Muss ich beschnitten werden?

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    • Muss ich beschnitten werden?

      Hey,
      Ich bin 15 Jahre alt und habe Angst das ich beschnitten werden muss. Kann man sich wenn man beschnitten ist noch ein runterholen ? Weiter als auf dem Bild zu sehen geht meine Vorhaut nicht zurück, glaubt ihr ich muss beschnitten werden ?
      Hoffentlich könnt ihr mir helfen

      Edit: Bild gelöscht da User unter 18 Jahre alt
    • Hallo Willi98,

      wir sind hier leider keine ausgebildeten Urologen und mit "Ferndiagnosen" ist es immer sehr schwierig. Ich würde Dir raten, einen Urologen an Deinem Wohnort aufzusuchen, und ihm das mal zu zeigen. Wenn Du davor Schiss hast: das haben wir hier alle, und es ist ja nicht gesagt, dass er gleich mit der Horrormeldung rüberkommt. Vielleicht ist ja alles ok. und er verschreibt Dir bloss eine Salbe.

      Was immer der Urologe sagt, und Du Dir immer noch unsicher bist, bist Du hier herzlich willkommen, darüber zu reden. Aber auch sonst bist Du natürlich willkommen! :thumbup:
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Hallo Willi,
      zu beurteilen, ob Du an einer Phimose leidest und eventuell sogar beschnitten werden musst, ist allein über dieses Foto und für Nichtmediziner wie uns hier nicht möglich.
      Ich entnehme Deinem Post, dass Du weiter keine Beschwerden hast, es besteht also erstmal kein akuter Handlungsbedarf. Dennoch solltest Du langfristig etwas unternehmen, wenn Du Deine Vorhaut tatsächlich nicht weiter als auf dem Foto dargestellt zurückziehen kannst.

      Ich rate Dir, zu einem Urologen zu gehen. Lass Dich beraten, aber sei kritisch! Wenn Dir der Arzt sofort zu einer Beschneidung rät, sei so frei und geh wieder und hol Dir eine zweite Meinung ein. Es gibt konventionelle, also nicht-operative Methoden, eine Phimose zu behandeln. Sollten diese Methoden nicht zum Erfolg führen, gibt es vorhauterhaltende Operationstechniken.

      Wichtig ist, dass Du jetzt zu einem Arzt gehst. Aber egal, wie seine Diagnose ausfällt, sie bedeutet keineswegs, dass Du zwangsläufig beschnitten werden muss, im Gegenteil. Die Wahrscheinlichkeit, dass Du Deine Vorhaut behalten kannst, ist sehr, sehr groß.
      Nur Mut!
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Ich würde empfehlen, sich vorher zu informieren, ob der Urologe selbst operiert. Oder daß Du Dich bei einem Hautarzt vorstellst. Natürlich ebenfalls bei einem, der nicht selbst operiert.

      Ob die selbst Operationen anbieten, kann man meistens auf ihren Internet-Seiten nachlesen. Da Operationen das sind, mit dem niedergelassene Ärzte Geld außerhalb des Budgets verdienen, tendieren Ärzte, die solche Operationen selbst durchführen, bei ihren Beratungen eher zu einer Empfehlung zur Operation.

      Das gilt nicht nur für Vorhautoperationen, sondern auch für andere Beschwerden, bei denen konservativ oder operativ behandelt werden kann, z.B. Rückenbeschwerden, Schulterprobleme oder Kniebeschwerden.

      Wenn ich einen ärztlichen Rat will, dann gehe ich zu jemandem, der mit den möglichen Behandlungsmethoden kein zusätzliches Geld verdient und der nicht einen teuer eingerichteten OP auslasten muß. Nur bei dem kann ich mich drauf verlassen, daß er mich so berät, wie es für mich gut ist.
    • Eine Salbentherapie würde ich nicht auslassen und mit genügend Geduld, gehörst du wahrscheinlich zu den 80% bei denen das klappt. Salbe und Dehnübungen, die weit vor der Schmerzgrenze aufhören. Nur keine Einrisse verursachen.
      Ist deine Vorhaut nur im erigierten Zustand nicht retraktibel oder auch im Normalzustand? Auf diese Frage darfst du bei einem Arztbesuch rechnen.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Das Problem mit der Volljährigkeit!!!

      Nun hier gibt es aber ein Problem. Willi98 ist 15 Jahre alt und damit nicht Volljährig. Ohne die Einwilligung der Eltern wird der Urologe da wohl nichts machen. Und ich rate Willi98 eher noch zu Warten wenn es irgendwie möglich ist, bis er Volljährig ist. Als meine Eltern durch den Schularzt erfuhren dass ich eine Phimose habe, wollten Sie unbedingt das ich beschnitten werde.

      Und so kam es dann auch dazu. Ich hatte gar kein Bestimmungsrecht ob ich die Beschneidung will oder nicht. Der Urologe welcher mich beschnitten hat, empfahl zuvor auch die Beschneidung da eine Salbe keinen Erfolg garantiert und dies auch zu lange dauert. So etwas müsse schnell behoben werden. Im November werde ich vielleicht auch hier darüber ausführlich berichten. Eins ist aber fakt.

      Wenn man unter 18 ist, dann hat man über seinen Körper kein Bestimmungsrecht. Das habe ich selbst erfahren müssen. :(
    • Hier muß ich widersprechen:

      Man hat ein Bestimmungsrecht über seinen Körper vor der Volljährigkeit. Als Arzt ist man verpflichtet, so ungefähr ab 14 den noch nicht volljährigen Jugendlichen in die Entscheidung einzubeziehen. Bei Jugenlichen ab 14 ist es dem Arzt sogar anzuraten, außer der Unterschrift der Eltern auch die des Jugendlichen bei der Aufklärung einzuholen. Und diesen natürlich auch entsprechend aufzuklären.

      Der Arzt hat sogar eine Schweigepflicht gegenüber den Eltern, wenn der noch nicht volljährige Jugendliche das wünscht. Das heißt auch, daß Willi ohne Weiteres zu einem Urologen oder Hautarzt gehen kann. Wenn er gesetzlich versichert ist, braucht er dort nur seine Versichertenkarte vorzulegen. Wenn er über seine Eltern privat versichert ist, werden die über den Arztbesuch eine Rechnung erhalten. Willi kann aber verlangen, daß daraus nicht hervorgeht, weswegen der Arzt aufgesucht wurde.

      Ich würde nicht dazu raten, eine Vorstellung beim Arzt (der nicht selbst operiert, natürlich) bis zur Volljährigkeit aufzuschieben. Das sind drei lange Jahre der Ungewißheit, die sicher unnötig belastend sind.

      Im Gegenteil würde ich es sogar als Vorteil ansehen, daß Willi noch nicht volljährig ist. Weil sich kein Arzt trauen würde, ohne Einbeziehung der Eltern einen operativen Eingriff vorzunehmen. Das gibt Sicherheit, wenn man dem Arzt gegenüber sitzt.
    • Also bei mir war das nicht so. Mir hat man zwar gesagt was passiert, aber es wurde gar nicht gefragt ob ich die Beschneidung will oder nicht, sondern es wurde einfach dann gemacht. Und zum Thema Ärztliche Schweigepflicht, kann ich nur den Kopf schütteln. Als ich nach der Untersuchung nach Hause kam, wussten meine Eltern schon bescheidt das ich eine Vorhautverengung hatte. Der Schularzt muss wohl danach mit meinen Eltern telefoniert haben, obwohl ich schon damals 15 Jahre alt war.

      Wakankar schrieb:

      Wenn er über seine Eltern privat versichert ist, werden die über den Arztbesuch eine Rechnung erhalten. Willi kann aber verlangen, daß daraus nicht hervorgeht, weswegen der Arzt aufgesucht wurde.
      Also wenn dann die Eltern Fragen warum Sie diese Rechnung bezahlen sollen, dann wird der Arzt wohl schon Details darüber Auskunft geben, da die Eltern sonst die Zahlung verweigern könnten. Wenn man eine Rechnung erhält, dann will man auch Wissen warum man diese Bezahlen muss und welche Leistung dabei erbracht wurden sind. Ein Arztbesuch als Begründung, reicht da wohl nicht aus. Zumal ein Arztbesuch bei privaten Patienten wohl über 100 Euro kosten kann.

      Wäre ich Privatversichert und mein Sohn (nein ich habe noch keine Kinder) würde zu einem Arzt gehen und ich soll die Rechnung dann bezahlen, so würde ich darauf bestehen zu Erfahren warum ich diese Rechnung bezahlen müsste. Ein Arztbesuch als Begründung würde mir da nicht ausreichen. Welche Leistungen wurden beim Arzt erbracht sodass ich diese Rechnung bezahlen muss. Ich hoffe Du verstehst jetzt Wakankar warum ich das so skeptisch bin.
    • Daß Du skeptisch bist, verstehe ich schon. Deine Erfahrungen widersprechen dem ärztlichen Berufsrecht. Nur weil Du Erfahrungen mit Ärzten gemacht hast, die ihre Schweigepflicht nicht wahren, finde ich es nicht in Ordnung, daß Du unterstellst, daß alle Ärzte das nicht tun. Und damit auch evtl. Willi davon abhältst, seine Probleme mit einem Arzt zu besprechen. Wenn er ausdrücklich dort sagt, daß er eine Information der Eltern über Diagnosen, Befunde und Therapien nicht wünscht, dann muß sich der Arzt dran halten.

      Für "Kinder", die älter als 14 Jahre sind, haben Ärzte die Schweigepflicht auch gegenüber den Eltern zu wahren. Das gilt auch für Dich und Deine Kinder, wenn Du mal welche hast.

      Als meine Tochter alt genug war, mal zur Frauenärztin zu gehen, habe ich sie beim ersten Besuch bis ins Wartezimmer begleitet, weil Sie das gerne wollte. Bei der Ärztin war sie allein. Und anschließend habe ich ihr versichert, daß ich keine Fragen zu Arztbesuchen stellen werde, wenn ich Rechnungen bekomme, die sie betreffen. Auch Eltern müssen die Privatsphäre ihrer "Kinder" respektieren. Eine Arztrechnung gehört sicher nicht zu den Dingen, die einen Übergriff in die Privatsphäre eines über 14jährigen rechtfertigt.