Hätte man es ihr mit Verweis auf ihre Herkunft verweigern sollen? Das wäre Rassismus.
Du stellst Fragen, die ich nicht gestellt habe, und beantwortest sie gleich.
Ihre Herkunft wäre aber auch sicher kein Grund, dem Vater zumindest ein anteiliges Sorgerecht zu verweigern.
Danke für deine hilfreiche Antwort, jetzt ist mir klar, warum dem Vater das verweigert wurde!
Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"