunde wickelte".


      Seit wann macht man die "Anästhesie" NACH der Operation?

      Der Umstand, dass das Kind - wie auf den Bildern zu sehen ist -
      während des Eingriffs weinte, beweist nicht, dass es vermeidbare Schmerzen erlitt.


      Was soll das heißen "vermeidbare Schmerzen". Jegliche mit MGM verbundenen Schmerzen sind sehr einfach vemeidbar! Nicht schneiden!
      Muss ein Kind aus medizinischen Gründen zirkumzidiert werden, sind jegliche Schmerzen bei der OP durch die Narkose vermeidbar.

      Die hier gehörten
      Zeugen schildern, dass der Säugling nur kurz und auch nicht übermäßig stark geweint
      haben soll, was auch auf die für ihn ungewohnte Situation zurückgeführt werden kann.


      Ja, so kann man das auch nennen, wenn einem jemand ohne richtige Betäubung etwas vom eigenen Schiedel abschneidet. Ungewohnte Situation! (Pino)

      Da fällt einem ein:
      In der Tora sei festgelegt, dass neugeborene Jungen an ihrem achten Lebenstag beschnitten werden müssten. Außerdem dürfe der Knabe laut jüdischem Recht nicht betäubt werden - lediglich "ein Tropfen süßer Wein" sei erlaubt, so Metzger.

      Und:
      Schmerzfreiheit

      Auf diesen relativ spät eingefügten Passus hatte Familienministerin Kristina Schröder (CDU) gedrängt. "Ich bin sehr froh über die Klarstellungen zur Schmerzfreiheit.


      wäre jedenfalls nicht nachzuweisen,
      dass dies mit Einwilligung der Eltern geschah.


      Es wäre aber hochgradig plausibel. Warum ist der Vater denn nicht eingeschritten, als der Mohel das Messer zückte, ohne das Kind zuvor "effektiv" vor Schmerzen zu schützen? Und diese Plausibilität sollte dafür reichen, dass man das vor Gericht klärt.

      dass der Beschuldigte Tiechtel geäußert
      habe, er habe den Beschuldigten Fleischmann angewiesen, die Beschneidung nach den Regeln
      der ärztlichen Kunst und unter Beachtung der deutschen Gesetze durchzuführen.


      "Sterile Bedingungen" geht jetzt auch ohne Mundschutz und Handschuhe - jeder normale Patient würde vom Behandlungstisch springen.

      Und bei dieser Unterredung will man nicht über die Frage der Betäubung gesprochen haben?


      Und dann der klassische Zirkelschluss:

      "Der Gesetzgeber verlangt weder einen Eingriff unter OP- Bedingungen noch eine Umgebung
      mit der Sterilität eines Operationssaals, da er ansonsten davon abgesehen hätte, in § 163 1d Abs.2
      BGB auch religiösen Beschneidern den Eingriff zu erlauben."

      Wieso kann man von religiösen Beschneidern bei einer OP keine OP-Bedingungen verlangen? Wo steht das im Gesetz?

      "Bedenken hinsichtlich der zu beachtenden Hygiene bestünden allerdings tatsächlich,..."


      Wie, nur dann? Wenn ohne Mundschutz und Handschuhe operiert wird nicht? Wo sind wir denn? Im 21. Jahrhundert? :cursing:

      Wie hat der Herr Fleischmann denn seine Hände sterilisiert? In einem Dampfsterilisator? ?( Desinfektionsmittel können nicht mit Sicherheit alle Keime abtöten.

      Hat er seinen Mund und seine kompletten Atemwege auch sterilisiert, dass er auf den Mundschutz verzichten kann? ?( (Ich weiß schon, was der StA da sagen würde: "Man kann die Verwendung eines desinfizierenden Mundwässerchens nicht aussließen..") (würg)
      Meint der StA, Chirurgen machten den ganzen Aufwand aus Jux und Tollerei, oder um den Kassen mehr abknöpfen zu können? :?:

      er habe
      von dem Absaugen nichts gewusst und dies auch nicht mitbekommen.


      Die Formulierung "nicht mitbekommen" ist seltsam - hätte Tiechtel nun gesagt: "so etwas ist nicht passiert, das kann ich ausschließen" - das wäre noch etwas anderes.
      Aber da wird der eigene Sohn operiert, der Vater steht nahebei - und will etwas "nicht mitbekommen" haben?

      Bei der nächsten Metzitah werden ja wohl alle Videoaufnahmen untersagt, gell? ;)

      Aber wenigstens wissen wir jetzt, wie der Mann wirklich heißt: Tiechtel.

      Und die Moral von der Geschicht'? Man kann hier in Deutschland im Rahmen einer religiös-rituellen Handlung mit einem männlichen Kind eigentlich machen was man will - amputieren, mit unzureichender Betäubung, oder auch ohne Betäubung, am Penis saugen, hygienische Standards knicken - man wird nicht belangt.
      D.h. der §1631d funktioniert wie geplant.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Der Kleine brüllt nun heftig."


      Danke Werner, dass du das in Erinnerung gerufen hast. Da passt alles vorne und hinten nicht zusammen, aber egal, wenn am Ende das gewünschte herauskommt.

      Gibt es jenes Video eigentlich noch irgendwo im Netz?
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Zitate:

      "Auch sind die einzelnen Handlungen nur kurz zu sehen. Jedenfalls ergibt sich daraus nicht das Fehlen von
      schmerzverhindernden,bzw. - lindernden Maßnahmen. Dagegen ist in dem am 4.}därz 2013 im
      Tagesspiegel erschienen Bericht der vor Ort anwesenden Zeugin Keller sogar ausdrücklich davon
      die Rede, dass der Beschuldigte Fleischmann nach dem Eingriff eine ,,mit Betäubungsmittel
      getränkte Binde um die Wunde wickelte".
      "Der Gesetzgeber verlangt weder einen Eingriff unter OP- Bedingungen noch eine Umgebung
      mit der Sterilität eines Operationssaals, da er ansonsten davon abgesehen hätte, in § 163 1d Abs.2
      BGB auch religiösen Beschneidern den Eingriff zu erlauben."

      Aber immerhin bestätigt die Staatsanwaltschaft unsere schlimmsten Befürchtungen:

      Die vom Bundestag versprochenen Schutzregelungen für den Säugling, nämlich Hygiene, ärztliche Kompetenz und
      Schmerzfreiheit der Beschneidung zu gewährleisten, werden nicht erfüllt. Damit bleibt die frühkindliche rituelle Beschneidung das, was sie schon immer war:
      ein grausames, archaisches Ritual, das von unserem Gesetzgeber ausdrücklich geschützt wird. Und vergessen wir nicht, viele archaische Rituale sollen ja gerade Schmerzen verursachen, aus unterschiedlichen Gründen.
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)
    • Gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens kann Einspruch erhoben werden. Weiß jemand, ob diese Möglichkeit genutzt wird?
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Ein Klageerzwingungsverfahren ist leider nur möglich, wenn man selbst "Verletzter" ist.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • So mancher GröPaZ („Größter4 Professor aller Zeiten“) dürfte in seinen feuchten Träumen Juden schon deutschen Gefängnissen oder anderen Einrichtungen gesehen haben – oder in miefigen Berliner Nebenzimmer davon gegoebbelt, deutsche Polizisten müssten in „die Synagogen gehen und dort die deutsche Ordnung (sic!) durchsetzen.“
      Das Ziel mancher Enkel, die „Mission ihrer Großeltern“, Deutschland doch noch „judenrein zu bekommen“, zu vollenden, ist nicht nur politisch im Bundestag an der Geschlossenheit der Gemeinschaft der Demokraten kläglich gescheitert, sondern scheitert auch an der en rechtsstaatlichen Prinzipien orientierten Justiz.


      Seht ihr, das sind die Vergleiche, die man unbedingt vermeiden sollte.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • "Antisemitische Hasskampagne bricht auch juristisch zusammen":

      haolam.de/artikel_15550.html


      Sprach die hasstriefende Seite haolam.

      Der Inhaber jener Seite ist offenbar von einem Extremismus in den anderen verfallen. Das kommt ja öfter vor.

      deutschlandradiokultur.de/vom-…ml?dram:article_id=176289

      Edit:
      Es ist mit einer zivilisierten Gesellschaftsordnung nicht vereinbar, Frauen zu steinigen, Schwule aufzuhängen, Leuten die Hand abzuschlagen....


      Und, und, und... da fehlt doch noch was? Da fehlt doch noch was! :D :D :D
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Ach deswegen ist ihm dieses Lexikon geläufig!
      Interessant...
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • R2D2 schrieb:

      Welche Möglichkeit siehts du? Nach meinem Verständis kann man keine direkte Beschwerde gegen den Entscheid einlegen.
      Hast ja recht. Ich war mal wieder viel zu naiv. Jedem trockenem Furz, der einem in einem Behördenschreiben zugestellt wird, kann man normalerweise widersprechen. Dem hier natürlich nicht.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • "Das ist auch dahin gehend eine Herausforderung, weil diese Leute ja ein Gesellschaftssystem anstreben nach Vorbild des Irans und nach Vorbild des Gazastreifens, das schlicht und ergreifend mit einer demokratischen zivilisierten Gesellschaftsordnung nicht vereinbar ist. Es ist mit einer zivilisierten Gesellschaftsordnung nicht vereinbar, Frauen zu steinigen, Schwule aufzuhängen, Leuten die Hand abzuschlagen – und Leute, die so eine Gesellschaftsordnung anstreben, sind eine Herausforderung für die demokratische Zivilgesellschaft, mit der man sich auseinandersetzen muss."
      Auch interessant. Nur die Beschneidung ist für ihn kein Problem.
      Und wir finden halt, dass man sich mit Beschneidung "auseinandersetzen" muss
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Dermaßen schlecht geschriebene Texte findet man sonst nur auf Internetseiten rechtsextremer Vorschüler.



      des neugebohrenen Sohnes
      profisionell professionell ausgebildete
      Hhundert Mitglievon Mitglieder von Chabad Lubawitsch
      einschlägige „Karrikaturen“
      auf den Hetzkarrikaturen
      Größter4 Professor aller Zeiten
      Juden schon in deutschen Gefängnissen
      scheitert auch an der den
      Um das wie eine Monstranz vorangetragenen
      bei so manchen „Karrikaturen“
      des den Straftatbestand
      Volksverhetrzung
      Hervorhebungen und Korrekturen durch mich.
      Fehler in Ausdruck und Satzbau noch gar nicht berücksichtigt.
      Aber zumindest dürfte der Text als Wi...vorlage der Erbauung manch gelangweilter Extremisten dienen können. Und das ist ja auch schön.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • er meinte aber eine C4-Professur... :huh:
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Umso schlimmer, dass dieses Gekritzel auch noch unterschiedliche Interpretationen zulässt. Dann hätte er halt C4-Professor schreiben sollen. Meine Hellseherkünste sind etwas eingerostet... :rolleyes:
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Die anti-aktivistische Hasskampagne bricht auch orthographisch zusammen... :thumbsup:
      Mit Rechtschreibprüfung wär' das nicht passiert. Kinder verstümmeln, Sprache verstümmeln, Rechtschreibung verstümmeln...

      Aber Herr Fischer enttarnt gnadenlos die Gegner der Kindsverstümmelung!
      Die wollen nämlich "endlich" Behinderte ermorden, und irgendwas mit der Hautfarbe.

      Behindertenmordlegende! ^^

      als auch Hasser und Hetzer unter dem verlogenen Denkmäntelches des angeblichen "Kinderschutz" eine Agitationskampagne gegen jüdisches Leben in Deutschland inszenieren - nicht nurletzt auch, um das endlich vollenden zu können, was ihre Großelterngeneration schon versucht hatte - jüdisches Leben in Deutschland zu verunmöglichen, Deutschland "judenrein" zu bekommen, um sich dann umso ungestöhrter weiteren Hassbildern zuzuwenden: Durchsetzung der Euthanasie, also der Ermordung von Menschen mit Behinderung, Ersetzung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch eine "Eliteherrschaft", Etablierung eines menschenverachtenden, rassistischen Menschenbildes, wonach es einen Zusammenhang zwischen "durchschnittlicher Intelligenz" und "Hautfarbe" geben würde.


      haolam.de/Juedisches-Leben/artikel_15503.html

      Ein "Denkmäntelches" sollte man dem Herrn Fischer vielleicht mal zu Chanukka schenken! 8)
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Mann, davon kriegt man ja Augenkrebs. Die arbeiten wirklich mit allen Mitteln...
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/