Mutter darf Sohn nicht beschneiden lassen

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    • Hätte man es ihr mit Verweis auf ihre Herkunft verweigern sollen? Das wäre Rassismus.

      Du stellst Fragen, die ich nicht gestellt habe, und beantwortest sie gleich.
      Ihre Herkunft wäre aber auch sicher kein Grund, dem Vater zumindest ein anteiliges Sorgerecht zu verweigern.
      Danke für deine hilfreiche Antwort, jetzt ist mir klar, warum dem Vater das verweigert wurde! ;)
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • werner schrieb:

      Aus Deiner Sicht besteht das OLG also aus rechtsbeugenden Dilletanten, denen Lutz Herzer mal zeigen muss, wo der Bartel den Most holt.

      Nein, ich halte dem Gericht ja eher das Gegenteil von Rechtsbeugung vor, nämlich, dass es den § 1631d BGB bis jetzt offensichtlich für verfassungskonformes und anwendbares Recht hält. Dem § 1631d BGB soll mit diesem Urteil der Weg in die Rechtsprechung geebnet werden. Da passt doch Prantls Kurzkommentar ganz gut dazu. Man muss es nur durchschauen wollen. Die Leitsätze zum Urteil sind jedoch kinder- bzw. jungenfeindlich.


      OLG Hamm Leitsatz Nr. 4:
      "4. Die Frage der Kindeswohlgefährdung ist grundsätzlich auch im Rahmen des § 1631 d Abs. 1 BGB am Maßstab des § 1666 BGB zu beantworten. Rein medizinisch-gesundheitliche Bedenken können insoweit nicht maßgeblich sein, da § 1631 d Abs. 1 BGB (in Kenntnis des Gesetzgebers von den geringen medizinischen Restrisiken einer ordnungsgemäß durchgeführten Beschneidung) gerade eine medizinisch nicht indizierte Beschneidung unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt."

      Die Risikobewertung einer Amputation wurde in einem Gesetz festzementiert, was ja eigentlich das Unding dabei ist. Dem Gesetzgeber fehlt dazu die Kompetenz. Risikobewertungen sind Angelegenheit von Ärzteverbänden und nicht Gegenstand opportunistischen parlamentarischen Abstimmungsverhaltens. Die unzureichenden Stellungnahmen der AAP sind auch längst widerlegt. Das OLG Hamm folgt dennoch blind dem Gesetzgeber, der sich die Rolle des Chef-Forensikers für jeden Fall einer "ordnungsgemäß durchgeführten Beschneidung" angemaßt hat.

      Ich wage es, den Richtern zu unterstellen, dass sie sich möglicherweise beim Gesetzgeber beliebt machen möchten. In welcher Weise sich das lohnen kann, ist auf der Titelseite der heutigen Printausgabe der SZ zu lesen:

      SZ, 27.09.2013:

      "Ein Club und 45 Sessel


      Warum sind am Bundesgerichtshof nur wenige Anwälte zugelassen?

      Am Montag, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger war gerade frisch abgewählt, hat Thomas Kofler einen Brief vom Bundesjustizministerium bekommen. Sein Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof (BGH) sei abgelehnt, er könne binnen 14 Tagen dagegen klagen...

      ...Nächste Woche wird Koflers Eilantrag abgewiesen, übernächste Woche wird die noch amtierende Ministerin acht Juristen zu Rechtsanwälten beim BGH ernennen..."

      Es bleibt natürlich jedem selbst überlassen, was sie oder er dabei wahrnimmt.

      werner schrieb:

      Du hast Dich ja schon zweimal mit Donnergetöse aus dem Forum verabschiedet. Wie wär's mit einem dritten Mal?

      So, mit Donnergetöse soll ich mich also verabschiedet haben. Interessante Feststellung. Jedenfalls innerlich bleibe ich auch verabschiedet. Ich schreibe nicht für die paar Foristen, die sich aus welchen Gründen auch immer an meiner Person reiben. Dass meine Beiträge aus persönlichen Gründen unerwünscht sind, habe ich hiermit zur Kenntnis genommen.
    • Kommentar von H.Prantl in der SZ vom 27.09.2013, S. 4.


      Dat Heribertsche, wie es leibt und lebt! :D Der Unverbesserliche!

      Bin gespannt, ob sein Traktat auch online erscheint, dann könnte es mit dem "Frieden" vorbei sein. Na ja, das "bewährte Moderatorenteam" wird schon mit dem Löschprügel dafür sorgen, dass die Kritik nicht allzu laut wird.... ;)

      Scham - ja das wäre für Prantl angesichts seiner bisherigen schändlichen, hetzenden Artikel sicherlich angebracht. Aber er meint damit natürlich die andere Seite.

      Das Gericht fällte seinen Beschluss auf der Basis des Gesetzes, das im Dezember 2012 erlassen wurde.


      Ist das verwunderlich? Gerichte sind genau dazu verpflichtet, geltendes Recht anzuwenden!

      Er hat zur Rechtsklarheit und zur Befriedung beigetragen.


      Hat der Prantl überhaupt den Beschluß gelesen? Es geht um eine einstweilige Anordnung! Die Eltern streiten sich seit Jahren über alles mögliche, und werden sich weiter streiten, und in der Sache ist überhaupt nichts entscheiden. Am Ende wird das Kind mit großer Wahrscheinlichkeit gegen den Willen des Vaters verstümmelt werden. Herr lass Hirn vom Himmel fallen!

      PS: Bei solchen Ehestreitigkeiten lässt sich schwer ergründen, worum es eigentlich geht. Wer weiß, vielleicht ist das Hauptmotiv der Mutter, dem verhassten Vater eins auszuwischen?
      Das ist eines der Grundprobleme des 1631d: Lt. Gesetz sollen die Motive der Verstümmelung nicht dem Kindeswohl entgegenstehen. Das lässt sich aber überhaupt in keiner Weise ermitteln.
      Normalerweise müssen die Motive ja auch gar nicht dargelegt werden. Die Eltern geben dem Verstümmler ihren gemeinsamen Willen bekannt - und fertig.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
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    • Lutz Herzer schrieb:

      Ich wage es, den Richtern zu unterstellen, dass sie sich möglicherweise beim Gesetzgeber beliebt machen möchten.


      So weh es auch tun mag: zunächst ist das Gericht gehalten, die geltende Rechtssprechung umzusetzen. Das Gericht kann nicht den Gesetzgeber spielen. Aus meiner Sicht hat das Gericht seine Möglichkeiten extensiv ausgenutzt, und damit vielen Argumenten, die immer noch von den Befürwortern benutzt werden, Paroli geboten. Eine Anbiederung an den Gesetzgeber kann ich deshalb nicht erkennen, eher im Gegenteil.

      Ob in diesem Fall formal eine Normenkontrollklage erfolgen wird, ist letztendlich noch nicht geklärt. Dafür muss man auch das entgültige Urteil abwarten.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Joeye schrieb:

      Kommentar von H.Prantl in der SZ vom 27.09.2013, S. 4

      Das Oberlandesgericht Hamm folgte dem Wortlaut und dem Sinn des Gesetzes: Je älter das Kind ist, das beschnitten werden soll, umso mehr muss dessen eigener Wille ermittelt und berücksichtigt werden. Das zeigt, der zentrale Begriff des gesamten neuen Familienrechts ist und bleibt das Kindeswohl.

      Neu ist in der Tat im Familienrecht, dass in die körperliche Unversehrtheit von Kindern auch ohne medizinischen Grund eingegriffen werden darf. Gottseidank betrifft dies aber "nur" die Beschneidung. Eine Ohrfeige ist auch jetzt selbst dann verboten, wenn das "einsichtsfähige" Kind zustimmt.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • werner schrieb:

      Eine Anbiederung an den Gesetzgeber kann ich deshalb nicht erkennen, eher im Gegenteil.


      Das kritiklose Respektieren des Willens des Gesetzgebers und das gleichzeitige Ignorieren der Grundrechte des Jungens - sie werden in der Urteilsbegründung im Ggs. zum Grundrecht der Eltern (Rdnr. 45) ja nicht einmal erwähnt - reicht mir für die Vermutung der Anbiederung. Die Berücksichtigung des Kindeswohls ist mir persönlich zu schwach und zu alibimäßig. Ein Normenkontrollverfahren ist nach diesen Leitsätzen kaum noch zu erwarten. Aber ich lasse mich gerne überraschen.

      Wer natürlich der Unantastbarkeit des niedergeschriebenen Gesetzes verhaftet ist und die Feststellung legislativen Unrechts nicht zulassen möchte, der kann dem Urteil durchaus positive Aspekte abgewinnen. Das überlasse ich lieber den Befürwortern.

      Übrigens: legislatives Unrecht Teil 2 steht heute im Bundesgesetzblatt drin. Da hat der Herr Bundespräsident ja ganz schön lange gebraucht, um das in Kraft zu setzen.
    • Fachanwalt Heumann wertet das Urteil positiv: „Im vorliegenden Fall bewerteten die Richter das psychische Wohl des Jungen höher als Religionsfreiheit bzw. in diesem Falle: die moralische Autorität kultureller Riten. Ob das nun zur allgemeinen Linie wird, bleibt allerdings abzuwarten.

      anwalt24.de/beitraege-news/fac…beschneidung-ihres-sohnes


      Heumann schrieb noch vor einigen Monaten

      [...] das neue Gesetz [erklärt] sinngemäß [...]: Die Beschneidung von Jungen ist GRUNDSÄTZLICH mit ihrem Kindeswohl vereinbar (!). Die Ausnahmeregel – Absatz 1 Satz 2 - (“Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird”) ist mit Blick auf den vorherigen Satz 1 nicht mehr als ein Feigenblatt der Parlamentarier ohne juristischen Mehrwert - unzureichend, um das Kindeswohl vor einem derartigen gezielten und kaum reversiblen, zudem noch schmerzhaften und keineswegs ungefährlichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit zu schützen.

      familien-u-erbrecht.de/sorgerecht-und-beschneidung/
    • Gottseidank betrifft dies aber "nur" die Beschneidung. Eine Ohrfeige ist auch jetzt selbst dann verboten, wenn das "einsichtsfähige" Kind zustimmt.


      Ja, da bleibt einem nur Zynismus!

      Bin sehr gespannt, ob sich die SZ traut den Prantl-Mist online zu stellen!
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Heribert Prantl schrieb:

      Kommentar von H.Prantl in der SZ vom 27.09.2013, S. 4

      Ein Paragraph stiftet Frieden

      Manche Debatten werden so heftig, erregt, empört, so schwer und oft auch so verletzend geführt, dass sie anschließend tief versinken; vielleicht auch aus Scham. Die Debatte über die Beschneidung war so eine Debatte. Sie wurde so brachial geführt, dass man um den inneren Frieden fürchten konnte....

      ...Paragraf 1631 d hat offenbar das Beste erreicht, was man von einem Gesetz sagen kann: Er hat zur Rechtsklarheit und zur Befriedung beigetragen.


      Ja Mensch, Prantl greift Graumann an ("erregt", "empört", "verletzend"). :thumbsup:


      Und die Scham, die ist da, keine Frage. Fragt sich nur auf welcher Seite. Die Scham den Bundestag getäuscht zu haben mit der Anästhesie-Problematik?
      Es gibt auch keine Äußerung über die versprochene Mohel-Ausbildung, kein Ton auch über die Berliner Beschneidung, die sicher nicht 1631d-konform war.

      Man hat bekommen, was man bestellt hatte und jetzt lehnt man sich zurück und spielt den toten Mann.


      Rechtsklarheit und Befriedung wurden für einige geschaffen. Wenigstens etwas. Nur nicht für kleine Jungen.
    • "Bereits damals hatte Mustafa Yeneroğlu, Jurist und stellvertretender Vorsitzende der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) auf die stellenweise unbestimmte Regelung in der Formulierung des Gesetzes hingewiesen und die Befürchtung geäußert, dass diese durch die Gerichte unterschiedlich ausgelegt werden könnten. Angesichts des jüngsten Beschlusses sieht sich Yeneroğlu in seiner damaligen Einschätzung bestätigt. Zwar weise der hier entschiedene konkrete Einzelfall Besonderheiten auf, die nicht verallgemeinerungsfähig seien und insofern der Beschluss des Gerichts nachvollziehbar wäre, doch gebe es Ausführungen in der Begründung, über die man streiten könnte. Yeneroglu weist darauf hin, dass die Begründung durch das Gericht, sollte sie so übernommen werden, zu streitigen Urteilen auch bei muslimischen Kindern führen kann. Muslimische Eltern sollten daher überlegen, nicht allzu lange zu warten und ihre Söhne möglichst früh beschneiden zu lassen."


      islamiq.de/2013/09/27/olg-hamm…iert-beschneidungsgesetz/
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Muslimische Eltern sollten daher überlegen, nicht allzu lange zu warten und ihre Söhne möglichst früh beschneiden zu lassen.

      Genau, Flucht nach vorne!
      Bloß keine Selbstbestimmung! Wo käme man den hin, wenn Menschen selbst über ihre körperliche Vollständigkeit entscheiden würden?
      Vollendete Tatsachen schaffen!

      Da gewinnt der alte Song von den Animals: "Mama told me not to come" eine ganz neue Bedeutung!

      PS: Sorry, kann das jemand verschieben nach

      beschneidungsforum.de/index.php?page=Thread&threadID=3138 ?
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    • Ist schon richtig. Die Diskussion hat mit deinem Beitrag eine 2. Seite begonnen.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Das ist jetzt 4,5 Jahre her. Es ging um eine einstweilige Anordnung. Seitdem habe ich nichts mehr davon gehört.
      Eine einstweilige Anordnung heißt nur: "Du darfst das jetzt im Moment nicht, die Sache wird aber noch entschieden"

      Und, wie ist sie nun in der Hauptsache entschieden worden? Weiß das jemand? Oder ist die Mutter mit dem Kind einfach "nach Holland gefahren"?

      Damals gab es ein Riesen-Bohei, und jetzt scheint überhaupt niemanden mehr zu interessieren, zumindest die "investigativen" Journalisten unserer "Qualitätspresse" nicht.
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      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • brokendream schrieb:

      Wie kam es überhaupt zu der Gerichtsverhandlung?
      Die Kindeseltern streiten im einstweiligen Anordnungsverfahren um die Frage, ob ihr derzeit sechs Jahre alter Sohn G (* ##.##.2007) am Penis ohne medizinische Indikation beschnitten werden soll.
      "Am Penis", sonst wäre es ja eh verboten. Aber der Penis ist für den Mann ja bekanntlich nicht so wichtig.

      justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j…3_Beschluss_20130830.html
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