Berufsordnung und -ethos der Mediziner

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    • Berufsordnung und -ethos der Mediziner

      Dr. Wolfgang Bühmann, Pressesprecher des Berufsverbands Deutscher Urologen, bekannt aus der Maischberger-Sendung im vergangenen Jahr, vertritt nach wie vor die Ansicht, dass Ärzte rituelle Beschneidungen nicht durchführen dürfen.


      "Eine medizinische Notwendigkeit liege dann vor, wenn die Gesundheit des Patienten verbessert, Schaden verhindert oder Leiden gelindert werde. "Dann dürfen wir Mediziner auch an einem Minderjährigen oder Säugling einen Eingriff durchführen. Im anderen Fall wäre es uns schlicht nicht erlaubt", erklärt der Urologe und ergänzt wegen der aktuellen Debatte: "Und das ist unabhängig vom Thema Religion, sondern hat mit der Berufsordnung und dem -ethos der Mediziner zu tun."


      Beim Vorliegen einer "Phimose" liege aber eine medizinische Notwendigkeit vor. Weitere Differenzierungen findet man in den öffentlichen Statements von Bühmann vergeblich. Auch im Urologenportal muss man tief graben...


      lifeline.de/leben-und-familie/…sch-sinnvoll-id88891.html


      Übrigens weist Bühmann auch in der "Bravo" darauf hin, dass "Phimose" schon im Vorschulalter behandelt werden muss - "normalerweise".

      "Normalerweise wird eine Vorhautverengung (Phimose) schon im Vorschulalter erkannt und behandelt."

      bravo.de/dr-sommer/koerper-ges…eidung-so-gehts/ex/page/0
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.