Hätte man es ihr mit Verweis auf ihre Herkunft verweigern sollen? Das wäre Rassismus.
Du stellst Fragen, die ich nicht gestellt habe, und beantwortest sie gleich.
Ihre Herkunft wäre aber auch sicher kein Grund, dem Vater zumindest ein anteiliges Sorgerecht zu verweigern.
Danke für deine hilfreiche Antwort, jetzt ist mir klar, warum dem Vater das verweigert wurde!
Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.